Hallo Ihr Lieben...hab grad mal eben was in einem anderen Forum gefunden und das hat mir wirklich irgendwie die Laune verdorben.
Was macht man bitte in so einem Fall? Sicher doch Geld einklagen oder?
Macht sich die Frau da nicht strafbar?
Sollte zu denken geben....Ex-ehemänner hier im Forum prüft mal nach ob Eure Ex-Frauen geheiratet haben*lol
Gruß Melly
Von: Gast
Datum: 22.05.2004 17:24
Betreff: Ehegattenunterhalt
Hallo,
ich bin seit 08/2001 geschieden und habe für meine Ex-Frau und meine Tochter Unterhalt gezahlt ( Kindesunterhalt zahle ich natürlich weiter ).
Den Ehegattenunterhalt habe ich bis 05/2003 gezahlt, da meine Ex-Frau mit Ihrem neuen Lebensgefährten zusammen lebt.
Ich habe jetzt erfahren, dass meine Ex-Frau am 20.02.2002 Ihren Lebensgefährten geheiratet hat.
Habe ich die Möglichkeit den Ehegattenunterhalt für die Zeit von 02/2002 bis 05/2003 zurück zu fordern und gibt es evt. Urteile in welchen ich dieses nachlesen kann?
Vielen dank schon im voraus
*name*
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Anm. Admin: Ich habe den Namen des Autoren mal rausgenommen.
[Editiert am 22/5/2004 von DeepThought]
Ich weiß das er das Geld zurückfordern kann. Habe letztens ein Fall gelesen da hat ein Mann für 10 Jahre alles zurückbekommen weil sich rausgestellt hat das das Kind ein "KUKUK" ist und er nachweisen konnte das er damals nur geheiratet hatte weil sie "von Ihm" schwanger war.
So das Gesetz: Betrug
Aber was ist mit der Moral??? Schlägt es nicht auch auf die Tochter zurück??? Wenn die mutter das Geld zurückzahlt hat wird meißtens an den Kindern gespart. Ich würde die Zahlungen für die Frau einstellen und mir die Optionen freihalten: 1. wenn ich mal knapp bin nicht zahlen zu müssen und 2. mein Kind regelmäßig sehen zu dürfen.
Da sich die Ex-Frau strafbar gemacht hat sich es mit Sicherheit um etliche tausend Euro handelt und auch mit Gefängnis bestraft werden kann wird sie mit Sicherheit darauf eingehen. ABER VORSICHT!!!! Es kann auf Erpressung hinauslaufen!!! und dann ist man selbst der Gelakmeierte :knockout: . Am besten mal mit nem Anwalt besprechen. Kostet ca. 20€
In diesem Fall ist der Straftatbestand der ungerechtfertigten Bereicherung gegeben; Betrug wird schwer herleitbar sein.
Schlägt es nicht auch auf die Tochter zurück??? Wenn die mutter das Geld zurückzahlt hat wird meißtens an den Kindern gespart.
Naja, die Vermutung liegt nahe, aber es muss nicht so sein. Über die Einkommensverhältnisse wissen wir ja nichts.
Ich würde die Zahlungen für die Frau einstellen
Hat er ja gemacht, nur halt 15 Monate zu spät.
1. wenn ich mal knapp bin nicht zahlen zu müssen und 2. mein Kind regelmäßig sehen zu dürfen.
KU ist nicht verrechenbar! Und es ist ja in diesem Fall nicht zu viel gezahlter KU, sondern zu Unrecht gezahlter EU.
Da sich die Ex-Frau strafbar gemacht hat sich es mit Sicherheit um etliche tausend Euro handelt und auch mit Gefängnis bestraft werden kann wird sie mit Sicherheit darauf eingehen.
Das wird mit Sicherheit bis auf Rückzahlung und wenn überhaupt mit einer kleinen Geldstrafe mit nichts weiter geahndet. Auf gar keinen Fall wegen eines solchen "Versehens" ("Ach, und ich dachte, mein Ex wüßte das. Hmmm, nun bin ich aber irritiert. Also hätte ich das geahnt...bla bla bla") mit Haft geahndet, da damit dem Kind die Mutter genommen wird. Wie gesagt: In Augen des Gerichts u.U. eine Versehenstat.
ABER VORSICHT!!!! Es kann auf Erpressung hinauslaufen!!! und dann ist man selbst der Gelakmeierte
Mag zutreffen. Auf Grund meiner Ausführungen selbst schuld, wer's so macht.
Am besten mal mit nem Anwalt besprechen. Kostet ca. 20€
Meinst du die Telefonhotlines? Ansonsten hast du wohl mind. eine Null hinten dran nicht eingetippt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
KU ist nicht verrechenbar! Und es ist ja in diesem Fall nicht zu viel gezahlter KU, sondern zu Unrecht gezahlter EU.
Ist schon klar das müßte man mit der Ex-Frau klären. es soll ja nicht verrechnet werden oder zur Regel sondern im gegenseitigen Einverständnis geklärt werden.
Das wird mit Sicherheit bis auf Rückzahlung und wenn überhaupt mit einer kleinen Geldstrafe mit nichts weiter geahndet. Auf gar keinen Fall wegen eines solchen "Versehens" ("Ach, und ich dachte, mein Ex wüßte das. Hmmm, nun bin ich aber irritiert. Also hätte ich das geahnt...bla bla bla") mit Haft geahndet, da damit dem Kind die Mutter genommen wird. Wie gesagt: In Augen des Gerichts u.U. eine Versehenstat
Mit Gesetzestexten oder wie es das Gericht sieht kenne ich mich nicht aus. Sorry aber für mich hört sich das an wie Betrug weil so was einem bei der Scheidung eigentlich gesagt wird.
DeepThought wird da mehr Ahnung haben
das müßte man mit der Ex-Frau klären. es soll ja nicht verrechnet werden oder zur Regel sondern im gegenseitigen Einverständnis geklärt werden.
So lange man reden kann, geht das. In dem von Melly nageführten Beispiel wird's wohl nicht so sein, sonst hätte die Ex die Heirat mitgeteilt.
Selbst wenn in Absprache für einen Monat oder wie viele auch immer weniger KU gezahlt wird, läuft man sofort in die Pfändungsfalle, wenn es einen vollstreckbaren Titel gibt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!