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Gerichtszuständigkeit

 
 SALI
(@sali)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,
mein Sohn ist 19. Seit fünf Jahren wohnt er in Ecuador.  Im Februar dieses Jahres hat er dort angefangen Medizin zu studieren. Ich bezahle regelmäßig Unterhalt, der aus einem europäischen (nicht deutschen) Gerichtsurteil resultiert. Jetzt hat er mich verklagt und will viel mehr rauskriegen. Letztes Mal habe ich in gesehen und mit ihm gesprochen als er 10 war.
Meine Frage ist - ist das europäische Gericht immer noch für diese Sache zuständig oder soll vor ecuadorianischen Gericht gehen?
Gruß
SALI       

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2017 19:37
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Sali,

ist der Unterhalt denn an die günstigeren Lebensverhältnisse angepasst worden?

siehe Ländergruppen
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2016-10-20-Beruecksichtigung-auslaendischer-Verhaeltnisse-Laendergruppeneinteilung-ab-2017.html

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2017 20:55
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Sali,

will er Dich verklagen oder hat er Dich verklagt. Wenn er Dich verklagt hat, dann müsste doch aus der Klageschrift hervorgehen um welches Gericht es geht.
Ansonsten weiss ich nur soviel, dass geklagt werden kann wo Du oder er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, es dann aber auch um die Frage geht welches Recht anzuwenden ist.
In vielen Ländern haben Volljährige keinen Anspruch mehr auf Unterhalt, deshalb wäre die erste Frage nach welchem Recht er Unterhalt begehrt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2017 21:10
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

müssen Volljährige nicht auch am Wohnort des Vaters die Klage einreichen, nur bei Minderjährigen ist der Wohnsitz des Kindes der Klageort?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2017 01:33
(@inselreif)
Moderator

der aus einem europäischen (nicht deutschen) Gerichtsurteil resultiert.
...
ist das europäische Gericht immer noch für diese Sache zuständig

ohne genaue Angaben können wir Dir nicht helfen. Wo hat er Dich denn jetzt aktuell verklagt? In Deutschland oder im europäischen Ausland?

@AS - ja, aber nur wenn das Kind nicht privilegiert ist.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2017 11:11
(@psoidonuem)
Registriert

Also die eigentliche Frage war ja, welches Gericht zuständig ist - und diese Frage ist nicht Dein Problem. Wenn ein equadorianisches Gericht die Klage annimmt, weil es sich für zuständig hält, dann ist das so. Was hat das Kind denn für eine Staatsbürgerschaft?
Praktisch gesehen macht es natürlich keinen Sinn im Equador zu klagen, wegen der Durchsetzbarkeit.

Wenn er hier klagt gilt duetsches Recht und die Mutter kommt mit ins Boot.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2017 11:41
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Jetzt hat er mich verklagt und will viel mehr rauskriegen.

Welches Gericht hat dir die Klage zugestellt? Eines aus Polen, Deutschland oder Ecuador?

http://www.vatersein.de/Forum-topic-29356.html

Und welches Gericht war 2015 beim älteren Kind zuständig?

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2017 12:39
(@psoidonuem)
Registriert

Ja, wie ist es denn bei dem älteren Kind ausgegangen?

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2017 13:34