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KM plant Umzug EU Ausland mit Kind

 
(@oswaldo)
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Hallo zusammen, bin neu hier und hoffe auf Hilfe!?

ich versuche mich kurz zu fassen:
KM (EU Ausland Nationalität) hat sich von mir (Deutsch) getrennt und angekündigt mit Kind (3) ins EU Ausland zu ziehen. Noch verheiratet. KM hat Affaire. Ggf. Sorgepflichtsverletzung durch KM. Scheidung noch nicht eingereicht. KM wartet auf Jobinterviews, dann kündigen und Umzug. Wir leben noch im selben Haushalt. Beide voll berufstätig und ungekündigt. KM Elternzeit 11 Monate. Kind seit 2 Jahren im Hort. Ich 30% abholen/bringen, KM 70% abholen/bringen. Hier Kind KIGA angemeldet, Internationale Schule, Dort keine Angebote zur Bilingualität, Umgangsrecht für mich fast unmöglich, 15h Autofahrt oder fliegen. ich bekomme Homeoffice um Job/Kind unter einen Hut zu bekommen von AG. Ansonsten habe ich seit einem Jahr einen nicht unerheblichen Teil alleine mit der Kindsbetreuung verbracht - Abends + Nachts wenn KM mit Affaire unterwegs (KM 10%, ich 40%, zusammen betreut 50%). KM versucht derzeit meinen 30% Anteil abholen/bringen zu reduzieren und auch Zeit die ich mit Kind alleine verbringe, indem fast alle Aktivitäten von mir mit Kind blockiert werden! KM läßt auch nicht zu vermehrt Kind in Hort zu bringen welches ich beruflich locker schaffe, da Bringzeit vorverlegt.

Was soll ich tun: Generell abwarten? Wann Sorgepflichtverletzung anzeigen - sofort oder warten? warten bis KM Scheidung einreicht? Scheidung selber einreichen vor Kündigung, nach Kündigung, vor Umzug, nach Umzug? Scheidung nicht zustimmen?

ich möchte mir nicht mein Leben lang vorwerfen, dass ich meinen Einsatz verpennt habe!!!

Deswegen freue ich mich auf viele Antworten!!!! Grüße, O

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2010 01:48
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

bei strittigem Aufenthaltsort des Kindes ist das ABR zu regeln. Es nützt dir rein weg gar nix, wenn die Ex mit eurem Kind von dannen zieht, ein Verfahren nach HKÜ anzustreben, weil die Zeit bis zu einer Entscheidung einfach zu lang ist.

Du brauchst einen RA, der entsprechenden Antrag auf ABR stellt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2010 11:55
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

ich kann Deep nur zustimmen - sieh zu, dass du aus dem Quark kommst und nehme dir einen Anwalt. Derzeit sind noch keine Fakten geschaffen, aber sobald die KM umgezogen ist, sind Fakten erschaffen worden, gegen die du kaum ankommst.

Nebenbei, da ich davon ausgehe, dass beim Kind, da es ehelich zu sein scheint, GSM vorliegt, ist ein Umzug einfach mal so zumindest rechtlich nicht drin für die KM. Leider wird das oft schlicht "übersehen" und dann ist der Umzug im Nachhinein nicht mehr rückgängig zu machen.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2010 17:32
(@riviera68)

Hallo,
ich muss mal ernsthaft fragen, weil ich es schlichtweg nicht weiss.

EU-Ausland...bedeutet das, dass die Grenzen so offen sind, dass ich als ET nix nachweisen muss bzgl Zustimmung des anderen ET?

cheers

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2010 19:40
(@oswaldo)
Schon was gesagt Registriert

Danke schon mal für die Antworten

da das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und die Ehe nicht mehr in dieser Form zu retten ist, muss ich wohl da so schnell wie möglich ran. Kind ist ehelich, GSM kenne ich als Abkürzung (noch) nicht.

Man fragt ja in so einer Situation Hinz und Kunz - jeder sagt was aber alle sagen, dass ich mich nicht zurückhalten darf.

