Hallo zusammen,
habe uber die Suchfunktion versucht einen ähnlichen Beitrag zu finden, leider nicht geklappt.
Ein nunmehr seit Jahren dauerndes Schauspiel von Manipulation und Lügen hat jetzt im Januar seinen Höhepunkt erreicht.
Die Ex ist mitsamt dem mittlerweile 14jährigen Sohn zu einem Deutschen nach Südafrika abgehauen, den sie vor etwas über 9 Monaten über das Internet kennen gelernt hat.
Keine Info, keine Verabschiedung, persönlicher Umgang zum Sohn (durch Beeinflußung des Sohnes ?) in den letzten 8 Monaten nicht statt gefunden, keine Anschrift....nichts!
Info durch Facebook..........Sohnemann hatte Anmeldung an deutscher Schule gepostet. Alle aus der Familie bei FB gelockt, Einsicht in Posts vom Sohn nur über Account einer Freundin.
Er sieht nicht glücklich aus. Aber was soll er machen?
Was kann der Vater machen? Die Anwältin meint nur, Zahlung enstellen und abwarten. Und wenn Vollstreckung versucht wird, dann Vollstreckungsgegenklage. Für Abänderung Kindesunterhalt auf 50% oder Sorgerechtsübertragung wegen Erziehungsunfähigkeit bräuchte man die Adresse....die man nicht hat.
Mutter ist Türkin, Kind ist Deutscher, und etliche Gläubiger der Mutter warten auf Geld.
Räumungsklage vom Vermieter war für den 01.02. angesetzt.
Kapitulation? Innerlich lossagen?
Es tut so weh...uns Allen!
Hallo,
sehe ich es richtig, dass der Sohn D. ist?
Wenn Dein LG weder GSR noch ABR hat, sehe ich keine Chance. Eine Anzeige wegen Entführung ist in dem Falle auch nicht möglich.
Keinen Unterhalt zu zahlen kann funktionieren, da die KM für ihre Forderungen eine Adresse angeben muss. Ansonsten könnt ihr nur über FB versuchen irgendwie dabei zu bleiben.
VG Susi
§ 235
Entziehung Minderjähriger
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder
2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,
den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger
1. entzieht, um es in das Ausland zu verbringen, oder
2. im Ausland vorenthält, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder es sich dorthin begeben hat.
Dafür reicht auch ein gerichtlich geregeltes Umgangsrecht, was er ja hat.
1. Haager Kindesentführungsübereinkommen
Lebt ein Elternteil mit dem gemeinsamen Kind im Ausland und verweigert dem in Deutschland wohnhaften anderen Elternteil den Umgang mit dem Kind, so kann ein Umgangsrecht in einem ähnlichen Verfahren durchgesetzt werden wie die Rückgabe eines entführten Kindes (Artikel 21 HKÜ). Der Antrag kann beim Bundesamt für Justiz gestellt werden. Allerdings werden die durch Artikel 21 HKÜ begründeten Verpflichtungen von den einzelnen Vertragsstaaten unterschiedlich ausgelegt, so dass die Unterstützung durch die ausländischen Zentralen Behörden und Gerichte unterschiedlich ausfallen kann. Insbesondere beschränken zahlreiche Staaten die Unterstützung nach diesen Vorschriften auf Fälle, in denen eine Kindesentführung stattgefunden hat und anschließend Umgang begehrt wird.
Wo findet man einen Fachanwalt für internationales Familienrecht? Hat jemand eine Empfehlung ?
Nochmal ganz kurz zum Thema Sorgerecht zurück.
Hat die KM das ASR? oder besteht GSR?
Was ist in den letzten 4 Jahren passiert?
Laut den älteren Threads war dein LG in Besitz des ABR (ohne GSR) und der Junge zog zu euch... Wie kam es zu einem Umzug zur KM, einem Kontaktabbruch und der Auwanderung?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
ohne GSR oder ABR gibt es keine "Entziehung", weil in diesem Fall die KM alleinige Inhaberin des ABR ist und deshalb bestimmen kann wo das Kind lebt.
