Hallo Zusammen,
vor einiger Zeit erhielt ich Post von einem Anwalt, der mich brieflich zu einem Vaterschaftstest aufforderte.
Ich soll nach Innsbruck kommen, um dort einen Test durchführen lassen, da bestimmt werden soll, dass ich Vater eines inzwischen fast 18 jährigen Jungen sein soll. Die Möglichkeit besteht, dass ich der Vater bin, da ich zum vorr. Zeugungstermin eine Beziehung zur Mutter des Jungen hattte.
Die Mutter zog noch vor Geburt des Kindes weg und ich hörte bis zur Kontaktaufnahme wegen der Vaterschaft nichts von ihr.
Sie hatte jedoch gleichzeitig auch eine geschlechtliche Beziehung zu Ihrem zum damaligen Zeitpunkt bereits Exmann.
Dieser wurde bei Geburt des Kindes als Vater angegeben, focht jedoch als das Kind 3 Jahre alt war, erfolgreich die Vaterschaft an.
Kann man mich zwingen, ins Ausland nach Innsbruck zum Test gehen zu müssen ?
Wer bestimmt den Ort, an dem der Test durchzuführen ist ?
Was muss ich beachten ?
Danke und Gruss
maiemi
Wer soll Dich denn zwingen können, sowas zu tun? ein Anwalt? Sicher nicht, der hat ja nicht mehr Befugnisse als ein Postbote oder Tankwart. Nur weil irgendein x-beliebiger Mensch (Anwalt) in Österreich will, dass Du dahin fährst, bedeutet das ja nicht, das man das machen muss. Welche grundlage sollte es dafür geben? Ich kann ja auch nicht Jaen Jaques in Frankreich anrufen und verlangen dass er herkommen soll. Da dürfte es wohl eher einer gerichtlichen Vorladung bedürfen, die aber, von einem Österreichischen Gericht ausgestellt, in Deutschland erst mal durchgesetzt werden müsste. Und ob es diesbezüglich ein Amtshilfeabkommen gibt, wage ich zu bezweifeln. Im schlimmsten Falle müsste man Dich ja an einen fremden Staat ausliefern, was ja nach meiner Kenntnis bei einem Bundesbürger noch nicht mal bei einer Straftat möglich ist. Die BRD liefert keine Bundesbürger aus. Und ein Kind zu zeugen ist keine Straftat.
Allerdings könnte es sicher irgendwelche Amtshilfeabkommen geben, die dich zu irgendwas zwingen könnten. Evtl. solltest Du einen Anwalt (evtl. auch einen Österreichischen Anwalt) konsultieren.
gruß, PP
Hallo,
wenn die Mutter wusste das du als Vater infrage kommst und der Ehemann bereits vor 15 Jahren die Vaterschaft erfolgreich angefochten hat stellt sich mir die Frage warum heute erst ein Schreiben kommt.
Vielleicht möchte Sohnemann wissen wer sein Vater ist. Hat der Anwalt erklärt, wer sein/e Mandat/in ist? Das würde ich erstmal anfordern.
Sophie
Moin
Kann man mich zwingen, ins Ausland nach Innsbruck zum Test gehen zu müssen ?
Vermutlich nicht, da es nach österreichischen Recht auch nicht notwendig ist. Wenn geklärt ist, dass ihr damals eine Beziehung hattet, greift das ABGB:
Vaterschaft zu einem unehelichen Kinde
§ 163. (1) Hat ein Mann der Mutter eines unehelichen Kindes innerhalb eines Zeitraums von nicht mehr als 300 und nicht weniger als 180 Tagen vor der Entbindung beigewohnt, so wird vermutet, daß er das Kind gezeugt hat. Ist an der Mutter eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung innerhalb dieses Zeitraums durchgeführt worden, so wird vermutet, daß der Mann, dessen Samen verwendet worden ist, der Vater des Kindes ist.
(2) Der Mann, auf den eine Vermutung nach Abs. 1 zutrifft, kann sie durch den Beweis einer solchen Unwahrscheinlichkeit der Vaterschaft entkräften, die unter Würdigung aller Umstände gegen die Annahme spricht, daß er das Kind gezeugt hat; weiters durch den Beweis, daß seine Vaterschaft unwahrscheinlicher als die eines anderen Mannes ist, für den eine Vermutung nach Abs. 1 gleichfalls gilt.
