Vielleicht sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht 🙁
Eckdaten: Arbeitszeit 36 Stunden/Woche. 10 Uhr bis 13.15 Uhr und 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Dazu diverse Samstage, Wochenaktionen, bei denen immer der ganze Sonntag als Anreise- und der ganze darauf folgende Abreisetag unbezahlt bleibt. Vergütung auf Provisionsvorschussbasis, derzeitiges Netto: ca. 700 ,-- €. Tendenz leider nicht steigend, im Gegenteil, Monat für Monat baut sich durch unerreichbare Vorgaben mehr Minus auf. Stand derzeit ca. 2.500 € brutto, die im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurück bezahlt werden müssen.
Eine Umwandlung in ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (die Firma sucht gerade solche Mitarbeiter) mit 15 Stunden ohne Aktionen für 400,-- € wurde "erstinstanzlich" abgelehnt.
Was tun? So weiter machen wie bisher, nach dem Motto Augen zu und durch, ein immer grösser werdendes Minus in Kauf nehmen in der Hoffnung, dass sich die wirtschaftliche Lage dahingehend ändert, dass aus Kaufunlust wieder Kauflust wird, dass aus Kaufunfähigkeit wieder Kauffähigkeit wird? Oder auch nur noch ein paar Monate so weitermachen, damit überhaupt Geld in die Kasse kommt, auf die Gefahr hin, dass der ohnehin befristete Arbeitsvertrag doch nicht verlängert wird, weil die vorgeschriebenen Umsatzzahlen nicht erreicht wurden?
Oder doch lieber kündigen? Finanziell wäre das nicht der Hit, würde aber auch noch nicht den Ruin bedeuten. Aber in der heutigen Zeit einfach einen Job hinschmeissen?
Seit zwei Wochen sind wir am drehen und wenden und haben eigentlich die Entscheidung getroffen. Aber ist sie richtig :question: :question: :question: .
Ich bräuchte mal ein paar ganz trockene Meinungen dazu...
Gruß AJA
Hallo AJA,
was ist das denn für ein merkwürdiger Arbeitsvertrag? Für mich, als jemand, der sich auch im internatinalen Bereich gezwungenermassen mit Arbeitsrecht beschäftigt, hört sich das stark nach "Knebelvertrag" an. Ich würde an Deiner Stelle die Rechtmässigkeit überprüfen lassen.
Gruss Bengel
Hallo Bengel,
ob der Vertrag so rechtmässig ist, würde mich auch interessieren. Immerhin gewährt diese Firma auch ihren geringfügig Beschäftigten weder Urlaubsanspruch, noch Bezahlung bei Krankheit. Und wenn sich einer dagegen auflehnt, dann ist im nächsten Monat eben kein Bedarf mehr für ihn da. Beweise das mal!
Bezüglich der Arbeitszeit steht da eindeutig:
Die Arbeitszeit, ihre Lage und Verteilung richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen und wird durch die Aufgabenstellung bestimmt. .... Sie müssen dabei .... vor allem am Nachmittag und am Abend - tätig werden. Hierzu gehören auch Wochenenden und Feiertage.
Klare Aussage, rechtsgültig? Ich denke mal schon.
Auch sonst steht alles wasserdicht im Arbeitsvertrag bis hin zur obligatorischen salvatorischen Klausel.
Was genau meinst du denn mit Knebelvertrag, bengel?
Gruß AJA
Immerhin gewährt diese Firma auch ihren geringfügig Beschäftigten weder Urlaubsanspruch, noch Bezahlung bei Krankheit. Und wenn sich einer dagegen auflehnt, dann ist im nächsten Monat eben kein Bedarf mehr für ihn da. Beweise das mal!
Hallo Aja,
so einen Vertrag hab ich auch.
Selbst bei meinem Arbeitsunfall (wie jetzt eingetreten) steht mir keine Lohnfortzahlung zu. Bin ich nicht da, werde ich nicht bezahlt.
Bin ich krank, hab ich Pech. Will ich Urlaub machen, ebenfals. Hat die Firmanix zu tun und ich brauch nicht arbeiten, schau ich auch in die Röhre.
So war ich gezwungen, trotz Bänderriß arbeiten zu gehen, da ich es mir nicht leisten kann, mal eben 6-8 Wochen zu Hause rum zu sitzen. Nur wenn die Firma grad keine sitzende Tätigkeit anzubieten hat, wie in den letzen 1,5Wochen, dann seh ich auch schon wieder "alt" aus.
