Moin,
der Angler hat Recht bekommen :)
Die KM hat zu spät auf den Titel von der ältesten Tochter verzichtet und muß nun die Kosten tragen, PKH wurde ihr verweigert 😀
Der Angler bekommt PKH und nun sieht es wie folgt aus:
Streitwert: 1783,32 €, lt. Prozeßkostenrechner:
Anwaltsgebühren 532,00 €
Auslagenpauschalen 40,00 €
MWST 91,52 €
Gerichtsgebühren 219,00 €
gesamt: 882,52
Was kostet die Ex nun der "Spaß"? Muß ich nur die Hälfte der Anwaltskosten abziehen, da der Angler PKH bekommt oder wird die Gesamtsumme einfach geteilt?
Nachdem Ex schon die Kosten für die unrechtmäßige Pfändung zahlen muß, kommen jetzt nochmal Kosten für Dummheit obendrauf. Natürlich hatte die gegnerische RA auch diesmal einen Antrag gestellt, dass dem Angler die Kosten aufzuerlegen sind.
Gruß
eskima
Hallo Sylvie,
hmmm, Schadenfreude... irgendwie ja und irgendwie nein.
Ich bin froh, dass jetzt zwei verschiedene Richter unabhängig voneinander ihr ein P vor die Nase gesetzt haben und sie mit ihren Eskapaden nicht durchgekommen ist.
Ich fange an zu glauben, dass es doch irgendwo noch ein kleines Bißchen Gerechtigkeit gibt, nur so einen Zipfel...
Tja, und dass die Ex sich selbst ins Knie geschossen hat, dass sie so dumm war, dafür empfinde ich Schadenfreude. Aber ich glaube nicht, dass sie daraus lernt.
Gruß
eskima