Hi!
Hab nur mal eine kurze Frage.
Und zwar, darf die KM einfach das Kind bei einer anderen Gemeinde anmelden ohne Zustimmung des Vaters? Und wenn ja, wie kann es sein, dass das Kind auf einmal doppelt bei den Gemeinden gemeldet ist?
Zur Geschichte:
Wir brauchten eine Meldebestätigung von der Gemeinde. Hier war aber bereits ein Informationsstopp "verhängt" worden. Die KM hat in der zwischenzeit versucht das Kind in ihrer "neuen" Gemeinde anzumelden. Aber wie ist das möglich, wenn sie selbst keinen festen Wohnsitz hat?
Ich versteh nur noch Bahnhof...
:kapiernicht:
:nichtzufassen:
andrea
Wer den Mut verliert, verliert die Kraft!
Und zwar, darf die KM einfach das Kind bei einer anderen Gemeinde anmelden ohne Zustimmung des Vaters?
Wenn die KM ASR hat, dan ja, ansonsten nein.
Hier war aber bereits ein Informationsstopp "verhängt" worden
Inwiefern? Dass man den neuen Aufenthaltsort des Kindes nicht nennen darf?
Aber wie ist das möglich, wenn sie selbst keinen festen Wohnsitz hat?
Vielleicht magst du die Geschichte in wenig ausführlicher schildern, denn mit der Info verwirrst du mich ein wenig.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
also,
Informationsstopp in dem Sinn, dass keine Auskunft (NICHT MAL DEM EIGENEN VATER) über Wohnort des Kindes gegeben werden durfte. Aufgrund dessen, gabs auch keine Meldebescheinigung.
Sie hat keinen festen Wohnsitz. Tingelt in A. durch die Gegend MIT DEM KIND und kommt immer bei Bekannten (die sie allesamt im Internet kennengelernt hat) unter bzw. nistet sich in deren Wohnung ein. Nicht mal mehr das JA weiß genau wo sie wohnt. Die kümmern sich aber auch net darum. Versteh ich nicht. Die kann doch den kleinen nicht einfach zu wildfremden Leuten mitnehmen??? Da gibts aber noch ein Problem, die gute Frau geht ja schwarz arbeiten. In der Zeit ist das Kind ja unbetreut, d. h. es bleibt bei den Leuten, wo sie momentan wohnt. Wie kann das sein? Darf das sein? Ich vestehs nicht...
*grübel*
lg
andrea
Wer den Mut verliert, verliert die Kraft!
Moin,
nur eine kurze Frage zwischendurch....darf die KM die Kinder ohne die Zustimmng des Vater bei gemeinsamem Sorgerecht ummelden auch in der Trennung....wenn nicht, warum ist das möglich? Benötigt das Amt dann nicht die schriftliche Zustimmung des Vaters?
Meine Frau Hat sich währed der Trennungsphase nach Auszug mit den Kindern umgemeldet...ohne dieses mit mir abzustimmen.
Sorry für Zwischenruf...
Rudy
Genau darum gehts!
:thumbup:
Wer den Mut verliert, verliert die Kraft!
Das kenn ich auch! Die Ex kann umziehen (mit den Kids) wie sie möchte. Als ich aber meinen Großen bei mir anmelden wollte, da musste ich die Unterschrift (Einverständnis) der Ex beibringen!!
Manches ist eben nicht so gleich, wie meist getan wird.
Torsten
schon amüsant, gell?
:mad2:
Wer den Mut verliert, verliert die Kraft!
Moin,
bin jetzt wieder ein wenig schlauer geworden....
Die KM darf die Knder nicht ohne Zustimmung des KV ummelden. Die Ämter vepennen dieses aber meistens, da im üblichen Falle die KM auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat und KV nur Umgangs- und Besuchsrecht. Hieraus folgt zwangsläufig, dass der KV seine Zustimmung geben muß oder eine Ummeldung nicht verhindern kann. Zumal die Knder auch real bei der Kindsmutter wohnen und somit ihre Meldepflicht nur nachkommt.
Bei GSR muss das Amt Auskunft geben.
So isses halt.....
Rudy