Abänderung eines de...
 
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Abänderung eines deutschen U-titels nach Wegzug des Berechtigten ins Ausland

 
(@stefan2013)
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Hallo,
Ich suche Rat von Leuten, die Ähnliches erlebt haben:
Ich habe ein Kind, das in Deutschland geboren wurde und bis zu seinem 2 Lebensjahr hier gelebt hat.
Nun ist die Kindesmutter samt Kind ins europäische Ausland gezogen, wo die Lebenshaltungskosten um die Hälfte niedriger sind als in Deutschland.
Ich zahle momentan den deutschen Kindesunterhalt und frage mich, ob man den Kindesunterhalt wohl nicht irgendwie abändern und an die momentane Lebenssituation des Kindes und der Kindesmutter anpassen könnte.
Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir in dieser Sache weiter helfen?
Wo kann man den deutschen Unterhaltstitel abändern lassen?

Danke im Voraus
Stefan2013

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2013 14:22
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Stefan,

Also mein Mann hat für seine Tochter - als er in Ö und das Kind noch bei der KM in D gelebt hat - immer KU nach deutschem Recht zahlen müssen.
Unseres Wissens zählt für die Berechnung immer der Wohnort des Kindes.

Wie die Abänderung am besten durchgeführt wird, können Dir sicher unsere KU-Experten sagen.

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2013 14:35
(@stefan2013)
Schon was gesagt Registriert

@vj: danke

noch jemand, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2013 15:13
(@stefan2013)
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Hallo,
mein Kind lebt seit 1,5 Jahren im EU-Ausland, wo die Lebenshaltungskosten um etwa die Hälfte niedriger sind als in Deutschland.
Ich möchte den deutschen Unterhaltstitel deshalb abändern lassen.
Wo mache ich sowas?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
VG


Anm.:*zusammengeführt*
Bitte stell das Thema nicht mehrfach ein. Das wird weder die Qualität noch die Quantität der Antworten erhöhen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2013 16:20
(@dakika35)
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Hallo

Ich wohne selber im Ausland und bei mir ist es umgekehrt, der Berechtigte wohnt in Deutschland, ich als Unterhaltszahler im Ausland. Die Methodik ist aber die Gleiche.
Grundsätzlich ist ein Kaufkraftvergleich vorzunehmen, wenn beide Partien in interschiedlichen Ländern wohnen. Allerdings hängt es davon ab, wo dein Kind nun dauerhaft wohnt. Eine Anpassung wird nur dann vorgenommen, wenn sie erheblich ist.

Knackpunkt ist zurzeit zusätzlich, wie die Anpassung vorgenommen wird. Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:
Ländergruppeneinteilungen des Bundesfinanzministeriums
Teuerungsziffern
Kaufkraftvergleich mit Kaufkraftziffern der OECD oder Eurostat

In meinem Fall wurde das mit Hilfe der Kaufkraftziffern und den Teuerungsziffern bestimmt. Wenn aber das Kind im Ausland wohnt, wurden in der Vergangenheit häufig die Ländergruppeneinteilungen des Bundesfinanzministeriums genommen. Maile dich mal, wo das Kind jetzt wohnt. Hier noch ein paar Links, die helfen können,
Gruss

http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Koblenz_7-WF-21607_Kindesunterhalt-fuer-im-Ausland-lebende-Kinder-Duesseldorfer-Tabelle-nicht-ohne-weiteres-anwendbar.news5022.htm

