Unterhaltsberechnun...
 
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Unterhaltsberechnung für volljähriges Kind

 
(@orionvii)
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Hallo zusammen,

schön, dass es dieses Forum gibt!

1993 wurde mein uneheliches Kind geboren, ist also heute schon 19 Jahre alt. Es lebt bei der Mutter. Bis zur Vollendung seines 18. Lebensjahres zahlte ich Unterhalt nach den Berechnungen des Jugendamtes basierend auf der Düsseldorfer Tabelle + Zuschlag von x%, entsprechend meines Gehaltes.

Vor 8 Jahren bin ich nach Frankreich gezogen und bin pendelnder Grenzgänger. Den Unterhaltszahlungen bin ich immer klaglos nachgekommen.

Das Jugendamt schrieb mir im Februar 2011, dass es mit erreichen der Volljährigkeit des Kindes nun nicht für die Unterhaltspflicht verantwortlich wäre; ergo wurden die Zahlungen im April 2011 eingestellt.

Das Kind begann im Juni 2011 ein mit monatlich 300€ honoriertes FSJ und wird ab August 2012 beim selben Arbeitgeber eine Ausbildung beginnen.

Heute Morgen erhielt ich von meinem Kind eine Mail mit folgendem Text:

Der Anspruch auf Kindergeld 2012 besteht ab der Geburt und endet mit dem vollendeten 18. Lebensjahr. Es wird auf einen entsprechenden Kindergeldantrag für das Kindergeld 2012, der bei der Familienkasse zu stellen ist, monatlich gezahlt. Für ein Kind, das nach dem 18. Lebensjahr eine Ausbildung und/ oder ein Studium beginnt, kann ebenfalls bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ein Kindergeldantrag auf Kindergeld 2012 gestellt werden. Auch einer Ausbildung ähnlichen Maßnahme, wie z. B. Praktika, werden anerkannt, wenn diese Maßnahme dem angestrebten Beruf zuträglich ist.

Nun zu meinen Fragen:

  • Wen muss das Kind mit der Zahlung von Unterhalt beauftragen?
  • Welche Berechnungsgrundlage liegt vor, wenn ich in Frankreich lebe? (F/D)
  • Muss ich auch für das vergangene FSJ rückwirkend zahlen?
  • Ich habe kein Vermögen in Deutschland; könnte mein französisches Bankkonto gepfändet werden?
  • Bin ich überhaupt unterhaltspflichtig?
  • Wenn ich einen Rechtsanwalt einbinden will, muss dies ein französischer oder ein deutscher Rechtsanwalt sein?

Fragen über Fragen

Viele Grüße aus dem Flammkuchenland

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2012 08:49
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Orion und willkommen im Forum!
Zuallererst muss Dein Kind nachweisen, dass ein gerechtfertigter Anspruch auf Unterhalstzahlungen vorliegt. Hierzu muss es niemanden beauftragen, sondern sich mit Dir an einem Tisch setzen.
Ist der Anspruch gerechtfertigt, wird die Höhe ermittelt; hier ist das Einkommen der KM ebenfalls zu berücksichtigen, da sie unterhaltstechnisch ebenfalls im Boot sitzt.
Für die Berechnung ist massgebend, wo das Kind lebt.

Sollte es zu einem Rechtsstreit deswegen kommen, wäre m.E. ein deutscher RA für Familienrecht sinnvoll.

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2012 09:35
(@Inselreif)

Hi Orion,

Dein Kind redet von Kindergeld, Du von Unterhalt. Worum geht es eigentlich?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2012 09:47
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Orion,

Dein Kind redet von Kindergeld, Du von Unterhalt. Worum geht es eigentlich?

... diese Frage habe ich mir auch gestellt.

Ferner:
Existiert ein Titel über Deine Unterhaltspflichten (hast Du irgendwann mal unterschrieben, dass Du soundsoviel bezahlst, wurde das ausgeurteilt und wenn ja, steht da was von Befristung bis zum 18. LJ ?

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2012 09:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und mich interessiert noch, ob du überhaupt Kontakt zu deinem Kind hast und wie euer Verhältnis ist.
Also die Frage, ob du eine entspannte persönliche Lösung für sinnvoll und möglich hältst oder ob es dir nur um die juristischen Formalien geht.

Wenn letzteres, brauchst du dich um dieses Mail nicht zu kümmern.
Zumindest wenn kein Titel existiert.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2012 10:08
(@orionvii)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

vielen dank schon Mal an alle für die schnellen Antworten und Hinweise. Die Mail meines Kindes ist ein kopierter Text. Ich denke hier wurde der Unterschied zwischen Kindergeld und Unterhaltszahlungen nicht gemacht. Es geht hier sicherlich um Unterhaltsforderungen bis zum Abschluss einer Ausbildung.

Das Verhältnis zu meinem Kind war bis vor 2 Jahren ausgezeichnet, wir sahen uns regelmäßig; plötzlich ist die Stimmung komplett gekippt. Eine gütliche Einigung zusammen mit der KM sehe ich aktuell nicht.

Es gibt die Anerkennung der Vaterschaft und Unterschriften unter die Einwilligungen gegenüber dem Jugendamt, wenn es eine Erhöhung des Unterhalts auf Basis meiner geänderten Vermögensverhältnisse gab. Sonst gibt es keine amtlichen Vereinbarungen.