Vermutlich hat es 2010 keine Übertragung des ABR gegeben sonden man hat sich (wie auch immer) darauf geeinigt, dass der Lebensmittelpunkt des Kindes beim Vater ist, bis das, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr so war.
VG Susi
Hallo,
es gibt hier zwei wesentliche Aspekte:
1) Rechtliche Grundlagen, hat der LG GSR oder Aufenthaltbestimmungsrecht, dann kann die KM den Sohn nicht einfach "mitnehmen". Ist dem nicht so, dann gibt es keine rechtliche Grundlage für eine Entziehung bzw. Rückführung.
Damit überhaupt das Haager Abkommen zur Anwendung kommen kann, wäre eine Anzeige der KM wegen Kindesentführung erforderlich. Diese Möglichkeit besteht aber auch nur bei GSR oder ABR.
2) Der Sohn ist jetzt 14 Jahre alt, selbst wenn eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der KM festgestellt würde (Kindesentführung), dann wäre es trotzdem fraglich ob es zu einer Rückführung kommt, wenn der Sohn erklärt, dass er bei der KM leben möchte.
Tut mir leid, aber ich sehe keine reale Chance der Kindesrückführung.
VG Susi
Nach Gutachtenerstellung, Beeinflussung der Gutachterin durch die Mutter kam es dann Anfang 2011 dazu, dass der Sohn laut Beschluss wieder zurück musste.
Die Gutachterin konnte sich nicht erklären, dass der Vater und sein soziales Umfeld so "positiv" abgeschnitten haben bei den Tests.
Das MUSSTE ein Loyalitätskonflikt des Kindes sein. :knockout:
Danach fand der Umgang regelmäßig statt, wie im Vergleich geschlossen.
Versuche der Umgangsvereitelung gab es immer mal immer wieder zwischendurch.
Der Sohn wurde von der Mutter zuletzt psychich massiv unter Druck gesetzt. Aus Sorge um ihn hat mein Mann sich dann auf PN schreiben beschränkt. Die Handy-Nr. wurde auch gewechselt.
Sie hat als Maklerin in der letzten Immobilienfirma 2014 etliche tausend Euro Courtage-Anzahlung veruntreut. Sie hat Interessenten Geld abgenommen, mit der Begründung, sonst könne sie das Haus nicht frei halten. Dafür bekämen sie ja eine Quittung. Wie aus dem Fernsehen.
Der wirtschaftliche Schaden ist nicht abzusehen, beträgt bis jetzt um die 50 Tsd €, vom Imageschaden ganz zu schweigen. Es kommen immer mehr Kunden, die ihr Geld wieder haben wollen.
Sie hat seit mindestens 1/2 Jahr geplant abzuhauen.
Der Sohn durfte seit Sommer nicht mehr antworten über FB. Vater und auch ich wurden geblockt. Anrufe wurden ignoriert oder weg gedrückt.
Ihr kennt die Frau nicht.
Und wenn es keine Auslieferung der Mutter wegen §235 StGB gibt, dann halt eben wegen den anderen Delikten. Und ein minderjähriges, deutsches Kind wird man wohl kaum zurück halten in Afrika? Meinem Mann ist egal, auf welchem Weg der Junge zurück in seine Heimat kommt. Er ist kein Kleinkind, das schneller vergisst und sich einlebt. Er wird 15.
hi,
wieso fragt der Vater nicht selber hier?
Was will der Junge (Erwachsene)?
Wem die Km wieviele Euronen abgeknöpft hat und wie doof ihr sie findet interessiert niemanden und sollte auch nicht erwähnt werden, wnns um ABR und Umgang geht.
mmm
Das bedeutet auch, dass dein LG weder ABR, noch GSR innehat?
Dann dürfte das Haager Abkommen für euch nicht nützlich sein.
Alles andere, die Veruntreuung und andere Straftaten der KM sind nicht eure Baustelle. Hier muss der Chef/die Chefin des Maklerbüros tätig werden. Und ob die KM dadurch in SA gesucht, inhaftiert und ausgeliefert wird würde ich erstmal auch nicht unbedingt als Selbstläufer sehen.
Wie lange ist der Junge denn nun schon weg?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen