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Neue Unterhaltsberechnung nach Umzug in die Schweiz

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(@engelherz)
Rege dabei Registriert

Guten Tag

Ich wollte mich eben etwas schlau machen, wie die neue Unterhaltsberechnung für meinen Mann aussehen kann.
Er ist nach der Heirat vor 2 Monaten zu mir in die Schweiz gekommen.
Sein Einkommen hat sich nun geravierend verändert.
In Deutschland war mein Mann in der Berechnung ein Mangelfall.
Hier nun nicht mehr.

Mal ein paar Eckdaten:
Gehalt neu in Euro umgerechnet
Brutto 3400 euro monatlich
Von diesem Bruttto Gehalt kommen jedoch noch die Steuern runter und die Krankenkassen-Prämie.
KK = ca. 320 Euro
Steuern = ca. 400 Euro
(Kommt sonst noch was in Abzug?)

Er ist in Deutschland 2 Kindern zu Unterhalt verpflichtet 12 und 11 Jahre
Sein Sohn 14 lebt bei uns in der Schweiz. Er erhält kein Unterhalt für seinen Sohn.
Wie kann nun so eine Berechnung ausschauen?
Spielt das Existensminimum der Schweiz da mit eine Rolle?

Herzlichen Dank für eure Inputs!
Wir sehen zur Zeit vor lauter Wald die Bäume nicht mehr......

Liebe Grüsse aus der Schweiz

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2010 15:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Engelherz,

Es können noch seine Ausgaben für Arbeitslosenversicherung, Altersvorsorge und Aufwendungen für seine Erwerbstätigkeit abgezogen werden.

Darüber hinaus kann der Rest um den Lebenskostenindex CH/DE reduziert werden.

Da er bisher Mangelfall würde ich nun einfach anbieten, den Mindestunterhalt von 272,- bzw. 334,- € zu bezahlen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2010 16:16
(@engelherz)
Rege dabei Registriert

Hallo Beppo

Wem "Bietet" man das an?
Dem Jugendamt, da diese die Beistandschaft für die Mädels inne hat?
Das Jugendamt hat ja immer gerne mal etwas mehr.... Zumindest bei der Mangelfallberechnung wurde herausgepresst was nur irgend möglich war....

Danke schon mal für die Info!

Ist es Sinnvoll, statt dem Arbeitsvertrag die Lohnabrechnung ab zu warten, (dort sind die Abzüge für Arbeitslosenversicherung etc. schon abgerechnet) & diese
Gehaltsabrechnung dem JA zukommen lassen?

Liebe Grüsse
engelherz

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2010 16:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wem "Bietet" man das an?
Dem Jugendamt, da diese die Beistandschaft für die Mädels inne hat?

Also wenn es eine Beistandsschaft gibt, ist der Unterhalt ja vermutlich schon tituliert.

Dann würde ich es einfach dabei belassen und den titulierten Unterhalt weiter bezahlen, bis sich jemand meldet.
Dann kann man immer noch weiter sehen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2010 16:31
(@engelherz)
Rege dabei Registriert

Hi,

Ja, der Unterhalt ist Tituliert.
Das JA weis jedoch das er in die Schweiz gezogen ist und lies schon verlauten das er den Arbeitsvertrag
sobald vorhanden nachzureichen hätte.
Diese Aufforderung an meinen Mann erfolgte mündlich.
Ist er damit in der Pflich diesen sofort an das JA zu senden?
Oder sollen wir wie du schreibst, einfach mal abwarten was passiert?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2010 16:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin engelherz,

allgemein wird davon ausgegangen, dass man in der Schweiz gut verdient; allerdings auch mit Lebenshaltungskosten zu rechnen hat, die etwa ein Drittel über den deutschen liegen. Das bestätigt sogar die >>>Bundesagentur für Arbeit<<<, auf die man sich berufen kann.

Ein Netto von umgerechnet 2.700 EUR ist daher um dieses Drittel zu reduzieren; damit landet man in der 2. Stufe der >>>Düsseldorfer Tabelle<<<. Wenn Dein Mann also die Zahlbeträge der 2. und 3. Altersstufe (291 bzw. 356 EUR) tituliert, sollte sich Ärger vermeiden lassen (Begrenzung auf's 18. Lebensjahr nicht vergessen).

