Liebe Community,
die folgende Nachricht mit den enthaltenen Fragen habe ich zuvor in einem Nachbarforum gestellt. Dort habe ich auch den Link zu diesem Forum her. Falls das so nicht in Ordnung sein sollte, bitte ich das Thema zu löschen. Falls es von der Kategorie "Auslandsthemen" nicht passt, bitte in passendere Kategorie verschieben.
Leider ist es so, dass sich im Nachbarforum bisher kein Experte mit der fachlichen Expertise gemeldet hat. Jedoch bin ich dort auf sehr engagierte Personen gestoßen.
Moin aus dem Norden,
das ist meine erste Nachricht in diesem Forum, daher bitte ich um Verständnis, falls ich etwas hastig voranschreite.
Folgendes ist passiert: TR = Türkei
06-2010 Ehe geschlossen
07-2011 Kind geboren
09-2011 Trennung
11-2012 Ausreiseverbot Kind
04-2014 psychologisches Gutachten, KM hat "Münchhausen-Stellvertretersyndrom"
08-2014 ABR und SR an mich
08-2014 KM mit Kind untergetaucht
08-2014 Anzeige nach §235 Kindesentziehung
01-2015 HKÜ-Antrag, vorsorglich, um Frist einzuhalten, ohne zu wissen, ob KM wirklich in TR ist
03-2015 KM hat SR-Verfahren in TR eingeleitet
06-2015 KM taucht in der TR auf, bis dahin ist ihr Aufenthaltsort unbekannt
08-2015 SR u. Unterhaltsforderung KM vom 03-2015 an mich zugestellt
09-2015 Anwältin (auf Webseite des Bundesamts für Justiz gefunden) in TR beauftragt (war essentiell: kann relativ gut deutsch)
09-2015 Staatsanwalt in TR von Amts wegen SR für mich beantragt
06-2016 1. psych. Gutachten TR-Gericht, plus 1. Kontakt neben den drei Psychologen zu Kind seit Entführung
09-2016 Rückführung (eingeleitetes Verfahren von Staatsanwalt) wird abgelehnt
12-2016 unsere Berufung Kind soll rückgeführt werden (Berufungsgericht)
07-2017 unsere Berufung Kind soll rückgeführt werden (Berufungsgericht und Amtsgericht 2. Instanz)
11-2017 Kassationsgericht hebt Urteil vom Berufungsgericht auf
02-2018 unsere Berufung darauf wird zurückgewiesen
03-2018 SR Umgangsrecht wird eingeräumt, 1. Umgangstermin
10-2018 Ablehnung der Rückführung rechtskräftig
11-2018 KM mit Kind und ihr Anwalt treten im TV auf
12-2018 Beschwerde wegen Verleumdung im TV
11-2019 einstweilige Verfügung Schutz der KM vor mir
??-2020 1. Vollstreckungsverfahren gegen mich
02-2020 2. psych./pädagog. Gutachten für SR-Verfahren von 03-2015
07-2020 letzter Kontakt zum Kind
*
01-2021 Verfassungsgerichtsbeschluss wegen Ablehnung der Rückführung (Antrag vom 11-2018)
06-2021 2. Vollstreckungsverfahren gegen mich
* Zwischenzeitlich 3. psych./pädagog. Gutachten für SR-Verfahren von 03-2015
Beim ersten Wiedersehen in 06-2016 war die Reaktion des Kindes so gut zu mir, dass die drei Psychologen/Pädagogen perplex waren, da die KM ihnen zuvor erzählt hat, dass das Kind sich einnässt, weint und wegläuft, wenn es mich sieht.
Das Gutachten dort war sehr gut in Hinblick auf die Rückführung. Dennoch wurde die Rückführung zuerst abgelehnt, um dieser danach zuzustimmen und anschließend erneut abgelehnt zu werden.
Ich vermute dahinter eine Systematik. Es hin und her, so lange es geht, hinauszuzögern, um dann am Ende zu sagen "Nun hat es sich hier eingelebt, ätsch es bleibt hier!".
Zwischen dem 1. Umgangstermin in 03-2018 und 07-2020 bin ich 22 mal in der TR gewesen, um den Kontakt zum Kind wiederherzustellen, jedoch ist es von mal zu mal schlimmer geworden.
