Hallo liebes Forum,
ich lebe derzeit seit 3 Jahren in Spanien und meine Toechter C. 15 und S.19 leben in DE.
Nun will aber die KM im August 2011 in eine andere Stadt (400 km) ziehen weil Sie wieder mal jemanden kennengelernt hat.
C.15 will aber nicht weil ihr die Schule sehr viel Spass macht und auch sehr viel Kontakt mit meiner Familie hat.(Sie hat drei z.B. gleichaltrige Cousinen.)
Auch hat sie schlechte Erfahrungen mit den vergangenen Beziehungen der Mutter gehabt. S.19 will auch nicht mit und will deshalb eine Wohnung beziehen,ist aber arbeitslos und macht den Quali in einer Abendschule bis Juni nach.
Meine beiden Schwestern haben sich bereit erklaert C.15 aufzunehmen.Es waere alles vorhanden,z.B. grosses Haus, sehr gutes soziales Umfeld etc.
Die KM will das C. 15 bei ihrer 25-jaerigen Adoptivtochter einzieht die ca. 2 km entfernt von der Schule lebt.
Meine Fragen lauten nun:
1.Muss C.15 gegen ihren Willen mit in eine andere Stadt ziehen ?
2.Darf C.15 nun bei ihrer Adoptivschwester ohne weiteres einziehen ?
3.Welchen Einfluss hat der KV (also Ich) um durchzusetzen damit C.15 bei einer meiner Schwestern aufwaechst.Sie waere naemlich nicht abgeneigt
4.Kann der Staat meiner aelteren Tochter S.19 weiterhin helfen? Derzeit bezieht Sie Hilfe von der Arge.(Ich wuerde natuerlich auch was beitragen)
Falls C.15 durch Beinflussung oder Druck der KM doch in eine andere Stadt ziehen muss waere dass fuer C.15 phsychologischer Selbstmord !!
Wenn alle Stricke reissen wuerde ich wieder zurueckkehren und in DE leben.Arbeit und Wohnung z. B., ist alles noch da.
Herzlichen Dank im voraus, und frohe Weihnachten.
Antonio
Servus Antonio,
zu Deinen Fragen:
1. gegen ihren Willen muss sie nicht mit in eine andere Stadt ziehen. Allerdings nur dann, wenn es tatsächlich klappt, dass sie bei der Adoptivtochter einziehen kann bzw. Du bereit wärst nach D. zurückzukehren.
2. Ohne weiteres einziehen ist natürlich nicht so. Immerhin ist die junge Dame nicht Volljährig und es geht um Aufsichtspflicht und dergleichen. Wer hat eigentlich alles Sorgerecht? Ihr beide, oder nur die Mutter?
3. Siehe vorhergehenden Satz...
4. Der Staat hilft allen bedürftigen Staatsbürgern, sofern ein Anspruch darauf besteht. Allerdings sollte es die 19-jährige nicht davon abhalten, weiterhin den Quali anzustreben und dann mit eigener Arbeit für den eigenen Unterhalt zu sorgen.
Bevor es also ein großes Gerangel wegen Sorgerecht und Aufsichtspflichten usw. gibt, würde ich als Vater die Chance nutzen und zu den Kindern nach D zurückkehren. Schon gar, wenn Arbeit und Wohnung noch vorhanden sind.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo Michael,
zuerstmal herzlichen Dank fuer deine Antworten !
1. Zu deinen Antworten 1. und 3.: Heisst das, das Sie auch bei meiner Schwester einziehen koennte ?
2. Zu deiner Antwort 2.: Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und sind alle spanische Staatsbuerger.
3. Muss Ich wirklich nach DE zurueck ?
Ich bin ca. viermal im Jahr in DE und Sie waere wirklich gut aufgehoben bei meiner Schwester. Derzeit verbringt Sie freiwillig mindestens ein Wochenende im Monat dort.
Es scheint so als ob es kein grosses Gerangel geben wird.Ich habe gestern mit der KM gesprochen.
Sie wuerde mir drei Monate vor Ihren Umzug bescheid sagen damit alles eingerichtet wird.Meine Tochter ist auch fest entschlossen dass Sie nicht mit will.
Schoene Gruesse,
Antonio.
Servus Antonio,
niemand kann Dich zwingen, nach Deutschland zurück zu kommen.
