Wo, wie russische S...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Wo, wie russische Staatsbürgerschaft für Kind beantragen?

 
(@grossundstark)

Hallo zusammen,

die Ex (A) von B ist die Mutter des gemeinsamen Sohnes (C), welcher in Deutschland geboren wurde.

A und B sind getrennt und waren nicht verheiratet. Beide haben gemeinsames Sorgerecht. Die Vaterschaft ist von B anerkannt.

A möchte von B, dass dieser der 2. Staatsbürgerschaft, nämlich der russischen, für C zustimmt.

Dafür muss er wohl irgendwo persönlich erscheinen und dies beantragen!?

B ist gebürtiger Deutscher und hat auch keine andere Staatsbürgerschaft.

A ist gebürtige Russin und seit 14 Jahren in Deutschland.

Wo muss B die russische Staatsbürgerschaft für C beantragen? Welche Unterlagen benötigt er dafür? Reicht z. B. eine normale Kopie der Geburtsurkunde von C aus oder muss diese beglaubigt sein? Welche Kosten kommen auf B zu? Oder müssen A und B das gemeinsam beantragen?

Kann B die Erstattung der entstandenen Fahrtkosten irgendwo beantragen (Krankenkasse, Rentenversicherung ...)?

Was ist sonst noch so zu beachten?

Gibts diesbzgl. irgendwelche Richtlinien, Gesetze ...?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

GUS

Zitat
Geschrieben : 08.08.2010 09:26
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

Hallo,
wenn die Kindsmutter noch die russische Staatsangehörigkeit besitzt, kann sie (!) sich an die russische Botschaft in Berlin wenden.
Der Kindsvater kann nichts machen, weil er nur die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Wenn er die Kindsmutter heiratet, kann er (vorrausgesetzt, die KM hat die russische Staatsangehörigkeit) ebenfalls russisch werden. Bedingung aber ist, daß er sehr gut russisch spricht.
Die Kindsmutter kann aber die doppelte Staatsbrügerschaft ihres gemeinsamen Kindes nicht gegen den Willen des Kindsvaters durchsetzen.

Sollte die Kindsmutter mit der Einbürgerung die russische Staatsangehörigkeit aufgegeben haben. geht garnichts. "Gebürtig" ist kein Rechtswort...

Bedenken sollte man aber, dass man mit der russischen Staatsangehörigkeit der russischen Wehrpflicht unterliegt.

Gruß!

RV

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2010 10:47
(@romyh)
Registriert

ja, und das kind hat die sopplete staatsbürgerschaft bis zum 18.lj., danach muss es sich selbst für eine von beiden entscheiden.

die vor-und nachteile der jew. staatsbürgerschaft sollten gut überlegt sein, bevor man diesen schritt unternimmt.

mfg

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2010 11:11
(@grossundstark)

Primär geht es darum, dass die KM mit dem Kind 1 - 2 x im Jahr nach Russland zu Verwandten reisen möchte, und nicht jedesmal für das Kind eine Aufenthaltserlaubnis ... beantragen, bezahlen ... will.

Die KM hat die deutsche und die russische Staatsbürgerschaft.

Mittlerweile hat der KV in Erfahrung gebracht, dass man sich diesbzgl. in Hamburg beim russischen Konsulat melden muss. Da diese aber für die KM und das Kind nicht (mehr) zuständig sind, müssen KM und Kind in Frankfurt angemeldet werden!?

Jedenfalls muss der KV sein OK für die doppelte Staatsbürgerschaft geben!? Und das macht er genau wie?

Unterliegt das Kind auch der russischen Wehrpflicht, obwohl es sein ganzes Leben in Deutschland gelebt hat und hier seine Wehrpflicht abgeleistet hat?

D. h., ab Vollendung des 18. Lebensjahres nur noch deutsch oder russisch!? 🙁

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2010 15:40
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus GUS!
Bei mir war es damals (1981) so, dass die Wehrpflicht in dem Land zu leisten war, in dem man(n) lebte. In meinem Fall also D.
Mit 18 musste ich mich entscheiden, welche Staatsbürgerschaft ich als Halbspanier ablegen wollte.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2010 11:41