OLG Brandenburg (Oktober 200710 UF 47/07
OLG Oldenburg (Oldenburg) 3. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 19.10.2012, 11 UF 55/12)

http://www.kindesunterhalt.homepage.eu

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2013 12:22
(@stefan2013)
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Hallo Daikika35,
vielen Dank für deinen Beitrag und die hilfreichen Links.
Von den Ländergruppeneinteilungen usw habe ich auch schon gehört.
Die Frage ist nur, wo eine solche Anpassung durchgesetzt werden kann: in Deutschland oder im EU-Ausland, wo das Kind nun dauerhaft lebt ?
In meinem Fall war es so, dass die Kindesmutter zuerst den deutschen Kindesunterhalt durchgesetzt hat, um ihn dann ins Ausland "mitzunehmen". Von dem deutschen Kindesunterhalt lebt momentan nicht nur mein Kind sondern auch die Kindesmutter. Die Kindesmutter hat zur Zeit so viel Geld zur Verfügung, dass sie dort nicht mal arbeiten gehen muss.
Könnte man der Kindesmutter irgendwie nachweisen, dass sie dem Jugendamt ihren Umzug ins EU-Ausland vorsätzlich verschwiegen hat, um mehr Kindesunterhalt zu erhalten?
VG

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Themenstarter Geschrieben : 11.11.2013 09:54
(@dakika35)
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Hallo
einen bestehenden Titel kann man nur durch eine Abänderungsklage abändern. Du musst also bei deinem zuständigen Amtsgericht (da ein deutscher Titel) eine solche Abänderungsklage einreichen, solange die Abweichung ca. 10% oder mehr beträgt. Leider besteht eine Anwaltspflicht und kostet damit etwas Geld. Suche dir aber einen mit internationalen Erfahrungen, oder noch besser einen, der mit dem Recht vertraut ist, wo dein Kind wohnt. Gucke mal unter Abänderungsklage im Netz.
Betrachte das aber auch langfristig. Denn wenn dein Einkommen und du bald mehr bezahlen müsstet, macht es wenig Sinn für eine oder 2 Stufen in der DD Tabelle zu klagen. Erfahrungsgemäß will die KM ja auch mal mehr Geld für das Kind, damit würde sie sowieso ihren Aufenthaltsort bekannt geben müssen und damit würde das Thema auch auf den Tisch kommen. Hast du einen dynamischen Titel, macht eine Klage auch deswegen Sinn, um automatische Erhöhungen zu vermeiden bzw. runterzusetzen.
Deine Frage: Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn der KM etwas nachzuweisen, dass sie etwas verschwiegen hat.
Wo wohnt das Kind den jetzt, wenn ich mal fragen darf?
Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2013 13:04
(@stefan2013)
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Hallo,
bist du dir da sicher, dass man einen deutschen Titel nur in Deutschland abändern lassen kann?
Ich habe nämlich von vielen Seiten (z.B. Väterverein etc) die Info bekommen, dass man es vorm Gericht am Wohnort des Kindes machen muss.
Mein Kind lebt in Osteuropa (Ländergruppe 3) und ist in Deutschland abgemeldet. Das heißt, ich müsste ca. 50 % des Tabellenbetrages an Unterhalt zahlen.
Könntest du mir das mit der Zuständigkeit des Gerichtes nochmal bestätigen und woher hast du diese Information (eigene Erfahrungen?)

VG

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Themenstarter Geschrieben : 11.11.2013 13:25
(@donizetti)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Stefan,

ein ganz pragmatischer Weg: Frag beim Gericht, ob es dafür zuständig ist und wenn nicht: Wer dafür zuständig ist.
Das sollte noch nicht einmal etwas kosten.  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2013 16:16
(@dakika35)
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Hallo nochmal

ich musste noch mal in einem Buch nachlesen, aber es steht auch hier:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Kindesunterhalt-Abaenderungsklage-Kind-im-Ausland---f66387.html

Du kannst die Klage an deinem zuständigen Amtsgericht einreichen, da beide (Mutter und Kind) keinen ständigen Wohnsitz mehr im Inland haben.

Wie schon von Stefan geschrieben, kannst du auch zusätzlich beim Gericht nachfragen.

Viel Erfolg

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2013 00:39




(@stefan2013)
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Danke für die Rückmeldung!

Die Information des RA ist leider von 2009 und wenn man auf das § 23a ZPO klickt, steht da, dass es "weggefallen" ist.

Trotzdem danke!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2013 00:46