Bin also mehr oder weniger gezwungen, nächste Woche meinen Fuß schon wieder voll zu belasten und zu hoffen, das das alles so gut geht mit der "Pfote".
Rechtens ist der Arbeitsvertrag, denn solange der Arbeitgeber nicht mehr als 399,99€ auszahlt ist er zu den ganzen Dingen wie Urlaub, Krankenversicherung usw nicht verpflichtet...
Mein Arbeitgeber zahlt im Höchstffall immer nur 393,80€ aus....hat man mehr Stunden, werden die in den anderen Monat mit übernommen.
So schützt er sich vorm Arbeitsgericht!!!!
Seit wir wieder alle eingestellt wurden, haben ganze 4 Leute einen Vollzeitarbeitsvertrag bekommen (Schichtleiter und 2Drucker und Buchbindermeister)
Die restlichen 25 Leute die noch da rum rennen, sind alles sogenannte 400€ Jobber ohne Rechte und nur mit Pflichten!!
Aber was will man heutzutagen denn machen?
Ich bin froh überhaupt nen Job zu haben
Sorry wenn ich da ein wenig vom Thema abgeschweift bin...ich hoffe DU vergibst mit AJA
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Taccina, das hier habe ich in einer Broschüre der Bundesknappschaft gefunden:
3. Ausgleichsverfahren für Arbeitgeber
3.1 Allgemeines
Minijobber, die infolge Krankheit oder einer medizinischen Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme arbeitsunfähig sind, haben wie alle Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeit-geber. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung – für längstens 42 Tage wegen derselben Erkrankung –
entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.
Ferner ist der Minijob-Arbeitgeber verpflichtet, der Minijobberin während der Zeit von Beschäfti-gungsverboten sowie der Zeit der Mutterschutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz Entgelt im Rahmen der Regelungen des Mutterschutzgesetzes fortzuzahlen.
Und dazu das:
8. Arbeitsrecht
Arbeitgeber haben gegenüber ihren Arbeitnehmern eine Reihe von arbeitsrechtlichen Pflichten zu erfüllen. Dies gilt auch für Minijobs.
Der Arbeitgeber muss beispielsweise
bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit bis zu sechs Wochen lang Entgelt- fortzahlung an den Arbeitnehmer in Höhe des ihm zustehenden regelmäßigen Arbeits-
entgelts leisten,
dem Arbeitnehmer bezahlten Erholungsurlaub gewähren und zwar mindestens für die Dauer des gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubsanspruchs (vier Wochen),
für die Arbeitszeit, die wegen eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, das Arbeitsentgelt fort- zahlen und
Kündigungsfristen beachten. Soweit im Arbeitsvertrag keine anderen Regelungen getroffen wurden, kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum 15. des Monats oder zum Monatsende gekündigt werden.
Und SO hatte ich es auch in Erinnerung!
Gruß AJA
Hallo AJA,
ich habe keine festen Arbeitszeiten.
Stehe im Prinzip auf Abruf.
Wie will ich denn dann beweisen können, das die mich tatsächlich zum Zeitpunkt meiner Krankheit gebraucht hätten???
Und ausserdem, wie Du schon vorher sagtest:
Wende ich dieses an, gibt es in Zukunft keine Arbeit mehr für mich.
Darum habe ich auch bei dem Arbeitsunfall geschwiegen....
Was blieb mir denn anderes????
Klar ich hätte drauf pochen können, das man mir ein Durchschnittseinkommen errechnet und mich für die Zeit der Heilung weiter bezahlt.
Nur nach der Heilung, hätte mich niemand mehr angerufen....dann wäre plötzlich keine Arbeit mehr für mich da...
Also hab ich bzw muß ich in den suren Apfel beißen
Liebe grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Ganau das ist die Sauerei, die Arbeitgeber heutzutage veranstalten können :mad2:
Als mein Job noch ein Minijob war hatte ich einen festen Arbeitsvertrag und sehr wohl auch Urlaubsanspruch - krank war ich zum Glück nie. Aber ICH habe auch einen seriösen Arbeitgeber. Schlimm finde ich es, dass AG's das heute so ungestraft tun können. Denn, so der viel und gerne zitierte Satz: "Wenn Sie gehen, stehen vor der Tür schon 100 andere, die auf Ihren Job warten."
