Hallo Forum,
ich habe mich hier neu angemeldet und suche auf diesem Weg um etwas Rat und Unterstützung.
Meine Situtation:
Meine Ex-Partnerin ist Britin und hat aus ihrer 1. Partnerschaft (Ehe - geschieden) eine heute 7-jährige Tocher mitgebracht. Ein Kontakt zum leiblichen Vater besteht nicht (er zahlt auch keinen Unterhalt). Für die Tochter hat sie alleiniges Sorgerecht in UK erstritten.
Aus der Beziehung mit mir (unverheiratet) ist unser Sohn (2 Jahre) hervorgegangen für welchen wir die gemeinsame Sorge besitzen.
Aktuell ist meine Ex-Partnerin wieder schwanger und das 3. Kind soll im Juli kommen. Obwohl ich davon ausgehe, dass dieses Kind von mir ist gibt es da auch das Element eines neuen Partners an der Seite meiner Ex. Soll heißen ich möchte einen Vaterschaftstest für dieses Kind machen lassen.
Wir waren insgesamt 6 Jahre zusammen (2,5 Jahre in UK, den Rest in Dtl.).
Sie möchte nun noch vor der Geburt des 3. Kindes zurück nach UK, da Sie anführt dort die Unterstützung ihrer Familie zu haben. Ich habe dieses abgelehnt, da sie dort weder über Wohnung, Arbeit, Schulplatz, Krippenplatz etc. verfügt und ich aus meiner Sicht die Kinder direkt in die englischen Sozialsysteme schicken würde. Die Familienverhältnisse dort sind auch angespannt, Eltern sind geschieden und die Mutter ist schwer überschuldet.
Hier hingegen befindet sie sich im Mutterschutz und bewohnt die aktuell noch gemeinsame Wohnung. Finanziell wäre sie auch über mich für die nächsten 3 Jahre abgesichtert aufgrund des Unterhalts den ich ihr schulde. Diesen gibt es so nicht in UK.
Sie hat darauf hin ein Sorgerechtsverfahren gegen mich eröffnet und möchte die Übertragung des ABR. Da sie mir einen unbetreuten Umgang mit beiden Kindern verweigert habe ich ein Verfahren auf unbegleiteten Umgang eröffnet und auch noch die einstweilige Anordnung nachgeschossen. Das alles liegt nun seit letzter Woche beim Amtsgericht. Ihre Begründung ist ich könne mit den Kindern nicht umgehen wenn diese schreien und ich hätte mich in den letzten Jahren auch nicht um die Kinder gekümmert.
Wir hatten bereits Termine beim JA und Pro Familia, diese Termine sind aber alle gescheitert. Sie hat mir auch mitgeteilt nur noch über die Rechtsanwälte kommunizieren zu wollen.
Mich würde jetzt mal interessieren wie meine Chancen einzuschätzen sind, dass ich sie bis zumindest nach der Geburt in Deutschland halten kann um die Dinge wie Umgang, Vaterschaftstest etc. klären zu können. Auf lange Sicht kann und will ich sie eigentlich auch nicht zwingen in Dtl. zu bleiben und muss den regelmässigen Umgangsverlust meiner Kinder wohl akzeptieren.
Sie hat mich im Dezember auch wg. "Familienstreit" bei der Polizei angezeigt und ich habe dieses erst jetzt erfahren. Die Anzeige lasse ich aktuell von einem RA prüfen, der Schaden vor dem JA ist aber da. Welche Chancen habe ich nun auf unbegleiteten Umgang? Muss ich mich darauf Einstellen durch Gutachen meine erzieherischen Fähigkeiten bestätigen zu lassen?
So wie ich meinen RA verstanden habe geht die Sache innerhalb eines Monats vor Gericht, danach zurück ans JA und wieder zurück ans Gericht.
Was erwartet mich die nächsten Woche bzw. auf was kann ich mich da einstellen? Es wird die Hölle, oder???
Danke.
F.
ich will dir nicht zu Nahe treten, aber diese Beziehung ist wohl zu Ende.
Reisende sollte MANN nicht aufhalten.
So wie ich das aus der Entfernung sehe, lass die gute Frau ziehen, buch dir einen Aufenthalt in Pattaya , geh in die Smurfbar und schalte einfach mal fuer 10 Tage ab.
