Hallo zusammen,
hoffe hier kann mir geholfen werden 🙂
Habe mich von meiner Nochfrau getrennt,
Kurz zur Vorgeschichte:
Wir sind alle deutsche Staatsbürger.Meine Frau war mit mir 5 Jahre in Frankreich, da war da bei der
BW beschäftigt(Grenzgebiet zu Deutschland).Nach fünf Jahren musste sie zurück, ich blieb erst bei Ihr, trennte mich dann.
Sie wollte wieder nach Frankreich zur BW, ich erlaubte es ihr, mit der Promisse das wir uns beide um die Kinder kümmern.
Sie brauchte natürlich Bestätigungen das ich ihr das erlaube,da sie ja ansonsten die Kinder nicht in Frankreich anmelden könne.
Denke war eher hinterlist. Als ich ihr dann geholfen habe die Möbel aufzubauen und die Lampen zu montieren
und sie nach zahlosen versuchen mich zurückzugewinnen versagt hat, legte sie den Schalter um, wenn ich sie schon nicht mehr mag dann brauch ich die
Kinder auch nicht zu sehen.
Durch die nähe zu Deutschland gehen die Kinder in Deutschland und nicht FR zur Schule.
Die Schule sollte mir verwehren das ich die Kinder sehe, hat nicht geklappt, dann hat sie Klage in Frankreich eingeleitet, Unterhalt hätte sie dann gerne nach deutschem Recht.
Sie hat es soweit getrieben das sie an der deutschen Schule Hausverbot hat wenn ich die Kinder holen möchte.
Zählt aber bis jetzt alles nichts weil sich bis jetzt so richtig kein Gericht zuständig fühlt.
Kinder werden natürlich wo es geht manipuliert, Mama ist ja die Beste und lügt nie.
Auch das sie mir bei einem zugesagten Abholtermin ins Gesicht geschlagen hat, ist von mir frei erfunden, und die französische Staatsanwaltschaft befasst sich damit nur weil sie
lange weile hat.
Nun kommt es :
Meine Tochter brachte mir ein Schriftstück mit: Antrag eines neuen Reisepass für den Wohnort in Frankreich.
Alte läuft wahrscheinlich ab, da ja meine ältere Tochter immer als Bote verwendet wird und Schwierigkeiten bekommt wenn sie das unterschriebene nicht nach Hause mitbringt hat
sie natürlich Terror gemacht, unterschreibe natürlich nicht.
Meine Frage:
Weiß jemand ob ich meine Tochter zu mir holen kann, wenn sie keinen gültigen Pass für Frankreich hat??
Gruß
Markus
Wenn ihr alter Reisepass nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist oder ein vorläufiger Reisepass vorliegt sollte es beim Grenzübertritt Frankreich - Deutschland keine Schwierigkeiten geben.
Gruss,
gardo
Hallo Gardo,
es geht nicht darum ob es Schwierigkeiten
bei einer Kontrolle gibt.
Ich möchte mein Kind bei mir haben.
Hab ich aber denke ich geschrieben.
Gruß
Markus
Hi Markus,
Meine Frage:
Weiß jemand ob ich meine Tochter zu mir holen kann, wenn sie keinen gültigen Pass für Frankreich hat??
Ob Du deine Tochter zu Dir holen kannst, hat vorerst mal nichts mit dem Pass zu tun.
Dazu müßte durch ein Gericht das ABR (Aufenthaltsbestimmungsrecht) auf Dich übertragen werden und dazu müßtest Du mal eine Klage einreichen.
Oder wenn das ABR nicht geklärt ist und das gemeinsame SR (Sorgerecht) vorliegt, kannst Du theoretisch das Kind "einfach" bei Dir behalten - mußt aber dann damit rechnen, dass es auf jeden Fall zu einer Verhandlung, ev. davor schon zu einem Polizeieinsatz wegen "Kindesentführung" usw kommt.