So wie ich dies verstanden habe: Scheidung einreichen bevor KM wegzieht, dann ist es Kindsentführung, wenn durch Wegzug eine gerichtliche Entscheidung vorweggenommen wird!? Ggf. ABR beantragen - nur fürs Trennungsjahr - um vorzeitigen Wegzug zu verhindern!? Andere sagen, suche Mediator, denn Du hast vor Gericht so und so keine Chance, weil KV, weil Väter böse und immer schlagen und KM Elternzeit gemacht hat - zumindest macht man einen sauberen Abgang und versaut sich nicht den Umgang in den nächsten 15 Jahren (wenn ABR am Ende bei KM)!? So wie ich mitbekommen habe, gibt es bei Wegzug KM mit Kind ins Ausland kein geteiltes Sorgerecht, da faktisch nicht durchsetzbar!?

besten Dank für die weiteren Antworten und Anregungen - O

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2010 23:35
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

da das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und die Ehe nicht mehr in dieser Form zu retten ist, muss ich wohl da so schnell wie möglich ran.

Absolut

GSM kenne ich als Abkürzung (noch) nicht.

Xe meint GSR.

aber alle sagen, dass ich mich nicht zurückhalten darf.

Exakt. Wer Fakten schafft, gewinnt.

Scheidung einreichen bevor KM wegzieht, dann ist es Kindsentführung, wenn durch Wegzug eine gerichtliche Entscheidung vorweggenommen wird!?

Jein. Also eigentlich ja, andererseits wird es strafrechtlich nicht verfolgt. Zudem wäre der Tatort Deutschland und deine Ex würde zur Verhandlung sicherlich nicht extra anreisen. Eine Verurteilung in Abwesenheit halt ich für ausgschlossen.

Ggf. ABR beantragen - nur fürs Trennungsjahr - um vorzeitigen Wegzug zu verhindern!?

Nicht "Ggf."! Jetzt. Und auch nicht vorläufig, sondern endgütig.

Andere sagen, suche Mediator, denn Du hast vor Gericht so und so keine Chance, weil KV, weil Väter böse und immer schlagen und KM Elternzeit gemacht hat

Du kannst so viel Weichspüler auf Beton gießen wie du willst - der Beton bleibt hart. In eurer Situation wird der Weichspüler (Mediator) zu keiner Willensänderung der Ex führen.

zumindest macht man einen sauberen Abgang und versaut sich nicht den Umgang in den nächsten 15 Jahren (wenn ABR am Ende bei KM)!?

Umgang hat mit (Teil-)Sorgerecht nichts zu tun. Andererseits wird der Umgang durch die Entfernung faktisch boykottiert. Was hast du zu verlieren?

So wie ich mitbekommen habe, gibt es bei Wegzug KM mit Kind ins Ausland kein geteiltes Sorgerecht, da faktisch nicht durchsetzbar!?

Nicht zwangsläufig und schon gar nicht automatisch.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2010 23:52
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Oswaldo,

Kind ist ehelich, GSM kenne ich als Abkürzung (noch) nicht.

Gemeint war wohl GSR = gemeinsames Sorgerecht (und somit die offizielle Bezeichnung für das, was du anscheinend "geteiltes Sorgerecht" nennst).
Edit: Deep war schneller 😉

Man fragt ja in so einer Situation Hinz und Kunz - jeder sagt was aber alle sagen, dass ich mich nicht zurückhalten darf.

Dann geb' ich dir noch eine Hinz&Kunz-Antwort: Die Radikallösung. Kannst du aus dem Stand die Betreuung des Kindes sicherstellen, ggf. unter vorläufiger Zuhilfenahme von Verwandten und Freunden? Dann such' schleunigst den Anwalt auf, und lass den alles vorbereiten, was für einen ABR-Antrag nötig ist - und wenn Ex gerade mal nicht zu Hause ist, tauschst du das Schloss der Wohnungstür aus und stellst deiner Ex-Allerliebsten ihre Koffer vor die Tür. Kind bleibt bei dir.

