Hallo,
ich musste meine Unterlagen zur Überprüfung der Verfahrenskostenhilfe einreichen. Hier werden nun 95 € Raten monatlich gefordert.
Allerdings wurden in meinen Augen bestimmte Dinge nicht berücksichtigt,vielleicht könnt ihr mal drüberschauen:
Berechnung AG (Berechnung lt. Abrechnung (meine Berechnung)
Jahreswert Jahreswert
Einkommen 33507,86 2792,32 33507,86 2792,32
sonstige Einnahmen
Weihnachts-/Urlaubsgeld
Abzüge gem $ 82 II SGB XII
Lohnsteuer 4818,11 1022,44 4818,11 1022,45
Solidaritätszuschlag 160,36
Kirchensteuer 262,39 262,39
Rentenversicherung 3390,77 3390,77
Krankenversicherung 2794,38 2794,38
Arbeitslosenversicherung 511,16 511,16
Pflegeversicherung 332,14 332,24
Gewerbesteuer 160,36
Beiträge Gewerkschaft 134,21 258,60
EU-/BU-Versicherung
Haftpflichtversicherung 6,18 6,18
sonstige angemessene Risikoversicherung
gef. Altersvorsorge 92,00 92,00
Kfz-Versicherung 36,03 40,42
Monatskarte ÖPNV
sonstige Werbungskosten (Fahrtkosten z. Arbeit) 120,00
Sonstiges (kfz-Steuer) 5,33
Abzüge ZVG AG Umlage 160,28
Abzüge ZVK AN Umlage 35,04
Nettoeinkommen 1635,67 1315,95
Erwerbstätigenfreibetrag 197,00 197,00 197,00
Freibetrag nach §115 I ZPO 432,00 432,00 432,00
KU Kind 1 100,00 100,00 100,00
KU Kind 2 100,00 100,00 100,00
Unterkunft Heizung Nebenbedarf 366,50 366,50 366,50
besondere Belastungen
Abzahlungsverpflichtungen 150,00 150,00 150,00
verbleibendes Einkommen 290,17 -29,55
Ist es richtig, dass die ZVK-Beiträge nicht abgezogen wurden? Der genommene Jahresbruttobetrag schließt diese Beträge mit ein. Auch wurde in meinen Augen keine berufsbedingten Aufwendungen (Fahrt zur Arbeit mit dem pkw, 10 km einfache Strecke) sowie die kfz-Steuer mit berücksichtigt. Auch ist unberücksichtigt geblieben, dass ich in dem Jahr 4 Monate nach Steuerklasse II mit einem Kinderfreibetrag und danach Steuerklasse I mit 1 Kinderfreibetrag versteuert wurde. Seitdem ist es Steuerklasse I mit 1 Kinderfreibetrag.
Habe ich noch irgendwas übersehen?
Sophie
Hi,
schauen wir uns mal die Differenzen an:
Kfz-Versicherung 36,03 40,42
Sonstiges (kfz-Steuer) 5,33
Es sind nur Haftpflichtversicherungen abzugsfähig. Damit bleibt ein Voll-/Teilkaskoanteil der KFZ-Versicherung draussen. Ebenso die KFZ-Steuer. Wenn Du das KFZ zwingend benötigst, wird diese schon über die Kilometerpauschale berücksichtigt.
Beiträge Gewerkschaft 134,21 258,60
Wie diese Differenz zustande kommt, musst Du mit dem Rechtspfleger klären. Ggf. eingeschlossene Versicherungen oder Zusatzleistungen?
Monatskarte ÖPNV
sonstige Werbungskosten (Fahrtkosten z. Arbeit) 120,00
Ebenso bitte klären. Die Fahrtkosten zur Arbeit sind abzugsfähig, vielleicht nicht ausreichend nachgewiesen?
und hier vielleicht darauf hinweisen, dass diese Abzüge zwingend sind und nicht einfach eingespart werden könnten.