Es ist soweit gekommen, dass mich das Kind beleidigt, bespuckt, schlägt und tritt. Häufig aber ignoriert es mich komplett, als wenn ich Luft wäre.
Mein Fehler war es am Anfang dem zuzustimmen, das Kind im Hause der KM plus Familie (Großmutter, Onkel, Nachbarn) zu besuchen, um es dem Kind einfacher zu machen, indem man den Kontakt im gewohnten, vertrauten Umfeld aufbaut.
Eine ruhige, harmonische und liebevolle Atmosphäre konnte nicht aufgebaut werden. Die KM plus Familie hat mich nie allein mit dem Kind gelassen.
Sie haben die ganzen Geschehnisse (private und juristische Vorwürfe) mit mir neben dem Kind ausgetragen. Es wurden zum Teil 5-10 erwachsene Freunde und Nachbarn zu den Terminen eingeladen, zu denen ich extra dorthin bin.
Das Gericht hatte mir erlaubt den Umgang jeden Samstag und Sonntag zwischen 8 und 20 Uhr wahrzunehmen. Da es bis 10 Uhr schliefe, sollte ich doch erst um 10 Uhr kommen, verlangte die Familie.
Nunja, eine gesunde Bindung konnte zu dem Kind nicht hergestellt werden, das gebe ich zu. Und mittlerweile möchte ich nicht mehr, dass es zurück nach D kommt, da es neben anderen negativen Dingen, unglaublich verzogen ist.
Der Pädagoge beim 2. Gutachten 2019/2020, der 3 mal den ganzen Tag, also ca. 10 bis 20 Uhr dabei gewesen ist, um uns alle zu begutachten hat gesagt, dass er seit über zwanzig Jahren Pädagoge ist und seit ca. 15 Jahren vom Gericht beauftragt wird, aber solch ein schlecht erzogenes Kind hätte er noch nicht erlebt.
Mir hat er unter vier Augen geraten mich bloß nicht noch weiter für das Kind zu verbiegen und all diese Strapazen auf mich zu nehmen. Es wäre außerdem absolut hoffnungslos, dass es je eine Beziehung zu mir (aber auch generell) aufbauen könne, da die KM plus Familie es manipuliert hätten.
Er hat eigentlich genau das gesagt, was 04-2014 in D die Psychologin im Gutachten geschrieben hatte.
Die physischen und psychischen Schäden, die von der KM zugefügt wurden und werden, werden das Leben des Kindes nachhaltig negativ beeinflussen. Je länger dieses bei der KM bleibt, umso schwieriger wird es diese wieder zu beheben.
Da bei den drei Terminen mit dem Gutachter dramatische Sachen passiert sind, hat die Gegenseite dieses abgelehnt, sodass nun ein weiteres erstellt wird. Die KM und die KM plus Kind wurden jeweils eine halbe Stunde lang begutachtet und für ganz toll befunden. Alles tippitoppi mit den beiden.
Nun bin ich an der Reihe und soll im September für das Gutachten hin, damit das SR-Verfahren abgeschlossen werden kann. Meine Anwältin meint, dass die KM das alleinige Sorgerecht im November 2021 (nächster Gerichtstermin) bekommen wird, da ich in Deutschland lebe.
Also so oder so werde ich nicht verhindern können, dass die KM das alleinige SR bekommt. Was tun? Trotzdem wieder hin und sich erneut das dritte Mal (vierte Mal inklusive D) begutachten lassen? Angst vor einem Gutachten habe ich nicht, nur ist es überhaupt noch sinnvoll?
Vor etwa einem Jahr habe ich die Aufforderung des hiesigen Gerichts bekommen, dass ich meine wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen soll. (1. Vollstreckungsverfahren?)
Zu dem Zeitpunkt war ich arbeitslos (ca. 1400 € Arbeitslosengeld). Kurz darauf habe ich eine Arbeit aufgenommen. Davon wissen die TR-Gerichte noch nichts.
Dennoch hat der Richter in 06-2021 einen symbolischen Betrag von ca. 125 €/Monat angesetzt, die ich scheinbar rückwirkend zu zahlen habe.
Die 2. Vollstreckungsdokumente habe ich noch nicht erhalten, aber ich soll laut meiner Anwältin, die von KM-Anwalt benachrichtigt wurde, 7k€ zahlen.
Sollte ich demnächst meine aktuellen Einkünfte offenlegen, wird der Richter vermutlich den Betrag auf 600 - 700 €/Monat anheben. Zumindest fordert die gegnerische Seite 700 €/Monat.