Es gibt noch viele Frauen die auf dich warten ... das Leben geht weiter.
Na billy, du willst hoffentlich nicht für ein entsprechendes Forum werben
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Frisbos,
die Sache sieht nicht gut für Dich aus.
Das erste Problem besteht darin, dass Deine Ex mit neuem Partner nach GB zurück will. Sie will die Kinder mitnehmen. Dazu musst Du erst einmal "entsorgt" werden. Bei den Zahlungspflichten wird sie sich sicher Deiner erinnern.
1. Offensichtlich will sie das ABR damit sie mit Kind(ern) ungestört nach GB ziehen kann. Die Entscheidung über das ABR wird weniger von der "Familienstreitigkeit" als davon bestimmt werden, wie Du Dich um das Kind kümmern kannst und willst.
2. Die Umgangsklage halte ich für richtig. Dein Umgangsrecht hängt weder vom Sorgerecht, noch vom ABR ab, es besteht alleine auf der Grundlage der Vaterschaft. Allerdings wird die Sache wohl zunächst auf begleiteten Umgang hinaus laufen, Du solltest aber versuchen zu erreichen, dass nach einer gewissen Anzahl begleiteter Umgänge auf unbegleitete umgestellt wird. Sieh zu, dass Du bald Umgang bekommst, ansonsten tritt eine Entfremdung ein.
3. Wie stellst Du Dir den Umgang in Zukunft überhaupt vor? Zunächst in Deutschland, aber auch mit GB? Mache einen Plan was Du willst, fordere eher mehr als weniger. Standard ist jedes 2. Wochenende plus Ferien und Feiertage. Du kannst Auch versuchen Ex an den Umgangskosten mit GB zu beteiligen, da sie ja die Entfernung schafft.
Kannst Du Deinen 2jährigen Sohn alleine betreuen, willst Du das? Wenn Du das nicht kannst, dann wirst Du schwer verhindern können, dass sie mit ihm nach GB zieht. Du kannst aber u.U. Dein ABR "retten", wenn Du in diesem Fall einem Umzug zustimmst.
3. Wenn Du die Vaterschaft nicht anerkennst und Ex darauf besteht, dass Du der Vater bist, dann wird es einen für Dich kostenpflichtigen Vaterschaftstest geben.
Vor Gericht sollte keine schmutzige Wäsche gewaschen werden, ein souveränes Verhalten, auch wenn Deine Ex anders auftritt, wird Dir bei Gericht positiv angerechnet. Immer betonen, dass es Dir um das Wohl der Kinder geht, wie unzumutbar Dir die Situation in GB auch erscheint, sie ist eine schlechte Argumentation, sicher darfst Du aber damit argumentieren, das ein Umgang in GB für Dich nicht einfach ist.
VG Susi
VG Susi
Hi Frisbos,
du brauchst eine gute Bindung zu den Kindern und ein bombensicheres Betreuungskonzept.
Stecke in einer ähnlichen Situation.
Dein Vorteil ist, dass ein Flugticket nach England nur <a href="" http://www.ryanair.com/de/guenstige-fluege/?price=250&limit=15&offset=0&from=&to=STN&out-date-start=2015-02-09&out-date-end=2015-04-05&in-date-start=2015-02-09&in-date-end=2015-04-05&roundtrip=0&min-trip=3&max-trip=7&view=list">4 0" EUR</a> kostet (hin und zurück), sollte ich meinen Sohn verlieren, würde mich das 1800 EUR kosten.
Deine Chancen stehen bei ca. 5%, finde diese 5%!
Deine Ex benötigt keinen Grund, um in ihr Heimatland zurückkehren zu wollen.
Kann sie die Betreuung und Grundsicherung der Kinder gewährleisten, ist sie höchstwahrscheinlich weg. Sorry!
Und die Flugtickets bezahlt sie dir bestimmt mit einem Lächeln...
Viele Grüße und viel Glück!
D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Hallo,
zunächst einmal Danke für die Hinweise.
Natürlich möchte ich und kann ich auch für meinen Sohn sorgen.
Von meinen Arbeitszeiten könnte ich das einrichten und auch finanziell wäre er bei mir sicher besser aufgehoben. Emotional hängt der Zwerg jedoch auch an der Mutter, Papa war ja arbeiten...