Ich an seiner Stelle würde jedenfalls eher selbst rechnen bevor ich die JA-Beamten (sich ver-)rechnen lasse.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2010 17:15
(@engelherz)
Rege dabei Registriert

Herzlichen Dank Martin

Das werde ich kodo heute Abend zum durchlesen weitergeben.
Da kann er bestimmt was anfangen mit!

Liebe Grüsse
engelherz

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2010 17:34
(@engelherz)
Rege dabei Registriert

Guten Tag

Auf ein neues....
Ich habe eure Angaben gestern mit Kodo durchgeschaut.
Folgendes haben wir nun Berechnet.
Es wäre lieb, wenn allenfalls kurz mal jemand darüber schauen könnte um Fehler zu erkennen.

CHF
Einkommen        5`200.-
Abzüge I
AHV / IV / EO                        -262.60
Arbeitslosenversicherung    -52.00
Nichtberufsunfallvers.          -25.95
Unfallversicherung                -00.98

Netto I              4858.50
(Wird direkt vom Lohn abgezogen)

Abzüge II
Steuern                                -680.00
Werbungskosten 5%?        -242.90
Lebenskostenindex 1/3      -1619.50

Netto II            2`316.10

Kurs 1.38 = 1882.92 Euro

Ergibt eine Einstufung auf der Düsseldorfer Tabelle von Stufe 2
(Kann er da von Drei Unterhaltsberechtigten ausgehen? & Wenn ja, was hat das für einen Einfluss auf die Berechnung?)

Kind 1 14 Jahre bei uns Lebend, kein Unterhalt
Kind 2 12 Jahre 448.00 Euro -77 Euro hälftiges Kindergeld = 371.00 Euro Zahlbetrag
Kind 3 11 Jahre 383.00 Euro - 77 Euro hälftiges Kindergeld = 306.00 Euro Zahlbetrag

Was uns verunsichert hat, ist, das sowohl Brille wie auch Beppo auf andere Zahlen kamen.
Wir kamen in unserer Berechnung auf nochmals Werte.
Haben wir etwas übersehen, Falsch berechnet?

Danke für eure Hilfe!
engelherz & kodo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2010 09:45
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Engelherz,

bei drei Kindern würde um eine Stufe herabgestuft werden, weil die DDT von zwei Berechtigten ausgeht. Das Kindergeld beträgt nunmehr 184 Euro, daher werden 92 Euro abgezogen. Das 1. Kind muss in die Berechnung mit einbezogen werden.

Angenommen, der Nettowert von 1883 Euro stimmt, wären es

Kind 1 334
Kind 2 334
Kind 3 269 Euro Zahlbetrag

Der SB von 900 Euro wäre dann gewahrt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2010 09:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was uns verunsichert hat, ist, das sowohl Brille wie auch Beppo auf andere Zahlen kamen.
Wir kamen in unserer Berechnung auf nochmals Werte.
Haben wir etwas übersehen, Falsch berechnet?

Moin, das muss dich nicht irritieren, denn ich habe, mangels konkreter Werte, gar nicht gerechnet, sondern nur geraten.

Deine Angaben jetzt sehen aber vernünftig aus und zeigen, dass ich auch noch richtig geraten habe mit Zeile 1. 🙂

Allerdings sind deine KU Beträge falsch, da das KG inzwischen erhöht wurde.

Richtig sind 272,- und 334,-€.
Mit zusammen 940,- schrammt er damit ganz knapp am Mangelfall vorbei.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2010 09:57




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin engelherz,

wir können hier nur Hausnummern sagen; keine definitiven Beträge. Dein Mann könnte in einem eventuellen Unterhaltsverfahren auch nicht mit Ausdrucken dieses Forums wedeln und sagen "das haben die Leute von vatersein.de ausgerechnet; nur so ist es richtig!"

Es gibt in dieser Konstellation einfach mehrere Unbekannte, von denen wir nicht wissen, in welcher Form sie schlussendlich in die Berechnungen einfliessen; beispielsweise das bei Euch lebende Kind, eine Haushaltsersparnis durch das Zusammenleben mit Dir, aber auch die Indexierung der höheren Lebenshaltungskosten in der Schweiz.