Auf jeden Fall nicht sehr angenehm - vor allem fürs Kind.
Du schreibst von Kindern - wie alt sind sie?
Bei wem liegt das ABR / das SR?
Ich nehme an, die Kids sind in FR ordnungsgemäß gemeldet?
Würdest Du nur ein Kind zu Dir holen?
Warum?
(Bei Geschwistertrennung ist bei den Behörden die Hemmschwelle sehr groß, noch dazu wenn es grenzüberschreitend ist.)
Welche Argumente gäbe es dafür, ein Kind / die Kinder zu Dir zu holen?
lg
vj
Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)
Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Das ABR habe ich in Deutschland beantragt, "Sie" in Frankreich.
Resultat:
Deutschland weiß nicht ob es zuständig ist Frankreich läuft noch.
Das mit dem Kind einfach bei mir behalten, denke ich ist für meinen Leumund eher schlecht.
Mein Sohn 7 meine Tochter 10
Der Reisepass von meinem Sohn ist nicht abgelaufen nur der von meiner Tochter.
Klar will ich beide Kinder, mein Sohn lässt sich nur nicht so manipulieren wie meine Tochter.
Ich würde nie die beiden Trennen wollen.
Ja sie sind in Frankreich ordnungsgemäß angemeldet, mit meiner Zustimmung.
Dieses waren aber andere Voraussetzungen, tja bin wohl gelinkt worden.
Ist schon erstaunlich das eine Mutter sich so über einen Vater hinwegsetzen kann,
oder meint zu können.
Eigentlich wollte ich nur die Kinder sehen und mit ihnen sprechen, aber nicht nur alle zwei Wochen.
lg
Klar will ich beide Kinder, mein Sohn lässt sich nur nicht so manipulieren wie meine Tochter.
Äh,das verstehe ich nicht. Du redest davon, dass du eure Tochter gerne zu dir holen willst. Gleichzeitig deutest du an, dass der Sohn nicht so gut manipulierbar ist, wie die Tochter.
Das soll hoffentlich nicht bedeuten, dass du die Tochter manipulierst, damit sie zu dir kommen will
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
ist etwas kompliziert.
Nein nicht ich manipuliere sondern meine Ex
Ja habs nochmal gelesen,
hab es dumm geschrieben sorry.
Meine Tochter sagt genau das was sie eingetrichtert bekommt.
Sie muss immer sämtliche Formulare mitbringen die meine
Ex benötigt, damit meine Ex nicht mit mir Kontakt haben muß.
Wenn ich es dann nicht unverzüglich unterschreibe oder ausfülle
bekommt meine Tochter ärger.
Denke sie denkt sich Papa verzeiht mir eh
Hallo nochmal,
ich wollte eigentlich nur wissen, ob ich eine Möglichkeit habe, wegen dem abgelaufenen Pass
meine Tochter und meinen Sohn zurückzuholen.
Meine Kinder sind deutsch und ich möchte nicht das meine Kinder unter diesen Umständen
bei der Mutter aufwachsen.
Sie versucht die Kinder zu manipulieren wo es geht.
Ich vermute das sie früher oder später weiter weg ziehen will.
(Südfrankreich)
Alles natürlich nur wegen der Arbeit.
Servus Markus und willkommen!
In Deinem Eingangspost schreibst Du von "Nochfrau", damit gehe ich davon aus, dass eine Ehe besteht und aus dieser Eure Kinder hervorgegangen sind. In diesem Fall habt ihr gemeinsames SR und ABR.
Insofern könntest Du die Kids bei Dir einbehalten...dies wird aber vorhersehbar einen riesigen Rattenschwanz nach sich ziehen, weil Du damals der Ummeldung der Kids (und damit Festlegung des Lebensmittelpunktes) zugestimmt hast. Ob KM Dich getäuscht hat oder nicht, wird keine Rolle spielen bei der Auseinandersetzung um alleiniges ABR.