Mir ist jedoch auch völlig klar, dass das kein Richter dieser Welt das Kind mir zusprechen würde.
Ich muss mich also darauf einstellen, meine Kinder ziehen zu lassen.
Wenn die ex nach uk will möchte ich mind. 1x pro Monat für 1 WE rüber fliegen um die Kinder dort zu sehen.
Ferien und Feiertage sollten geteilt werden und hier möchte ich den kurzen mit nach Dtl. nehmen dürfen.
Mit den Forderungen werde ich vor Gericht wohl aber auch eher Schiffbruch erleiden befürchte ich.
Wieso werden eigentlich betreute Umgänge angeordnet wenn nichts belastbares gegen mich vorliegt?
Die ex verwehrt mir aktuell jeglichen Umgang und eine Entfremdung ist bereits in vollem Gange.
Das ist doch alles ein Wahnsinn.
Für das nächste Kind will ich sogar den Test machen lassen. Ich befürchte aber sie wird sich da querstellen. Meiner ex ist ein alleiniges Sorgerecht lieber als ein paar Hundert Euro im Monat.
Dann nehme ich lieber die 5 Prozent als ihr den Wisch zum Umzug gleich zu unterschreiben.
Der Gerichtstermin wurde für Ende Februar angesetzt bis dahin muss das Konzept stehen...
Gruß F.
Vielleicht kannst du nochmal mit mir Kontakt aufnehmen.
Mich würde Deine Situation wenn sie ähnlich ist interessieren.
Cheers
Hallo Frisbos,
vor Gericht sollten Deine Forderungen durchgehen, nur ist die Frage wie wird das Ganze umgesetzt, wenn die KM nicht will?
Also sei nicht so schüchtern Du hast nichts falsch gemacht und Du hast ein Recht auf Umgang. Das es zunächst begleiteten Umgang gibt, muss für Dich nicht schlecht sein. Zur Zeit geibt es überhaupt keinen Umgang, wie willst Du Umgang bekommen? Eine engagierte Umgangspflegschaft kann hier zumindest ereichen, dass es Umgang gibt.
Du bist viel zu sehr darin gefangen nicht zu glauben, dass Du vor Gericht Recht bekommst. Wenn Du vor Gericht keinen Umgang bekommst, der wie gesagt weder von GSR noch ABR abhängt, sondern alleine darauf beruht, dass Du der Vater bist, dann sieht es ganz duster aus. Aber dazu muss es nicht kommen. Viel realistischer ist es, dass das Gericht irgendwas in Deine Richtung entscheidet, nur durchsetzen musst das dann immer noch. Da liegt Dein wahres Problem. Achte bzw. lass Deinen Anwalt darauf achten, dass auch sinnvolle Zwangmittel vorgesehen sind für den Fall, dass die KM den Umgang weiterhin unterbindet.
VG Susi
Hi Frisbos!
Vielleicht kannst du nochmal mit mir Kontakt aufnehmen.
Mich würde Deine Situation wenn sie ähnlich ist interessieren.Cheers
So eben per PN getan...
Dann nehme ich lieber die 5 Prozent als ihr den Wisch zum Umzug gleich zu unterschreiben.
5% sind keine 0%!!!
Der Gerichtstermin wurde für Ende Februar angesetzt bis dahin muss das Konzept stehen...
Jetzt geht es um deinen 2-jährigen Sohn. Dein Betreuungskonzept muss lauten, dass du immer betreuen kannst.
Bitte beantworte doch einmal nachstehende Fragen:
Wie sind deine Arbeitszeiten?
Geht das Kind bereits in den Kindergarten?
Wo und wie kann das Kind während deiner Arbeitszeit betreut werden?
Hast du dich von Anfang an um die Belange des Kindes gekümmert (Fläschchen geben, Wickeln, etc.)?
Falls du einmal nicht bertreuen kannst, wer steht dir zur Verfügung (Eltern, Freunde, Familie, Nachbarn (die das Kind kennt))?
Bist du in der Lage, auch fremde Hilfe anzunehmen (Lieblingsfrage bei Jugendämtern, die allerdings versteckt danach fragen)?
Nachtrag:
Wie gut ist deine Bindung zum Sohn?
Gleich mehr...