Was wir hier versuchen ist eine Musterrechnung, die die deutschen Behörden überzeugen KÖNNTE nach dem Motto "viel Arbeit wollen wir uns eigentlich nicht machen, aber das sieht ja ganz gut aus, das akzeptieren wir so." Das ist dann weniger Unterhaltsrecht als Beamten-Psychologie. Aber eine Garantie, dass das so durchgeht, kann und wird Euch hier niemand geben.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 10.08.2010 11:07
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi LBM,

zu deiner Berechnung KG.

Das erhöhte KG wird immer dem jüngsten Kind angerechnet. Da müßte geklärt werden, ob die KM das Älteste als Zählkind angegeben hat und auch das erhöhte KG bezieht. Dann darf es auch abgezogen werden.Sonst nicht.

LG TIna

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2010 11:45
(@engelherz)
Rege dabei Registriert

Herzlichen Dank für eure Hilfe!

Mir ist bewusst, das ich mich auf die Zahlen nicht fixieren kann.
Es ging mir nur darum zu verstehen wie das ganze überhaupt gerechnet wird.
Nun habe ich dank eurer Hilfe wenigstens etwas Licht in mein Dunkel gebracht.
Falls da etwas auf uns zukommt sind wir gewappnet und können entsprechend reagieren resp. zumindest verstehen.

Liebe Grüsse aus den schweizer Alpen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2010 12:46
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Engelherz,

nur ein Gedanke (zwecks mentaler Vorbereitung):
Den in meinen Augen größten Angriffspunkt bei der Einkommensberechnung stellt der Abzug der erhöhten Lebenshaltungskosten in der Schweiz dar.
Könnte mir im Rahmen des Unterhaltsmaximierungsprinzips durchaus vorstellen, dass man diesen so nicht akzeptiert, sondern anstelle dessen eine Selbstbehaltserhöhung um 1/3 vornimmt.
Dieses hätte dann entsprechend eine Höhergruppierung in der DDT zur Folge.

Dieser Gedanke sollte aber nichts an der oben genannten Vorgehensweise und Musterrechnung für das Deutsche Behördentum ändern.

Gruß von der Nordsee
United

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2010 12:10
(@engelherz)
Rege dabei Registriert

Guten Abend

Wenn man sich einmal am Tag aufregt, ist das zweite Mal meist nicht weit....

Mein Mann hat heute die Neuberechnung vom Jugendamt erhalten.
Diese sieht wie folgt aus:

Einkommen Brutto 8/10-10/10 = chf 15`600 = 5`200x3
Einkommen Brutto 11/10 - 07/11 = chf 54`000 = 5`400 x9
13. Gehalt chf 5`400

Summe Jahresbrutto = chf 69`600.-

Abzüge Sozialabgaben= chf 10`440.- (15%)
Steuern= chf 6`600.-

Nettoeinkommen= chf 52560.-
Umgerechnet Monatlich= chf 4`380.-
- Krankenversicherung = chf 310.-
Netto = chf 4`070.-

Umrechnungssatz 0.77
Ergibt = Euro 3`133.-
Abzug bbA 5% = Euro 156.-

Unterhaltsrelevant = Euro 2`977.-
Bedarfskontrollbetrag mit Kaufkraftkorrektur  0.84 = Euro 1547.-
Verbleiben = Euro 1`429.-

Bedarf:
Kind 1 / 14J = 609.52 - 92 = 517.52 Euro
Kind 2 / 12J = 512.00 - 92 = 420.- Euro
Kind 3 / 11J = 437.00 - 95 = 342.- Euro

Es wurde die Düsseldorfer Tabelle in der Spalte 5 zugrunde gelegt

Mein Mann müsste gemäss Jugendamt ab dem 01.08.2010 nun insgesamt 762.- Euro unterhal an die beiden jüngeren Kinder bezahlen. (Sohn lebt bei meinem Mann)

Nun, habe ich folgende "Fehler" entdeckt....
-Steuern werden mehr sein als 6`600.- chf
-Die Krankenkasse von Sohni wird nicht berücksichtigt (Berücksichtigt wurden chf 310.- statt 357.- zudem besteht bei der KK in der Schweiz ein Selbstbehalt von chf 400.-)
-Das 13. Monatsgehalt ist nicht fester Bestandteil des Arbeitsvertrags
-Der Umrechnungssatz kann nicht so hinkommen (Tabelle aus dem Jahr 2006 / 0.84)
-Mein Mann ist drei Kindern Unterhaltspflichtig, eine Herabstufung um 1. Stufe wäre da logisch
- Gemäss JA verbleibt meinem Mann ein Selbstbehalt von Euro 1`430.- Umgerechnet sind dies chf 1`890.-
dadurch wird mein Mann auf das Existenzminimum der Schweiz heruntergestuft.

