Also Leute ....
Schottland ist nicht gerade um die Ecke.
Umgang in den nächsten Jahren eher weniger möglich.
Abwarten ist jetzt sicherlich der falsche Weg.
Die KM wird ohnehin fristgerecht einige / sämtliche Termine verschieben.
Also jetzt ran an die Sache.
SOFORT einen HKÜ Anwalt aktivieren.
Heute und jetzt und sofort !
Im übrigen halten wir fest, dass die VB nicht gerade auf Seite des KV steht.
Dieses wird die VB den KV auch noch spüren lassen.
Desweiteren halten wir fest, dass das Kontinuitätsprinzip vom JA auch noch zur Sprache gebracht werden wird.
Also wird das JA den KV auch noch treten.
Wenn der KV hier und jetzt nicht zum Anwalt geht, wird das später nichts mehr.
Wenn die neue Beziehung der KM stabil ist, wird es sehr heftige Reaktionen geben...
Soweit ich verstanden habe, hat der KV morgen regulär Umgang.
Es ist sicherlich hilfreich - sofern der HKÜ Anwalt zustimmt - diesen Umgang vollumfänglich wahr zu nehmen.
Die KM kann Kind doch alleine begleitet fliegen lassen.
Direktflug mit Lufthansa.
Jeder Elter holt Kind am Flughafen ab.
Kosten sollten hierbei auch direkt mal geklärt werden.
Muss soweit ich verstanden habe die KM zahlen, da sie die Disanz geschaffen hat.
Ggf mit Anwalt abstimmen und frech mit Unterhalt verrechnen ....
Moin.
Seit bald einem Monat ist Km mit Kind in Schottland! Und noch kein Anwalt am Start der das große Rad dreht!? :puzz: Das wird mit der Zeit nicht einfacher! Matthias, warum zögerst Du? Ob Du erfolgreich sein wirst, weisst Du nur, wenn Du es versucht hast. Und im Gegensatz zu einem 800km Wegzug innerhalb Deutschlands, scheint ein Wegzug ins Ausland ja zumindestens theoretisch mal verboten zu sein!
Gruß, toto
Soweit ich verstanden habe, hat der KV morgen regulär Umgang.
Es ist sicherlich hilfreich - sofern der HKÜ Anwalt zustimmt - diesen Umgang vollumfänglich wahr zu nehmen.
Davon abgesehen dass die KM das Kind mit Sicherheit nicht in ein Flugzeug setzen wird, kann das sowohl als Zustimmung zum neuen Lebensmittelpunkt gewertet werden als auch Beweis sein, dass der Umgang in Schottland ja problemlos möglich ist und damit die Latte für einen Wegzug niedriger legen.
Muss soweit ich verstanden habe die KM zahlen, da sie die Disanz geschaffen hat.
Muss sie nicht, so lange sie nicht jemand dazu verurteilt. Und es gibt keine Vorschrift, die das so klar bestimmt.
Ggf mit Anwalt abstimmen und frech mit Unterhalt verrechnen ....
frech trifft die Sache nur dann, wenn kein Titel besteht. Ansonsten wäre diese Idee einfach nur dumm.
Gruss von der Insel
Hallo,
wenn du morgen regulär Umgang hast, dann würde ich die KM per Mail kontaktieren, dass du euer Kind wie gewohnt am Sa um xx.xx Uhr in xx, Deutschland, abholst. Und es am So zur gewohnten Uhrzeit wieder nach xx zurückbringst.
Und das du davon ausgehst, dass der Umgang wie gewohnt klappt.
Damit hast du klargestellt, dass du euer Kind in Deutschland siehst und nicht in Schottland. Und wenn sie dort bleiben will schon die Kosten für den Umgang komplett zu tragen hat.
Sophie
wenn du morgen regulär Umgang hast, dann würde ich die KM per Mail kontaktieren, dass du euer Kind wie gewohnt am Sa um xx.xx Uhr in xx, Deutschland, abholst. Und es am So zur gewohnten Uhrzeit wieder nach xx zurückbringst.
Und das du davon ausgehst, dass der Umgang wie gewohnt klappt.