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So, ich schreibe mit Absicht in getrennten Beiträgen...
Nun zum Thema Verfahrensbeistand:
Da das Kind erst 2 Jahre alt ist, kann es sich nicht selbst artikulieren.
Ihm wird ein sog. Verfahrensbeistand zugeordnet. Dieser soll in Namen deines Kindes sprechen und dessen Interessen vertreten.
Hier fängt und hört es schon auf.
In den meisten Köpfen solcher VB steckt immer noch drin, dass das Kind zur Mutter gehört.
Bei mir war es aufgrund des Kontinuitätsprinzips so, dass man die Bindung zur Mutter auf gar keinen Fall zerstören dürfe, da sie die Hauptbezugsperson sei.
Also, der Bericht meiner VB liest sich so:
SpecialD ist ein netter Kerl, erziehungsgeeignet, Kind hat eine gute Bindung und die Wohnung ist genauso geeignet und kinderfreundlich eingerichtet wie bei der Mutter. Dennoch gehöre das Kind zur Mutter (aus vorher genannten Gründen).
Sie hat nicht einmal gefragt wie das Kind in Südafrika leben solle, wie es betreut wird oder oder oder
Du kannst dir vorstellen, wie begeistert ich bin und gegen was für Windmühlen ich hier gerade ankämpfe.
Gleich noch mehr...
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Hier noch ein Auszug aus meinem Fall:
Also,
das Jugendamt hat eine "Schablone", um gewisse Eignungen erkennen zu können.
Jeder Mitarbeiter muss bestimmte Dinge hinterfragen. Dabei können die Fragen auch etwas anders lauten.
Einige Fragen waren auf meine Situation abgestimmt. Diese habe ich natürlich entfernt.Ich hoffe sehr, dass ich allen Elternteilen, die dabei sind ihr Kind zu verlieren, hiermit helfen werde.
1. Welche Vorstellung haben Sie über die weitere Sorge für das Kind?
2. Warum haben Sie die alleinige elterliche Sorge beantragt?
3. Wie weit können Sie Eltern- und Partnerebene trennen?
4. Sind noch Gefühle für den Expartner vorhanden?
5. Was gehört für Sie zur Elternebene?
6. Wie sehen Sie den anderen in seiner Elternrolle?
7. Wo sehen Sie Kooperationsmöglichkeiten?
8. Welche Stärken bzw. Ressourcen kann jeder dem Kind zur Verfügung stellen?
9. Wie sehen sie die aktuellen Interessen des Kindes und wie reagieren sie darauf?
10. Wie sehen sie die gegenwärtige Situation als Elternteil. Also Ihre aktuelle Rolle?
11. Welche Lösungsvorschläge können Sie zur jetzigen Situation machen?
12. Eine Idee dazu was sich verändern müsste, damit es besser klappen kann?
13. Wie gehen Sie mit dem Konflikt um?
14. Wie erlebt das Kind die derzeitige Situation?
15. Welche gemeinsame, zufriedenstellende Lösung kann gefunden werden; aus Ihrer Sicht?
16. Bitte beschreiben Sie mir einmal Ihr Kind!
17. Wie bewältigt jedes Elternteil sein Leben, insbesondere in emotionaler und sozialer Hinsicht?
18. Was ist aus Ihrer Sicht das große Problem bei ihnen?
19. (Sinngemäß) Wenden Sie Gewalt an?
20. Wie werden Ihre eigenen Bedürfnisse mit denen des Kindes abgestimmt?
21. Wie gehen Sie mit Situationen um, in den Probleme bei der Übergabe konkretisiert werden und der Kleine ist dabei?
22. Wie reagiert die Mutter dabei?
23. Wie würden Sie, wenn das Kind nun bei Ihnen lebt und eine Notsituation entsteht, reagieren?
24. Können Sie das Kind positiv und so akzeptieren wie es ist?
25. Wie stellt das Elternteil die Betreuung des Kindes sicher?
26. Kann das Elternteil die Wünsche des Kindes beschreiben?
27. Sie sind ausgezogen wann?
28. Von der Kindesmutter gibt es keine Verwandten in Deutschland?
29. Ihre Wohnung ist wie groß?
Die Fragen stammen aus meinem Gedächtnisprotokoll.
