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§35a kjhg; Welche Rechte stehen mir als Vater zu?

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(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

meine Exe hat beim Jugendamt für meinen Großen eine Therapie nach §35a kjhg angestoßen. Allerdings halten sich alle Beteiligten was Informationen Betrifft sehr zurück. Zum Großen habe ich keinen Kontakt (Dank an die Exe)  mehr und über die Umgangspflegschaft die den Umgang mit dem Kleinen realisiert hat es auch praktisch keine Infos gegeben. Die Erfolglose Umgangstante sagt, ich muss die Einvertändiserklärung unterschreiben und zieht weit die Schultern hoch.

Ich möchte, wenn der Große Hilfe benötigt, nicht im Wege stehen und hab die Einvertändniserklärung unterschreiben unter der Bedingung mit eingebunden zu werden. Gemeinsames Sorgerecht ist vorhanden.

Allerdings stellt sich die Therapeutin nun auf den Standpunkt sie sei nur ggü dem JA und der Kindsmutter (weil sie das angestoßen hat) auskunftspflichtig.

Die Therpeutin verweigert sich gegenüber Eltergesprächen mit mir als Vater. Gespräche werden ausschließlich mit der Mutter geführt. Berichte werden mir erst nach penetrantem Nerven Monate später ausgehändigt usw.
Ich habe mir erlaubt sie an die Bedingun der Einvertändiserklärung zu errinnern.

Die letzte Mail mit der Aufforderung (Die Bitten wurden ignoriert) mich in die Therpie mit einzubinden und zu Informieren wurde nachfolgend beantwortet:

Sehr geehrter Herr LD,
eine Zusammenarbeit mit Ihnen ist von meiner Seite, wie ich Ihnen bereits mitteilte nicht gegeben. Bedinungen haben Sie nicht zu stellen.
Eine Kooperation von Ihrer Seite ist lediglich mit dem Jugendamt und mit Frau Umgangstante.
Von meiner Seite wird es keine Zusammenarbeit in Form von Elterngespräche geben, lediglich, wie bereits mitgeteilt, an einem Runden Tisch im Jugendamt.
Ich bitte Sie von weiteren Mails abzusehen, da keine weitere Antwort auf diesem Wege folgen wird.
Mit freundlichem Gruß

Hab ich den wirklich nicht das Recht Infos über meinen Sohn zu bekommen? Die Psychotante ist selbstständig, also auch keine Möglichkeit der Vorgesetztenbeschwerde. Das "Rundetischgespräch" beim JA soll erst ende Juli stattfinden, da meine Exe vorher leider keine Zeit hat.

Wer weiß Rat?

Gruß
LD

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2013 10:57
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich weiß Rat:
Jetzt drohst Du mit Klage, die bei Weigerung, Dich zeitnah über die Therapie zu informieren von Dir ohne weitere Ankündigung umgsetzt wirst (und umgesetzt werden sollte).

Du berufst Dich hierbei auf folgende Paragrafen:

BGB § 630 c, Abs 2,
BGB § 630 e, Abs 1, Abs 2, Satz 1 und 2
BGB § 630 g, Abs 1 und 2

Vorraussetzung: Du hast das GSR.
Die zitierten Paragrafen kannst Du googeln, ich habe sie daher hier nicht im Wortlauf eingestellt.
Ist sie ärztin oder psychologin? Ich weiß das nicht mehr genau.
Die paragrafen sprechen aber nicht von Arzt, sondern von Behandler. Ob sie ärztin ist oder nich ist daher von Belang ob man nun die Schlichtungsstelle der Ärztekammer oder der Psychotherapeutenkammer anruft.
Der Dame gehört Dampf gemacht.
außerdem musst Du googlen, welche Patientenschlichtungsstelle für Dich zustädnig ist, um Dich dort aufzumunitionieren. Jetzt musst Du Krieg machen, der Brief ist eine Frechheit.

