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Kindesunterhalt nach Madagaskar

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(@marecello)
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Ich habe vor drei Jahren in Madagaskar eine Madagassin geheiratet.
Meine Frau wurde schwanger und kam im Winter 2012 kurz vor der Geburt unseres Kindes nach Deutschland (deutsche Geburtsurkunde) und gebar das Kind in einer deutschen Klinik.
Meine Frau kam angeblich mit dem kalten Klima und der deutschen Kultur nicht zurecht und ist nach drei Monaten Deutschlandaufenthalt wieder nach Madagaskar zu ihrer Familie zurückgekehrt.
Ich überwies von mir aus Ihr zwei Jahre lang Geld für unser Kind.
Danach stellte ich die Zahlung ein.

Heute bekam ich einen Anruf vom Jugendamt, dass mir mitteilte, dass ich zur Unterhaltszahlung nach Madagaskar verpflichtet sei.
Das Jugendamt teilte mir weiter mit, dass wenn ich die Unterhaltszahlung für das Kind nicht aufnehme und mich nicht  mit der Kindsmutter einigen sollte,
sie, das Jugendamt beim Bundesamt für Justiz in Bonn intervenieren wird, um die Unterhaltszahlungen zu vollstrecken.
Das würde teuer werden.

Meine Frage, kann das Bundesamt für Justiz in Bonn Unterhaltszahlungen für Madagaskar vollstrecken?
Gibt es irgendwelche Ab- oder Übereinkommen zwischen Deutschland und Madagaskar für Unterhaltsvollstreckungen, bzw. Unterhaltsübereinkommen?
Oder, muss meine Frau deutsche Rechtsanwälte beauftragen die die Unterhaltsforderungen einzuklagen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2014 18:25
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

gibt es einen Titel? Und einen Titel für das andere Kind?

Vollstreckt werden kann nur mit Titel. Anderenfalls muss Deine Frau Unterhaltsansprüche geltend machen, das aber am Wohnort des Kindes.

Wenn ich mich recht erinnere bist Du für Deine zwei Kinder ein Mangelfall?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2014 18:44
(@marecello)
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Nein, es gibt keinen Unterhaltstitel für das Kind in Madagaskar.

Für meine 8 jährige Tochter, die in Deutschland lebt, gibt es einen Unterhaltstitel in Höhe von 272.-  Euro Kindesunterhalt, der auch regelmäßig von mir gezahlt wird.
Zudem Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrecht (doofes Wort) mit meiner Tochter, allein Fahrtkosten in Höhe von 150.- mtl., die nirgendwo absetzen kann.
Aber das mache ich gerne für meine Tochter.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2014 18:59
(@marecello)
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Ich habe recherchiert und habe diese Behörde: Bundesamt für Justiz gefunden, eine Behörde Behörde für Auslandsunterhalt.
Bei Bürgerdienste Auslandsunterhalt anklicken.
Für einen Laien alles noch unbekannt.
Diese Behörde wird sicherlich vom Jugendamt aufgefordert, sich dieser Unterhaltsangelegenheit anzunehmen.
 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2014 19:14
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Beim Bundesjustizamt gibt es dieses PDF zum Thema Auslandsunterhalt. Ca. ab Seite 31 (Abschnitt IV) geht es darum, was hier die Aufgaben des JA sind. Hat das JA angegeben, ob es die Beistandschaft übernommen hat? Laut dt. Recht hat das Kind die dt. Staatsangehörigkeit.

Allerdings sind die Lebenshaltungskosten in Madagaskar nicht mit denen in Deutschland gleichzusetzen. Hier gibt es spezielle Tabellen für die Anpassung bzw. Umrechnungen. Wenn ich micht irre, gilt für Madagskar ca. 1/3 vom KU-Satz in D..

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2014 19:48
(@marecello)
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Danke Oldie und Lausebackesmama für eure Hilfestellung.

Ich habe dies gefunden:
Unterhalt im Ausland: Ländergruppen Übersicht

Ländergruppe IV, Ansatz 1/4:

............................... Liberia, Madagaskar, Malawi,..................................

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2014 20:06
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Kannst Du dazu mal einen Link platzieren?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2014 20:15
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Passt, ist vom BMF auch rausgegeben mit 1/4.

Wäre es nicht eine Option den Mindest-KU 1. Stufe 225 x 1/4 = 56,50 Euro zu titulieren und zu bezahlen?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2014 20:26
(@marecello)
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Jeep, mach ich gerne, hier der Link:

http://www.steuerncheck.net/laendergruppen-unterhalt-ausland/

Gruß Dietmar

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2014 20:42
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Der Mindest-UH beläuft sich auf 317€. Die 1/4 habe ich auch gelesen, allerdings nur im Zusammenhang mit dem steuerlichen Freibetrag, den man geltend machen kann (siehe hier). Man bekommt ja kein Kindergeld. Inwieweit es möglich sein soll, mit dem dt. Steuergesetz den Lebensbedarf eines Kindes im Ausland zu bgründen, weiss ich nicht.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2014 20:43




(@marecello)
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Zitat von Lausebackesmama:

"Passt, ist vom BMF auch rausgegeben mit 1/4."

Hast du einen Link?

Danke und LG Dietmar

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2014 22:06
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

zumindest sagt diese Seite http://www.scheidung-online.de/unterhalt/unterhaltsberechtigter-lebt-im-ausland/index.php , dass es möglich ist, wenn auch nicht schematisch.

