Hallo,
vielleicht kann mir ja jemand eine fundierte Auskunft geben.
Gestern rief DEF mich an um zu fragen, ob es "unsere" Rechtsschutzvers. noch gibt. Ich bin alleiniger Zahler und Inhaber, und bin mir ziemlich sicher, dass ich den Status "Familie" hab entfernen lassen.
Und da ich der alleinige Vertragsinhaber bin, ist meine DEF doch aus "meiner" Rechtsschutz raus, oder seh ich das Falsch?
Dann sagte sie mir, dass die Kinder nun über NEXT haftpflichtvervsichert sind. Da wurde ich stutzig.
- Kann eine "Fremdperson" die Kinder eines anderen (einfach so) mitversichern?
Oder ist es Haushaltsbezogen? Meine DEF sagte mir, dass sie auf jeden Fall über NEXT mitversichert ist.
Ich bin da ein wenig verwirrt und wollte mit meiner DEF gestern abend darüber auch nicht mehr diskuttieren, sondern mich erst informieren.
Vielen Dank für Eure Antworten schon einmal
Gruß
Marko
Hi Marko,
das wissen einzig und allein die Bedingungen der jeweiligen Versicherungen.
"Üblich" bei Rechtsschutz ist, dass DEF auch noch mit versichert ist, auch wenn sie nicht mehr da wohnt. Erst mit Rechtskraft der Scheidung ändert sich das. Es sei denn, Du hast eine "Single-Police".
Bei Haftpflicht gibt es Verträge, die den nichtehelichen Partner und die zum Haushalt gehörigen Kinder mit umfassen. Auch hier sind DEF und eigenen Kinder idR mit versichert, wenn sie woanders wohnen.
Verbindlich kann Dir das hier leider niemand beantworten.
Tip: so lange DEF und/oder Kinder noch mit versichert sind, sind die Kosten der Versicherung bei der Einkommensbereinigung abzugsfähig - quasi wie eine gemeinsame Ausgabe.
Gruss von der Insel
Danke:-)