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VWL-Vertrag kündigen nach Scheidung? Beide Eltern unterschrieben!

 
(@zahlpapa75)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

erstmal vorab, dieses Forum ist spitze und sehr hilfreich. Vielen Dank dafür!

Nun zu meinem Problem. Mein Vater hat einen Sparvertrag für die Kinder abgeschlossen (2 Kinder). Es handelte sich um einen VWL-Vertrag, den wir damals als beide Elternteile unterschrieben haben (warum das damals so war, weiß ich leider nicht mehr). Mein Vater sagt, er kann nur einzahlen, aber hätte sonst keine Rechte. Die Verträge laufen auf die Namen beider Kinder (noch nicht 18 Jahre alt).
Mittlerweile ist die Familie so zerstritten, dass mein Vater keinen Bedarf mehr hat, weiter einzuzahlen. Die Zahlungen hat er bereits gestoppt. Beide Enkel haben den Kontakt zu ihm abgebrochen, zu mir als Vater leider auch. Das Geld möchte er lieber den anderen beiden Enkeln zukommen lassen, die sich in Ausbildung und Studium befinden (Kinder sind aus erster Ehe).

Meine Frage: Ist das möglich ohne die Zustimmung und Unterschrift der EX, die auch die Mutter der beiden erstgenannten Enkel ist? Kann Sie auf das Geld bestehen? Oder kann er als Opa auf die Auszahlung der bisher eingezahlten Beträge bestehen? Welche Rechte hat hier "OPA"? Reicht hier auch nur eventuell die Unterschrift von mir als Vater?

Vielen Dank vorab für eure Tipps.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2014 23:17
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich habe davon keine Ahnung, aber warum fragst Du bzw. Dein Vater nicht bei der Bank nach wie die Situation ist? Zumindest sollte die Bank in der Lage sein zu erklären wie die Modalitäten geändert werden können und wer ein Anrecht auf das Geld hat.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2014 23:30
(@zahlpapa75)
Schon was gesagt Registriert

Da war er heute. Die Antworten, die er bei zwei Filialien erhielt, waren etwas verwirrend und nichts aussagend. Morgen werde ich hingehen. Ich dachte, vielleicht bekomme ich hier noch einige hilfreiche Tipps.
Vielen Dank.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2014 23:37
(@fix und alle)

Hallo,

Anrecht haben die Kinder und solange die nicht volljährig sind, der Sorgeberechtigte, de aber das Geld auch nur im Sinne der Kinder verwenden darf, dies allein schon aus steuerrechtlichen Gründen, der Freistellungsauftrag lautet sicher auf die Kinder, wird die Bank hier nicht tricksen. Einzahlungen kann er natürlich sofort stoppen.

LG, fua

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2014 23:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde sagen, die Auszahlungsmodalitäten und Bedingungen hängen von dem geschlossenen Vertrag ab und sollten dort beschrieben sein.

Wenn die jemand kennt, dann nur der, der den Vertrag gelesen hat.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2014 23:42
(@zahlpapa75)
Schon was gesagt Registriert

Ok, schon mal vielen Dank für die Hilfe und Antworten. Ihn geht es um das bisher eingezahlte Geld. Das soll den anderen Enkeln zu gute kommen. Ohne dass man jetzt die genauen Vertragsdetails kennt. Kennt sich damit jemand aus?

Wirklich traurig, dass man überhaupt so etwas fragen muss 🙁

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2014 23:46
(@fix und alle)

Verträge, die auf Kinder laufen sind auch von Eltern nicht einfach wieder für eigene Ausgaben zu verwenden. Klar wo kein Kläger da kein Richter, aber diese Steuersparmodell kann schnell nach hinten losgehen, da rechtlich das Geld den Kindern gehört.

Opa hat hier überhaupt keine Zugriffsrechte, wenn die Verträge auf die Kinder lauten. 

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2014 23:48
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Der abgeschlossene Vertrag klärt, wer wie was ändern kann. Die Vertragsmodalitäten allein entscheiden darüber, ob und wer hier eingreifen kann. Als Vertragsnehmer (also hier der Opa) sich per se von der zukünftigen Vertragsgestaltung von vornherein auszuschließen - diese Behauptung halte ich für gewagt. Ohne Kenntnis des genauen Wortlauts sind allerdings nur Spekulationen möglich. Zumindest ich als Vertragsnehmer würde mir sämtliche Optionen offen halten. Die eigenen Kinder oder Enkel hingegen? Hm, wer weiß genaues, wenn es um das Anliegen meines eigenen Willen geht?!

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2014 01:49
(@zahlpapa75)
Schon was gesagt Registriert

So, ich bin jetzt bei meinem Vater. Die Verträge beinhalten folgenden Wortlaut:

- Handelnde Personen sind Vater und Mutter
- Die einzelnen Personen sinde einzeln verfügungsberechtigt (also dort wurde damals das Kreuz gesetzt)

Das sieht doch jetzt so aus, als könnte ich  alleine handeln oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2014 12:37
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

- Die einzelnen Personen sinde einzeln verfügungsberechtigt (also dort wurde damals das Kreuz gesetzt)

Das sieht doch jetzt so aus, als könnte ich  alleine handeln oder?

Sieht so aus.
Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2014 13:13




(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Zahlpapa,

Das sieht doch jetzt so aus, als könnte ich  alleine handeln oder?

Im Verhältnis zur Bank: Ja.
Damit ist vor allem die Bank aus dem Schneider.

Aber ob die Geschichte damit für Dich (und Opa) erledigt ist, steht auf einem weiteren Blatt ...

<Hier> ein BGH-Urteil, wo die Enkelin vergeblich gegen den Großvater geklagt hat. Opa hatte bewußt die Verfügungsberechtigung über das Ersparte behalten.

<Hier> die Pressemitteilung eines Falles, in dem der Vater abgeräumt hat ... er wurde zur Rückzahlung verdonnert.

Wie ist denn die Sorgerechtssituation in Bezug auf die Sprößlinge ?

Ich befürchte, so ganz folgenlos wird eine derartige Verfügung (zu Lasten der Kinder) nicht zwingend bleiben.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2014 13:28