Hi,
es ist lange her wo ich das letzte mal hier war, meine Tochter ist mittlerweile 16 Jahre Jung und hat die Schule beendet. Aber um Sie geht es heute nicht..
Mein bester Freund ist Türke und seine Tochter ist ca. 8 Jahre Jung, er mittlerweile Geschieden und wieder neuverheiratet wollte mit seiner jetzigen Frau und seinem Stiefsohn in den Urlaub in die Türkei - zugegeben, ich bin selbst etwas gespalten - Sie wollen nach Antalya in den Urlaubsort. Da haben Sie ein Haus der Familie und sind nicht am Ort des Geschehens in Ankara oder Istanbul.
Seine Ex-Frau hat eine einstweilige Verfügung erwirkt, dass er mit seiner Tochter nicht in den Urlaub darf, ich nehme an, als Grund hat Sie die Zustände in der Türkei angegeben.
Frage: meint Ihr wir haben eine Chance gegen diese Verfügung kurzfristig anzugehen, denn ich befürchte dass wir wegen der momentanen Situation in der Türkei keine Chance haben, auch wenn das auswärtige Amt nur zur Vorsicht ermahnt.
Er selbst ist Deutschtürke, hier geboren, ist Selbstständig in Deutschland, hat aber einen Türkischen Pass. Seine jetzige Frau und sein Stiefsohn sind zwar auch Türken, haben aber nur den Deutschen Pass. Es gibt für Ihn kein Grund in der Türkei zu bleiben oder sein Kind dahin zu "entführen".
Viele Grüße
Hallo,
das Gericht wurde bereits angerufen und hat eine einstweilige Verfügung erlassen. Ich denke nicht, dass man dagegen kurzfristig vorgehen kann.
Prinzipiell sollte er mit seinem Kind in Urlaub fahren können und insbesondere auch Verwandtenbesuche durchführen können. Dies sind übliche Gründe für eine Reise. Die momentane Situation in der Türkei ist aber leider so, dass ich wenig Hoffnung sehe, dass es zumindest kurzfristig eine Entscheidung für die Reise geben kann.
VG Susi
hat in dem Verfahren eine mündliche Anhörung stattgefunden oder ist ohne eine solche entschieden worden? Das könnte man noch beantragen. Dazu sollte man aber sehr genau die Gründe des Beschlusses analysieren, ob überhaupt Aussicht auf Erfolg besteht, ansonsten sind das nur unnötige Kosten.
Gruss von der Insel
Moin,
Frage: meint Ihr
wirerseine neue Frau haben eine Chance gegen diese Verfügung kurzfristig anzugehen
Ohne die Begründung zu kennen, sind Vorhersagen nicht möglich. ... und selbst wenn man sie kennt, bleiben sie schwierig.
Gruß
United
Hi,
mittlerweile hab ich die Akten eingesehen.
Die Begründung der Mutter ist tatsächlich auf den Militärputsch zurückzuführen und weil der Vater Ihr nicht den Aufenthaltsort verraten wollte in der Türkei wo er alles mit seiner Tochter hinwollte. Weiterhin prangerte Sie an, dass er laut Beschluss wegen des Umgangrechts gesagt habe, er würde das Kind in den Ferien 3 Wochen nehmen und Sie persönlich abholen und persönlich zurückbringen. Weil er Sie aber nur persönlich abholen wollte (Sie fahren mit Auto) und auf den Rückweg mit Ihren Onkel (der bereits mit seiner Familie an diesem Urlaubsort aufhält) in den Flieger steigt und dieser stattdessen das Kind persönlich abgibt.
- Fassen wir die Gründe zusammen
- Lage in der Türkei.
- Kind wird nicht persönlich vom Vater zurückgebracht (Gerichtlich vereinbart)
- Vater wollte Kindesmutter den Aufenthaltsort nicht verraten, wo er Urlaub machen wollte
Beschluss ist vom: 21.07.2016
Da Eilantrag unter Ausschluss vom Vater, der davon erst heute (1 Tag später) erfuhr, dieser Beschluss wurde wegen der Knappheit der Zeit (wollten ja morgen in den Urlaub) von seiner Anwältin an Ihn per Email überreicht. Gericht sah sich nicht in der Lage per Post zu senden, da Ihn sonst, der Brief zu spät erreichte.
Rechtsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist ein rechtsbehelf nicht gegeben. Auf Antrag ist eine mündliche Verhandlung durchzuführen und aufgrund dieser erneut zu entscheiden.
Wenn er jetzt erst Antrag einreicht, verzögert sich der Urlaub, wer ersetzt Ihm den Schaden? Wir gehen davon aus, dass die Mutter dass bewusst so gemacht hat um Ihn den Urlaub der schon bezahlt ist, ruinieren wollte. Am Ende sehen sich Kind und Kindesvater nicht, wie die Mutter wie so oft Boykottiert hat, jedes Jahr ist das das gleiche Thema.
Moin JohnDoe,
mal ganz ehrlich: Die Entscheidung des Gerichts ist richtig.
Punkt1: Warum verrät der KV den Aufenthaltsort in der Türkei nicht? Das ist verdächtig, insb. in der jetztigen Situation. Auf Grund der chaotischen Situation werden westliche Staatsbürger sicherlich keinerlei Unterstützung mehr bei der Durchsetzung von Ansprüchen bekommen, sollte der KV das Kind nicht mehr herausgeben.
Punkt 2: Das Land stand / steht kurz vor dem Übergang zu einer Präsidialdiktatur. Zudem gelten Ausnahmegesetze, die Ausgangssperren / Versammlungsverbote beiinhalten. Ganz tolle Idee für einen Familienurlaub. Auch ist vollkommen unklar, wie sich eine Ausreise in den nächsten Wochen gestalten kann. Bereits für Wissenschaftler gelten Ausreiseverbote aus der Türkei.