Damit hast du klargestellt, dass du euer Kind in Deutschland siehst und nicht in Schottland. Und wenn sie dort bleiben will schon die Kosten für den Umgang komplett zu tragen hat.
Naja, ich halte den Hinweis vom Inselreifen hier schon für valide:
Davon abgesehen dass die KM das Kind mit Sicherheit nicht in ein Flugzeug setzen wird, kann das sowohl als Zustimmung zum neuen Lebensmittelpunkt gewertet werden als auch Beweis sein, dass der Umgang in Schottland ja problemlos möglich ist und damit die Latte für einen Wegzug niedriger legen.
Insofern sollte der TO sich Gedanken machen, wie wahrsch es ist, ob der Umgang tatsächlich stattfindet.
Ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Umgang nicht stattfindet, ist es - wenn es denn dann so kommt - tatsächlich ein guter "Beweis" für Umgangsweigerung/ -unmöglichkeit aufgrund des Wegzugs.
Sollte die KM allerdings das Kind an diesem WE zum Umgang in Deutschland beim KV abliefern (weil sie vielleicht eh noch was hier zu erledigen hat), dann kann das nachher als trügerischer Beweis missbraucht werden, dass Umgang doch auch möglich ist und sogar von der KM unterstützt wird...
Schwierig...
Ich würde nicht diesen einen Umgang pushen, sondern vielmehr dass Thema mit einem HKÜ-Anwalt schleunigst angehen. M.E. - ich hatte es schon geschrieben - läuft die Zeit gegen Dich!
Gruß, toto
Ich würde den HKÜ-Antrag auf jeden Fall vor dem 29.1. auf den Weg bringen! Zumal es einen Unterschied macht, wenn man einen EA auf ABR im Rahmen des HKÜ-Verfahrens stellt. So wie Dinge jetzt liegen, stellt sich womöglich die Frage des HKÜ hinterher nicht mehr.
Sollten dem TO in der Verhandlung am 29. das alleinige ABR auch so zugesprochen werden, worauf er spekuliert, muss ja ohnehin ein HKÜ- Verfahren eingeleitet werden.
Ich habe am 27.1 ein Gespräch in dem Räumlichkeiten des JA mit der VB und der KM. Es soll schonmal darum gehen druck aus der Verhandlung raus zu nehmen und je nachdem wie der Richter entscheidet mögliche Umgangsformen zu besprechen. Dieses Gespräch war ein Vorschlag der VB.
Die KM befindet sich von 26.1 bis 30.1 mit neuen Partner und Kind wegen der Verhandlung in Deutschland. Die KM hat schon der VB versichert, sich an die Entscheidung des Richters zu halten und dann Lösungen anzugehen.
Die VB hat ebenfalls ein Gespräch mit der Lehrerin in Deutschland geführt. Dem Kind gehe es sehr gut in der Schule, er hat sehr feste soziale Bindungen(bester Freund seit KiGa) und er redet stets positiv über KM und KV sowie deren neuen Partnern.
Meine RA ist bezüglich des Schulbesuches in Schottland erneut aktiv geworden.
Nochmal: Was für ein VB? Es ist doch noch gar kein Verfahren anhängig?
Moin Matthias,
Ich habe am 27.1 ein Gespräch in dem Räumlichkeiten des JA mit der VB und der KM. Es soll schonmal darum gehen druck aus der Verhandlung raus zu nehmen und je nachdem wie der Richter entscheidet mögliche Umgangsformen zu besprechen. Dieses Gespräch war ein Vorschlag der VB.
Tue Dir selbst den Gefallen und lass Dich nicht einlullen.
"Druck rausnehmen" bedeutet in Deinem Fall, Dich zu einem Nicken bewegen zu wollen ...
Die KM befindet sich von 26.1 bis 30.1 mit neuen Partner und Kind wegen der Verhandlung in Deutschland.
Ziel muss es sein, dass Euer Kind auch am 31.1. noch in D ist.
Was sagt Deine Anwältin zu diesem Vorabtreffen ?
Du kannst Dich gerne verhandlungsbereit zeigen, was eine Diskussion über einen Umzug zum Schuljahresende angeht.