Es mag sein, dass ich den Wortlaut der einen oder anderen Frage nicht 100%ig wiedergab, aber den Sinn sollte ich schon getroffen haben.Bei Fragen einfach fragen.
Viel Glück euch da draußen!
D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
@Susi
Danke. Es stimmt und so wie Du schreibst so fühle ich mich auch. Davon muss ich mich halt lösen und innerlich weiß ich auch, dass ich mir nichts vorzuwerfen habe. Ich denke ich war/bin kein Übervater aber doch ein guter Vater zu meinen Kindern und ein eher "schlechter" Partner zu meiner Ex.
Ich denke ich habe eine gute Anwältin, jedenfalls ist sie sehr engagiert und wir argumentieren sachlich. Die GS kommt hingegen immer nur mit Vorwürfen und unhaltbaren Anschuldigungen. Ich hoffe, dass sieht irgendwann mal jemand.
Heute gabs Post vom Gericht und es wurde mir der Verfahrensbeistand benannt. Habe gleich mal Kontakt aufgenommen, mal sehen.
@SpezialID
Naja, mir ist zunächst mal der Kontakt zu meinen Kindern wichtig, daher habe ich auch nur die Umgangsverfahren laufen. Die Ex wird vermutlich ein Sorgerechtsverfahren mit Ziel Übertragung ABR auf Sie durchsetzen wollen. Ich denke langfristig werde ich Sie auch nicht davon abhalten können zurück nach UK zu gehen. Daher bin ich mir noch nicht schlüssig ob ich überhaupt das ABR auf mich beantragen soll. Die Chancen gehen doch gegen 0 für mich.
Wie sind deine Arbeitszeiten? --> 08:45 bis 15:30
Geht das Kind bereits in den Kindergarten? --> ja, in die Krippe seit 1 Jahr. Die Ex bringt ihn nun aber nicht mehr, haben wir bereits angerügt.
Wo und wie kann das Kind während deiner Arbeitszeit betreut werden? --> weiterhin in der Krippe, an meiner Firma ist sogar ein Kindergarten angeschlossen. Müsste ich prüfen ob da Plätze frei sind.
Hast du dich von Anfang an um die Belange des Kindes gekümmert (Fläschchen geben, Wickeln, etc.)? --> Soweit das mir möglich war klar.
Falls du einmal nicht bertreuen kannst, wer steht dir zur Verfügung (Eltern, Freunde, Familie, Nachbarn (die das Kind kennt))? --> wir sind hier soweit eigentlich bis auf wenige Freunde allein. Meine Eltern würden ggf. wieder herziehen um mich in einem solchen Fall zu unterstützen.
Bist du in der Lage, auch fremde Hilfe anzunehmen (Lieblingsfrage bei Jugendämtern, die allerdings versteckt danach fragen)? --> was genau ist mit fremder Hilfe gemeint?
Wie gut ist deine Bindung zum Sohn? --> die Bindung zur Mutter ist natürlich stärker und Sie reißt ihn nun ja förmlich an sich. Ich habe eine gute Beziehung zu ihm. Er erkennt mich natürlich und die letzten Umgänge hatten wir viel Spass zusammen. Das war vor 3 Wochen, seither wird alles verweigert.
Bezüglich des VB hört sich das ja nicht so gut an. Meine RA kennt die Dame als eine engagierte VB. Vermutlich wird sich aber mein Bericht ähnlich Deinem lesen. Ich habe aktuell noch keine eigene Wohnung und bin bei meinem Bruder untergekommen. Wird das ein Nachteil für mich sein?
Danke für die Fragen vom JA. Ich nehme nochmal Kontakt zu Dir auf.
Gruß
F.
Hi!
Danke für deine private Nachricht.
Pass auf, das mit der nicht vorhandenen Wohnung ist schon ein Problem, es sei denn die Wohnung deines Bruders ist so groß, dass man dir 2 Zimmer davon "abschneiden" und sie dir untervermieten kann.
Somit wäre dein Bruder gleich vorhanden und kann Teil deines Umgangsplanes sein. Das rein logisch betrachtet, vielleicht hat hier jemand ja andere Erfahrungen gemacht?
Also, die Antworten zu den Fragen gefallen mir.
Vorab noch mal zu dem Termin in kürze. Geht es da ums Umgangs- oder bereits ums Sorgerecht?