Demnach würde die gegnerische Seite rückwirkend auch noch diese Differenz "on top" abknöpfen dürfen? Wären ja dann insgesamt (scheinbar ca. 5 Jahre, also fast 60 Monate) ca. 40k€.
Zudem werden mit hoher Wahrscheinlichkeit die gegnerischen Anwaltskosten (zwei Anwälte) auch an mich weitergegeben werden. Das sind dann vermutlich ca. 10k€ - 15k€.
Eventuell auch noch die Gerichts- und Gutachterkosten usw. Sagen wir mal nochmal 5k€.
Summasumarum wären es vielleicht 60k€, die ich für die letzten Jahre zurückzahlen und die kommenden 15 Jahre noch mindestens 120k € zahlen müsste. Was soll oder kann ich tun?
Einmal hin und zurück in die TR an den Ort des Kindes kostet mich ca. 600 € exklusive Verdienstausfall. Freitag morgens auf den Weg machen und Montag abends wieder Zuhause sein.
Die KM schickt das Kind auf eine Privatschule. Die soll ca. 10k€ im Jahr kosten (angegeben im Gerichtsverfahren 06-2021), an denen ich mich gefälligst auch beteiligen soll. Ich wurde nie gefragt, ob ich mit einer Privatschule einverstanden bin. Bin ich nämlich nicht.
Der Grund für die Privatschule ist, fütternde Hände beißt man nicht, sodass die Lehrer schreiben und sagen, dass alles gut ist mit dem Kind und der KM. Das hat auch der Pädagoge erkannt.
Also ich habe mit der KM und dem Kind abgeschlossen und mich damit abgefunden, dass es nun nicht mehr hier lebt und hierher zurückkommt. Eine Beziehung und Bindung kann nicht aufgebaut werden. Ich habe fast 10 Jahre meines Lebens nur mit dem Kram (Gericht, Jugendamt, Psychologen, Anwälte, Ärzte usw.) zu tun gehabt. Gekämpft und mich verausgabt. Ich will auch nicht mehr. Ich bin erschöpft.
Wenn ich also kein Interesse mehr an dem Kontakt zum Kind habe, was wären dann meine Optionen? Was würdet ihr in meinem Fall tun? Was wäre klug (persönlich und finanziell)? Was wird noch auf mich zukommen bzw. womit muss ich außerdem noch rechnen?
Es ist etwas länger geworden, aber ich habe mich schon versucht kurz zu fassen 🙂
Hallo,
Unterhalt wurde von der Mutter vor einem deutschen Gericht gefordert?
Falls ja, wäre es interessant zu prüfen, inwieweit der Unterhalt aufgrund der ländertabelle des bmf, gekürzt werden kann, weil das Kind derzeit in der Türkei lebt.
Können türkische Behörden in Deutschland vollstrecken lassen?
Sophie
Bis die KM das Kind in 08-2014 entführt hat, habe ich Unterhalt gezahlt. Seitdem kämpfe ich um die Rückkehr des Kindes. Nun wird entschieden, dass das Kind dauerhaft dort bei der KM verbleibt, da SR an sie übertragen wird. Es greift also wieder der ursprüngliche Antrag von 03-2015 nach Forderung der Unterhaltszahlung, wenn ich das richtig verstehe. Der Richter hier im Amtsgericht, der letztes Jahr meine Einkünfte aufgenommen hat, meinte, dass die deutschen Behörden (Ministerium?) dazu verpflichtet sind, die Informationen an das begehrende Land zu schicken.
Das wäre meine Frage. Ist es so einfach, dass ausländische Behörden einen deutschen Staatsbürger zu etwas zu verpflichten? Wahrscheinlich nicht, daher benutzen sie als Hebel die deutschen Gerichte, denke ich.
Sind halt viele Mutmaßungen und kein Wissen bei mir. Daher bin ich auf Experten angewiesen, die die Umstände besser einordnen können.
Hallo,
Wenn ein deutscher Richter hier Amtshilfe leistet, dann ist a) die Frage ob das ein deutsches Urteil geben kann. Wenn ja sind auch deutsche Richtlinien zu beachten. Und dazu gehört eben die Berücksichtigung der Kosten des Landes, in dem das Kind wohnt. Und aber eben auch die Berücksichtigung der erhöhten umgangskosten.