Voraussetzung dafür ist aber, dass Euer Kind in Deutschland bleibt.
Wenn KM das nicht will ... sorry, dann solltest Du NULL Verhandlungsbereitschaft signalisieren.
@psoidonuem:
Nochmal: Was für ein VB? Es ist doch noch gar kein Verfahren anhängig?
Matthias hat ABR beantragt:
Darüber hinaus habe ich nochmal zur info am 5.1
Das alleinige AB für meinen Sohn, Herausgabe des Kindes und ein untersagten das Kind außerhalb der deutschen Grenzen zu verbringen per einstweiliger Anordnung bei dem zuständigen Amtsgericht eingereicht.
Gruß
United
Hallo Matthias,
ich gehe mal davon aus, dass am 29.01. noch nicht endgültig über das ABR entschieden wird. Insofern solltest Du in der Verhandlung auf das HKÜ hinweisen, dass vorsieht, dass das Kind zunächst nach Deutschland rücküberführt wird und dann auch erst einmal weide rhie rin D zur Schule geht. Die KM hat sich durch den Wegzug nach Schottland einen Vorteil verschafft, den Du wieder rückgängig machen musst.
So würde ich auch die Gespräche mit dem VB führen, noch bevor darüber diskutiert wird, wer das bessere Betreuungskonzept hat.
Viel Glück.
BP
Ich weiß trotzdem nicht was ein Verfahrensbevollmächtigter sein soll und es hört sich an wie jemand, der die Interessen der KM vertritt. Mit dieser Person würde ich überhaupt nicht reden.
Sollte VB aber Verfahrensbeistand (des Kindes - vom Gericht beauftragt) sein, erschließen sich mir die Ansichten dieser Person nicht.
Ich habe am 27.1 ein Gespräch in dem Räumlichkeiten des JA mit der VB und der KM. Es soll schonmal darum gehen druck aus der Verhandlung raus zu nehmen und je nachdem wie der Richter entscheidet mögliche Umgangsformen zu besprechen. Dieses Gespräch war ein Vorschlag der VB.
Die KM befindet sich von 26.1 bis 30.1 mit neuen Partner und Kind wegen der Verhandlung in Deutschland. Die KM hat schon der VB versichert, sich an die Entscheidung des Richters zu halten und dann Lösungen anzugehen.
Moin. Ich finde, die KM macht das sehr gut! :gunman:
Kommt nach Deutschland, entkräftet damit jedes Argument, Dir das Kind vollständig entziehen zu wollen, zeigt sogar noch, dass Umgang ja machbar ist, will ein konsensuales Gespräch führen, offensichtlich durch jmden moderiert (VB) der schon den Umzug geschluckt hat und nun für "mögliche Umgangsformen" Lösungen sucht... Du kannst davon ausgehen, dass Kind auch berichten wird, wie gut es ihm in der neuen Schule gefällt, dass es toll ist, eine neue Sprache zu lernen und auch schon neue Freunde hat.
Ganz ehrlich, dies hier
Ziel muss es sein, dass Euer Kind auch am 31.1. noch in D ist.
muss das einzige Ziel sein.
Dazu musst Du Dich rechtlich wappnen, ggf. mit Anwalt zu dem Termin auflaufen. Evtl. Kind mitnehmen/ einbehalten? Das musst Du mit einem Fachmann besprechen! Ob Du bei dem Termin gute Miene zum bösen Spiel machst, um vordergründig ebenso guten Willen zu zeigen, wäre auch zu besprechen.
Ich finde anhand dem, was Du hier so schreibst , dass Du - sorry für meine Direktheit - hier dilentantisch unterwegs bist, wäre die KM die Fronten klar abgesteckt hat!
toto
Und kommende Woche wirst du uns berichten, dass Kind in UK wohnt und dass VB und JA dazu geraten haben.
Kind wird zweimal jährlich dich in D besuchen.
Auf deine Kosten. KM hat leider kein Geld übrig.
Du darfst Kind aber jederzeit in UK besuchen.
Sind auch noch MÄNNER beim Gespräch anwesend oder nur FEINDE ?
Mahlzeit,
ich kann Totto in der Sache nur beipflichten.
