Unterlassungsklage ...
 
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Unterlassungsklage ??

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(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Marc,

das Kindergeld steht dem Kind zu und nur diesem, es wird an ein Elternteil ausgezahlt (deine Ex hat auch keinen Anspruch auf das Kindergeld!!), in der Regel an den Elternteil bei dem das Kind lebt. Solange das Kind jünger als 25 ist und sich in  der Erstausbildung befindet wird Kindergeld gezahlt, unabhängig vom Einkommen des Kindes. Da Dein Kind offensichtlich mit Kindergeld und eigenem Einkommen seinen Bedarf decken kann besteht kein Unterhaltsanspruch.

Das Kindergeld steht wie gesagt dem Kind zu und kannst es nicht für die Förderung anderer Kinder verwenden.

Du kannst gerne Verfassungsbeschwerde einlegen, aber nach gültiger Rechtslage hast Du keinen Anspruch (auch nicht auf Auszahlung des hälftigen Kindergelds), deshlab unterlasse die Briefe an Deine Ex.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2013 23:25
(@MarcKN)

Sorry wenn sich hier jemand auf den Schlips getreten fühlt
aber gefühlte 3s bei google ergibt.

http://www.geldtipps.de/geld-vom-staat/arbeitslosengeld/kindergeld-fuer-volljaehrige-wem-gehoert-das-geld

Nur als Beispiel oder warum können Kinder nur in Ausnahmefällen ihr Kindergeld selbst beantragen?
Sucht mal nach  Familienrechtlicher Ausgleichanspruch auf kindergeld

Das wäre auch ok wenn hier mir jemand eine Bergründung oder link geben würde.

Ich bekomme hier immer nur nö basta.

Ihr seid im übrigen das einzige deutsche Forum in dem man diese Meinung vertritt.

Das Finanzamt sagt --> Hier besteht ein Familienrechtlicher Ausgleichanspruch gegenüber der Mutter
Vatersein. de sagt nö, Begründung brauchen ich nicht Basta
Die Richterin sagt ja ist richtig und rät zur Klage, das kostet aber.
usw

Hier gibt es keine 2 Meinungen.

Danke an die Mods für Ihre Leistung,
ich habe hier lediglich gefragtj ob es zulässig ist das meine ex
mir mit Unterlassung droht wenn ich versuche
diese Sache außergerichtlich zu regeln und das wirklich freundlich.

Das ist dabei raus gekommen, voller Erfolg.

Da die Unterhaltsgeschichte für mich eh gelaufen ist verabschiede ich mich.

Sorry mir ist an anderer Stelle aufgefallen, hier haben die Mods recht
auch wenn die Gerichte anders entscheiden.

Antworten ist Sinnlos ich werde es nicht lesen.

Dennoch wünsche ich euch alles gute und viel Erfolg.

Und bitte (LMB) weniger M.E. das ist doch wirklich nicht seriös wenn man Leuten
in diesem Fachbereich helfen möchte.

Gruß und weiterhin alles Gute
Marc

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2013 13:59
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Antworten ist Sinnlos ich werde es nicht lesen.

:geschlossen:

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2013 14:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das wäre auch ok wenn hier mir jemand eine Bergründung oder link geben würde.

Ich bekomme hier immer nur nö basta.

stehst Du mit diesem Forum in einem bestimmten Vertragsverhältnis, nach dem Dir was Bestimmtes geliefert werden müsste?

Ihr seid im übrigen das einzige deutsche Forum in dem man diese Meinung vertritt.

dann ist es tatsächlich besser, Du gehst zu den anderen Foren. Ich lese auch immer nur Wetterberichte, die mir gefallen...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2013 14:43
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