Gruß, PP

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2013 11:18
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Noch ein Nachtrag: Evtl. wäre es jetzt auch ZEit für einen anwaltlichen Drohbrief.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2013 11:23
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

Hallo PP und alle anderen,

bis jetzt ist der Zustand "Unterschreib und halts Maul" Es geht ja nicht darum, daß ich da mitmischen möchte, sondern ich möchte nur auf dem Laufenden bleiben. Wenn schon von der Mutter eine Totalverweigerung praktiziert wird.

Die Dame ist selbstständige Therpeutin: http://www.mattiebe-trebus.de/ und so ein richtig professionellen Eindruck kommt nicht rüber. Vor allem nach dem sie sich die Tage bei dem für uns zutändigen Richter (!!!) über mich beschwert hat. Was weiß ich was Sie da geritten hat.

Gruß
LD

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2013 11:30
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

rothaarig und Doppelname...
Du hast jetzt schon keine Chance mehr.
😉

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2013 11:42
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie alt ist denn das Kind? Ab einem gewissen Alter darf die Therapeutin gegen den Willen des behandelnden Kindes den Eltern keine Auskünfte erteilen. Da würde ich mich erst nochmal kurz schlau machen.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2013 11:47
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

@ Tina: Der Große wird die Tage 10

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2013 11:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, dann ist sie von der Altersschwelle noch ein paar Jährchen entfernt

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2013 11:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LD,

mal abgesehen davon, dass die "Qualifikationen" der Dame ("Sandspieltherapeutin...") mehrheitlich so aussehen, als wären sie an Wochenenden in Hinterzimmern erworben worden, würde ich ihr angesichts ihrer Weigerung, Dich in die "Behandlung" einzubinden, schlicht per Einschreiben mit Rückschein die Behandlungserlaubnis entziehen und für den Fall einer Weigerung mit gerichtlichen Schritten drohen.

Du musst Dich vor rothaarigen Doppelnamen-Trägerinnen nicht zum Affen machen... 😉

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2013 12:20
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

Moin LD,

mal abgesehen davon, dass die "Qualifikationen" der Dame ("Sandspieltherapeutin...") mehrheitlich so aussehen, als wären sie an Wochenenden in Hinterzimmern erworben worden, würde ich ihr angesichts ihrer Weigerung, Dich in die "Behandlung" einzubinden, schlicht per Einschreiben mit Rückschein die Behandlungserlaubnis entziehen und für den Fall einer Weigerung mit gerichtlichen Schritten drohen.

Du musst Dich vor rothaarigen Doppelnamen-Trägerinnen nicht zum Affen machen... 😉

Grüssles
Martin

An das hab ich auch schon gedacht. Aber zum einen möchte ich meinem Sohn nicht die notwendige Hilfe vorenthalten, zum anderen möchte ich eine Eskalation vermeiden nur weil die Tante mit dem Vater nicht kann. Vielleicht ist sie dem Großen ggü etwas besser gestellt.

Der Große war schon mal bei einer Kindertherpeutin, die sehr zugeknöpft ggü mir als Vater war. Da hat mich die Verweigerung der Zustimmung benahe das Sorgerecht gekostet. Da ich nicht zum Wohle des Kindes entscheiden könne.  Meine Erfahrung hat eine sehr mütterlastige Stimmung gezeigt. Die Mutter schiebt den Info- und Umgangsboykott vor sich her. Die Psychotanten saugen die Version der Mutter auf. Der Papa kann dann nur noch der böse sein und mit dem will man dann auch nicht zu tun haben.

Gruß LD

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2013 12:41




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LD,

irgendwann musst Du Dich schon entscheiden; die Methode "wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass" wird nicht funktionieren.

Wenn Du von der Notwendigkeit der Therapie überzeugt bist: Es gibt auch noch andere Therapeuten. Wenn dagegen die Vermeidung von Eskalation oberste Priorität haben soll, ist Deine einzige Option "Klappe halten".