M.E. könntest Du in Zugzwang geraten. Falls es ernst wird, erhältst Du Post von einem österreichischen Gericht.
Gruss oldie
PS: Ich verschiebe es mal zu Auslandsthemen, da es doch etwas spezieller ist. Deutsches Rechtsempfinden hilft nur bedingt weiter.
PPS: Und schau Dir mal http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/kind-in-oesterreich.htm l">diese Seite an.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
wenn die Mutter wusste das du als Vater infrage kommst und der Ehemann bereits vor 15 Jahren die Vaterschaft erfolgreich angefochten hat stellt sich mir die Frage warum heute erst ein Schreiben kommt.
Diese Frage habe ich in einem Schreiben an die Anwältin ebenfalls gestellt, worauf ich die Antwort erhielt, dass dies keine Rolle spielen würde....
Vielleicht möchte Sohnemann wissen wer sein Vater ist. Hat der Anwalt erklärt, wer sein/e Mandat/in ist? Das würde ich erstmal anfordern.
Sophie
Die Anwältin schrieb, dass die Mutter ihre Mandantin ist.
Also diese wunderhübsche Eigenart, dass man bei Verdacht der Vaterschaft erstmal schuldig gesprochen wird und dann seine Unschuld beweisen darf ist mir auch neu und bestätigt, dass Ö-Reich im Rennen um das perverseste Familienrecht immer noch auf den vordersten Plätzen mit läuft. :knockout:
Ich denke auch, dass du dir schnellstens ein Ösenforum suchen solltest, weil die sich da wohl doch etwas besser mit ihrem individuellen Unrecht auskennen.
Du könntest es auch mal im www.Trennungsfaq.de/Forum versuchen, da da auch relative Leute mit dem Ausland zu tun haben.
Ganz grundsätzlich würde ich dir empfehlen, die Sache auszusitzen, bzw. durch Scheinkooperation hinaus zu zögern bis dein potenzieller Sproß 18 ist.
Dann hat nämlich vermutlich auch eine österreichische Mutter nebst österreichischer RAttin keinerlei Befugnisse mehr im Namen ihres "Kindes" zu handeln.
Du solltest du der Anwältin natürlich deine volle Kooperationsbereitschaft versichern, sie aber bitten, dich zunächst mal umfassen über die Rechtslage in Ö-Reich zu informieren, da du mit diesem als deutscher nicht so vertraut seist.
Danach könntest du sie erstmal auffordern Belege dafür einzureichen, dass du der Mutter im entsprechenden Zeitraum beigewohnt hast.
Du selbst könntest dich, nach so langer Zeit, nicht mehr daran erinnern.
Dann kannst du mit ihr einen, leider weit in der Zukunft liegenden Termin in Innsbruck vereinbaren, der dann leider mehrfach, aus verschiedenen Gründen verschoben werden muss, du könntest aber anbieten, diesen Termin in D stattfinden zu lassen.
Dann könntest du noch um einen Reisekostenvorschusss bitten, da dir leider nicht die Mittel für eine solche Reise zur Verfügung stehen.
In der Hoffnung, dass dein Sproß eher 17,9 als 17,1 ist könntest du damit das Verfahren vielleicht noch ins Ziel bringen.
Auf keinen Fall würde ich denen irgendetwas unterschreiben.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke für Eure Antworten.
Soweit ich weiss, ist der Wohnsitz des Kindes (und der Mutter) in Italien, lediglich die Anwältin will einen Test in Innsbruck durchführen lassen.
Meinen Recherchen nach ist scheinbar das Recht des Landes in dem das Kind lebt, massgeblich , in diesem Fall Italien.
Mandantin ist aber die Mutter, das Kind wird Ende März 18.
Ich weiss nicht, ob ich mir einen Anwalt suchen muss, um hier weiter zu kommen, oder ob ich eine Klage erst einmal "aussitzen" soll.
Das Problem ist, dass ich mir finanziell keinen Anwalt leisten kann, denn ich lebe vom Selbstbehalt von 800 EUR / Monat.
Wenn mich die Anwältin nicht zwingen kann, nach Innsbruck zu kommen, besteht kein Handlungsbedarf oder ?
Generell würde ich einem Test ja zustimmen, aber nicht in Innsbruck...