Ich würde es an Deiner Stelle tun. Wie Du entscheidest, weiß ich nicht.
Sicherlich ist es möglich, dass das Kind zu Deiner Schwester zieht, wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind.
Es muss dann halt nur geregelt werden, dass Deine Schwester auch die Möglichkeit hat, mit ihr zum Arzt zu gehen und sonstige Alltagsdinge verrichten kann, ohne jedesmal einen halben Staatsakt wegen Einverständnis oder Kenntnisnahme der Eltern vornehmen zu müssen.
Wie sowas genau ablaufen sollte oder müsste können Dir andere hier sicherlich genauer und bessser erklären wie ich. Ob es mit einer Vollmacht reicht oder ob man dazu auch mal zum Jugendamt gehen sollte - ich weiß es nicht genau.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo Michael,
Ich schaetzte mal das wird alles im August 2011 aktuell werden.Drei Monate vorher, ca. im Juni werde Ich anfangen mit dem Papierkram.Werde hoechstwarscheinlich meinem Oscar den Ich heuer zu Weihnachten geschenkt bekommen habe gerecht werden.Dieser hat eine Innschrift:"Fuer den besten Papa der Welt". Im Juni 2011 werde Ich wieder in DE leben. Spanien ist ja so schoen !! Naja,was soll's.
Danke und schoene Gruesse,
Antonio.
*zusammengeführt*
Hallo liebes Forum !
Die KM will im August zu ihrem neuen Freund ziehen.Der Freund lebt in einer 450 km entfernten Stadt aber meine 15 jaehrige Tochter will nicht mit.
Die KM will unsere Tochter einfach bei einer Freundin "abstellen" auch kennt Sie z.B. nicht mal deren neuen Lebensgefaehrten.
Da ich seit vier Jahren in Spanien lebe und dort als Unternehmer gemeldet bin, und auch gemeldet bleiben muss, moechte ich einen Zweitwohnsitz bzw. eine Wohnung in DE mieten.Da ich denke dass mein Zweitwohnsitz als Hauptwohnsitz fuer meine Tochter nicht genehmigt wird, ist es besser wenn der Hauptwohnsitz meiner Tochter bei meiner Schwester waere.Sie wuerde auch eine Vollmacht uebernehmen fuer Schule Aerzte etc..
Meinen neuen Zweitwohnsitz in DE moechte ich auch noch zusaetzlich als Zweitwohnsitz fuer meine Tochter angeben, da ich nun ca. 60% meiner Arbeit in DE verrichten werde, und Sie gerne waehrend dessen mit mir leben wuerde.
Wo wird das Kindergeld und der Unterhalt nun ueberwiesen ? Die KM sagt das dass Kindergeld weitehin auf ihr Konto ueberwiesen wird.Auch sagt Sie dass ich weitehin den kompletten Unterhalt zahlen soll.
LG Antonio
Hallo Antonio,
zunächst die Frage, hast Du das gemeinsame Sorgerecht für Deine Tochter? Wenn nicht, brauchst Du meine Ausführungen nicht weiter lesen.
Mach es mit den Wohnsitzen nicht so kompliziert, Du kannst in beide Ländern einen Erstwohnsitz haben. Wenn Deine Tochter dahinter steht, wird sie nach entsprechender Vorarbeit eben bei Dir ebenfalls ihren Wohnsitz haben.
Wenn die Zustimmung der KM dazu nicht erfolgt bzw. Du das vorher schon weißt, dann lass sie erst mal zur Freundin gehen, denn die Freundin darf Dir (bei GSR) nicht verweigern, die Tochter rauszugeben (sofern man das bei einem Teenager überhaupt muss).
Bis dahin würde ich weder Kindergeld noch Unterhalt thematisieren.
Wenn Deine Tochter dann bei Dir lebt und gemeldet ist, dann steht Dir sowohl Kindergeld als auch Unterhalt zu. Sollte es einen Titel geben, musst Du dessen Herausgabe verlangen und - da kenne ich mich mit den Voraussetzungen nicht genau aus - Vollstreckungsschutz beantragen, damit die KM nicht aus dem Titel vollstrecken kann. Gleichzeitig setzt Du sie in Verzug, damit SIE DIR Unterhalt zahlt.