Und b) bist du dann überhaupt verpflichtet mitzuwirken?
C) was passiert wenn du nicht mitwirken würdest. Haben türkische Gerichte die Möglichkeit in Deutschland zu vollstrecken ?
Bist du hier bei einem Anwalt, der sich mit ausländischem recht auskennt indealerweise mit der türkischen Gerichtsbarkeit?
2009 zumindest war eine automatische vollstreckbarkeit von Urteilen aus der Türkei nicht möglich. Wie das heute ist kann ich nicht sagen. Aber deswegen solltest du einen Anwalt haben, der sich damit auskennt.
Evtl. Kann @inselreif etwas dazu sagen.
Sophie
Hallo,
so traurig und belastend die ganze Geschichte ist und man Dir eigentlich nur raten kann sich vom Kind, der KM und deren Familie zu lösen, so muss eben doch klargestellt werden, worum es geht.
Unterhalt ist immer der Anspruch des Kindes, deshalb können die Aktionen der KM auch nicht dazu führen, dass Du keinen Unterhalt zahlen musst.
Entscheidend ist, ob schon über den Unterhalt entschieden wurde und wo. Da offensichtlich ein deutsches Gericht über den Unterhalt entschieden hat gilt diese Regelung und ist auch vollstreckbar. (Hinweise zum Unterhalt mit Auslandsbezug gibt es <a href="https://www.kanzlei-hasselbach.de/2016/kindesunterhalt-im-ausland/09/#kind>hier</a>)."
Eine Vollstreckung des deutschen Titels ist sowohl vom Ausland aus als auch direkt über einen Anwalt in Deutschland möglich.
Ansonsten spielt es auch eine Rolle, dass das Kind in der Türkei lebt.
Es gibt nämlich eine Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums, die regelt wieviel Unterhalt für ein in der Türkei lebendes Kind zu zahlen ist.
In aktuellen <a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2020-11-11-beruecksichtigung-auslaendischer-verhaeltnisse.pdf?__blob=publicationFile&v=1>Ländergruppeneinteilung</a>" ist die Türkei mit dem Faktor 1/2 versehen.
VG Susi
Danke Sophie und Susi!
Meine Anwältin in der Türkei arbeitet mit einer Kanzlei in Deutschland zusammen. Sie meint, dass sie Ahnung von alledem hat.
Leider hat sie mir damals am Anfang gesagt, dass HKÜ kein Problem sei, sie schon mehrere HKÜ-Verfahren gewonnen hat und die Kinder wieder zurückgeführt wurden. In meinem HKÜ-Verfahren hat sie es nicht geschafft.
Auch beim Sorgerechtsverfahren hat sie mir gesagt, dass die KM kein alleiniges SR bekommen wird. Nun rudert sie zurück und sagt, dass die KM das alleinige SR bekommen wird. Daher weiß ich nicht, ob sie kompetent und/oder unabhängig ist.
Ich möchte ja nicht um den Kindesunterhalt kommen. Es ist halt vieles so absurd, dass ich mich frage, ob das so seine Richtigkeit haben kann und es im Sinne der Erfinders ist.
Hier in D gab es ein sehr aufwändiges Gutachten, welches über einige Wochen zusammengetragen wurde und schließlich über 100 Seiten hatte.
Dort hat das letzte Gutachten eine Stunde gedauert (halbe Stunde KM und halbe Stunde KM plus Kind) und hat zwei Seiten.
Die Gerichtstermine dauerten ca. 5 - 10 Minuten. Wie ich auch im anderen Forum geschrieben hatte, ist das immer eine Farce gewesen dort.
Den Kindesunterhalt habe ich bis zur Übertragung des alleinigen SR und des ABR hier in D an mich an die KM gezahlt. Die Unterhaltspflicht wurde ja dann natürlich ebenfalls aufgehoben. Nachdem ihr das SR und ABR aberkannt wurde, ist sie mit dem Kind verschwunden. Um dann nach einigen Monaten in TR das alleinige SR und eben den Unterhalt für sich und das Kind zu beantragen. Genau dieses Verfahren wurde jetzt nun wieder aufgenommen, nachdem endgültig entschieden wurde, dass das Kind bei der KM zu bleiben hat. Wahrscheinlich hattet ihr das bereits alles schon verstanden, wollte jedoch nochmal kurz zusammenfassen.
