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(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Frisbos,

ich fühle wirklich mit dir, da ich ja in einer ähnlichen Situation stecke.

Ich drücke dir die Daumen und bitte berichte doch einmal, wie es gestern ausgegangen ist.
Das interessiert mich brennend. Danke!

Alles Liebe!

Daniel

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2015 10:02
(@frisbos)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

alles verloren.

ABR an Mutter.
Umgangsrecht für die Tonne, Sie darf bereits in den Osterferien fliegen. Besonders bitter: Gegen diesen Beschluss kann ich noch nichtmal Beschwerde einlegen.

Thread kann dann hier geschlossen werden. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2015 18:49
(@nadda)
Registriert

Hi,

das war doch vor dem Amtsgericht? Warum kannst du dann nicht vors OLG?

LG
Nadda

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Geschrieben : 17.03.2015 20:47
(@Jarod48)

Hallo Frisbos,

ich weiß, eigentlich hilft dir jetzt nichts was man dir sagt oder schreibt weiter. Tausende von Vätern kennen das Gefühl der Ohnmacht nur zu gut.

Das Umgangsrecht ist für die Tonne, also wohl so, dass Du dich fragst "Wieso eigentlich unter diesen Umständen Umgang?" bei dem Hintergrund. Du in Deutschland und Ex zurück in UK. Aber vielleicht erklärst Du das mal kurz, sofern Du magst.

Das Du gegen diesen Beschluss noch nicht mal Beschwerde einlegen kannst, will mir nicht in den Kopf. Ich habe hier nichts von einem Oberlandesgericht gelesen, die sowas mal eben schreiben, damit man sich nicht an das oberste Bundesgericht wendet.

Gruß

Jarod

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2015 20:57
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Frisbos,

deine Antwort ist gerade wie ein Schlag in den Magen.

Wieder ein Vater entsorgt worden. Oh, ist mir gerade schlecht.

Dass du nicht vor's OLG kannst, liegt daran, dass ihr einen Vergleich geschlossen habt oder euch darauf geeinigt, dass Rechtsmittel ausgeschlossen sind?
Verstehe ich gerade nicht so wirklich...

Es tut mir für dich und das Kind unendlich Leid  ;(

LG Daniel

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2015 21:09
(@Jarod48)

@ Frisbos & SpecialD

ehrlich, diesen Tiefschlag kann ich sehr gut nachempfinden. Wenn aber ein Vergleich geschlossen wird, sozusagen eine Umgangsregelung festgelegt, dann HAT man das Recht der Beschwerde, zumindest in Deutschland. Etwas anderes ist es wohl, wenn die Mutter Deutschland verlassen will, weil sie eine andere Staatsangehörigkeit hat, wie hier offenbar noch Britin ist. Hier kann sich Frisbos wohl nur als klagender Vater im Eilverfahren an den europäischen Gerichtshof wenden. Das kann ihm niemand verwehren. Nur sollte das schnell passieren. Das heißt aber nicht, dass ein Antrag Erfolg hat. Das ist der einzige Stohhalm, den ich weiß, woran sich Frisbos noch klammern kann.

Sonst kann man nur noch sagen, so weh es auch tut, schau in die Zukunft und richte dein Leben neu aus.

Tut mir wahnsinnig Leid für dich Frisbos.  ;(

LG

Jarod

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Geschrieben : 17.03.2015 21:30
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ Jarod,

dir ist der Unterschied zwischen einem Beschluß und einem Vergleich schon bewußt, oder?

Ein Beschluß wird durch einen Richter gesprochen und der bestimmt sozusagen von oben herab, wie es in Zukunft weitergeht. Dagegen darf jede der beteiligten Parteien vorgehen und in nächster Instanz weiterklagen.

In einem Vergleich einigen sich beide Parteien, unter Vermittlung eines Richters, wie es in Zukunft laufen soll. Sinn und Zweck eines Vergleichs ist eben, dass man nicht so schnell wieder vor Gericht erscheint und sich weiterstreitet. Und genau deshalb kann man gegen einen Verlgeich nicht (so leicht) vorgehen.  Nicht der Richter hat etwas entscheiden/beschlossen, sondern beide Parteien haben sich auf irgendwas einvernehmlich geeinigt.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2015 21:59
(@Jarod48)

Tinchen, dann war ich offenbar 4 Jahre lang im falschen Kino und die mich vertretenden Anwälte, nein, das verkneif ich mir jetzt.