Es ist allerhöchste Zeit, dass DAS mal geändert wird :gunman:
Gruß AJA
P.S.: Arbeitsunfall??? Da ist ja ohnehin die Berufsgenossenschaft zuständig. Können die deinem Arbeitgeber nicht mal den Marsch blasen? Davon abgesehen, wenn du offiziell krank geschrieben bist, dein Arbeitgeber davon weiss und dich trotzdem arbeiten lässt, macht er sich STRAFBAR!
AJA,
da mußte ich auch grad dran denken, zumal ja einmal im jahr, bis 10. januar glaube ich, die bruttolohnsumme und darin enthaltene aushilfen der berufsgenossenschaft gemeldet werden müssen und sich danach der beitrag richtet.
wenn du nach deinem unfall zum arzt gehst und sagst, daß das ein arbeitsunfall war, kreuzen die das auch an. es wäre automatisch weitergeleitet worden und du hättest jede menge papierkram bekommen von denen. den lohn hätte dein AG weitergezahlt und er hätte ihn dann evtl, je nach dem, was das für ein unfall war, von der bg wieder bekommen. so war das zumindest bei mir damals, als ich einen unfall auf dem weg zur arbeit hatte. und ich war auch nur ne aushilfe.
gruß
tortour
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
P.S.: Arbeitsunfall??? Da ist ja ohnehin die Berufsgenossenschaft zuständig. Können die deinem Arbeitgeber nicht mal den Marsch blasen? Davon abgesehen, wenn du offiziell krank geschrieben bist, dein Arbeitgeber davon weiss und dich trotzdem arbeiten lässt, macht er sich STRAFBAR!
Liebe AJA
ich habe jetzt DEIN Topic zerrissen, denn eigentlich geht es ja hier um Dein Problem und nicht um meins.
Dennoch möchte ich abschließend etwas sagen:
ICh habe bewußt nicht angegeben das es ein Arbeitsunfall war, denn von ner Kollegin habe ich mal gehört, das sie tierische Probleme bekommen hat, als sie mal einen Arbeitsunfall hatte.
Die Firma hat dann ne Prüfung bekommen und heftig Ärger mit der Berufsgenossenschaft bekommen. Da läuft nämlich so einiges nicht nach den Sicherheitsbestimmungen.
Krank schreiben lassen hab ich mich auch nicht. Als der Arzt mich Krankschreiben wollte, habe ich mich mit Händen und Füßen gewehrt. Er hat scheinbar gleich begriffen worum es ging und hat dann auch nicht mehr gefragt.
Am nächsten Tag bin ich dann gleich wieder arbeiten gegangen....Blieb mir ja nix anderes...ich brauch das Geld
Liebe gRüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Taccina, das war arg leichtsinnig von dir. aber ich will auch nicht mehr AJA´s Topic kaputtmachen
gruß
tortour
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
Taccina und tortour,
ich sehe das gar nicht so als kaputt machen, denn es geht doch alles in die gleiche Richtung.
Ausbeutung wo immer es geht! Und alle lassen es sich gefallen, weil sie froh sind ÜBERHAUPT einen Job zu haben.
Steinigt mich, aber ich kann immer mehr die verstehen, die einfach alles hinschmeissen.
Denkt eigentlich irgendeiner von diesen Typen am grünen Tisch an die Psyche dieser Menschen, die Tag ein Tag aus ohne jedes Selbstbestimmungsrecht nach ihrer Pfeife tanzen müssen. Klar, sie bekommen auch einen Druck von oben, aber was rechtfertigt es, diesen ungefiltert nach unten weiter zu geben?
Wie kann es angehen, dass sich jemand in die Arbeit schleppt, obwohl er kaum laufen kann, nur damit er nicht gekündigt wird? Wie kann es angehen, dass ein Familienvater für umgerechnet für 4,47 Euro arbeiten geht, dabei noch unbezahlte Überstunden machen muss, Wochenenden auf Dienstreise geht etc. pp.