Ich verstehe den Hinweis mit dem Zugzwang nicht , was ist damit gemeint ?
Danke für Eure Hilfe.
maiemi
Hi,
in Zeiten von DNA-Tests, Post und Laboren müsste es doch auch möglich sein, das ganze postalisch mit einem Test zu lösen. Hier gibt es ja sicherlich auch vertrauenswürdige Anbieter an die Du Dein Genmaterial senden kannst und das kann ja der potentielle Sohn auch tun. Auch wenn hier natürlich noch keine 100 prozentige Sicherheit gewonnen werden kann, sollten sich doch erste Zweifel ausräumen lassen bzw. ist der ganze Spaß auch nicht so teuer und aufwendig. Das wäre vielleicht auch eine Option als Antwort auf das Schreiben. Gruß Ingo
Servus maiemi!
Wenn mich die Anwältin nicht zwingen kann, nach Innsbruck zu kommen, besteht kein Handlungsbedarf oder ?
Die Anwältin hat schlichtweg nicht zu bestimmen, nur ein Gericht könnte das...daher: keep cool!
Das Problem ist, dass ich mir finanziell keinen Anwalt leisten kann, denn ich lebe vom Selbstbehalt von 800 EUR / Monat.
Dafür gäbe es die Verfahrenskostenhilfe (VKH), falls das Ganze vor erkäme. Derzeit brauchst Du m.E. noch keinen RA. Wie beppo schon schrieb, wenn der 18. Geburtstag des potentiellen Sohnes in naher Zukunft sein sollte, würde ich versuchen, das Verfahren bis dahin zu strecken. Dann hat nämlich Mami nix mehr zu melden...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Wenn du den Verdacht hast, dass das Kind gar nicht in Österreich lebt, sollte einer deiner späteren Verzögerungsschritte, die Anforderung eines Beleges sein, dass das Kind in Österreich lebt.
Mit Zugzwang meint Oldie sicherlich, dass dieser merkwürdige § dich eben zum Vater macht wenn die Mutter mit dem Finger auf dich zeigt und du nicht deine Unschuld beweisen kannst.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
in Italien ticken die Gesetze ja auch wieder anders. Allerdings, wenn die Mutter - oder das Kind - eine Vaterschaftsfeststellungsklage anstrebt, dann wird das Gericht bzw. die dortige Staatsanwaltschaft um Amtshilfe ersuchen. Überstaatliche Amtshilfe gibts mittlerweile wegen jedem Pups. Angefangen vom im Ausland eingefangenen Knöllchen bis zum Mord. Also auch in Vaterschaftsklagen, was ja irgendwo gefühlt dazwischen liegt.
Wenn also das Gericht beschließt, dass Du als möglicher Vater Deine (Nicht-)Vaterschaft feststellen lassen musst, wirst Du Post vom für Dich zuständigen Gericht bekommen. DANN bist Du in der Pflicht zu reagieren. Es wird Dir dann in D eine gerichtlich verwertbare DNA-Probe entnommen und der Rest läuft dann wohl nicht anders als bei einer allein in D stattfindenden Vaterschaftsfeststellung.
Welche Folgen das Ganze dann hat, das musst Du wohl DANN einen Anwalt fragen, der sich mit italienischem Recht auskennt. Dass Du aber fein raus bist, weil Du in einem anderen Land lebst, kannst Du vergessen. Italien ist schließlich sowas von in der EU wie wir, da ist das quasi, als würde die Anforderung aus Sachsen-Anhalt kommen. Dauert halt nur ein wenig länger und macht mehr Sprachschwierigkeiten (naja, oder auch nicht ...).
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
In Teilen muss ich dir da widersprechen.
Die Länder in der EU und dem Rest der Welt unterscheiden sich nicht nur Unterhaltsrecht sondern auch in der Eilfertigkeit in der sie ausländische Forderungen durchsetzen.
D, A und CH als letzte Mohikaner des Steinzeitlichen Faustunterhaltsrecht unterstützen sich auch besonders intensiv bei der Jagd auf die letzten Exemplare ihrer Art, während z.B.die Spanischen Behörden sich regelmäßig weigern ihr Bewohner mit so etwas zu behelligen oder sich für D den A* aufzureißen.