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2013 12:52
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich hab da mal ein Schreiben an die Psychotante vorbereitet. Was meint Ihr?

Guten Tag Frau MT,

seit mehreren Monaten bemühe ich mich in die Therapie bei Ihnen meines Sohnes mit eingebunden zu werden. Meine Einverständniserklärung war an die Bedingung der Einbindung und Information von mir als Vater geknüpft. Bei dem 20 Minuten dauernden persönlichen und einzigen Gespräch am 12.12.12 konnten sie mir nichts zum bisherigen Verlauf, noch zum zukünftigen Therapieplan sagen. Stattdessen wurde ich von Ihnen mit dumm-dreisten Fragen meiner Person betreffend konfrontiert. Eine Kooperation ist von Ihrer Seite nur mit der Mutter gegeben.

Den Erstbericht von Oktober 12 wurde mir erst nach massivem drängen Ende Jan. 13 ausgehändigt. Der geplante Begegnungstermin (06.01.13  ?) zwischen Kind und mir konnten Sie seltsamerweise, nach Rücksprache mit der Mutter, auf einmal nicht mehr realisieren. Obwohl Sie Anfangs doch so von der Notwendigkeit überzeugt waren. Sie verweigern sich von Anfang an, mich als Vater zu informieren und einzubinden. Auch das hielten Sie Anfangs im pers. Gespräch für sehr wichtig.
Elterngespräche werden nicht geführt, aber abgerechnet ggü. dem Jugendamt. Sie verweigern die Umsetzung des Beschlusses vom AG Besigheim vom 10.01.13 zur Kontaktanbahnung von Kind und mir.
Sie können heute immer noch kein Therapieplan vorlegen, geschweige konkrete Angaben zum Verlauf machen.

Unzählige Aufforderungen (die Bitten wurden leider ignoriert) mich in die Therapie mit einzubinden wurden von Ihnen abgelehnt.

Ich zitiere Ihre Mail vom 25.01.13:
Sehr geehrter Herr LD,
mein Vorgehen habe ich mehrfach benannt. Ich werde keine Mails mehr beantworten und
meine Zusammenarbeit auf diesem Wege mit Ihnen beenden.
Mit freundlichem Gruß

und vom 19.04.13
Sehr  geehrter  Herr  LD,
eine  Zusammenarbeit  mit  Ihnen  ist  von  meiner  Seite,  wie  ich  Ihnen  bereits  mitteilte  nicht  gegeben.  Bedingungen
haben Sie nicht  zu stellen.
Eine  Kooperation  von  Ihrer  Seite  ist  lediglich  mit  dem  Jugendamt  und  mit  Frau  (erfolglose Umgangstante)  möglich.
Von  meiner  Seite  wird  es  keine  Zusammenarbeit  in  Form  von  Elterngespräche  geben,  lediglich,  wie  bereits
mitgeteilt,  an  einem  Runden  Tisch  im  Jugendamt.
Ich  bitte  Sie  von  weiteren  Mails  abzusehen,  da  keine  weitere  Antwort  auf  diesem  Wege  folgen  wird.
Mit  freundlichem  Gruß

Ihre Verweigerung der Kooperation kann nicht im Sinne einer erfolgreichen Therapie stehen und verstößt gegen BGB § 630 c, Abs 2, BGB § 630 e, Abs 1, Abs 2, Satz 1 und 2 und BGB § 630 g, Abs 1 und 2. In der summarischen Betrachtung hinterlassen Sie bei mir einen sehr  schlechten, unprofessionellen Eindruck und tun alles um dies zu untermauern.

Unabhängig vom Beschluss AG Besigheim vom 10.01.13 erwarte ich von Ihnen bis zum 22.05.13 einen umfassenden Bericht zum aktuellen Stand (Stand heute), zum zukünftigen Therapieplan und einen Vorschlag wie Sie in Zukunft mich als Vater in die Therapie von meinem Sohn mit einbinden.   