Ich weiß, was der Unterschied ist. Bei einem Vergleich einigen sich die Parteien auf eine Lösung mit der beide LEBEN können. Ein Beschluss zwingt die Parteien sich an eine vom Gericht festgelegte Richtung zu halten.

Mein Englisch ist leider nur "a little bit", sonst hätte ich hier weiter ausgeholt.

Der TO hat NICHT von einem VERLEICH geschrieben, sondern von einem BESCHLUSS.

Hi,

alles verloren.

ABR an Mutter.
Umgangsrecht für die Tonne, Sie darf bereits in den Osterferien fliegen. Besonders bitter: Gegen diesen Beschluss kann ich noch nichtmal Beschwerde einlegen.

Thread kann dann hier geschlossen werden. 

Und jetzt denk mal selbst nach. Wieso darf er dann wohl keine Rechtsmittel einlegen? Bullshit.

VLG

J

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2015 22:57
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Entweder hat er einen Beschluss, dann kann er auch Beschwerde einlegen.
Oder er hat einen Vergleich, dann kann er es nicht.

Möglicherweise hat er einfach die Termini durcheinander geworfen.

Gruß LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2015 23:22
(@frisbos)
Schon was gesagt Registriert

Hi zusammen,

ich fühle mich einfach erbärmlich, überfordert, amputiert und zum verbluten zurückgelassen. Bin selbst jetzt noch sprachlos.  

Ich habe natürlich gegen beide Beschlüsse Beschwerde eingereicht. Das was mir das AG hier hingekotzt hat ist an Willkür nicht zu überbieten.
Der Richter setzt sich über jede Empfehlungen des JA und des Verfahrensbeistandes hinweg ohne das auch nur irgendwie nachvollziehbar zu begründen.

Vom OLG erhoffe ich mir ehrlich gesagt auch nicht viel mehr.

Als Umgang wurde mir jeder SA & SO für 3 Stunden unbegleitet zugesprochen. Keine Ferien, keine Feiertage, keine Geburtstage NICHTS!
Dieses Urteil kann ich so in UK nichtmal "spiegeln" lassen, da ich nicht jede Woche rüberfliegen kann. Ich habe somit rein gar nichts in der Hand.

Kurz zum Hintergrund:
Die Mutter ist vor Weihnachten gegen meinen Willlen nach UK geflogen und vereitelt seit Januar jeden Umgang. Ich durfte meinem Sohn selbst zu seinem Geburtstag nicht sehen, da ich der Mutter "nicht" erlaubt habe in den Urlaub nach UK zu fliegen. Aus meiner Sicht bestand die Gefahr, dass sie dann dort bleibt und Fakten schafft.

Jetzt schreibt der Richter ich würde ständig Druck aufbauen und wörtlich:
"So ist ihm [mir] sein Recht, seinem Sohn zum 2. Geburtstag zu gratulieren wichtiger als die Frage ob die Kinder mit der Mutter in den Ferien nach UK fliegen sollen."

Ganz ehrlich: Das ist doch ein Tritt in die Eier!
Habe ich hier nur ein falsches Verständnis oder ist der Wunsch meinen Sohn an seinem Geburtstag persönlich zu gratulieren wirklich überbewertet?!
Ich kapier das nicht. Echt nicht.

Es gab keinen Vergleich. Es sind 2 Beschlüsse (Umgang & SR).

Problem beim Umgang: Da steht: Der Beschluss ist mit Erlass wirksam. Eine Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.
Bedeutet für mich die Ex kann mit den Kindern in den nächsten Ferien nach UK, unabhängig vom noch nicht rechtskräftigen Urteil im SR Verfahren.
Und natürlich wird sie in UK bleiben und weiter Fakten schaffen. Dann kann ich eigentlich nur noch auf Kindesentzug klagen. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2015 01:00




(@Jarod48)

Frisbos,

ich will dir nicht jegliche Hoffnung rauben, aber selbst bei einer Klage wegen Kindesentzugs/ Umgangsboykott, wirst Du verlieren.