Ich befürchte aber, dass KM in Sachen ABR-Übertragung einfach die besseren Karten in der Hand hält...eben durch die geschaffenen Fakten. :exclam:
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Marco,
danke für die Antwort.
Gott sei Dank, ist das Familiengericht in Frankreich anders als in Deutschland.
Habe ich mir von meiner Französischen Anwältin sagen lassen.
Laut ihrer Aussage hat die KM es in Deutschland wesentlich leichter das ABR zu erhalten.
Hoffe es ist wirklich so.
Wenn ich mit dem Reisepass nichts bewirken kann muss ich halt abwarten.
Prozess ist im September.
Gruß
Markus
Hallo Gardo,
was heißt zu meinen Gunsten.
Ich kann doch eh nur gewinnen.
Wenn ich nichts mache geht sie mit den Kindern weg.
Wenn ich etwas mache bekomme ich vielleicht das ABR.
Vielleicht bekomme ich wie in Frankreich üblich, eine Woche ich eine Woche sie.
Oder zumindest geregelten Umgang.
Warum ich denke das ich es zugesprochen bekomme?
Da es eine Grundvoraussetzung ist, dass das französische Urteil in Deutschland akzeptiert wird,
müssen die Kinder von einem Psychologen befragt werden.
Da kommt dann denke ich so einiges auf.
Es ist schon erstaunlich das in diesem Forum, wenn man nicht alles explizide
bis ins letze Detail ausformuliert und eine Zweideutigkeit vorliegt, vom schlechten ausgegangen wird.
Ganz einfach ich liebe meine Kinder, mir ist die alte scheissegal,
ich will nur meine Kinder sehen und für das versetze ich Berge wenn es sein muß.
Hallo,
um die Sache besser zu verstehen:
* ihr seid noch verheiratet, dann habt ihr beide das ABR und Sorgerecht,
* deine Frau und Kinder leben in Deiner Nähe, wenn auch in Frankreich,
Meine Fragen:
* wollt ihr Euch scheiden lassen? Was ist mit Umgang und Unterhalt?
* Warum/Wozu klagt Deine Nochfrau?
Aus meiner Sicht gibt es überhaupt keinen Grund das ABR auf die KM zu übertragen, der Passverlängerung würde ich allerdings zustimmen, da das ein Grund beim ABR sein könnte.
Egal ob in Frankreich oder in Deutschland, Du hast Anspruch auf Umgang.
Vor Gericht müsste die KM doch erst einmal erklären warum sie das ABR braucht, wo ihr euch doch in der Frage einig seid.
(Selbst wenn die Kinder bei der KM in Frankreich leben, dann hat das nichts mit dem ABR zu tun.)
Selbst wenn die KM weiter wegziehen will, dann ist das zumindest heute kein Thema bzw. sie müsste das schon sagen und auch dann ist es kein Autoamtismus, dass sie das ABR bekommt, auch wenn sie dann doch sehr gute Chancen hat (Kontinuität, Kinder leben schon immer bei ihr, allerdings gehen die Kinder auf eine deutsche Schule).
Wenn Du willst, dass Deine Tochter bei Dir leben soll, z.B. weil sie auf ein deutsches Gynasium geht und das näher bei Dir ist (?), dann arbeite (mit Hilfe des Forums) einen Betreuungsplan aus, wie Du sie betreuen kannst.
VG Susi
Hi,
es ist halt hier Usus nachzufragen, auch mal kritisch und Dinge von möglichst vielen Seite zu beleuchten.
Ob du wirklich gute Chancen hast wird dir hier kaum jemand mangels Erfahrung mit französischen Gerichten sagen können.
In Deutschland würde allerdings
Sie brauchte natürlich Bestätigungen das ich ihr das erlaube,da sie ja ansonsten die Kinder nicht in Frankreich anmelden könne.
, wenn du diese Bestätigung unterschrieben hast als Indiz gewertet ,dass du mit dem Umzug/Ummeldung und dem Verleib der Kinder bei der KM einverstanden warst.