Eine Beschwerde über Sie bei der Psychotherapeutenkammer behalte ich mir vor.

LD

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2013 14:42
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Sehr geehrte Trulla,

Ihren Brief vom XX habe ich erhalten. Leider ist er in der Gegenwärtigen Situation wenig hilfreich und nicht geeignet mein Vertrauen in Sie und Ihre Fähigkeiten herzustellen oder zu festigen.
Lassen Sie mich einige Punkte anmerken und richtigstellen:
Ich erkenne es durchaus an, dass Sie als Therpeutin bemüht sind, meinem Kind ihre fachliche Hilfe zukommen zu lassen. Gleichwohl erwarte ich von Ihnen Verständnis dafür, dass mir das Wohl meines Kindes und sein gesundheitliches und seelisches Wohlergehen sehr am Herzen liegen. Es ist mir ein tiefempfundenes Bedürfnis und Bestreben (und im Übrigen das ureigene Recht der Eltern) meiner Elternrolle gerecht zu werden und in Ihre therapeutischen Überlegungen eingebunde nz uwerden. Ihre konsequente Weigerung hierzu ist weder gerechtfertigt noch sachlich begründet, zumindest lassen Sie eine sachliche Begrüdnung ihres Verhaltens (die zu liefern Ihnen bei vorliegen echeter Gründe nicht schwerfallen dürfte) bisher vermissen.

Verstehen Sie mich nicht falsch: ich habe keineswegs das Verlangen Ihre Schritte zu kontrollieren oder zu bewerten, es geht mir darum, als Elternteil darüber informiert zu werden, welche seeleischen probelem vorliegen und wie sie diese Gestalten möchten. Sicher würden Sie bei nicht getrennt lebenden Eltern auch beie Elternteile in die Behandlung einbeziehuen und nicht wahhllos einen Elternteil von jeglicehr Information ausschließen. Ihre konsequnte Weigerung ist weder sachlich gerechtfertig noch nachvollziehbar.
Insofern gehe ich davon aus, dass Ihr verhalten nicht auf eine professionelle Grundlage fusst sondern einer falsch verstandene Rollenauffassung entspringt, in der Sie versuchen, mich als vater vorsätzlich von jedem Informationsfluss abzuschneiden.

Ihre Aussage, ich habe bezüglich einer Einwilligung keine Bedingungen zu steleln zeugt leider von eienr erschreckenden Unkenntnis der Rechtslage Ihrerseits und wirft bei mir die Frage auf, ob Sie in der LAge sind, ihrer Therapeutenrolle in allen Belangen gerecht zu werden.
Lassen Sie mich kurz darstellen: Gemäß § 630 c BGB sind Sie verpflichtet, mich umgehend und umfassend "zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, die Therapie und die zu und nach der Therapie zu ergreifenden Maßnahmen" zu informieren. 
Ihre Weigerungshaltung ist daher nicht nur nicht nachvollziehbar sondern verstößt gegen geltendes Recht und gesetz.
Sie wissen, dass eine Behandlung meines Sohnes von Ihnen nur durchgeführt werden darf, wenn hierzu eine rechtsgültige EInwilligung beider Elternteile vorliegt, dies ergibt sich aus § 630 d Abs 2 BGB. Hierzu haben Sie die Verpflichtung, mich umfassend aufzuklären. Die Gesetzestexte sind Ihnen als therapeutin hinlänglich bekannt.
Ich gehe davon aus, dass Sie Ihre Weigeurngshaltung nun endlich aufgeben und Ihrer gesetzlich verankerten Pflicht nachkommen wollen und mich über Therapie, therapieverlauf und Ihre weitere Vorgehensweise in Kenntnis setzen.
Es versteht sich von selbst, dass eine verantwortungsvolle Wahrnehmung meiner Vaterrolle nur dann möglich ist, wenn Sie mir die Informationen nicht vorenthalten. Dass Sie sich veranlasst führenl sich ob meiner Bemühungen, mich um die seelisch-geunsdheitlichen Belange zu kümmern, bei höherer Stelle zu Beschweren (Richter), zeigt, dass Sie offenbar nicht gewillt sind, eine konstruktive Athmosphäre zu schaffen. Ihr Verhaolten ist weder fachlich gerechtfertigt, noch juristisch begründet noch menschlich nAhcvollziehbar.