Was ich von dir gelesen habe ist schlichtweg Willkür der Justiz. Man weiß wohl sehr genau, dass dir dieser Umgang immensen Aufwand für eigentlich Nix bedeutet.

Eigentlich ist das wirklich, wie Du schon beschrieben hast, ein gewaltiger tritt ins Gemächt.

Niemand wird eine solche Rechtsprechnung nachvollziehen können.

Wie gesagt, tut mir wirklich leid.

Jarod

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2015 01:33
(@bester-papa)
Registriert

Moin!

Hier kann sich Frisbos wohl nur als klagender Vater im Eilverfahren an den europäischen Gerichtshof wenden. Das kann ihm niemand verwehren.

Wo bitteschön soll er sich hinwenden? An den EGMR? Dazu muss man erst durch alle innerstaatlichen Instanzen, also auch vors BverfG, bevor man am EGMR Klage einreichen kann. Zudem muss man behaupten können, in seinen Grundrechten verletzt zu sein. Das sehe ich hier nicht. Und ein Eilverfahren gibt es m.W. nach auch nicht.

VG
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2015 09:55
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Frisbos,

auch mir tut die Sache sehr leid. Der Richter ist ein ganz besonderes Exemplar.
So wie ich die Sache jetzt sehe, willst Du keinen jahrelangen Kampf wegen Kindesnetführung und dgl. Dann bleibt Dir nur in den sauren Apfel zu beissen und den Wegzug mit Kind zu akzeptieren, aber dafür auf einer angemessenen Umgangsregelung zu bestehen. Nimm die Stunden, die Du hast jetzt war und fordere mehr in der Beschwerde. Beim Sorgerechtsstreit wirst Du absehbar verlieren, Du kannst aber Dein ABR (als Teil des SR) retten, wenn Du dem Umzug zustimmst.

Aus meiner Sicht solltest Du Beschwerde einlegen beim Umgang und einen in GB durchführbaren Umgang einfordern, also z.B. 3 Wochen Sommerferien und eine Woche Winterferien mit Sohn in Deutschland sowie eine Feiertagsregelung, ggf. das Recht 2- ?? zusätzliche Umgänge nach Vereinbarung (nicht direkt festgelegt, weil Du sie u.U. nicht wahrnehmen kannst, Geldfrage).

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2015 10:23
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Frisbos,

du hast eine Ausländerin mit Kind ohne Vaterkontakt 2 x ohne Trauschein geschwängert.
Die Schwangere wollte mit Bauch und 2 Kindern in Urlaub fahren.
Du hast dich quer gestellt. Was hast du vor Gericht erwartet?

Als nichtehelicher Vater von Kindern mit ausländischer EU-Staatsangehörigkeit hilft nur schleimen bei der Mutter. Gegen die Mutter geht da garnichts.
Wenn du wie Jarod einen Kampf gegen Windmühlen führen willst wird das reine Zeit- und Geldverschwendung denke ich.
Für das gesparte Geld kommst du schon ein paarmal mit einnem Billgflieger auf die Insel.

Ob du einer erprobten Umgangsboykotteuse die schon ihr erstes Kind ohne Vater aufzieht Honig ums Maul schmieren kannst ist natürlich offen.
Wenn du nach GB fliegst nimm die Familienpackung Vaseline mit um der KM und ihrem neuen Lover in den Allerwertesten zu kriechen.
Alles andere kannst du meiner Meinung nach knicken.

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2015 11:14
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Frisbos,

bist Du eigentlich anwaltlich vertreten ?

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2015 11:31
(@frisbos)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich bin anwaltlich vertreten. Habe mich dort auch gut gefühlt, da immer sachlich & vernünftig argumentiert wurde.
Heute weiß ich je dreckiger der RA desto besser.
Ein Wechsel kommt für mich aber nicht mehr in Frage.

