Hallo,
kann ich für A. einen zweiten Wohnsitz bei mir anmelden, oder muss sie dabei sein oder der Vater zustimmen? Gibt es dafür Regelungen?
Sophie
Moin.
Ich glaube fast, dass es dabei keine allgemein gültige Handhabung bei den EInwohnermeldeämtern gibt - wie wir hier ja regelmäßig lesen, ist schon bei der Um-/ Ab-/ Anmeldung des ersten und viel relevanteren Wohnsitzes alles möglich. Insofern würde ich an Deiner Stelle, wenn Du es machen willst einmal vorher bei Deinem konkreten Amt anrufen und es je nach Antwort dann probieren.
Eine Frage - auch aus eigenem Interesse: Was versprichst Du Dir von der Anmeldung des 2. Wohnsitzes (außer der Verpflichtung zur Zweitwohnsitzsteuer :knockout:)? An die Allgemeinheit hier: Was sind die Vorteile?
Gruss. Toto
dass der KV den Freibetrag BEA nicht ohne weiteres auf sich übertragen lassen kann?
Gruss von der Insel
Hallo,
die Verpflichtung zur Zweitwohnungssteuer trifft in Berlin wohl erst ab Volljährigkeit zu, so war die Aussage des Amtes damals.
Mir geht es nicht um steuerliche Vorteile, sondern eher um die Möglichkeit sie hier zur weiterführenden Schule anmelden zu können.
Bzw. evtl. ist es dann auch einfacher den zweiten Wohnsitz zum Erstwohnsitz zu machen.
Sophie
sondern eher um die Möglichkeit sie hier zur weiterführenden Schule anmelden zu können.
Auch dazu würde ich erster Hand Infos, unter Nennung der besonderen Umstände, beim Schulamt, ggf. sogar direkt bei der in Frage kommenden Schule einholen!
Auch ohne getrennte Eltern müsste der Fall der Schulanmeldung zum neuen Schuljahr bei im Sommer anstehenden Umzug nichts ungewöhnliches sein
Also, bevor mit etwaigen Ummeldungen im Vorfeld der KV wieder mal kirre gemacht wird, erst einmal Transparenz herstellen, was überhaupt notwendig ist!
Gruss, Toto
Moin Anna,
also so ganz Blick ich das bei Euch leider auch nicht: Euer Kind hängt eben noch in der Psychatrie fest und Du denkst schon an Schulanmeldung. Das ist auch nicht "gesund" und wird weiter Öl in Euer gespanntes Elternverhältnis gießen.
Dazu bringen diese "hoch offiziellen" Anfragen beim anderen Elternteil, jetzt eine Ummeldung vollziehen zu wollen aus der Forenerfahrung nur weiteren Streit.
Ich bleibe weiterhin bei meiner Einschätzung: Euer Elternverhältnis ist viel zu zerrütet, um jetzt hier eigene Schritte zu gehen. Ich sehe darin eherlich gesagt auch keinerlei Vorteil für Deine Tochter, die sich wahrscheinlich nach einer Ruhephase mit anderen Problemen bei Dir austoben wird. Ich würde weiterhin eine betreuute Wohngruppe für sinnvoll erachten. Gruß Ingo
Hallo,
die Psychologin hat mich gebeten abzuklären, ob eine Zweitwohnsitzanmeldung - ohne Zustimmung des Vaters - möglich ist.
Für A. ist klar, dass sie nicht zum Vater zurück geht. Anscheinend hat sie das auch der Psychologin so kommuniziert. Ich habe ja erst mit dieser gesprochen, nachdem sie mit A. gesprochen hat.
Ja, betreutes Wohnen steht auch noch im Raum, aber das wäre die Lösung um die 10. Klasse zu beenden und nicht auf Dauer. Hier muss der Vater aber zustimmen oder sie muss sich vom Jugendamt in Obhut nehmen lassen. Im Zweifelsfall müsste dem Vater dann vom Jugendamt über das Gericht das Sorgerecht entzogen werden.
Ich habe sozusagen nächste Woche die Aufgabe alle Möglichkeiten auszuloten. Und da gehört eben eine Zweitwohnsitzanmeldung auch dazu. Ebenso wie der Kontakt mit der jetzigen Schule, ob diese ihr die Unterlagen zusendet. Und die Prüfung einer weiterführenden Schule bei mir. Und da sind die Anmeldetermine eben im Feb./März. Einen Schulplatz kann man immer absagen; aber ob es im Sommer noch möglich ist auf die Wunschschule zu kommen ist die andere. So scheint das auch die Psychologin zu sehen.