:mad2: :mad2: :mad2:
Leider weiss ich keine Lösung. Die einzige Möglichkeit wäre in meinen Augen, dass die gesamte Belegschaft aller Firmen gleichzeitig aufsteht und den ganzen Oberbonzen da oben mal erzählt, dass sie das nicht mehr mitmachen. Und dann möchte ich mal sehen, wenn das wirklich ALLE machen würden, wie schnell die Oberbonzen den kleinen Sklaven aus der Hand fressen würden, weil ihr Unternehmen ohne all die kleinen Arbeiterlein ganz schnell den Bach runter gehe würde.
Aber ist ja leider alles nur graue Theorie. Kamikazeveranlagte Weltverbesserer gibt es leider viel zu wenig und wenns drum geht, kneifen ja doch alle wieder und der Weltverbesserer hat eindeutig die A... karte gezogen und darf um HartzIV betteln.
;( 😡 :mad2: :gunman: :toilette:
Gruß AJA
Meine Finger weigern sich offenbar Hartz zu schreiben, daher editiert
[Editiert am 23/1/2006 von AJA]
Hallo AJA,
wow, voll die Sklaventreiber! Da lob ich mir meinen Arbeitgeber, der zwar "nur" McDonald's ist, aber faire Arbeitsbedingungen, besonders für Mütter, bietet. LFZ Krankheit und Urlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Nachts- und Feiertagszuschläge. Lt. Arbeitsvertrag leider nur Anspruch auf ein freies WE, aber das erhält man 100%! Man wird nicht reich, aber der Job ist sicher und es reicht so zum Leben. Dazu kommt noch das Personalessen pro Tag, da spart man zuhause. Und das Ganze auch für Minijobber.
Ich bin ganz ehrlich...ich an Deiner Stelle würde definitiv hinschmeissen. ich frage mich auch, wie du unter diesen Bedingungen noch Zeit für deine Familie hast!
Gruß, Romy
Mir wird richtig übel, wenn ich das alles hier lese.
Ich sehe das ähnlich wie Aja.
Egal um welchen Betrieb es geht... da müßten mal alle
geschlossen aufstehen und gehen oder gar nicht erst
kommen.
Dann würden die Arbeitgeber schon merken, dass es
ohne die Mitarbeiter nicht geht und sie ohne zum Schluss
auch kein Geld verdienen.
Ich wundere mich nur, dass das erlaubt ist. Diese € 400,00
Basis, wenn die SO aussieht. Ich hab mir, das muss ich
ehrlich zugeben bisher noch nie Gedanken darüber gemacht.
Damit öffnet man doch dem Schindluder Tür und Tor und
selbst für die Krankenkassen kann das unterm Strich nicht
gut sein. Weil die wirklich fleißigen und arbeitsamen Menschen
werden aufgrund der Umstände wenig Rücksicht auf ihre Ge-
sundheit nehmen. Und dass das ein Bumerang werden kann,
ist wohl jedem klar.
Und auch sonst kommt es einer Nötigung gleich. Da braucht
sich doch auch der Staat nicht wundern, wenn die Leute schwarz
arbeiten. Ich könnte es bei dem was ich höre, gut verstehen.
Das was hier veranstaltet wird ist auf alle Fälle Ausbeutung und
da braucht mir gar keiner mit lauwarmen Ausreden kommen.
@Romy
Ich glaub das hast Du falsch verstanden, hier geht es nicht um
Aja selbst.
Gruß
Marina
@ AJA:
Wenn Du für 700 Euro netto einen Fulltime-Job mit unbezahlter Anreise-/ Abreise hast, solltest Du Dir mehr als aktiv einen neuen Job suchen. Einfach hinschmeißen muss ja nicht sein. Aber sofort und richtig ran ans Bewerben! Gar keine Frage!
@ alle wg. Minijobs. Der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen Job und Minijob. Der Inhaber des Minijobs hat genau die gleichen Rechte wie jeder andere "normale" Mitarbeiter auch. Also bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall etc. In der Beweispflicht darüber was vereinbart ist (sofern kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen wurde), ist übrigens der ARBEITGEBER (ich glaube ab der 5. Woche nach dem ersten Arbeitstag), denn dieser muss die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses (bis zu diesem Zeitpunkt) schriftlich niederlegen. Der Arbeitgeber kann Mitarbeiter auch nicht einfach "kündigen" in dem er sagt, er habe keine Arbeit mehr für diese "Aushilfe". Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gelten mindestens die gestzlichen Vorschriften bzw. die tariflichen Regelungen des Betriebes entsprechend den "normalen" Jobs. Wenn der Job also nicht befristet ist, müsste bei Arbeitsmangel betriebsbedingt gekündigt werden, was zu belegen wäre (!). Selbstverständlich ist ein Sozialplan zu erstellen.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, spätestens nachdem man ein solches Unternehmen verlassen hat, die entsprechenden Institutionen wie Arbeitsamt, Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht, Krankenkassen über die Zustände in einem solchen "Unternehmen" zu unterrichten.
