Hallo.
Habe nur mal so ein Gedankenansatz....
Wie sieht es bei folgender Thematik aus:
Ich und meine Lebensgefährtin sind seit einiger Zeit zusammen. Sie ist geschieden und hat 2 Kinder. Sie bekommt Kindesunterhalt und einen gewissen Unterhalt für sich, da sie nur Halbtags arbeitet. Dies wurde damals Gerichtlich abgesprochen, da sie Ihren beruf Ganztags nicht mehr ausüben konnte um sich Nachmittags der Kinderbetreuung zu widmen.
Nun ist es so, das nach einer gewissen Zeit der "eheähnlichen" Gemeinschaft der Unterhalt für Sie gestrichen wird.
Meine Frage:
Wenn wir uns "dann" mal trennen sollten, habe ich dann auch irgendwelche Zahlungsverpflichtungen gegenüber meiner dann Ex-Lebensgefährtin?
Frei nach dem Motto: Nichts ist für Ewig.
Grüße
Moin profesor,
Knappe Antwort: Nein. Der Unterhalt für Deine Partnerin durch ihren Ex hat seinen Grund in der Betreuung der gemeinsamen Kinder. Solange Ihr nicht heiratet und/oder keine gemeinsamen Kinder habt, gibt es während und nach Eurer Partnerschaft juristisch keinerlei finanzielle Verflechtungen zwischen Euch.
Das soll Dich natürlich nicht daran hindern, Dich ganz freiwillig einzubringen. Nur eben: Würdet Ihr Euch trennen, wäre Deine Kohle vom gleichen Tag an automatisch ausschliesslich Deine; eine Unterhaltspflicht liesse sich daraus nicht ableiten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo profesor,
Brille hat recht. Aber sch auch mal hier
http://www.helpster.de/unterhalt-eheaehnliche-gemeinschaft-nach-der-trennung-gibt-es-folgendes-zu-beachten_117357 .
VG Susi