Ich habe dieses Wochenende den Vater mehrfach kontaktiert und ihn um ein persönliches Gespräch gebeten. Allerdings hatte er von Freitag bis heute abend keine Zeit. Er sieht keinen Gesprächsbedarf im Moment.
Sophie
Hi Anna,
ich gebe trotzdem weiter zu bedenken, dass das Vorgehen aus meiner Sicht Eure Probleme auf Elternebene nur weiter anheitzen wird.
Ich habe sozusagen nächste Woche die Aufgabe alle Möglichkeiten auszuloten
Ohne Deiner Tochter zu nahe treten zu wollen, macht sie das auch recht geschickt. Bisher prallt eigentlich all das, was eigentlich ihre Aufgabe ist, an ihr ab und trifft wie von einer Bande abgeschmettert auf Dich bzw. den KV auf.
Die allgemeine Sprachlosigkeit zwischen Euch verschärft diesen Konflikt dazu noch.
Im Zweifelsfall müsste dem Vater dann vom Jugendamt über das Gericht das Sorgerecht entzogen werden.
Ja, genau. Das müsste es dann auch. Weil dann wäre auch mal der (in Eurem Fall dringend notwendige) Mediator am Zuge, den man nicht einfach ignorieren kann.
Hallo Ingo,
ich werde nur die Möglichkeiten ausloten, aber mehr auch nicht.
Ich hoffe mal, dass sich der Vater dann mit mir mal zusammensetzt.
Allerdings hoffe ich ebenfalls, dass so ein Sorgerechtsentzug nicht nötig ist.
Und was den Mediator angeht, so haben wir ein gemeinsames Gespräch nach dem Umzug von A. gehabt; allerdings funktioniert das aus reinen entfernungstechnischen Gründen nicht auf Dauer. Allerdings hat der Vater wohl ab und an ein Gespräch mit dem Mediator, aber nun schon längere Zeit nicht mehr. Und ich halte zu diesem überwiegend per Mail, im Moment per Telefon Kontakt.
Sophie
Moin,
die Psychologin hat mich gebeten abzuklären, ob eine Zweitwohnsitzanmeldung - ohne Zustimmung des Vaters - möglich ist.
Wieso sich die Psychologin mit der Meldethematik befasst, erschließt sich mir nicht!?
Sicherlich musst Du mit dem KV (und ggf. Eurer Tochter?) zusammen festlegen, wo sie nach der Entlassung leben wird. Das wird für Euch schon schwierig genug, deshalb rate ich Dir nochmals dringend, so ein unwichtiges Thema wie Erst- oder Zweiwohnsitz-Anmeldung nicht anzusprechen! (und Dich selbst auch zunächst nicht damit weiter befassen! )
Und die Prüfung einer weiterführenden Schule bei mir. Und da sind die Anmeldetermine eben im Feb./März. Einen Schulplatz kann man immer absagen; aber ob es im Sommer noch möglich ist auf die Wunschschule zu kommen ist die andere.
Nochmal, wenn Du bei der Schule aufschlägst, und ankündigst, dass Eure Tochter im Sommer nach Berlin umziehen wird, dann sollte eine Schulanmeldung möglich sein. So ein Fall, dass Familien in den Sommerferien umziehen und die Kids dann am neuen Wohnort eingeschult werden, sollte zum Standardrepertoire bei Schulen und wenn nötig der Schulbehörde gehören.
Und wenn, ja wenn überhaupt, dann an der Wunschschule (die ihr selbst noch nicht kennt), Schüler, die bereits jetzt im Einzugsgebiet zur Schule gehen, Vorrang haben, dann würde auch eine Zweitwohnsitzanmeldung nicht helfen und dann wäre es halt so! Zunächst sollte eh der Gesundheitszustand Eurer Tochter sich bessern!
Ich glaube, Du kämpfst mal wieder an der falschen Front!
Gruss, Toto
Achja:
Ja, betreutes Wohnen steht auch noch im Raum, aber das wäre die Lösung um die 10. Klasse zu beenden und nicht auf Dauer. Hier muss der Vater aber zustimmen oder sie muss sich vom Jugendamt in Obhut nehmen lassen. Im Zweifelsfall müsste dem Vater dann vom Jugendamt über das Gericht das Sorgerecht entzogen werden.
Und das drohende Schwert eines SR-Entzugs würde ich an Deiner Stelle auch nicht ggü dem KV ansprechen - dann sind wieder alle Schotten dicht!
Sollte das Thema betreutes wohnen tatsächlich akut werden und an der Zustimmung des KV zu scheitern drohen, dann kann das immer noch von irgendwem - eher nicht von Dir - auf die Agenda gehoben werden.
Gruss, Toto