Ein ganz wichtiger Punkt ist in einem anderen Posting schonmal angesprochen worden: Wenn der Arzt Arbeitsunfähigkeit bescheinigt DARF man weder von sich aus arbeiten noch von jemandem beschäftigt werden; auch wenn man sich wieder gesund fühlt. Arbeitet man trotz festgestellter Arbeitsunfähigkeit verliert man seinen Versicherungsschutz. Und wenn man dann auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause einen Unfall hat und gelähmt im Rollstuhl sitzt, kann man dann niemandem mehr in den Hintern treten. Also: Auf keinen Fall bei Arbeitsunfähigkeit arbeiten. Wenn es sein muss, müsste der Arzt vorher die Arbeitsfähigkeit schriftlich feststellen (was er wohl kaum tun wird). Auch hier gilt wie immer im Leben. So lange nichts passiert....aber wenn was passiert...
Warum denken Minijobber immer sie hätten weniger Rechte? Ich verstehe das nicht.
Moin @,
ich sitze gerade hier, schlürfe meinen Kaffee und muß jetzt auch meinen Senf dazu geben.
Ich habe auch einen 400 Euro Job ... ich habe erst gar keinen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommen, arbeite nur am Wochenende (Fr - Mo) ohne Urlaub und ohne Lohnfortzahlung. Wenn ich nicht arbeite, gibts auch kein Geld.
So kommt es dann auch schon mal vor, das ich mit Fieber oder einem eingeklemmten Nerv an der Arbeit stehe, weil es einfach nicht geht zu Hause zu bleiben, denn das würde ein großes Loch in unsere Haushaltskasse reißen.
Wir haben hier zu Hause auch schon oft drüber geredet, das ich ja eigentlich Anspruch hätte auf Urlaub und Lohnfortzahlung, eigentlich auf einen Arbeitsvertrag bestehen könnte ... aber letztenendlich bin ich froh überhaupt einen Job zu haben und da wir ohne meinen Job ganz schön alt aussehen würden, werde ich mich hüten über "solche Formalitäten" zu diskutieren.
Bisher bin ich davon ausgegangen, das das bei mir eher ein Einzelfall ist, aber wenn ich diesen Thread so überschaue, ist es in diesem Land wohl Gang und Gebe geworden.
@Aja - ich würde den Job auch nicht so ohne Alternative hinschmeißen. Ich würde mich hinsetzen und Bewerbungen schreiben, oder Firmen antelefonieren, vielleicht habt ihr Glück und es findet sich was Besseres ... ich drück euch die Daumen !!!
LG
lilli
Leben ist das, was passiert,
während Du eifrig dabei bist,
andere Pläne zu machen.
(John Lennon)
Hallo,
ja, ich dachte es geht um AJA? Sie schreibt doch von "wir" die ganze Zeit...
Gruß, Romy
AJA,
versuch doch mal folgendes: Geh mit dem Vertrag zum Anwalt und schau ob der wirklich korrekt von Seiten des Arbeitgebers ist. Findet der eine Macke, dann unterschreibe den Vertrag! Ich habe mal den Fehler gemacht und habe eine Dienstwagen Vereinbarung nachbessern lassen und so eine eigentlich sittenwidrige Vereinbarung damit explizit anerkannt.
Damit hatte ich dann nach meiner Eigenkündigung ein Auto mit einer Leasingrate von 1000EUR an der Backe. Hätte ich einen anderen Punkt aus dem Vertrag nicht nachbessern lassen, wäre der Vertrag hinfällig gewesen.
Führe Buch über krankheitsbedingte Fehlzeiten, Reisezeiten (die müssen eigentlich wenigstens hälftig als Arbeitszeit anerkannt werden!). Such Dir einen neuen Job und dann bitte Deinen Arbeitgeber nachträglich zur Kasse. 😡
Grüße
Feta
Zur Klarstellung, da die Themen jetzt doch ein bisschen durcheinander geraten.