So wie ich das verstehe komme ich um die vom TR-Richter für angemessen befundene Unterhaltssumme nicht drum rum. Die TR-Richter sollen sich nicht an den ausländischen Tabellen orientieren, sondern am Lebensstandard des Kindes. Das heißt, wenn das Kind Gucci trägt, in einer Villa wohnt, eine Privatschule besucht usw. dieser Standard berücksichtigt wird und schließlich der Unterhalt sich danach bemisst. Auch wenn dies bedeutet, dass ich keinen regelmäßigen Umgang mehr wahrnehmen kann, da kein Geld für die weiten Reisen übrig bleibt.
Wäre schön, wenn du recht hättest Sophie und die erhöhten Umgangskosten durch die Reise mit berücksichtigt werden würden und die deutsche Justiz bei der Sache ein Wörtchen mitzureden hätte.
LG Heini
Hallo,
das alles ist sehr schwierig und Prognosen eben auch. Hier ist jeder Fall ein Einzelfall und Hoffnung auf Besserung kann man Dir eigentlich auch nicht machen. Wenn tatsächlich das Kind in der Türkei lebt und kein Titel in Deutschland erstellt wurde, dann sieht es sehr böse aus (siehe <a href="https://www.anwalt24.de/fachartikel/familie-und-ehescheidung/37257>OLG" Stuttgart v. 17.01.2014 17 WF 229/13</a> hier auf der Seite eines Anwalts wiedergegeben).
Auszug:
"Zum Zeitpunkt der Verpflichtung des Kindesvaters den Kindesunterhalt zu zahlen, wohnten die Kinder noch in Deutschland. 2012 sind die Kinder mit der Mutter jedoch für immer in die Türkei gezogen.
....
Das Gericht stellte fest, dass auf das Verfahren türkisches Recht anzuwenden sei. Der Unterhaltsbedarf wird nach Art. 330 türkisches Zivilgesetzbuch (ZGB) unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Kindes sowie der Lebensbedingungen und Leistungsfähigkeit der Eltern bestimmt. Danach sei aber die Düsseldorfer Tabelle aber nicht anwendbar.
... "
VG Susi
Hallo,
Wenn du damals Unterhalt gezahlt hast, gab es damals einen Titel/ein Urteil über die Höhe des Unterhaltes?
Sophie
Moin,
ich kann leider nicht so schöne Links machen und Emilies, daher kopiere ich die Linde komplett hier rein.
Ich habe die Möglichkeiten kurz überflogen. Susi hat recht, wenn man betrachtet, wie der KU in der Türkei festgelegt wird und man dann noch den Eindruck der Rechtsstaatlichkeit bedenkt. Da könnte man den Eindruck bekommen, dass da mit Dir Kasse gemacht werden soll.
Ich würde mit mal mit dem HUVÜ 73 beschäftigen. Ich bin jetzt auch nicht so sattelfest.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Titel nicht automatisch vollstreckbar. Sie (die KM) muss dies beantragen und dann ergeht dies (wohl meist) im Schriftwege. Da kannst Du Einsprüche geltend machen, insbesondere wegen des nicht rechtsstaatlichen zustande kommen.
https://www.rechtslupe.de/familienrecht/vollstreckung-auslaendischer-unterhaltstitel-3100012
Gute Beschreibung, in diesem Fall geht es um Scheidungsfolge und KU nur am Rande.
Aber ich würde an Deiner Stelle argumentieren, dass erstens die Rechtsstaatlichkeit in der Türkei nicht gegeben ist. Zum weiteren KU nicht für 6 Jahre Rückwirkend gefordert werden kann. Wenn ein Gerichtsverfahren anhängig ist, max. 12 Monate. Aber nicht für immer ewig in die Vergangenheit. Zumal die KM und das Kind sind ja bisher versorgt geworden und haben dies auch billigend in Kauf genommen, um eine Straftat zu begehen.
Ich würde vielleicht versuchen das so hinzubekommen, dass die hier in Deutschland gar nichts vollstrecken können und Du dann halt nie wieder in die Türkei fährst. Dann können sie da selber zusehen wie sie klar kommen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Also erst einmal vielen Dank für eure Antworten.
Es ist genau so wie Kasper es geschildert hat, denke ich. Einen Titel oder ein Urteil über die Unterhaltshöhe gab es damals nicht, glaube ich. Es handelte sich um den Mindestunterhalt 2011-2014.