Wenn an deiner Arbeit ein Kindergarten angeschlossen ist, würde ich gleich morgen nachfragen, ob dort noch ein Platz frei wäre und ob man den für dich reservieren lassen kann (bzw. einen weiteren Platz für dich schaffen könnte). Falls ja, lass dir das schnellstens schriftlich geben.
Falls nicht, vielleicht kannst du deine Arbeitszeiten auf 7:45 bis 14:30 Uhr ändern?
Ein 2-jähriges Kind sollte mMn nicht so lange im Kindergarten sein. Bei "normalen" Paaren kräht kein Hahn danach, wenn das Kind bis 18-19 Uhr fremdbetreut wird, aber bei uns getrennten... naja, was soll ich sagen...
Bist du in der Lage, auch fremde Hilfe anzunehmen (Lieblingsfrage bei Jugendämtern, die allerdings versteckt danach fragen)? --> was genau ist mit fremder Hilfe gemeint?
Damit ist Frage 23 gemeint. Wir können ja schon einmal üben 🙂
Bin diese Fragen und meine Antworten dazu übrigens mit meiner Gesprächstherapeutin durchgegangen und sie meinte, ich hätte mit einer 1- bestanden. Sie selbst ist eine Sozialarbeiterin des Jugendamtes. Vielleicht kann ich dir bei der einen oder anderen Frage behilflich sein.
Ob du's glaubst oder nicht, viele Väter scheitern schon an Frage 16 ... go figure!
Dass deine Eltern extra umziehen würden ist fantastisch. Wenn Oma und Opa nun schreiben, dass sie dir gerne bei der Betreuung des geliebten Enkelkindes helfen und dafür sogar bereit wären, den Wohnort zu wechseln, hat auch dieses Gewicht. Einen derartigen "Liebesbrief" legte auch meine Ex vor, was dem Richter gefiel. Nur zu dumm, dass die Mutter meiner Ex den Brief doppelt unterschrieb und im Protokoll nun steht, dass die Mutter verwirrt sei. Also, bitte nicht doppelt unterschreiben :rofl2:
Falls die Großeltern tatsächlich einen Umzug in Erwägung ziehen, könntet ihr vielleicht ein(e) große(s) Wohnung/Haus beziehen?
Und dass du kein Überpapa bist, da mach dir mal keinen Kopf. Bin ich auch nicht, halte mich aber trotzdem für einen zumindest nicht schlechten Vater 🙂
Viel Glück!
Daniel
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Hallo zusammen,
also für den interessierten Leser zum aktuellen Stand.
Eine Polizeianzeige meiner Ex gab es nicht.
Mein RA hat mir mitgeteilt, dass Sie lediglich angezeigt hat, dass sie gegen meinen
Willen mit den Kinder vereisen wird. Damit wollte
Sie einer Anzeige meinerseits wg. Kindesentführung
vorbeugen.
JA und VB haben sich deutlich in meinem Sinne positioniert.
Sorgerecht soll mir erhalten bleiben, betreute Umgänge sind nicht erforderlich
und sie soll das 3. Kind in Deutschland gebären. Die Zeit bis dahin soll mit
Mediation genutzt werden um die Beziehung aufzuarbeiten und um die
Elternschaft auf eine tragfähige Basis zu stellen.
Letze Woche waren wir beim Richter. Ich hatte eigentlich gedacht
das wird relativ einfach, da die gesamte Argumentation der Ex aus dem
Fenster schien. Weit gefehlt, der RA der EX hat mich bei dem Termin fertig
machen wollen und im Nachgang denke ich, ich habe mich zu sehr reizen
lassen und nicht immer im Sinne des Kindeswohl argumentiert. Auch empfand
ich den Richter als völlig unvorbereitet und desinteressiert.
Ich befürchte ich bekomme unbegleiteten Umgang und die Mutter das ABR.
Damit wären alle Bemühungen dahin. Weil sie dann im nächsten Flieger
sitzt. Am Montag soll es das Urteil geben.
Ich sitz jetzt schon an den Anträgen fürs OLG.
Mal schauen sieht eher nicht so gut aus denke ich.
LG F.