Yep, das ist ein riskantes Spiel. Bei Frauen gehen vergleichbare Aktionen vor Gericht meistens glatt durch, aber du bist nun mal keine Frau. Auf der anderen Seite - da deine Ex dir freundlicherweise die geplante Kindesverschleppung angekündigt hat, was hast du groß zu verlieren?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2010 23:58
(@oswaldo)
Schon was gesagt Registriert

Da sage ich mal Danke für den Tritt in den Allerwertesten! Bin jetzt weg, bin mal bei meinem Anwalt...

O

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2010 00:08
(@oswaldo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo nochmals,

zum Fragesteller:

"EU-Ausland...bedeutet das, dass die Grenzen so offen sind, dass ich als ET nix nachweisen muss bzgl Zustimmung des anderen ET?"

hab ich folgende Info: Die Freizügigkeit der KM innerhalb der EU wird als ein höheres Recht eingestuft, als das Bedürfnis des KV auf Umgang. Wenn KM jedoch vor der Scheidung nach Scheidungseinreichung (Wahrscheinlich auch mit dem Trennungsjahr gleichzusetzen) umzieht, dann ist es nicht mit dem Haager Dingsdabumsda-Vertrag im Einklang.

Deswegen auch meine Frage, bzw. Hinweise aus Freundeskreis in vergleichbarer Situation: ABR nur für den Zeitraum bis Scheidung, da Umzug angekündigt. So wie ich es verstanden habe, ist gleich das dauerhafte ABR zu beantragen, weniger durchsetzbar als das zeitlich begrenzte, weil man nur den vorzeitigen Kindesentzug verhindern will. Die wer-wohnt-wo & Umgangs-Frage kommt danach (und fällt bei ABR recht eindeutig aus), bzw. man kann sich im Trennungsjahr als Superdaddy positionieren (oder man hat zumindestens Zeit im sicheren Hafen sich mal grundsätztlich darüber Gedanken zu machen, wie man das alles so als Alleinerziehender machen will).

Trotzdem spricht vieles dafür, dass Ding gleich richtig durchzuziehen, denn KM bewegt sich keinen Millimeter - ist nicht gewillt zum Kindswohl hier zu bleiben, dass Kind zumindest mit beiden Eltern, die sich auf ein ABR und Umgangsreglung geeinigt haben, aufwachsen zu lassen. In meinem Falle gibt es nur alles oder nix! Von KM ist nichts zu erwarten - und KM sagt jetzt schon, dass wir uns so und so nicht einigen werden. Die Einigung aus KM Sicht darf ausschließlich heißen, dass sie das Kind mitnehmen darf. (Selbstkritik: ich bin ja auch nicht gerade anders drauf - verhärtete Fronten)

deswegen nochmal die Frage und bitte um Eure Einschätzung: Gleich auf alles setzen oder die zeitlich begrenzte Variante?

Danke, Ossi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2010 02:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,
In so einem Fall beantragt man, das unbefristete und ersatzweise das befristete ABR.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2010 06:53




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Die Freizügigkeit der KM innerhalb der EU wird als ein höheres Recht eingestuft, als das Bedürfnis des KV auf Umgang.

Damit läufst du in eine Argumentationsfalle, weil du Mutter und Kind als eine Person/Einheit betrachtest. So wie es von den Mütterschützern auch gewollt ist. Selbstverständlich kann die Ex hinziehen wohin immer sie möchte. Aber das Kind bleibt bei dir.

Wenn KM jedoch vor der Scheidung nach Scheidungseinreichung (Wahrscheinlich auch mit dem Trennungsjahr gleichzusetzen) umzieht, dann ist es nicht mit dem Haager Dingsdabumsda-Vertrag im Einklang.

Das ist es anschließend auch nicht. Das HKÜ dient dem Zweck der gerichtlich angeordneten Kindesrückführung unabhängig vom Zeitpunkt. >Hier< findest du erklärende Worte zum HKÜ.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2010 10:37