Mein Mann hat einen Titel für die zwei jüngeren Kinder über je Euro 150.-
Bisher hat das JA diverse Neuberechnungen gemacht und meinem Mann den neuen Betrag jeweils per Brief zukommen lassen (Ohne Titel-Änderung)
Nun besteht das JA darauf, das er den Fehlbetrag ab dem 01.08.2010 von über euro 862.- nachbezahlt. Ist dies rechtens? Es besteht ja ein Titel?!
Wenn mein Mann nun einen neuen Titel unterschreibt, kann er doch den Betrag einsetzen lassen welcher er für Angemessen hält. Kann das JA da grossartig Einfluss darauf nehmen? (Ausser zu klagen)

Vielen Dank für eure Hilfe und eure Imputs

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2010 21:08
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi engelherz

Ich würde mir auch nicht gefallen lassen, zukünftige zusätzliche Einkommenszahlungen anrechnen zu lassen. Wie kommen die denn auf ein 13. Monatsgehalt, gibt es dafür einen Grund? Nach meiner Auffassung wäre es richtig, lediglich vom bisher erzielten EK auszugehen. Wenn es keine Zusatzzahlungen gab - Pech gehabt. Dann müssen sie sich noch 2 Jahre gedulden.

Bis zum Netto von 2977€ kann ich die Rechnung wenigstens nachvollziehen. Aber was dann folgt kann ich nicht einordnen. Unverständlich ist auch, wie das JA auf die Bedarfssätze für die Kinder kommen.

Die Kaufkraftkorrektur für 2009 beträgt ebenfalls rund 0,84. Der Umrechnungskurz für den schw. Franken ist im Monatsdurchschnitt ähnlich konstant.

Ausgehend von einem umgerechnetem und bereinigten Netto zw. 2700-3100€ komme ich auf zu zahlenden KU von 273€ und 327€. Ab August kann gefordert werden, wenn in diesem Monat das erste Schreiben vom JA (z.B. wegen Auskunft) gekommen ist. Das stellt dann eine gültige Inverzug-Setzung dar.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2010 12:24
(@engelherz)
Rege dabei Registriert

Danke Oldie für deinen Input

Der Bedarf der Kinder zielt aus der Düsseldorfer Tabbel Stufe 5.

Was ich nicht ganz nachvollziehen kann, istwie du auf den zahlenden KU von 273 Euro & 327 Euro kommst.
Kannst du mir das bitte etwas genauer schildern?
Danke!!!

Das Jugendamt hat zudem im Schreiben bereits angekündigt, das im Juli 2011 eine erneute Berechnung erfolgen wird, da zur Zeit grössere Unsicherheiten betreffend der Abgabelast bestehen würde.
Daraf müssten wir uns dann nicht einlassen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2010 12:48
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hast ja recht, bin eine Spalte nach links verrutscht. Somit sind es 327€ und 398€. Sorry.

Das Jugendamt hat zudem im Schreiben bereits angekündigt, das im Juli 2011 eine erneute Berechnung erfolgen wird, da zur Zeit grössere Unsicherheiten betreffend der Abgabelast bestehen würde.
Daraf müssten wir uns dann nicht einlassen?

Was geht euch fremdes Elend an???

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2010 13:45
(@engelherz)
Rege dabei Registriert

Danke für die Information Oldie

Nun kann ich das ganze nachvollziehen.
Werde mit Kodo das schreiben an das JA verfassen mit einer Neu-Berechnung durch uns.
Dann gilt ja eigendlich, entweder nimmt das JA diesen Vorschlag an, oder Sie können vor Gericht ziehen, oder?

Liebe Grüssse aus der kalten, verregneten Schweiz
engelherz

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2010 14:44
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus engelherz!
Wenn JA nicht mitzieht, würde ich den Unterhalt bei einem Notar Eures Vertrauens beurkunden lassen und diesenbedient Dein Mann dann auch.
Damit kann das JA meines Wissens nur Klage für die Differenz zwichen deren "Forderung" und Eurem Titel beantragen. Ob es das dann auch tut? Who knows...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2010 16:17




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