Mittlerweile hat mich bzw. meine Anwältin in TR der Zahlungsbefehl erreicht. Die 7 k€ beziehen sich noch auf den zuerst genannten symbolischen Betrag von ca. 75 €/Monat und noch nicht auf den danach auf 125 €/Monat erhöhten symbolischen Betrag. Demnach wird die Summe schließlich ca. 11,5 k€ betragen für KU ab 05-2015 bis 06-2021. Wohlgemerkt für erst noch den symbolischen Betrag von 125 €/Monat, welches noch weiter erhöht werden wird, sobald mein "neues" Einkommen bekannt wird. (Die haben Zinsen von 9% darauf berechnet, daher auch die nochmals höheren Beträge.)
Da ich dort in der TR nichts besitze (weder Immobilie noch Geld), können sie mich nicht direkt belangen, sondern die KM muss das Gerichtsurteil durch ein Anerkennungsverfahren hier in D anerkennen lassen. Nach dem Verfahren dürfe die TR die Forderung hier vollstrecken und mein Konto pfänden.
Gegen den Zahlungsbefehl kann man noch bis Ende dieser Woche Widerspruch einlegen, um es noch ein wenig zu verzögern. Falls der Richter diesen für ungerechtfertigt halten sollte, würde aber eine Geldstrafe von 40% des geforderten Betrags obendrauf kommen. Laut meiner Anwältin gibt es jedoch keinen juristisch triftigen Grund für einen Widerspruch. Was meint ihr?
Sie sagt, dass ich gegen das Verfahren hier in D mit anwaltlicher Vertretung vorgehen sollte.
Eine Rechtstaatlichkeit erkenne ich praktisch auch nicht. Auf dem Papier behaupten sie das aber. Unser System in D gibt leider auch manchmal viel auf das was auf dem Papier steht.
Empfiehlt jemand ein optimales/ideales Vorgehen? Kennt jemand eine Anlaufstelle, außer euch lieben Menschen, die ich zuerst noch aufsuchen sollte, bevor ich dann leider wieder einen Anwalt einschalten muss?
LG Heini
Ich würde mir hier vor Ort einen Anwalt nehmen und ein großes Faß aufmachen. Schau zu wo und wie du sie belangen kannst und ihr das Leben schwer machst, denn so wie es aussieht ist das Kind 'verloren' und wurde bereits durch die Familie, mit anscheinend maximalem Erfolg, von dir entfremdet. Du klingst auch nicht so, also ob du jetzt noch groß um dein Kind kämpfen möchtest.
Finde einen Grund das sie in die BRD einreisen muß, denn sie hat ja augenscheinlich das Kind entführt, oder?
Zu guter letzt - und ich empfehle das nur für diese unglückliche und widerwärtige Konstellation - tauch unter.
Dir alles Gute weiterhin.
Zu guter letzt - und ich empfehle das nur für diese unglückliche und widerwärtige Konstellation - tauch unter.
Bisschen zu viele Gangsterfilme gesehen?
Es geht hier um einen realen Menschen mit einer realen bürgerlichen Existenz (die Du ihm mal eben so wegzuwerfen rätst)
Bisschen zu viele Gangsterfilme gesehen?
Es geht hier um einen realen Menschen mit einer realen bürgerlichen Existenz (die Du ihm mal eben so wegzuwerfen rätst)
Von Mord und Totschlag habe ich nix geschrieben.
Es ist offensichtlich was hier das Ziel ist. Den Vater so gut wie möglich von dem Kind fernzuhalten und ihn massiv mit Nebenschauplätzen zu beschäftigen bzw. abzuschrecken. In diesem Fall die horrenden Geldforderungen
Der Tip war ernst gemeint. Das muß aber der TE für sich selbst entscheiden. Ansonsten sollte er kämpfen, aber vor Ort hier in der BRD mit einem deutschen Anwalt.
Hallo zusammen,
Der Tip war ernst gemeint. Das muß aber der TE für sich selbst entscheiden.
Exakt, das muss er selbst entscheiden.
Und genau deshalb möchte ich darum bitten, die Grundsatzdiskussion über den Abflug nach Mittelamerika oder Südostasien zu beenden - außer, wenn @Heini1 selbst an einer Problemlösung à la Leutnant Dino interessiert ist.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.