Hallo liebes Forum,
habe mich gerade hier angemeldet und benötige Eure Hilfe. Erstmal kurz was zu mir, ich heiße Achim und bin 46 Jahre alt, habe einen 8jährigen Sohn der überwiegend bei seiner Mutter lebt. Ich bin mittlerweile geschieden und hätte folgende Frage(n).
Da meine Sohn in absehbarer Zeit eine Zahnspange brauchen wird, ist mir der Gedanke gekommen eine Zusatzversicherung abzuschließen die die anfallenden Kosten übernimmt.
Meine Ex-Frau sagt mir sie wolle eh eine anschließen für unseren Sohn. Ich will mich in irgendeiner Form absichern, das Sie nicht irgendwann mit hohe Forderungen auf mich zu kommen kann. Welche Möglichkeiten habe ich, mich dahingehend abzusichern?
Ich wäre bereit die hälfte der Versicherungskosten zu übernehmen, reicht eine mtl. entsprechende Überweisung als möglichen Nachweises vor Gericht.
Ich bin meiner Ex gegenüber sehr mißtrauig, wer hat Tipps?
Danke im Voraus...
Servus Achim und willkommen
eine Zahnzusatzversicherung ist keine schlechte Idee, aber aufpassen wenn jetzt schon zu einer Spange geraten wird kann das bei einer Versicherung Wartezeiten bzw. Höchstgrenzen für die Erstattung in den ersten Jahren beinhalten.
Wenn Du misstrauisch bist, lass Dir die abgeschlossene Versicherungspolice von Ex zeigen. Aber auch hier gibt es theoretisch keine Gewährleistung dass Ex die Beiträge auch wirklich dauerhaft zahlt. Absichern könntest Dich dann eigentlich nur, wenn die Police auf Deinen Namen läuft (auch auf die Gefahr dass du dann die Beiträge alleine zahlen musst/darfst) und Kind versicherte Person ist. Dann kannst Du die Rechnungen einreichen.
Hi Achim,
wenn die Diagnose einer Zahnfehlstellung bereits auf dem Tisch liegt, wird die Zusatzversicherung auch nach Wartezeit nichts mehr übernehmen, siehe Versicherungsbedingungen.
Allerdings würde ich mir das ohnehin überlegen - die Kosten für die paar wirklich sinnvollen Addons zur Kassenleistung sind überschaubar. Und die Selbstbehalte gibt es am Ende der Behandlung zurück. Ich schätze mal, dass wir selbst beim "teuersten" Junior keine 400 Euro selbst zahlen mussten.
Gruss von der Insel
Hallo,
Hi Achim,
[...]
Und die Selbstbehalte gibt es am Ende der Behandlung zurück.
[...]
Gruss von der Insel
Diese Problematik hatten wir ja hier schon mal erörtert (in einen´m meiner eigenen Threads...)
Das Problem, was sich u.U. auftut ist:
Wenn der KV wegen Leistungsunfähigkeit der KM die Zuzahlung zB. komplett übernimmt war/ ist abschließend nicht klar wie es mit der Rückzahlung abläuft...
Vor allem dann, wenn das Ganze über die KK der KM abgewickelt wird.... - hier bekommt sie (zunächst) alles zurück
Ein weiteres Problem ist ja auch (könnte aufkommen), dass der KV als UET oft nur wenig (oder gar nicht) irgendwelche Kontrolle/ Einfluß über den Behandlungsverlauf hat.
Wenn (z.B) die Behandlung nicht konsequent durchgeführt wird, könnte die KK die Rückzahlung versagen.
Soweit erinnerlich, wird nur "bei Erfolg" der Behandlung von der KK zurückgezahlt...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
also wenn ich mir unseren Ältesten anschaue, dann muss man schon mehr als arg schlampen, damit kein "Erfolg" (=Behandlung wird nicht abgebrochen) eintritt...
danke erstmal für die Antworten, habe mit meine Ex-Frau (welch schönes Wort) gesprochen, sie hat noch keine Zahnzusatzversicherung für unseren Junior abgeschlossen, habe ihr gesagt, das sie bitte eine anbschließen solle und ich gerne bereit bin die hälfte dafür zu übernehmen.
Hoffe, das eine mtl. Überweisung mit Verwendungszweck Zahnzusatz später bei evtl. Forderungen ggf. vor Gericht gelten.
Ich kenne Deine finanziellen Verhältnisse nicht, daher weiß ich nicht, wie sehr Dich eine Zusatzversicherung belastet. Für 20 / Monat bekommst Du Versicherungen, die 3600 Euro oder sogar 100% der Kieferorthopädischen Kosten deckt.
Wenn Du der Ex die Hälfte zahlst, fallen 10 Euro/Monat auf Dich. Wenn Du alles zahlst, nochmals 10 €/Monat. Manche ächzen darunter, für andere sind das keine nennenswerten Beträge.
Ich würde an Deiner Stelle Nägel mit Köpfen machen, und die Versicherung selber in die Hand nehmen. Dann weißt Du, was Du hast.
Wenn Du Dich einigermaßen geschickt anstellst, dann wirst Du auch organisatorisch an der Behandlung beteiligt. Immerhin wird die Ex ja Geld von Dir verlangen. Also musst Du auch an einem Mindestmaß beteiligt werden.
Ganz ehrlich: Kläre, ob irgendwo Aktenkundig ist, ob das Kind eine Spange empfohlen bekommen hat (dann ist es zu spät). Wenn nicht, dann schließ die Versicherung selber ab.
Jm2ct,
PP
Nun, was am Ende eine KFO Behandlung kostet liegt alleine daran unter welche KIG (Kieferorthop. Indikationsgruppe 1 - 5) dein Kind fällt d.h. je schiefer die Zähne, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass die gestezliche einen Großteil übernimmt. Hat dein Kind aber einen Schiefstand, der nicht wesentlich ist (KIG 1- 2), aber denoch unschön ist dann zahlt die gestzliche gar nix. War bei meinen beiden Kindern so und ja du kannst dir fast einen neuen Kleinwagen holen für diese privaten Kosten.
Je früher du dir die Zahnzusatz holst um so besser, denn die Zuschüsse sind oft gestaffelt d.h. ist dein Kind nur ein Jahr dort versichert dann gibts max. 1.000€ bei> 4 Jahren bspw. unbegrenzt. In meinem Fall für meinen Sohn unbegrent ab max. 90% des Rechnungsbetrages. Zahlen tue ich ganz alleine 20eur im Monat, aber für beide Kids.
Fazit: Jetzt abschliessen aufgrund der Staffelung der Zuschüsse.