Es ist nicht mein Job, sondern der meines Mannes. Vorher Arbeitsvertrag prüfen ist nicht mehr, er arbeitet dort bereits seit eineinhalb Jahren. Es ist KEIN 400 € Job.
Warum ich immer "wir" schreibe - weil die Entscheidung, wie es weiter geht natürlich auch mich betrifft 😉
@RomyH: wundert mich nicht, dass McDonalds arbeitgeberfreundlich ist. Ein Unternehmen in der Größenordnung kann es sich nicht anders erlauben. Ähnlich wie mein AG, die stehen zu sehr in der Öffentlichkeit.
Wie auch immer, momentan laufen Verhandlungen über Stundenreduzierung. Das hätte den Effekt, dass zumindest die zusätzlichen Samstage und Reisen weg fallen, aber an den Randbedingungen ändert sich sonst nichts.
Morgen sind wir vielleicht schlauer.
Gruß AJA
@ lilli:
Wenn Du dort schon arbeitest, hast Du auch definitiv einen "Arbeitsvertrag". Dieser wurde entweder mündlich (AG: "Ich zahle 5 Euro die Stunde, dafür musst Du..." AN: "Ok, mache ich") oder durch das Arbeiten und dafür bezahlt werden geschlossen. Im juristischen Sinne ist dieser Vertrag genauso wirksam wie ein schriftlich geschlossener. Es gelten also alle Rechte und Pflichten, die ein "normaler" Vollzeitjob auch mit sich bringt.
Habe ich hierzu gerade im Netz gefunden:
(Zitat Beginn)
Arbeitsverträge können sowohl schriftlich als auch mündlich vereinbart werden. Wurde der Arbeitsvertrag nur mündlich geschlossen gibt es im Streitfall immer wieder das Problem, den Inhalt mündlicher Absprachen zu beweisen. Seit 1995 haben alle Beschäftigten Anspruch auf einen schriftlichen Nachweis über die für sie geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen, wenn ihr Beschäftigungsverhältnis die Gesamtdauer von 400 Stunden innerhalb eines Jahres übersteigt. Das Nachweisgesetz regelt, daß spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn eines Arbeitsverhältnisses der Arbeitgeber dem/der Beschäftigten eine entsprechende Niederschrift auszuhändigen hat. Diese Niederschrift sollte auf jeden Fall folgende Punkte zum Inhalt haben:
* Name und Anschrift der Arbeitsvertragsparteien
* Beginn des Arbeitsverältnisses
* Volumen der wöchentlichen bzw. monatlichen Arbeitszeit
* Beginn und Ende der tauml;glichen Arbeitszeit
* Höhe des Entgelts
* Arbeitsort
* Bezeichnung/allgemeine Beschrei-bung der Tätigkeit
* Urlaubsanspruch
* Kündigungsfrist
* Anwendung des Tarifvertrags
* Bei befristeten Arbeitsverhältnissen: vorhersehbare Dauer
Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
* Festlegung des vereinbarten Arbeitszeit-volumens, der Arbeitstage pro Woche oder pro Monat
* Anspruch auf anteiligen Urlaub
* Regelung über eventuell anfallende Mehrarbeit
* Anspruch auf Feiertagsentlohnung
(Zitat Ende)
Ich muss mich also insofern korrigieren, dass die Beweispflicht seitens des AG erst bei > 400 Stunden pro Jahr besteht.
Unabhängig davon empfiehlt es sich aber, alle Stundennachweise, Entgeltabrechungen (Kontoauszüge), Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen etc, sehr gut aufzuheben. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (fristgerechte Kündigung erfolgt?), sollte man dann direkt zum Anwalt marschieren und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, den Betrag für den bezahlten Urlaub sowie weitere Dinge einfordern.
Wenn man sich schon während der Beschäftigung nicht durchsetzen kann (was ich absolut nachvollziehen und verstehen kann), sollte man wenigstens danach solche Zustände hart angreifen. Wenn das alle machen, gibt es solche Gesetzesunterwanderungen schnell nicht mehr. Wenn es nie einer macht, können die Unternehmen die Minijobber noch in Jahrzehnten versklaven. "Du bist Deutschland!"