Meint Ihr das?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2012 10:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also zuerst mal solltest du klären, was genau diese "diversen Einwilligen" nicht vielleicht fortgeltende Unterhaltstitel sind.
Hol die mal aus dem Schrank und sage uns, wie die genau lauten.

Wenn da etwas drin steht wie:
"...verpflichte ich mich zum xx. des Monats y,-€ Unterhalt zu bezahlen und unterwerfe mich der sofortigen Zwangsvollstreckung..." so musst du unbedingt sofort aktiv werden, sonst läuft diese Zahlungspflicht weiter.

Wenn in dem Mail deines Kindes auch etwas über Unterhalt steht, solltest du uns diesen Teil vorlesen und nicht den über Kindergeld.

Wenn nichts substantielles drin steht, kannst du es wahlweise ignorieren oder deinem Kind anbieten, sich mit dir an einen Tisch zu setzen um über eine gemeinsame Lösung nachzudenken.

Bei einem Einkommen von 300,-€ +X ist Unterhalt kein großes Problem mehr, da der Bedarf mit dem Einkommen + KG weitgehend gedeckt ist und für den Rest beide  Eltern zuständig sind.

Darüber musst du dich auch nicht mit der Mutter absabbeln, sondern kannst diese Aufgabe dein Kind erledigen lassen.

Es bleibt eben nur die Frage, ob du dein Kind auf seinem Weg unterstützen möchtest oder es sich ein wenig selbst abstrampeln lassen möchtest.

Ich persönlich würde natürlich den ersten Weg bevorzugen, nur wenn mein Kind auch nur noch per Überweisung Kontakt mit mir haben möchte, wäre auch für mich der zweite Weg der richtige.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2012 10:43
(@orionvii)
Schon was gesagt Registriert

Vollzitat gelöscht

Hallo Beppo,

das Zitat im Starter ist der vollständige Text aus der Email meines Kindes. Dass es sich um dabei um Kindergeld handelt, ist mir in der Aufregung glatt entgangen, sorry. Ich suche aber die Papiere nochmals raus. Ich erinnere mich aber auch an den Brief vom Jugendamt, in dem mir mitteilt wurde, dass die Amtspflegschaft (so hieß das glaube ich) beendet wäre.

Dank Eurer Hilfe werde ich vorbereitet sein...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2012 10:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dass die Rechtsgrundlage entfallen ist und das JA sich nicht mehr kümmert, heißt nicht, dass der Titel nicht mehr seine giftige Wirkung entfaltet.
Deswegen ist es wichtig, das schnell zu prüfen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2012 11:17
(@orionvii)
Schon was gesagt Registriert

Im Brief des JA steht...

wegen Volljährigkeit ist.......... aus der Beistandschaft unseres JA ausgeschieden. Ab sofort sind wir für die Unterhaltszahlungen nicht mehr zuständig. Bitte überweisen sie keine Unterhaltszahlungen mehr an das JA.

Mehr habe ich nicht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2012 21:37




(@Inselreif)

Hi Orion,

das heisst aber nicht, dass keine Unterhaltszahlungen mehr zu leisten wären. Sie gehen nur nicht mehr ans Jugendamt. Aber wenn der Junior will und demnächst die vollstreckbare Ausfertigung vom Jugendamt bekommt, kann er vollstrecken.
Vollstreckung im Ausland ist zwar schwierig aber nicht unmöglich. Die Kosten hättest am Ende Du zu tragen. Deshalb musst Du sehen, dass der Titel zurück kommt und der korrekte Betrag ausgerechnet und bezahlt wird.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2012 21:52
(@orionvii)
Schon was gesagt Registriert

Ich bin ja nicht gegen eine finanzielle Unterstützung. Es geht mir um die Information, was auf mich zukommen könnte, ich will vorbereitet sein.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2012 23:52
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Orion,

Es geht mir um die Information, was auf mich zukommen könnte, ich will vorbereitet sein.

Und jetzt nochmal, zum Mitmeißeln: Die Antwort auf die Frage, was auf dich zukommt, hängt zu einem großen Teil davon ab, ob es einen Unterhaltstitel gibt oder nicht, und wenn ja, was genau in diesem Titel drin steht. Und NEIN, es geht dabei nicht um einen Schrieb, den das Jugendamt dir vor ein paar Monaten hat zukommen lassen, sondern um eine Urkunde (Jugendamt oder Notar), die du vor vielleicht fünf, zehn, oder sogar fünfzehn Jahren selbst unterschrieben hast! (Oder, alternativ dazu, um einen Gerichtsbeschluss über deine Unterhaltszahlungen, so etwas gilt nämlich ebenfalls als Unterhaltstitel).

Ich bin jetzt (nach United, Beppo und Inselreif) bereits der Vierte, der dich nach dieser Sache fragt - und ich sag' dir soviel: Wenn du nicht Willens oder nicht in der Lage bist, in deinen Unterlagen zu suchen und uns diese Information zu liefern, dann werden wir dir nicht helfen können - im Moment spielen wir hier nämlich Tennis im Nebel ;-(

Ende der Durchsage,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2012 00:13