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Kinder sind in Frankreich

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(@maxmilliansilver)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

um genau zu sein sie in Deutschland, 2 Tage nachdem
ich sie beantragt hatte.
Sie war etwas schneller

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2014 17:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Häh? Wieso war sie schneller, wenn du es 2 Tage vorher beantragt hast?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2014 17:18
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und wie kann sie in D die Scheidung beantragen, wenn sie da nicht mehr wohnt?

Edit: http://www.verband-binationaler.de/index.php?id=163
Interessant!!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 31.07.2014 17:20
(@maxmilliansilver)
Schon was gesagt Registriert

Hallooooo,

das man sich hier für alles rechtfertigen muss.
Scheidungsantrages schon mal gestellt???
Erst stellen, dann geht er zu Gericht und irgendwann
bekommt man das Resultat.
Sie hatte ihn halt so gestellt das ich den Antrsg vom Gericht
zwei Tage nach meinem Antrag zugestellt bekommen habe.
Erklärung genung.
Ist das jetzt so gut, ja?????

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Themenstarter Geschrieben : 31.07.2014 17:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ist das jetzt so gut, ja?????

Ja. Für mich ist alles gut.
Ich habe kein Problem und keine Fragen mehr.
Und keine Antworten.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2014 17:29
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

auf der Seite, die LB genannt hat steht,
"Ziel von ROM III ist, einheitliche Regelungen zu schaffen. Dabei wird grundsätzlich an den gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten und nicht mehr, wie bislang, primär an ihre Staatsangehörigkeit angeknüpft. Darüber hinaus können die Ehegatten das auf ihre Scheidung anwendbare Recht selbst bestimmen. Dabei können sie beispielsweise das Recht des Staates wählen, dessen Staatsangehörigkeit einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Rechtswahl besitzt. Ist einer der Ehegatten Deutscher, kann also das deutsche Recht gewählt werden."

Im Prinzip könnte das deutsche Gericht auch französisches Recht anwenden, wenn es die Scheidungswilligen wollen.
Legen Sie sich nicht fest, habe ich keine Ahnung was dann wie gilt, u.U. französisches Recht, weil sie den Antrag eingereicht hat.
Naja, einfach ist es mit Auslandsbezug nach wie vor nicht.

VG Susi

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Geschrieben : 31.07.2014 17:32
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Markus!
Ohne Dir jetzt auf die Füsse treten zu wollen: Du willst unsere (kostenlose) Hilfe, diese ist umso präziser, je umfangreicher/exakter deine Angaben sind...ganz einfach eigentlich!  😉
Wenn Du Nachfragen nicht dulden möchtest (und darüber hinaus auch noch pampig wirst), so sei es Dir unbenommen...wundere Dich aber bitte nicht, wenn die Hilfebereitschaft des Forums proportional dazu sinkt!

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 31.07.2014 17:32
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tina,

danke.
Das ist schön.
Was ist dann dein Rat, soll ich zusehen wie mir meine Kinder entfremdet und
weggenommen werden.
Nur weil jemand mit seiner Rache nicht klar kommt.

Nein, das sollst du nicht. Ich gehe nur davon aus, dass es eben kein Selbstläufer ist und dir die Zustimmung zur Ummeldung eben als Zustimmung zum Verbleib bei der KM ausgelegt werden kann. Nicht mehr und nicht weniger habe ich geschrieben. Ein Rat ist schwer, wenn es über Ländergrenzen hinweggeht. Und es kommt nun darauf an welches Gericht sich für zuständig erklärt. Da der Lebensmittelpunkt derzeit in Frankreich ist, wohl eben auch Frankreich. Da hat wohl ein deutsches Gericht erstmal nix zu sagen. Spannend wird es dann ,wenn dir das ABR zugesrpochen wird und die KM dann dagegen in Deutschland klagen muss  😉

Zum Thema Psychologisches Gutachten, es sind deutsche Kinder,
die Anwältin hat gesagt das es so ist nicht ich.

Ich denke es gibt in Frankreich bestimmte Vorgehensweisen

Das Gutachten wird wohl nicht deshalb gemacht, weil sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Zumal, wenn ich es richtige verstehe ihr eine binationale Ehe geführt habt und die Kinder evtl. beide Sprachen beherrschen.

wie es sich gehört, wäre das alles überflüssig.

Warum haben Mütter mehr rechte???????

Mütter, zumindest wenn das GSR besteht, haben nicht mehr Rechte, sie schaffen nur leider öfter Tatsachen und schaffen es die herkömmlichen Rollenbilder zu zementieren  :knockout: Meist sind sie den Männern ein paar Schritte voraus und haben bereits alles geplant

Tna

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2014 17:43
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