Da es eine Grundvoraussetzung ist, dass das französische Urteil in Deutschland akzeptiert wird,
müssen die Kinder von einem Psychologen befragt werden.
Weshalb? Wenn Frankreich zuständig ist wird dort ein Urteil nach deren Gesetzen gefällt. Ist dort ein Gutachten immer erforderlich, wird halt eines gemacht, ansonsten nur auf Antrag.
Da kommt dann denke ich so einiges auf.
Kann sein, muss aber nicht. Und dann kommt es auch darauf an welche Fragestellung der Psychologe beantworten soll. Da kann es durchaus sein, dass Beeinflussungsversuche nicht gewertet werden, weil sie für die Fragestellung keine Rolle spielen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Susi,
ja wir sind noch verheiratet.
ABR und Sorgerecht haben wir auch beide.
Ja sie leben in der Nähe.
Scheidungsantrag ist gestellt.
Meine Nochfrau klagt, weil sie mich aus ihrem und dem Leben unserer
Kinder haben will.
Die Passverlängerung wäre ja so in Ordnung, wenn alles funktionieren würde.
ich habe ja auch früher zugestimmt.
Nur sie unterbindet den Kontakt mit den Kindern wo sie nur kann.
Betreuungspläne interessieren hier nicht.
Meine Kinder gehen auf eine deutsche Schule.
Meine Nochfrau wollte nun bewirken das die Kinder in Frankreich zur Schule gehen.
Also wie du merkst, alles hat System.
Als ich die Kinder bei ihr holen wollte wie mit ihr im Vorfeld vereinbart.
Schlug sie mir ins Gesicht und wollte es so darstellen als ob ich in ihr Haus eindringen wollte.
Hat aber leider so nicht geklappt, hat sich bei der Vernehmung in Lügen verstrickt.
Gruß
Markus
Hallo Tina,
danke.
Das ist schön.
Was ist dann dein Rat, soll ich zusehen wie mir meine Kinder entfremdet und
weggenommen werden.
Nur weil jemand mit seiner Rache nicht klar kommt.
Zum Thema Psychologisches Gutachten, es sind deutsche Kinder,
die Anwältin hat gesagt das es so ist nicht ich.
Wenn sich Mütter und deren Lebensgefährten so benehmen würden
wie es sich gehört, wäre das alles überflüssig.
Und ja es gibt auch schlechte Väter, die wollen wir nicht vergessen.
Aber leider wird es in unserer Gesellschaft den Vätern schwer gemacht, nicht den Müttern.
Warum haben Mütter mehr rechte???????
Hallo,
ich denke, dass Du die Dinge besonnen angehen solltest. Du hast ein Recht auf Umgang, einen Bereuungsplan für ein Wechselmodell (eine Woche sie/ eine Woche Du) ist sicher sinnvoll und hilft Dir auch vor Gericht.
Da die Kinder ein deutsche Schule besuchen (was ist ab nächsten Schuljahr?), solltest Du Dich gegen einen Wechsel an eine französische Schule aussprechen, zumindest für Deine Tochter.
Das Deine Frau versucht Dich mit allen Mitteln aus dem Leben Deiner Kinder zu entfernen wird Dir noch viele Probleme bereiten.
Bleibe deshalb immer wachsam und lasse Dich auf nichts ein, was Dir zum Nachteil gereichen kann. Übergabe der Kinder z.B., Du bleibst draussen, ansonsten kann sie immer behaupten Du hättest Sie angegriffen oder (wie bereits geschehen) Du willst in ihr Haus eindringen.
Es wird keine friedliche Trennung geben, deshalb suche Dir einen guten Anwalt für Familienrecht, der sich auch im französischen Recht auskennt. Ich weiss nicht ob es sowas gibt, wäre in Deinem Fall aber sicher sinnvoll.
VG Susi
Wer hat denn wo die Scheidung beantragt?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."