Dagegen wird hier auf den Kaufkraftunterschied abgestellt: http://www.vonderwehl.de/FAMILIENRECHT/Unterhalt/Kindesunterhalt/Sammlung_Unterhalt_Minderjaehrige/Unterhaltsberechtigter_lebt_im_Ausland__Unterhaltsverpflichteter_im_Inland

oder man ist der Meinung, dass es eben schwierig ist http://www.svenja-schmidt-bandelow.de/html/hohe_des_unterhaltes__wenn_das.html

Dagegen geht man hier wieder vom Kaufkraftunterschied aus http://www.frag-einen-anwalt.de/Kindesunterhalt-fuer-Kinder-im-Ausland---f258108.html .

Ich habe keine Ahnung wie man zu den Zahlen von Madagaskar kommt, aber sie wären sicherlich eine reale Berechnungsgrundlage.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2014 22:24
(@marecello)
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Danke für Eure Unterstützung.
Wie kann ich dies am besten schriftlich fundiert festmachen, damit es durch mögliche Einwände oder Angriffe in seiner Gültigkeit nicht zu erschüttern ist?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2014 06:44
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo marcello,

Du solltest einen Titel erstellen lassen, der den Unterhaltsanspruch des Kindes verrechnet mit der Kaufkraft in Madagaskar beinhaltet.
Diesen Titel muss das JA beurkunden, auch wenn sie anderer Meinung sind. Wenn Dir das zuviel Stress ist, kann auch ein Notar den Titel beurkunden.
Im Forum erhälst Du sicher auch Hinweise wie hoch der KU gemäß Deines Einkommens nach DT sein müsste. Das kannst Du dann umrechen.
Dieser Titel ist kann selbstverständlich gerichtlich überprüft werden. Nur nach einen Gerichtsbeschluss hast Du wirklich Sicherheit. Wenn allerdings der KU eigentlich ordernlich berechnet ist, bringt eine Klage der Gegenseite nichts.
Inwieweit das JA dabei hilft weiss ich nicht. Hat das JA nach Deinem Einkommen gefragt?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2014 10:32
(@marecello)
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Hallo Susi,

danke vielmals für deine Hinweise.

Nein, das Jugendamt hat nicht nach meinem Einkommen gefragt.
Die Sachbearbeiterin sagte mir, dass ich mit meiner Frau in Madagaskar eine einvernehmliche Lösung finden sollte.
Wenn dies innerhalb von zwei Wochen geschehen ist, sollte ich die Jugendamtsmitarbeiterin anrufen und ihr die einvernehmliche Lösung präsentieren.

LG Dietmar

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2014 11:48
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Dietmar,

in dem Fall würde ich zunächst die Rechnung gemäß Düsseldorfer-Tabelle machen, Kaufkraft-Unterschied berücksichtigen und dann als vorschlag an Deine Ex (per E-Mail ? oder Brief ?) schicken und auf ihre Reaktion warten.

Ich würde mir ihr Einverständnis schriftlich geben lassen, also formlos schreiben, dass Du Dich verpflichtest ab dem ?? . ??. ??  xxx.xx Euro monatlich zu überweisen und Du der DT folgst (sollte die sich ändern bzw. wenn sich Alterstufen ändern, leider wird dann auch wieder die Kaufkraftfrage stehen, aber wann das irgendwo verfügbar ist, sollte das nicht so problematisch sein) und bis zum 18. Geburtag (also Monat in dem das Kind 18. wird, konkret angegeben).

Das schickst Du dann an das JA. Das ist kein Titel, wenn kein Titel gefordert wird, musst Du auch keinen erstellen, aber zum gegenseitigen Verständnis würde ich trotzdem so einen Schreiben aufsetzen und mir unterschreiben lassen. Also du unterschreibst, dass Du zahlst, Sie unterschreibt ihr Einverständnis. Das wäre der ganz friedliche Weg.

Ist sie damit nicht einverstanden wird es schwieriger, weil es dann einen offiziellen Titel geben wird. Zusätzlich zur Zahlung unterwirst Du Dich dann der sofortigen Vollstreckbarkeit, aber das haben hier eigentlich auch alle durch.

Aus meine Sicht wäre jetzt erst einmal ein Rechnung nach DT dran und ein Vorschlag sollte der KM übermittelt werden. Nach ihrer Antwort wird es weitergehen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2014 16:58
(@marecello)
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Hallo Susi,

deine wegweisende formlose Einverständniserklärung zum Kindesunterhalt habe ich gleich umgesetzt.

Danke für deine Mühe und deine Hilfestellung.

Beste Grüße
Dietmar

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Themenstarter Geschrieben : 09.09.2014 19:39
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Mal wieder ein schönes Beispiel für das absurde Selbstverständniss unseres Rechtssystemes:

Es ist völlig selbstverständlich, das jemand der in einem Fremden Land lebt und Ansprüche nach gegen einen Deutschen Bürger nach Deutschem Recht durchsetzen will auf die Ferne volle Unterstützung bekommt.

Wir ist es jetzt umgekehrt: Angenommen ein Staatsbürger eines Arabischen Landes würde nach dortigem Recht zu 20 Stockhieben verurteilt. Würde unsere Regierung dann auch alles dafür tun dieses Urteil zu vollstrecken?

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2016 11:46
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und das fällt dir jetzt 2 Jahre später auf?  :puzz:

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2016 12:04
(@mutterzubesuch)
Zeigt sich öfters Registriert

Wieso hast du denn plötzlich aufgehört dein Kind finanziell zu unterstützen? Muss es jetzt nicht mehr essen, trinken, bracht es keine Kleidung, Bildung oder ähnliches mehr?

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2016 19:22




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