Mein Problem ist das Zeitfenster. Ich bekomme 100% kein Termin vor den Osterferien beim OLG.
Zu Ostern wird meine Ex mitsamt der Kinder dann nach UK fliegen und sich dort dann für flugunfähig erklären.
Wie sind die Einschätzungen im Forum zum OLG? Meine Kollegen (u.a. auch RA) meinen dort werden solche Urteile gerne auch mal kassiert.
Ich mach mir da eher wenig Hoffnung.

Dann habe ich hier ein offenes SR Verfahren beim OLG und einen Beschluss im Umgang, den ich aber nicht wahrnehmen kann.
Was passiert dann eigentlich mit dem SR Verfahren wird das eingestellt, da die ex sich ja nicht mehr hier äussern kann oder ruht das bis in alle Ewigkeit?
In UK weiterklagen kann ich vergessen...dort nehmen die RA GBP 300 die Stunde - und es wird nach Stunde abgerechnet!

Fliegt sie und kommt nicht zurück werde ich auf jeden Fall Anzeige wegen Kindesentzug stellen. Ich müsste dann eigentlich auch den Richter wegen Beihilfe zum Kindesentzug belangen. Der wurde auf diese Gefahr explizit von mir und vom JA hingewiesen.

Danach muss ich mich wahrscheinlich trennen, finanziell erholen und hoffen, dass meine Kinder irgendwann die Kraft haben den Weg zu mir zu finden.

Wahnsinn, vor 4-5 Monaten hatte ich noch eine Familie und Kinder. Alles weg. Meiner Großen konnte ich noch nichtmal mehr Tschüß sagen......

Hier müsste ich meinem Anwalt einen Vorwurf machen, da obwohl ich kein SR auf meine nicht leibliche "Tochter" habe, habe ich/sie ein Umgangsrecht. Das wurde aber vom RA nicht / zu spät erkannt. Daher ist meine "Tochter" aktuell nicht im Umgang inbegriffen. Habe ich jetzt noch nachgeholt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2015 23:49
(@frisbos)
Schon was gesagt Registriert

Tag X

Heute wollte ich meinen Umgang wahrnehmen (ich stehe bildlich vor der Wohnungstür), als mir mein RA telefonisch mitteilt, dass meine EX mit den Kindern bereits nach UK verzogen ist.
Sie hat den Ausgang der Beschwerde beim OLG noch nicht mal abgewartet.

Ich vermute der Beschluss 1. Instanz vom AG (Übertragung ABR) ist obwohl noch nicht rechtskräftig trotzdem wirksam.

Das war's....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2015 15:34
(@Inselreif)

Ich vermute der Beschluss 1. Instanz vom AG (Übertragung ABR) ist obwohl noch nicht rechtskräftig trotzdem wirksam.

Nur wenn die sofortige Wirksamkeit angeordnet wurde.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2015 19:25
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Fristlos,

es tut mir sehr leid für dich.

Weißt du wo die EX in UK wohnt? Hinfliegen und Fakten schaffen! Soweit ich gelesen habe habt ihr beide das ABR.

Kranke KM die meint die Kinder wären ihr Eigentum.

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2015 17:28
(@frisbos)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

der Termin vor dem OLG hat nun stattgefunden und mit dem Ergebnis kann ich ganz gut leben.

1. Sorgerecht
Ich habe das gemacht was in meiner Situation für mein Kind das beste und mich als Vater wohl das schmerzlichste ist und dem Umzug der Mutter zugestimmt. Mein ABR möchte ich trotzdem noch zurück, bin mir aber auch bewusst, dass ich dadurch absolut nichts zurückgewinne. Darum geht es aber auch nicht. Es wäre aber ein entsprechendes Signal an die Mutter.

Die GS hatte zwischenzeitlich auch Beschwerde eingelegt und möchte natürlich weiter das alleinige SR. Mein Verhalten wäre übergriffig, obsessiv, krankhaft, agressiv alles das was man eben braucht um einen Vater zu entsorgen. Da geht es nicht mehr um mein Kind sondern darum mich als Mensch und Vater kaputt zu machen.

