Wohnsitz...
 
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Wohnsitz...

 
(@jazzywue)
Rege dabei Registriert

Hi!

Hab nur mal eine kurze Frage.

Und zwar, darf die KM einfach das Kind bei einer anderen Gemeinde anmelden ohne Zustimmung des Vaters? Und wenn ja, wie kann es sein, dass das Kind auf einmal doppelt bei den Gemeinden gemeldet ist?

Zur Geschichte:

Wir brauchten eine Meldebestätigung von der Gemeinde. Hier war aber bereits ein Informationsstopp "verhängt" worden. Die KM hat in der zwischenzeit versucht das Kind in ihrer "neuen" Gemeinde anzumelden. Aber wie ist das möglich, wenn sie selbst keinen festen Wohnsitz hat?

Ich versteh nur noch Bahnhof...

:kapiernicht:

:nichtzufassen:

andrea

Wer den Mut verliert, verliert die Kraft!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2004 17:05
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und zwar, darf die KM einfach das Kind bei einer anderen Gemeinde anmelden ohne Zustimmung des Vaters?

Wenn die KM ASR hat, dan ja, ansonsten nein.

Hier war aber bereits ein Informationsstopp "verhängt" worden

Inwiefern? Dass man den neuen Aufenthaltsort des Kindes nicht nennen darf?

Aber wie ist das möglich, wenn sie selbst keinen festen Wohnsitz hat?

Vielleicht magst du die Geschichte in wenig ausführlicher schildern, denn mit der Info verwirrst du mich ein wenig.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2004 23:45
(@jazzywue)
Rege dabei Registriert

also,

Informationsstopp in dem Sinn, dass keine Auskunft (NICHT MAL DEM EIGENEN VATER) über Wohnort des Kindes gegeben werden durfte. Aufgrund dessen, gabs auch keine Meldebescheinigung.

Sie hat keinen festen Wohnsitz. Tingelt in A. durch die Gegend MIT DEM KIND und kommt immer bei Bekannten (die sie allesamt im Internet kennengelernt hat) unter bzw. nistet sich in deren Wohnung ein. Nicht mal mehr das JA weiß genau wo sie wohnt. Die kümmern sich aber auch net darum. Versteh ich nicht. Die kann doch den kleinen nicht einfach zu wildfremden Leuten mitnehmen??? Da gibts aber noch ein Problem, die gute Frau geht ja schwarz arbeiten. In der Zeit ist das Kind ja unbetreut, d. h. es bleibt bei den Leuten, wo sie momentan wohnt. Wie kann das sein? Darf das sein? Ich vestehs nicht...

*grübel*

lg

andrea

Wer den Mut verliert, verliert die Kraft!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2004 10:07
 RUDY
(@rudy)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin,

nur eine kurze Frage zwischendurch....darf die KM die Kinder ohne die Zustimmng des Vater bei gemeinsamem Sorgerecht ummelden auch in der Trennung....wenn nicht, warum ist das möglich? Benötigt das Amt dann nicht die schriftliche Zustimmung des Vaters?

Meine Frau Hat sich währed der Trennungsphase nach Auszug mit den Kindern umgemeldet...ohne dieses mit mir abzustimmen.
Sorry für Zwischenruf...

Rudy

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2004 15:34
(@jazzywue)
Rege dabei Registriert

Genau darum gehts!

:thumbup:

Wer den Mut verliert, verliert die Kraft!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2004 15:53
(@Giesser)

Das kenn ich auch! Die Ex kann umziehen (mit den Kids) wie sie möchte. Als ich aber meinen Großen bei mir anmelden wollte, da musste ich die Unterschrift (Einverständnis) der Ex beibringen!!

Manches ist eben nicht so gleich, wie meist getan wird.

LG

Torsten

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2004 19:55
(@jazzywue)
Rege dabei Registriert

schon amüsant, gell?

:mad2:

Wer den Mut verliert, verliert die Kraft!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2004 09:37
 RUDY
(@rudy)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin,
bin jetzt wieder ein wenig schlauer geworden....

Die KM darf die Knder nicht ohne Zustimmung des KV ummelden. Die Ämter vepennen dieses aber meistens, da im üblichen Falle die KM auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat und KV nur Umgangs- und Besuchsrecht. Hieraus folgt zwangsläufig, dass der KV seine Zustimmung geben muß oder eine Ummeldung nicht verhindern kann. Zumal die Knder auch real bei der Kindsmutter wohnen und somit ihre Meldepflicht nur nachkommt.
Bei GSR muss das Amt Auskunft geben.

So isses halt.....

Rudy

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2004 19:02