Auch ist unberücksichtigt geblieben, dass ich in dem Jahr 4 Monate nach Steuerklasse II mit einem Kinderfreibetrag und danach Steuerklasse I mit 1 Kinderfreibetrag versteuert wurde. Seitdem ist es Steuerklasse I mit 1 Kinderfreibetrag.
wie viel Euro macht der Unterschied?
Gruss von der Insel
Hallo,
ich habe das nochmal geprüft mit der kfz-Versicherung: Ich hatte noch ein Guthaben und musste deswegen weniger überweisen. Das AG hat nur den Überweisungsbetrag genommen,nicht den errechneten Beitrag.
Für die KM-Pauschale hatte ich die Kilometer zur Arbeit angegeben. Evtl.kann ich hier ja noch einen Ausdruck von google maps mit der Entfernung einreichen. Anders kann ich das ja nicht nachweisen.
Der Unterschied Steuerklasse I zu Steuerklasse II sind ca. 100 € im Jahr.
Im Anschreiben des Amtsgerichts steht: ..das Gericht geht dabei von der in der Anlage ersichtlichen Situationaus.
Sollten Sie binnen 3 Wochen keine weiteren Zahlungsverpflichtungen nachweisen können, wird die Ratenzahlung angeordnet.
Sollte ich dann den Einkommensteuernachweis 2012 mit den aktuellen Zahlen einreichen und die o. g. Punkte der Berechnung ansprechen. Und der jetzigen Berechnung widersprechen?
Sophie
Sophie
Hi,
versuch das telefonisch zu klären. Vielleicht sind die Kilometer hinten herunter gefallen, wenn sie nur als "Kilometer" und nicht als "Geld" angegeben wurden.
Ich bin mir sicher, das meiste ist gar kein Thema. Nur bitte keinen grossen Schriftverkehr aufbauschen. Und ob es dann auf die weniger als 10 Euro im Monat noch ankommt, ist die Frage. Wenn alles andere (ausser der KFz-Steuer) durchgeht, eh nicht.
Gruss von der Insel
Hallo,
ich hatte die km und den Betrag angegeben.
Aber gut, ich werde da Montag anrufen und versuchen mit jemandem zu sprechen. Allerdings waren die Mitarbeiter bei der damals von mir angestossenen Überprüfung nicht sehr kooperativ. Damals lag die Akte angeblich noch beim OLG und man könne nichts machen, aber ich solle doch einfach die Zahlung einstellen. Auf meine Frage, wie das denn sei, wenn ich die Zahlung einstellen würde könne doch sofort der Gesamtbetrag gefordert werden, wurde gar nicht eingegangen. Nach der Überprüfung bekam ich für 1,5 Jahre die Raten zurück.
Sophie
Hallo,
den Anruf hätte ich mir auch sparen können. Die Ansprechpartnerin schreibt wohl nur die Briefe, die Berechnung macht die Rechtspflegerin und ich soll das schriftlich einreichen...
:knockout:
Nun ja, dann schreibe ich eben.
Sophie
Hallo,
das AG hat geschrieben: Sie erkennen bei den Fahrtkosten nur einen Pauschalbetrag in Höhe von 52 € (10 km x 5,20 €) an. Die einfache Strecke beträgt 10 km.
Nun wollen sie noch wissen, um welche Beträge es sich bei den ZVK-Beträgen genau handelt. Wofür werden sie gezhalt und was wird damit ggf. versichert? Stellen die Beträge ggf. eine Vermögensansparung dar?
Ist eine zusätzliche Altersvorsorgung, die bis Sommer 2015 nicht unverfallbar ist (die Anwartschaft für die Unverfallbarkeit beträgt 5 Jahre) Vermögensansparung?
Sophie
Hallo,
ist das so richtig, dass nur die einfache Fahrtstrecke anerkannt wird?
Sophie
Nein, ist es nicht.