Ich bin also dahin und hatte mich bereits damit abgefunden vom OLG nun komplett als Vater entrechtet zu werden.
Zu meiner Überraschung war das Thema Sorgerecht jedoch relativ schnell vom Tisch. Man hat gemerkt, dass sich die Richterin mit dem Fall intensiv befasst hat und den Verlauf sehr gut kannte und einschätzen konnte. Thema war somit eigentlich nur ABR und Sie war auch nicht komplett abgeneigt den Urzustand wieder herzustellen, nur entscheiden wollte sie das nicht sofort.

Thema soll im Nov erneut verhandelt werden, dann darf auch die Mutter nochmal persönlich antreten. (Sie war jetzt nicht dabei, wg. Schwangeschaftskomplikationen und einer Gefährdung die von mir aus geht - alles ärztlich bestätigt versteht sich...) 

JA und Verfahrensbeistand haben sich erneut für die Wiederherstellung der vollumfänglichen Sorge ausgesprochen. Das war einfach nur ein gutes Gefühl die Bestätigung von allen Seiten zu bekommen. Die Richterin empfand ich als sehr fair und sehr geschickt. Es gab Momente da haben JA, Verfahrensbeistand, Richterin, ich und meine Anwältin allesamt auf die GS "eingedroschen" die hat einfach kein Land mehr gesehen.

Kurzum die Richterin hat das beschlossen was der Amtsrichter versäumt hat - uns in eine Beratung zu schicken.
Die Beratung habe ich bereits in England initiert und die Ex muss diese nun wahrnehmen. Mal sehen ob wir unsere Elternschaft dort auf ein vernünftiges Fundament stellen können.

       
2.Umgang
Bei dem was die Ex angeboten hatte haben alle nur mit dem Kopf geschüttelt. Der Kleine möchte nicht zu seinem Vater und es wäre nicht förderlich wenn er von mir ständig herumgezerrt wird. Daher könne ich ihn auch leider so gut wie überhaupt niemals wieder sehen. Wirklich Schade für den Papa. Umzug in ein fremdes Land, ein neuer Partner, keine Verabschiedung vom Papa aber alles kein Problem für den Kleinen.

Das schien selbst der Richterin etwas zu durchlässig. Ich wurde gefragt was ich möchte und das wiederum hat die Richterin der GS mitgeteilt und die Anwältin wurde schön vor die Tür geschickt um den Umgang mit der Ex telefonisch zu klären. Da kam vorher noch der Spruch "Wie jetzt? Soll ich jetzt etwa telefonieren? Die Richterin hat der dann noch zu verstehen gegeben, dass wenn sie es nicht macht ein Beschluss gemacht wird. Da war kein Zweifel wie der hätte ausgesehen. Es war einfach nur schön wie diese Horroranwältin derart vorgeführt wurde.

Ich habe jetzt tatsächlich fast das bekommen was ich auch eingefordert hatte - bis November zumal.

Als Bonus gab es noch die neue Anschrift der Ex, diese war mir bis dato unbekannt und als ich die Richterin darauf aufmerksam gemacht habe war die etwas entsetzt. Die Nachfrage beim Anwalt hat ergeben, dass sie die Anschrift auch nicht kenne - nagut hat die Richterin gesagt, schauen wir doch mal im PKH Antrag nach. Schwups da haben wir sie ja. Hier bitte sehr.
Somit darf ich mein Kind jetzt auch vom neuen zu Hause abholen und muss mich nicht mit der Mutter von der Ex rumschlagen. Die Übergaben müsste dann aber der neue Partner machen - mir völlig egal habe ich gleich geantwortet. Nachdem ich mit dem Bimbo bei meinen ersten 2 Umgängen bereits im gleichen Flieger gesessen habe tut mir das auch nicht mehr weh.

Obwohl sich meine Situation nicht wesentlich gebessert hat empfand ich es so als ob man sich für mich eingesetzt hat.

Warten wir mal ab wie die Kindesbesitzerin in der Praxis reagiert.

Lg
F.

     

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.05.2015 01:41




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