Die werden dich ganz klar versuchen einzulullen und für den Verfahrensbeistand scheint das Urteil des Richters ohnehin schon fest zu stehen!!!
Dir muss absolut klar sein, dass selbst ein Umgangsbeschluss über die Grenzen hinaus am Ende schwer sanktioniert werden können, wenn dagegen verstoßen wird.
Du musst dir dringend für diesen Vorgesprächstermin Argumente einfallen lassen welche jede Art der Angebotsunterbreitung der Gegenseite aushebeln. Alles muss darauf aufgebaut werden:
Wenn dein Sohn in Schottland bleibt, ist die Mutter der einzige soziale Kontaktpunkt welcher dem Buben geblieben ist.
Hier wohnt der große Teil seiner Familie. Hier wohnen seine Freunde. Hier sind seine Vereine. Hier hat die schulische Bildung begonnen und nur hier besteht aktuell Aussicht darauf diese mit Erfolg abzuschließen. Hier hat auch die Mutter ihre soziale Bindung und hier kommt sie hin wenn sie ihre Familie besucht und genau hier trifft sie dann auf euer gemeinsames Kind welches bei dir lebt.
Und weil dem so ist gibt es nur eine Lösung. Den Lebensmittelpunkt bei dem Elternteil zu belassen welches in dieser Umgebung wohnt und dem Kind das Zuhause bietet.
Ich bin schon gespannt wie die VB sich Lösungen zum Umgang vorstellen. Sollst du jetzt alle zwei Wochen Urlaub in den „Highlands“ machen? Oder will sie deinen Sohn im monatlichen Rhythmus in ein Flugzeug stecken lassen damit es seine Zeit bei dir verbringt? In dem Fall musst du ihr ganz klar die Frage stellen ob sie als VB damit leben kann, dass dein Sohn und du die Rechnung für das Verhalten der Mutter tragen.
Frag sie dann wie sie argumentieren würde, wenn das Kind nach zwei Monaten merkt, dass es in Schottland unglücklich ist und in Deutschland bleiben wollen würde? Würde sie sich schützend vor das Kind stellen und Verantwortung für die Fehlinterpretation zeigen und dafür sorgen, dass der Bube wieder zurück kommt.
Du musst in der Runde tatsächlich die Frage stellen, warum es für eine Kindesentführerin eigentlich die Möglichkeit einer Verhandlung geben soll, dessen Lösung es darauf absieht dass dein Sohn der Leittragende ist.
Nimm dir einen knallharten Anwalt der auf das Thema spezialisiert ist und lasse das Kind sofort zurück führen bis das ABR geklärt ist. Und wenn der morgen mit zum Termin kommt umso besser. Es steht dir zu bei einem solchen Gespräch einen Rechtsbeistand dabei zu haben sofern die anderen Parteien damit einverstanden sind. Sind sie damit nicht einverstanden, haben sie etwas zu verbergen.
Versuche den verlorenen Boden wieder gut zu machen ansonsten ist der "Drops gelutscht".
Viel Glück.
dilentantisch ?
Ich versuche schon in Rahmen meiner Möglichkeiten tätig zu werden und mich auf die bevorstehende Verhandlung vorzubereiten. Ich führe fast täglich mit meinen Angehörigen, der VB, dem JA, der Schule und meiner RA Gespräche zu der ganzen Thematik.
Ich habe mir aber auch aus Gründen klare Grenzen gesetzt. Dazu gehört unter anderen einen zweiten RA zu beauftragen oder das HKÜ Verfahren anzugehen.
Um den Finger winkeln werde ich mich morgen sicherlich auch nicht, aus eigener Erfahrung wird es sicher so laufen, dass man sich nicht einigen konnte und irgendwann das Gespräch abgebrochen wird. Meine RA ist auch über das Gespräch informiert.
Ich werde auch akzeptieren für was sich die Richterin entscheiden wird.
Ich werde auch akzeptieren für was sich die Richterin entscheiden wird.
Genau! 😡
Und wenn der Richter entscheidet, dann lebt dass Kind schon mehrere Wochen in Schottland und ist - nach unprüfbaren Angaben - bereits supi integriert...
