Unterhalt 18+ Ausla...
 
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Unterhalt 18+ Ausland

 
(@netty)
Schon was gesagt Registriert

Hallo alle zusammen,

Mein Name ist Netanya und ich werde am 27.09, 18 Jahre alt. Ich bin in Deutschland geboren und aufgewachsen, bin jedoch vor 2 Jahren zu meinem Vater, nach Malta gezogen. Meine Elteren  sind geschieden und mein Vater leisted somit Unterhalt an meine Mutter. Meine 2 Geschwister leben mit meiner Mutter und ihrem dazugeheirateten Ehemann zusammen (in Deutschland.) Meine Mutter arbeitet auch in Deutschland.
Ich besitzte jedoch nicht den Deutsch Pass.

Sie leistete meinem Vater Unterhalt, ein Jahr lang in der höhe von 450 Eoro im Monat. Dies ist weit unter dem mindest Unterhalt, doch mein Vater wollte nicht über das Gericht mit meiner Mutter streiten.

Jetzt ist es so, dass ich Ende des Monats 18 werde und noch zur Schule gehe. Ich hatte meine Mutter gebeten, weiterhin mich mit den 450Euro im Monat zu unterstützen während mein Vater alle anderen kosten übernimmt. Sie ignoriert jedoch meine Bitte. Ich sehe es nicht ein, meine Schule abzubrechen um zu arbeiten und 2 Jahre Schulzeit verloren zun haben. Ich sehe es auch nicht ein, dass mein Vater auf allen kosten sitzen bleibt.

nun zu meinen Fragen;

Ab wann darf ich einen Gerichtlichen Unterhalts-Antrag an meine Mutter stellen?

Welches Gericht ist zuständig? Das Maltesische oder das Deutsche ?

Wie sieht es mit der Verzichtserklährung aus ? Meine Mutter hat den unbefristigten Unterhaltstitel und möchte diesen nicht aushändigen. Wie würde es mit einem Vollstreckungsverzicht aussehen ?

Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,

Netanya

**edit: Nachname entfernt.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2017 14:53
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

internationale Beziehungen stellen immer ein Problem dar. <a href="http://europa.eu/youreurope/citizens/family/couple/maintenance/index_de.htm>Hier</a>" gibt es Hinweise wie man einen Unterhaltsanspruch durchsetzen kann.
Außerdem gibt es ein <a href="https://e-justice.europa.eu/content_maintenance_obligations-355-de.do>europäisches" Justizportal</a> wo man nach Ansprechpartnern, z.B. einer Zentralbehörde, suchen kann.
Ansonsten bin ich in dieser Frage völlig überfragt und würde raten doch einen Anwalt aufzusuchen.

Hinischtlich des Titels ist die Sache relativ einfach. Für Dich kann die KM aus dem Titel nicht mehr vollstrecken, das kannst nur noch Du. Außerdem kannst nach folgendem <a href="http://www.juraforum.de/muster-vorlagen/vollstreckungsverzichtsvertrag>Muster</a>" einen Vollstreckungsverzicht erklären.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2017 17:16
(@psoidonuem)
Registriert

Sobald Du 18 wirst kann Deine Mutter nicht mehr vollstrecken, nur noch Du. Da brauchst Du also keine Energie reinstecken. Du kannst Deinem Vater gegenüber den Verzicht erklären.

Um hingegen Unterhalt von ihr zu bekommen, wirst Du tatsächlich ein Gericht bemühen müssen, welches, da bin auch ich überfragt.

Im Übrigen konnten wir das auch Deinem Vater schon nicht wirklich beantworten. Da Du keine deutsche Staatsbürgerschaft hast, wirst Du vermutlich nach maltesischem Recht Unterhalt versuchen zu bekommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2017 17:23
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Da Du Deinen ständigen Wohnsitz in Malta hast, ebenso die dortige Staatsangehörigkeit, ist ein maltesisches Gericht mit Deiner Volljährigkeit definitiv Dein Ansprechpartner sprich zuständig. Das heißt auch, die maltesische Rechtssprechung steckt den Rahmen ab, inwieweit Du Unterhalt - und dann in welcher Höhe - fordern kannst. Umgekehrt funktioniert es ja ebenso.

Gruss oldie

PS: Ich verschiebe das mal nach Auslandsthemen.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2017 18:11