Hallo,
Deine Sache steht und fällt mit dem Betreuungskonzept und der Bindung des Kindes, deshalb ist Deine Baustelle der Umgang, der muss so schnell wie möglich wieder stattfinden.
Ansonsten wird die Sache genauso laufen wie Du es beschreiben hast, dazu brauchst Du dann auch kein OLG. Dass Deine Ex das ABR bekommt kannst Du in diesem Fall nur verhindern, wenn Du ihrem Umzug mit Kind zustimmst.
VG Susi
Hallo Susi,
ich habe dem Umzug unter den aktuellen
Umständen abgelehnt. Nach Geburt des
3. Kindes und Klärung der Vaterschaft sowie
einer Vereinbarung wie der Umgang in England
aussehen kann würde ich zustimmen. Ich kann
den Wegzug eh nicht verhindern. Ich will aber
mein ABR retten. Den Lebensmittelpunkt meines
Sohnes habe ich für Dtl. jedenfalls der Mutter zugesprochen.
Mir ist wichtig, dass es auch eine gerichtliche Umgangsregelung
für England gibt. Diese würde ich dann gerichtlich in England anerkennen
lassen, damit ich dort nicht auf's neue Klagen muss.
Hallo Frisbos,
ABR bedeutet immer alleiniges Aufenthaltbestimmungsrecht, was Du willst ist, dass es beim gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht bleibt, dies ist im gemeinsamen Sorgerecht enthalten, und Du bist damit einverstanden, dass das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei der KM hat.
Dann macht es keinen Sinn auf ABR zu klagen. Was Du brauchst ist eine Umgangsregelung, die Du ggf. einklagen musst. Hier wäre es wichtig erst einmal einen Vorschlag zu machen und darüber verhandeln, dass wird auch ein Gericht erwarten.
VG Susi
Hallo Susi
Ja, ist alles richtig was Du schreibst und ich sehe das genauso.
Ich habe kein ABR eingeklagt, da ich keine Chance sehe dieses zu erhalten.
Natürlich würde ich den Wegzug gerne verhindern, doch werde ich das nicht durchsetzen können.
Die ex hat auf Übertragung des SR und ABR geklagt. Ich habe den Antrag abgelehnt.
Ich habe einen Antrag auf unbegleiteten Umgang gestellt, da seit Januar alles blockiert und vereitelt wird.
Meinem Antrag auf Umgang wird wohl entsprochen werden, jedoch nützt mir das wenig wenn der Richter der ex erlaubt nach UK zu gehen. Den Umgang kann ich dann in dieser Form gar nicht ausüben.
Deshalb brauch ich eine vernünftige Regelung auch für England. Diese müsste ich mit der ex ausarbeiten, nur hat die daran überhaupt kein Interesse.
Hallo,
naja, es wird sicher darauf hinauslaufen, dass die KM mit Kind ziehen kann und Du ein Umgangsrecht erhälst.
Sollte sie auf dem ABR bestehen, dann darauf hinweisen, dass Du nicht gegen ihren Wegzug (auch mit Kind) bist und es deshalb keinen Grund gibt ihr das ABR zu übertragen. weiterhin ist es nicht im Interesse des Kindswohls das GSR aufzugeben.
Da sie aber die Entfernung schafft und GB nicht um die Ecke liegt, wäre es schon wichtig eine verbindliche Regelung zu finden, die die KM auch an den Kosten des Umgangs mit beteiligt. Z.B. das sie für die Hälfte der Umgänge die Kosten (Deine Flugkosten) übernimmt.
Klingt alles nicht besonders toll, soll Dir aber zumindest ein Minimum an Rechten sichern.
VG Susi
Hi,
das alles klingt mehr als übel, um ehrlich zu sein.
Da ich die Ex mitsamt Kinder in die englischen Sozialsysteme schicke kann ich wohl kaum erwarten, dass ich da auch noch finanzielle Unterstützung für den Umgang bekomme. Es wird eher anders herum laufen, dass ich soweit gepresst werde, dass ich mir kaum einen Flug werde leisten können.
Der Richter meinte zu mir wörtlich "seien sie doch froh, dass sie die nicht geheiratet haben, sonst wären sie jetzt richtig arm dran".
Ab da war mir eigentlich klar, dass ich hier nichts mehr zu erwarten habe.
Mal sehen was morgen kommt.