Und außerdem hat Mutti dann ja schon einen festen Job, den sie nicht wieder aufgeben wird. Dann müsse das Kind eben alleine zurück nach D und werde seine Mutter verlieren.
Das wird es dem Richter schwer machen, ein Kindeswohl festzustellen, das in D liegt. Denn dazu müsste das Kind ja schon wieder aus seinem Umfeld gerissen werden, evtl. sogar ohne KM, und noch dazu zum Vater zurück, der nicht durch übermäßiges Kämpfen aufgefallen ist...
Da könnte es dann schon dem Kindeswohl entsprechen, dass es seinen leiblichen Vater nur noch alle paar Monate mal in den Ferien sieht, weil dieser sich regelm. Pendeln nicht leisten kann.
Verzeih mir den Sarkasmus... Aber wenn Du nicht schleunigst hart gegen den Kurs der KM hälst (und vielleicht sogar noch unentschlossen bist, was wohl am Besten dem Kindeswohl entspricht), dann ist die Sache entschieden! Und sag nicht, niemand hätte Dich gewarnt und der Richter, das JA, der VB und die KM sind alle A.....löcher...
Toto
Moin Matthias,
dilettantisch ?
Das hat Toto bewußt überspitzt dargestellt.
Versuche den verlorenen Boden wieder gut zu machen ansonsten ist der "Drops gelutscht".
"Verlorenen Boden" sehe ich nicht.
Einzig das HKÜ-Verfahren hätte ich in Deiner Situation vermutlich schon parallel gestartet. Da Deine Ex ja aber nunmehr da ist, ist das obsolet.
Du scheinst aber in der Sache etwas gutgläubig.
Die VB ist nicht Deine Freundin (und ihre Herangehensweise kann man durchaus als mütterlastig interpretieren).
Auch der Richter ist nicht Dein Freund. Der wird ebenfalls nach Kompromissen suchen.
... und auf einen Kompromiß, der jetzt eine Rückkehr KM mit Kind nach Schottland vorsieht, solltest Du nicht eingehen.
Er kann Euch gerne ein Gutachten oder Elterngespräche mit auf den Weg geben ... aber Dein Standpunkt sollte sein:
Wer aufgrund von Schmetterlingen im Bauch Hals über Kopf ein Kind nach Schottland verschleppt, dem fehlt es an Erziehungskompetenz.
Gruß
United
Einzig das HKÜ-Verfahren hätte ich in Deiner Situation vermutlich schon parallel gestartet. Da Deine Ex ja aber nunmehr da ist, ist das obsolet.
Mahlzeit.
Ist das so? Was ist denn, wenn sie nach der Verhandlung erst mal wieder abhaut, weil der Richter noch nichts entschieden hat? Die einzige Chance ist, dass Matthias hier auf Zeit spielt. Wenn er Glück hat, entschliesst sich der Richter, Matthias das ABR vorläufig zu übertragen.
Insofern scheint mir das eine gute Taktik zu sein, wenn Matthias merkt, dass es gegen ihn läuft:
Er kann Euch gerne ein Gutachten oder Elterngespräche mit auf den Weg geben ... aber Dein Standpunkt sollte sein:
Wer aufgrund von Schmetterlingen im Bauch Hals über Kopf ein Kind nach Schottland verschleppt, dem fehlt es an Erziehungskompetenz.
Ansonsten sehe ich es wie die anderen: Ohne harten Kurs gegen KM und VB ist das Kind weg..
Moin,
Ist das so? Was ist denn, wenn sie nach der Verhandlung erst mal wieder abhaut, weil der Richter noch nichts entschieden hat?
Sehe ich so.
Entweder der Richter erteilt Absolution für die Rückkehr nach Schottland oder er sagt "Kind bleibt vorerst hier".
Nur wenn KM im letzteren Fall tatsächlich wieder mit Kind abhaut, würde der HKÜ-Antrag was bringen.
Für so doof würde ich KM aber nicht halten (dafür verhält sie sich jetzt zu clever).
Aktuell wird kein Schotte das Kind rückführen können, weil "ist ja da".
Gruß
United