Wie gesagt, das alles funktioniert nur, wenn Du überhaupt Sorgerecht hast.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Antonio,
was genau hat Dir an den bisherigen Antworten nicht gefallen? Und warum gilt dieses erst wenige Tage alte Statement
Im Juni 2011 werde Ich wieder in DE leben.
jetzt plötzlich nicht mehr?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke fuer die Antworten !
Es ist nicht leicht fuer mich die richtige Entscheidung zu treffen ! Ich "werde" im Juni 2011 in DE leben, aber werde meinen Hauptwohnsitz im Ausland haben.(Zu Martin)
Das beste waere dass ich eine groessere Wohnung in DE miete in der meine zwei Toechter und ich leben koennen.
Ich darf meinen Wohnsitz in Spanien nicht aufgeben sonst waere ich hier in DE nicht Wettbewerbsfaehig, also waere hier ein Zweit - oder Erstwohnsitz das vernuenftigste.60% der Auftraege werde ich dann in DE ausfuehren,also haette ich auch einen gewoehnlichen Aufenthalt in DE. Den Rest der Zeit wuerde ich in Spanien verbringen.Falls es erlaubt ist koennte z.B. in der Zeit in der ich nicht anwesend bin die aeltere 20 jaehrige Schwester auf die juengere inzwischen 16 jaehrige Schwester aufpassen.Oder die 16 jaehrige geht waehrend meiner abwesendheit zu meiner Schwester.(Das wuerde dann ihr Zweitwohnsitz sein,so denke ich.)
Liebe Gruesse,
Antonio.
Moin Antonio,
wo Du auf dem Papier welchen Wohnsitz hast, ist unerheblich; bedeutsam ist allein, wo Du tatsächlich und persönlich BIST. Wenn Du mit dem Umzug der Tochter nicht einverstanden bist, bleibt Dir tatsächlich nichts anderes übrig als die Betreuung selbst zu übernehmen. Aus dem fernen Ausland Dein Nicht-Einverständnis mit den Entscheidungen Deiner Ex zu erklären würde definitiv nicht genügen.
Wenn Du für die Zeiten Deiner Abwesenheit eine schlüssige Betreuung mit älterer Schwester und Tante sicherstellen kannst, ist das sicher ok. Es entbindet Dich aber nicht von Deiner Verantwortung. Und vor allem: Nicht nur Deine Tochter muss das gut finden; auch Deine Ex muss einverstanden sein. Denn über den eigenen Lebensmittelpunkt entscheidet man ab dem 18. Geburtstag, nicht früher.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Antonio,
hast du die elterliche Sorge?
dann von mir folgende Anmerkung:
2.Darf C.15 nun bei ihrer Adoptivschwester ohne weiteres einziehen ?
Das sollte mit dem JA geklärt werden, denn es stellt sich die Frage ob die 25 Jährige dazu in der Lage ist für eine 15 Jährige zu sorgen. Das hängt auch von dem Werdegang der 15 Jährigen ab.
Eventuell gehört da ein Betreuer/in eingesetzt, denn wer übernimmt denn dann die elterliche Verantwortung in den altäglichen Dingen. Die 25 Jährige scheidet da wohl erstmal aus. Macht man so etwas ohne Absprache, dann kann dass im eventuell eintretenden Problemfall zu einer In Obhutnahme durch das JA führen (mit gravierenden Konsequenzen).
Wenn du aber nach Deutschland ziehst (also mit Wohnsitz in unmittelberer Nähe. Hier dann am besten auch der Wohnsitz der 15 Jährigen.), dann hingegen kann das gehen (als Besucherin der Schwester). Ob du nun dann da bist oder nicht, spielt dann keine Rolle. Wichtig ist nur dass du immer den Überblick über die Lage hast.
Die 19 Jährige: Wenn diese nicht umziehen will so muss sie auch nicht umziehen. Diese könnte erstens an deinem neuen Wohnort wohnen oder sich selbst eine Wohnung suchen (wobei dann eine Forderung der ARGE an beide Eltern erfolgen kann).
gruss
Olli
Danke nochmal nachtraeglich !
Ich habe es geschafft !
Tochter S. 19 Jahre lebt bei ihrem Freund und Tochter C. 15 bei meiner Schwester.
Das Jugendamt war auch schon da und ist sehr zufrieden.
LG Antonio.