Hallo an Alle,
ein Freund von uns hat einen Sohn (14 Jahre) und das Kind lebt im Wechselmodell bei den Eltern. Beide haben das Sorgerecht. Soweit ich weiß, hat sie das ABR. Leider klappt die Kommunikation zwischen den Eltern so gut wie gar nicht...
Da die Eltern nie verheiratet waren, trägt das Kind den Nachnamen der Mutter.
Folgende Fragen stehen im Raum:
Falls die KM den Ausweis nicht rausrückt, weil sie z.B. gegen die Türkei als Reiseziel ist, hat der KV welche Möglichkeiten?
Was muss dem Kind mitgegeben werden, zusätzlich zum Ausweis, wenn es einen anderen Nachnamen als der KV hat? Nicht, dass man denken könnte, er entführt das Kind...
Muss man auch zusätzlich zur Krankenkarte hier noch eine Erklärung der KM mitnehmen, falls es tatsächlich zu einem Unfall kommt und das Kind z.B. ärztlich versorgt werden muss?
Sollte der KV jetzt schon (Reise soll im Oktober sein), eine schriftliche Bestätigung von der KM fordern, dass sie mit einer Reise in die Türkei einverstanden ist?
Mal abgesehen davon, wie ich nun das Reiseland einschätze (Thema Sicherheit), hat die KM bislang keine Bedenken geäußert, so dass es auch bereits zur Buchung kam. Aber da sie schon Stress macht, wenn es um die Krankenkarte geht (sie will sie nicht rausrücken, sondern informiert werden um dann mit der Karte zum Arzt dazu zu kommen...), steht zu befürchten, dass sie kurz vor Reisebeginn keine Kooperation mehr zeigt.
Hallo,
Auslandsreisen sind immer wieder ein Problem. Sollte tatsächlich die KM das alleine ABR haben, dann kann sie m.M.n. sehr leicht die Reise verbieten. Haben beide das ABR, dann ist es immer noch ein Problem.
Ich würde schon darauf drängen, dass die KM schriftlich erklärt mit der Reise einverstanden zu sein. Dann kann man nämlich auch die notwendigen Unterlagen einfacher einklagen.
VG Susi
Hallo,
hat der KV eine Geburtsurkunde vom Kind? Da würde er ja als Vater benannt sein und entsprechend wäre das in meinen Augen der Nachweis, dass er verwandt ist.
Sophie
naja, aber auch wenn er nachweisen kann, dass er verwandt ist heißt das ja noch lange nicht, dass er das Kind nicht entführt. Das wird ihm nicht viel helfen denke ich mal.
Um eine schriftliche Einverständniserklärung kommt er mMn nicht drumrum. Oder er beschreitet den Klageweg.
Gruß
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Ich habe ihm jetzt geraten die beglaubigte Geburtsturkunde UND die Einverständniserklärung der Mutter mitzunehmen... Noch hat er knapp 3 Monate um sich darum zu kümmern.
Vordrucke findet man im Internet und den druckt er aus, befüllt ihn und gibt ihm diesen seinen Sohn mit ... dürfte kein großer Aufriss sein.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
naja, aber auch wenn er nachweisen kann, dass er verwandt ist heißt das ja noch lange nicht, dass er das Kind nicht entführt. Das wird ihm nicht viel helfen denke ich mal.
Um eine schriftliche Einverständniserklärung kommt er mMn nicht drumrum. Oder er beschreitet den Klageweg.
Nein - bei GSR braucht der KV kein Einverständnis der KM. Insofern wäre das Mitführen des Nachweises des GSR bei unterschiedlichem Nachnamen sicherlich hilfreich.
Nur bei BEGRÜNDETEM VERDACHT, dass ein alleinausreisendes ET mit GSR das Kind dem anderen SR-Inhaber rechtwidrig entzogen wird, werden weitere Nachforschungen angestellt. Welchen Gedanken der/ die Grenzschutzbeamte/in bei einem möglicherweise türkischstämmigen alleinausreisenden Vater mit anderem Nachnamen hat, mag jede/r für sich selbst abwägen. Was die weiteren Nachforschungen für Flüge bedeuten ebenfalls...
Will sagen: Der/ die Grenzschutzbeamte/in tun auch nur ihren Job. Und sie müssen sich anhand vom ersten Eindruck, evt. der direkten Anspache an Vater und falls alt genug auch des Kindes eine Meinung bilden. Je mehr man dann in einem freundlichen Gespäch an Unterstützung bieten kann (am Besten, natürlich das schriftliche Einverständnis des nicht mitreisenden GSR-ET), umso besser. Aber ein Einverständnis - hier der KM - braucht es definitiv nicht!
Gruß. toto
PS:
- den Reisepass braucht man natürlich in jedem Fall
- und wenn es deshalb vor Gericht geht, dann wird das Reiseland Türkei sicher kein Selbstläufer
- und nur weil KM bislang zwar Kenntnis hat, aber noch nichts dagegen gesagt hat, daraus würde ich keine konkludente Zustimmung ableiten wollen
"Bei begleiteten Minderjährigen überprüft die Bundespolizei, ob die Begleitperson gegenüber dem Minderjährigen sorgeberechtigt ist, insbesondere in Fällen, in denen der Minderjährige nur von einem Erwachsenen begleitet wird und der begründete Verdacht besteht, dass er rechtswidrig dem/den Sorgeberechtigten entzogen wurde. In letzterem Fall stellt die Bundespolizei eingehendere Nachforschungen an, damit etwaige Unstimmigkeiten oder Widersprüche bei den gemachten Angaben festgestellt werden können."
Quelle: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Sicher-auf-Reisen/06Passrechtliche-Hinweise/02Reisen-mit-Kindern/reisen-mit-kindern_node.html