Im Ergebnis macht das aber vermutlich keinen so großen Unterschied aus, da D sich bei allen Anfragen aus anderen Ländern sehr bemüht, den Vaterschaftstäter zur Strecke zu bringen.
Ich sehe auch das Heil nicht so sehr in der Verhinderung der Vaterschaftsfeststellung an sich, sondern in der Verzögerung bis derselben bis zur Volljährigkeit.
Dann hat er es eben nicht mehr diesen Parasiten zu tun, die nur auf sein Geld aus sind, sondern nur noch mit seinem möglichen Sohn, der vielleicht mehr an einem Vater interessiert ist, als an möglichst viel Kohle für eine Mutter, die ihm seinen Vater vermutlich 17 Jahre lang vorenthalten hat.
Auch haben die Daumenschrauben bei Volljährigen deutlich weniger Zacken. Die meisten internationalen Übereinkünfte für Unterhalt betreffen m.W. nur Minderjährige.
Ich denke daher immer noch, das Verzögerung der Schlüssel zum Glück ist.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
gegen die Verzögerung sage ich ja gar nix, nur gegen PPs Vermutung, dass man ihm nicht wirklich was kann. Außerdem geht es ja nicht darum, einem deutschen Vater zu seinem Recht zu verhelfen sonderm einem eigenen Staatsbürger. Ich könnte mir vorstellen, dass die Motivation da größer ist, als andersrum.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ja, da hast du recht.
Ich wollte nur dem Eindruck entgegenwirken, dass einen die Häscher überall kriegen, egal wo man ist.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Zusammen,
danke für Eure Antworten.
Es geht mir nicht darum, den Vaterschaftstest zu verweigern, dennoch würde ich das mit dem Abwarten bis das Kind 18 ist, bevorzugen.
Es ist nicht so, dass ich mich vor dem Test drücken will.
Die Situation ist, dass die Kindesmutter bei Geburt des Kindes einen anderen Mann als Vater angegeben hat.
Dieser hat , als das Kind 3 Jahre alt war, die Vaterschaft in D erfolgreich angefochten.
D.h. die Kindesmutter weiss seit mindestens 14 Jahren, dass jener nicht der Vater des Kindes ist und da wir zum "Zeugungsmöglichen Zeitpunkt" eine Verbindung hatten (ich wusste damals nicht, dass noch ein anderer Mann "im Spiel" ist) , besteht die Wahrscheinlichkeit, dass ich der genetische Vater des Kindes bin.
Dass dies so sein soll, erfuhr ich erst vor ca 6 Monaten, indem ein anderer Anwalt in Vertretung der Kindesmutter mich in dieser Angelegenheit kontaktierte und eine Kostenzugage meinerseits zu einem Vaterschaftstest wollte. Ich schrieb ihm, dass ich keine Kosten übernehmen würde, sondern der Meinung sei, dies trage der Antragsteller. Mehr war da nicht und ich hörte auch nichts mehr.
Bis zu dem Tag, an dem ich von der Italienischen Anwältin die o.e. Post bekam.
Ich habe inzwischen das Angebot der Anwältin, dass der Test auch in der Uniklinik in meiner Nähe durchgeführt werden kann und ich nicht nach Innsbruck dazu muss. Nun gehts nur noch darum, den Termin bis zum 18. Geburtstag (Ende März) hinaus zu zögern.
Warum die italienische Anwältin einen Test in Innsbruck durchführen wollte, entzieht sich meiner Kenntnis.
Einen NAchweis, dass sie die Kindesmutter / deren Sohn vertritt, habe ich auch noch nicht.
Die Kindsmutter hat mich nie vorher kontaktiert und ist kurz, nachdem das Kind 3 Jahre alt war, nach Italien gezogen. (Also kurz nachdem der andere seine Vaterschaft erfolgreich angefochten hat.)
Am Freitag habe ich einen Termin beim Anwalt, weil ich wissen will, wie man weiter vorgehen muss, damit keine Unterhaltsklagen gegen mich gerichtet werden können, bzw,. ob unter diesen Voraussetzungen überhaupt eine Klage wirksam wäre, denn die Kindesmutter hat ja seit mindestens 14 Jahren gewusst, dass ich in Frage kommen könnte und hätte schon damals Kontakt zu mir aufnehmen können. Sie wusste, wo ich erreichbar bin....
