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DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Heute 16:00 Termin bei meinem RA. Er freut sich immer mich zu sehen. Die Mitarbeiter bieten mir schon fast das "Du" an und kennen die exakte Menge Milch für meinen Kaffee. Ich möchte behaupten, mich in der Kanzlei mittlerweile wie zu Hause zu fühlen.

Nachdem wir so einige Zeit über die anstehenden Dinge sprachen, stutzen wir und hatten den selben Gedanken. Wir zählten die derzeit bei diversen Gerichten anhängigen Verfahren.
[list=1]

  • Zugewinnausgleich, da vom Scheidungsverfahren abgetrennt
  • Klage auf Zahlung von Kindesunterhalt und Rückgabe des vollstreckbaren Titels gegen die KM für Kind 1
  • Klage auf Zahlung von Kindesunterhalt und Rückgabe des vollstreckbaren Titels gegen die KM für Kind 3
  • Vaterschaftsanfechtungsklage gegen Kind 3
  • Klage auf Mitschuldfeststellung gegen Ex für ein während der Ehe geführtes UND-Konto
  • Klage auf Übertragung des ABR für Kind 1 auf mich; Kind 3 versuchen wir mit reinzubringen. Wenn das nicht klappt, dann weiteres Verfahren in dieser Sache
  • Klage auf Herabsetzung des nachehelichen Unterhaltes an Ex wegen geänderter Kindersituation
  • Klage gegen meine Stadt wegen Nichtgewährung von Unterhaltsvorschuss für Kind 1
  • [/list=1]
    Als nächstes droht Klage gegen die Finanzverwaltung wegen Nichtanerkennung des nachehelichen Unterhalts als Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen, wenn über meinen Einspruch negativ entschieden wird.

    Dann überlege ich, gegen den Bescheid über die Zahlung von Unterhaltsvorschuss für Kind 3 anzugehen, da der Unterhaltsvorschuss durch Einbehalt des hälftigen KG nicht das vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Existenzminimum sichert.

    Das Dutzend muss doch irgendwie voll werden.

    Hmmm..zu irgendeinem Zeitpunkt meines Lebens habe ich wohl die falsche Abzweigung genommen !?

    DeepThought

    P.S.: Ich sehe es zwischenzeitlich sportlich, da das Ausmaß und die Konsequenzen ein Maß erreicht haben, das anders nicht erträglich wäre. Aus diesem Grunde packe ich den Beitrag auch in die Humorecke.

    Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
    in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
    als "professionell anmutend".
    Meinen aufrichtigen Dank!

    Zitat
    Themenstarter Geschrieben : 11.11.2004 00:54