Hallo,
mein Sohn ist 19. Seit fünf Jahren wohnt er in Ecuador. Im Februar dieses Jahres hat er dort angefangen Medizin zu studieren. Ich bezahle regelmäßig Unterhalt, der aus einem europäischen (nicht deutschen) Gerichtsurteil resultiert. Jetzt hat er mich verklagt und will viel mehr rauskriegen. Letztes Mal habe ich in gesehen und mit ihm gesprochen als er 10 war.
Meine Frage ist - ist das europäische Gericht immer noch für diese Sache zuständig oder soll vor ecuadorianischen Gericht gehen?
Gruß
SALI
Hallo Sali,
ist der Unterhalt denn an die günstigeren Lebensverhältnisse angepasst worden?
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Hallo Sali,
will er Dich verklagen oder hat er Dich verklagt. Wenn er Dich verklagt hat, dann müsste doch aus der Klageschrift hervorgehen um welches Gericht es geht.
Ansonsten weiss ich nur soviel, dass geklagt werden kann wo Du oder er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, es dann aber auch um die Frage geht welches Recht anzuwenden ist.
In vielen Ländern haben Volljährige keinen Anspruch mehr auf Unterhalt, deshalb wäre die erste Frage nach welchem Recht er Unterhalt begehrt.
VG Susi
Hallo,
müssen Volljährige nicht auch am Wohnort des Vaters die Klage einreichen, nur bei Minderjährigen ist der Wohnsitz des Kindes der Klageort?
Sophie
der aus einem europäischen (nicht deutschen) Gerichtsurteil resultiert.
...
ist das europäische Gericht immer noch für diese Sache zuständig
ohne genaue Angaben können wir Dir nicht helfen. Wo hat er Dich denn jetzt aktuell verklagt? In Deutschland oder im europäischen Ausland?
@AS - ja, aber nur wenn das Kind nicht privilegiert ist.
Gruss von der Insel
Also die eigentliche Frage war ja, welches Gericht zuständig ist - und diese Frage ist nicht Dein Problem. Wenn ein equadorianisches Gericht die Klage annimmt, weil es sich für zuständig hält, dann ist das so. Was hat das Kind denn für eine Staatsbürgerschaft?
Praktisch gesehen macht es natürlich keinen Sinn im Equador zu klagen, wegen der Durchsetzbarkeit.
Wenn er hier klagt gilt duetsches Recht und die Mutter kommt mit ins Boot.
Jetzt hat er mich verklagt und will viel mehr rauskriegen.
Welches Gericht hat dir die Klage zugestellt? Eines aus Polen, Deutschland oder Ecuador?
http://www.vatersein.de/Forum-topic-29356.html
Und welches Gericht war 2015 beim älteren Kind zuständig?
Ja, wie ist es denn bei dem älteren Kind ausgegangen?