Moin maiemi,
bis Ende März ist es ja nun wirklich nicht mehr lange hin; diese zwei Monate sollten sich durch schieres Zuwarten überbrücken lassen. Wenn das Kind, dessen Vater Du sein sollst, erst einmal volljährig ist, kannst Du das ganze bisherige Geplänkel eh vergessen: Dann verhandelst Du das Ganze direkt mit dem jungen Mann, der Dein Sohn sein soll - sofern dieser das überhaupt möchte. Sollte er selbst Interesse an dieser Feststellung haben, könnt Ihr Euch zu zweit irgendwann irgendwo treffen und einen Test machen lassen, ohne dass die Mutter oder irgendwelche Anwälte involviert sind. Und wenn er das nicht möchte - na, dann eben nicht.
Angst vor irgendwelchen Unterhalts-Nachzahlungen für die Vergangenheit brauchst Du jedenfalls nicht zu haben; Dir war Deine (mögliche) Vaterschaft - im Gegensatz zur Mutter - ja nicht bekannt. Und Zahlungen für die Zukunft kannst Du dann ebenfalls mit Deinem Sohn direkt verkaspern, wenn sich Deine Vaterschaft herausgestellt haben sollte.
In jedem Fall: Jetzt noch ein bisschen Zeit zu schinden wird keine negativen Folgen für Dich haben; Du wirst nicht bestraft und nicht verhaftet, nur weil Du nicht stante pede auf irgendwelche Anwaltsbriefe antwortest. Also: Stell Dir jetzt nicht selbst ein Bein durch übertriebenen und überflüssigen Aktionismus; was knapp 18 Jahre Zeit hatte, hat jetzt auch noch 2 Monate mehr Zeit.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Also bis Ende März sollte es ja wohl locker hinaus zu zögern sein.
Nach welchem Recht schreibt die Ra dir denn?
Nach AT- oder IT-Recht?
Und wo soll das Kind seinen regelmäßigen Aufenthalt haben?
Alles Fragen, die du stellen solltest. Natürlich schriftlich und einzeln im gehörigen Abstand.
Und dabei immer deine Kooperationswilligkeit betonen und natürlich dein Interesse, dein mögliches Kind möglichst bald kennen lernen zu wollen.
In D gibt es die Regel, dass Unterhalt nur dann rückwirkend gefordert werden kann, wenn die Mutter an der Geltendmachung gehindert war.
Ich weiß zwar nicht ob das auch für AT oder IT gilt aber wenn das später mal ein Thema werden sollte, würde ich schon mal fragen warum sie damit erst jetzt aus dem Busch kommt und wieso das, was sie jetzt kann, nicht schon vor 18 Jahren gekonnt hat.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich hab ganz vergessen, zu schreiben, was sich so alles ereignet hat:
Im März wurde ein Vaterschaftstest durchgeführt, der bestätigte, dass ich der Vater bin.
Sohnemann hat die Vaterschaft anerkannt.
Inzwischen haben wir uns gegenseitig besucht. Ich war ca 1 Woche bei ihm (und seiner Mutter) Zuhause und er war etwa 1 Woche bei mir "Gast".
Wir haben uns sehr gut verstanden, sowohl er und ich als auch seine Mutter und ich.
Wir haben in vielen und langen Gesprächen über uns, die vergangenen 18 Jahre und die Gründe, warum er/sie sich erst jetzt meldeten, gesprochen.
Er will "einfach wissen, wer sein Vater ist". An Geld ist sowohl ihl als auch seiner Mutter nichts gelegen.
Es ist schön, wie es ist und ich freue mich schon auf ein nächstes Wiedersehen.
Schade, dass wir ca 11 Autostunden voneinander entfernt wohnen....
Schön, dass es Facebook (R) gibt, da haben wir wenigstens Kontakt zueinander.
Vielleicht kommt er an Weihnachten 🙂
Ich wollte Euch das nicht vorenthalten, denn es ist eine schöne Geschichte, die Lichtjahre von dem abweicht, was ich hier mit meinen beiden Exfrauen erlebe....
maiemi
na das klingt doch mal super :thumbup:
Bleibt allerdings schon die Frage offen warum dich die KM - oder dein Sohn - dich nicht einfach selber angeschrieben haben sondern ein Anwalt involviert werden mußte ...