Bei der ZVK ist es wichtig, dass Du herausstreichst, dass es sich nicht um Vermögensansparung sondern um Altersvorsorge handelt und diese arbeits- / tarif- / sonstwie- vertraglich zwingend zu leisten ist.
Gruss von der Insel
Hallo,
während der Zeit in der Psychatrie habe ich A. ja häiufig besucht und auch S.
Die Verfahrenskostenhilfestelle möchte nun vom Vater eine Bestätigung, dass der Umgang nur dort vor Ort stattgefunden hat. Da ich aber S. nicht immer besucht habe wenn ich bei A. war habe ich den vorläufigen Entlassungsbericht der Klinik als Beleg beigefügt, dass A. dort stationär aufgenommen war und ich entsprechend sie nur vor Ort besuchen konnte (alle ärztlichen Daten natürlich vorher geschwärzt).
Nun gibt es eine neue Aufforderung eine Bestätigung vom Vater einzuholen, dass ich die Kinder besucht habe..was mache ich, wenn er mir das nicht bestätigt? Kann das Amtsgericht dies überhaupt fordern? Was passiert wenn ich keine Bestätigung erhalte?
Sophie
Moinsen
Für mich erschliesst sich nicht so ganz auf welcher Grundlage sie dies fordern, weil der Vater in der Klinik ja nicht ständig vor Ort war.
Für S. kann er es bestätigen, aber die Besuche für A. muss doch wenn die Klinik bestätigen *grübel*
Hallo,
für mich erschließt sich das auch nicht. Die Klinik habe ich gebeten mir zu bestätigen wann ich dort war. Da habe ich noch keine Info, sind sie vermutlich auch nicht verpflichtet.
Das Amtsgericht versucht seit November letzten Jahres eine Leistungsfähigkeit zu generieren. Ich hatte noch eine zweite Überprüfung eines anderen Amtsgerichtes. Die haben nach Übersendung der Unterlagen eine Leistungsfähigkeit zur Ratenzahlung verneint. Dieses Amtsgericht aber sucht alles mögliche um eine Leistungsfähigkeit zu generieren.
Kann ich eigentlich die Semestergebühren meines Studiums auch mindernd einsetzen?
Sophie
Hallo,
ich habe den Vater damals angeschrieben und um Bestätigung für die Umgänge vor Ort gebeten. Reaktion keine.
Nun hat mich das Amtsgericht angeschrieben und möchte den Sachstand wissen...ich kann doch nur schreiben, dass ich den Vater damals angeschrieben habe (das hatte ich denen damals mit Kopie des Schreibens mitgeteilt) ich aber bis heute keine Reaktion habe.
Allerdings könnte ich dem Amtsgericht eine Kopie eines Fahrscheines für die Kinder zukommen lassen, dass ich im Mai die Rückfahrt per Zug gezahlt habe und diese 150 € gekostet hat.
Aber das wird ja langsam ein unendliches Spiel.
Sophie
Hallo,
kurzes Update:
ich habe dem Amtsgericht geschrieben, dass ich weder von der Klinik noch vom Vater die gewünschten Bestätigungen erhalten habe, ich aber meines Wissens keine Möglichkeit hätte diese einzufordern. Wenn das anders sei sollten sie mir das bitte mitteilen, mit Rechtsgrundlage.
Nun kam ein Schreiben, dass sich meine Einkommensverhältnisse nicht wesentlich geändert hätten und die pkh deswegen weiterhin ratenfrei bleibt.
Sophie
P.S. wie ist das nun mit A.s Umzug zu mir? Muss ich den angeben und das ganze neu berechnen lassen? Sprich muss ich von mir aus aktiv werden oder kann ich abwarten bis die neue Aufforderung kommt?
§ 120 IV 2 ZPO
Auf Verlangen des Gerichts hat sich die Partei darüber zu erklären, ob eine Änderung der Verhältnisse eingetreten ist.
Von unaufgefordert steht dort nichts.
Gruss von der Insel