Ich hoffe, Sie werden nun Ihre Haltung endlich aufgeben und sich in professioneller, souveränder Weise meinem Anliegen annehmen.
Sollte meine Bitte nun weiter fruchtlos bleiben lassen Sie mir keine wahl, meine Rechte aus den Paragrafen BGB § 630 c, Abs 2, BGB § 630 e, Abs 1, Abs 2, Satz 1 und 2 und BGB § 630 g, Abs 1 und 2 einzuklagen. Sie wollen hierfür Verstädnis haben. Ein Gesprächstermin bis 31.05.2013 wollen Sie bis spätestens 21.05.2013 terminiert haben.

mfg LD

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2013 16:36
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

Mensch PP, das find ich Klasse. Es ist doch was anderes wenn man emotional nicht so tief drin ist. Das schränkt ein doch sehr ein.

Danke!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2013 17:16
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

kleine Anmerkung:
Ich musste nach Verfassen in eine dringende Sitzung, daher konnte ich ihn nicht mehr durchlesen, daher die vielen Schreibfehler.
Man möge mir verzeihen.

PP

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2013 17:45
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

rothaarig und Doppelname...
Du hast jetzt schon keine Chance mehr.
😉

Die ist gefärbt. Ganz sicher. Bestimmt.

Liebe Grüße

Frieda

die sich mit solchen "Rothaarigen" nicht über einen Kamm geschoren sehen möchte.  ;(

😉

Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2013 18:16
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wie ich die Frau einschätze, zeigt sie keinerlei Interesse an einer Einbeziehung eines Elternteils. Schwer zu verstehen, wenn ich bedenke, dass sie die psychologische Schiene hauptberuflich fährt, Kinder behandelt und Teile der engsten Familie dabei ausblendet. Was die fachl. Qualität anbelangt hätte ich da verdammte bauchschmerzen. Dann doch lieber Heilung durch Handauflegen.

Ich schliesse mich @brille's Auffassung an:
Entziehe der Therapeutin Deine Einverständniserklärung und informiere sie über ein Behandlungsverbot Deinerseits mit Verweis auf Deine totale Ausgrenzung als GSR-KV. Selbst wenn Du eine Informationspflicht durchsetzen solltest, werden die gegebenen Informationen von entsprechender und löchriger Qualität sein.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2013 18:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das sehe ich auch so.

Ich würde an PPs hervorragenden Schrieb auch noch den Satz anhängen:

"Ich erwarte die vollständigen Informationen über die Behandlung meines Sohnes bis zum xx.xx.xx und untersage Ihnen bis dahin ausdrücklich seine, außer in medizinischen Notfällen."

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2013 08:30
(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

Was mir noch auffällt: da steht zwar, was sie an "Kenntnissen" erwarb, aber nicht wo.
Wie brille so richtig (wie so oft) anmerkte: im Hinterzimmer erworben.

Sandspieltherapie: Ja, deswegen droht sie mit dem Schäufelchen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2013 10:43
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

Mitlerweile stelle ich nicht nur die Psychotante in Frage sondern ob Sohnemann wirklich eine Therapie braucht. Ich kann mir auch sehr gut vorstellen, daß die auch eine gute Therpie lediglich die Symptome behandelt. Die Ursache aber bei der Umgangs und Boykotthaltung der Mutter liegt.
Auch das merkt ein Kind, wenn die Luft ständig knistert und die Mutter nur noch Ihren Frust im Kopf hat.

LD

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2013 11:15




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