Wenn ich mich Absetzen will, jedoch perfekte Bedingungen. Insbesondere wenn zig Tausend Richter in der Türkei abgesetzt wurden und dort bald wohl ein ganz anderes Familienbild vorherrschen wird.
Wenn der KV meint in einer solchen Situation in sein Heimatland fahren zu müssen, soll er das tun. Kinder muss man solchen pot. Gefahren nicht aussetzen. Man kann darüber nur den Kopfschütteln. Gruß Ingo
P.S. Der KV sollte sich mal die Reisewarnungen des AA durchlesen:
Für Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, kann die Notstandsregelung unter Umständen Reisebeschränkungen oder die Einberufung zum türkischen Militärdienst bedeuten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass unbeachtlich des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, kein konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.
Landesweit ist weiter mit politischen Spannungen sowie gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen zu rechnen
Ja und was steht da, warum das Gericht dem Antrag stattgegeben hat? (und das in der momentanen lage völlig zurecht)
Die werden doch sicher auch ne Begründung haben und nicht nur den Antrag der Mutter zitiert haben
Wir gehen davon aus, dass die Mutter dass bewusst so gemacht hat um Ihn den Urlaub der schon bezahlt ist, ruinieren wollte.
Und dafür hat sie sicher auch den Putsch angezettelt :knockout:
Die Situation hat sich erst in den letzen Tagen so zugespitzt. Wie hätte sie denn schon im Vorfeld den Antrag stellen sollen und mti der aktuellen Sicherheitslage begründen sollen?
Vielleicht wäre sie ja nicht so stur gewesen ,wenn sie gewusst hätte, dass der Vater die Kinder nicht gerade in die akutellen "Anschalgsgebiete" bringt.
Wenn in einem Urteil steht, dass er die Kinder zu holen und zu bringen hat ist es nicht besondern glücklich die Kinder eben vom Onkel/der Oma oder sonstwem heimbringen zu lassen
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
juristisch geht es um 2 Dinge, zum einen die Begründung des Gerichts warum dem Antrag der KM stattgegeben wurde, und zweitens ist eine mündliche Verhandlung möglich.
Dass der Urlaub morgen beginnen sollte ist irrelevant. Es gibt eine rechtsgültige Entscheidung, dass das Kind nicht mit darf. Solange das nicht vom Gericht geändert wird wäre die Mitnahme des Kindes eines Kindesentführung. Den finanziellen Schaden ersetzt dem KV niemand.
Wenn es eine gerichtliche Vereinbarung darüber gibt, dass der KV das Kind zurückzubringen hat, dann hat er das Kind zurück zu bringen und nichts anderes.
Den Aufenthaltsort nicht bekanntzugeben kann ich nicht nachvollziehen.
Ich kann aber nachvollziehen, dass die 3 Gründe: Situation in der Türkei, Nichzurückbringen des Kindes durch den KV, Nichtnennung des Urlaubsorts dazu geführt haben, dass das Gericht entschieden hat, dass das Kind nicht mit darf.
Die Situation in der Türkei kann der KV nicht beeinflussen, er müsste aber das Kind selbst zurück bringen oder die KM müsste zustimmen, dass jemand anders das Kind zurückbringt, weiterhin muss er den Urlaubsort bekanntgeben. Dann wäre es möglich, dass die KM zustimmt oder das Gericht anders entscheidet.
Alle anderen Gründe sind irrelevant!
VG Susi
Hallo noch mal und Danke für eure Antwort.
Nach weiteren Gespräch mit dem KV kam wohl raus, dass er sehr wohl der Kindesmutter den Urlaubsort genannt hat, die KM hatte dem Gericht wohl einige Emails - aus denen Sie zitiert hat - vorenthalten. Im gesamten Kontext steht auch vom Gericht beschrieben, dass der Urlaubsort in einer Ferienregion (z.B. Antalya) gar nicht so schlimm wäre, da Sie aber nicht wissen wohin es geht, kam halt diese Entscheidungen raus.
Was den Rest angeht, so war einiges nur Spekulation, der KV hat diese Probleme seit vielen Jahren mit seiner Ex Frau, jedes Jahr gibt es probleme und Sie rennt zum Gericht und lässt Ihm den Urlaub streichen vom Gericht mit seinem Kind, ich kann mich noch an einem Urlaub in Rom über Ostern Erinnern, da war ich sogar ich dabei, wir sind zu einem Kurzurlaub mit seiner Tochter und der Tochter aus erster Ehe seiner Ex Frau dahin geflogen, 4-5 Tage haben wir dort verbracht.
Es war ähnlich gewesen, schlussendlich durften wir dann aber doch.
Ich fahre gleich zu Ihm, wir werden vermutlich Umbuchen und nach Sizilien fahren, ich werde vorraussichtlich einige Tage mitfahren, - brauche auch Urlaub .- dann haben wir dass Problem erstmal hoffentlich beseitigt 🙂
Kompromiss gefunden!
Moin,
Ich fahre gleich zu Ihm, wir werden vermutlich Umbuchen und nach Sizilien fahren
das klingt vernünftig. Und Dein Freund kriegt dann nicht gleich ein G3 in die Hand gedrückt und wird ggf. zum Militärdienst eingezogen. Gruß Ingo
Wir gehen davon aus, dass die Mutter dass bewusst so gemacht hat um Ihn den Urlaub der schon bezahlt ist, ruinieren wollte.
Und dafür hat sie sicher auch den Putsch angezettelt :knockout:
:rofl2: