Hallo Beppo, Hallo Leute!
Weil es so ist wie du davor beschrieben hast, setze ich die Pressemitteilung mal hier ein:
Anmerkung von Lotz: Gemeinsames stärken, fördern und trennendes beseitigen.
Pressemitteilung des Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe e.V.
Karlsruhe, 18.09.2010
Hiermit laden wir Sie erneut zur öffentlichen Verhandlung in einer Strafsache ein, die von übergeordneter gesellschaftspolitischer Bedeutung ist.
Das Verfahren vor dem Amtsgericht Ettlingen ist typisch für die Dysbalancen in der deutschen Familienrechtspraxis und eignet sich bestens, eben diese sichtbar zu machen. Väter werden nicht nur als Eltern zweiter Klasse behandelt, sondern immer wieder gezielt kriminalisiert.
Mittwoch, den 29.09.2010, 9 Uhr, Amtsgericht Ettlingen, Sitzungssaal I im Gerichtsgebäude EG, Raum 1.02
Aktenzeichen 1 Cs 240 Js 38000/09 – AK 223/10
Verfahren wegen übler Nachrede.
Das Verfahren hat sich aus einer familienrechtlichen Angelegenheit entwickelt.
Der NDR Hamburg hatte für einen Film unter dem Thema „Das Leben! – Meine Frau schlägt mich: Häusliche Gewalt gegen Männer“ Betroffene gesucht, und der Vater Klaus R. hatte sich zur Verfügung gestellt. Im fertigen 45minütigen Film wurden 3 verschiedene Fälle dargestellt, die sich gegenseitig ergänzen und beleuchten. Klaus R. wurde im Film zum Zwecke der Anonymisierung als Klaus F. bezeichnet. Der Film wurde am 13.09.2009 ab 15.15 Uhr vom NDR ausgestrahlt.
Nun erhielt der Vater vom Amtsgericht Ettlingen einen Strafbefehl über 800 €. Ihm wurde vorgeworfen, er habe im Film behauptet, während seiner Ehe von seiner damaligen Ehefrau geschlagen und misshandelt worden zu sein, und dies sei nicht erweislich wahr. Außerdem sei er auf der Homepage des NDR als Opfer dargestellt und mit Klarnamen benannt worden.
Gegen diesen Strafbefehl hat der Vater Widerspruch eingelegt. Obwohl dasselbe Gericht und die Staatsanwaltschaft bereits am 1.4.2010 eine empfindliche Schlappe erlitten hatten, da sie im Rahmen einer öffentlichen Verhandlung einen wegen angeblicher übler Nachrede desselben Vaters erlassenen Strafbefehl auf Kosten der Staatskasse wieder aufheben mussten ( http://www.vafk-karlsruhe.de/content/fallbsp/fall_familie-schulze.php#01_04_10 ), starten sie nun also erneut einen sehr zweifelhaften Versuch, den Vater zu kriminalisieren.
Auch diesmal wird der Vater von Herrn Dr. Hubert Gorka rechtsanwaltlich vertreten.
Auf der Homepage des VAfK Karlsruhe www.vafk-karlsruhe.de
finden Sie in Auszügen und in anonymisierter Form („Fall Schulze“) weitere Hintergründe zum vorliegenden Fall, der exemplarisch die gesellschaftspolitische Dimension der immer noch weitverbreiteten Väterdiskriminierung im deutschen Familien- und Strafrecht verdeutlicht.
Der Vater Klaus R. macht sich nach wie vor große Sorgen um seine 4 Söhne aufgrund der Verhältnisse, unter denen sie bei ihrer Mutter in Augsburg leben müssen. Außerdem konnte die Mutter oftmals die Kinder rechtswidrig dem Vater entziehen, zum großen Teil unter Missbrauch von Frauenhäusern, und zuletzt für ganze 6 Monate, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Stattdessen startet sie immer neue Versuche, den Vater zu kriminalisieren. Ihre eigenen gravierenden mutmaßlichen Rechtsverstöße dagegen interessieren die Strafverfolgungsbehörden nicht.
Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe e.V.
Helmertstraße 9
76131 Karlsruhe
Vorsitzender: Franzjörg Krieg
www.vafk-karlsruhe.de
info@vafk-karlsruhe.de
Als Direktorin des Amtsgerichts Königstein entwickelte die Familienrichterin mit einem Kollegen 2008 das Königsteiner Modell für Scheidungen, bei dem Ehepartner, Anwälte und das Jugendamt möglichst früh zusammenkommen.
"Königsteiner Modell"? Eine unnötige und anscheinend auch ineffiziente Bastelarbeit. Eine Ausrede, weil sie das Cochemer Modell nicht akzeptieren will.
Die merken alle, das neue, andere Wege gegangen werden müssen, aber das Cochemer Modell einfach anwenden und sich selbst damit entwickeln ist zu einfach. Da wird lieber schlau und zeitschindend nach einem noch besseren Modell "gebastelt". :knockout:
LG
lotz
Hallo!
Diese Antwort gab woanders (bei den Nachbarn) ein Mitglied z. Aufruf dem Prozess beizuwohnen.
Dann wollen wir mal hoffen, daß die Richter am AG Ettlingen anders ticken als Richter Harter (alias Roland F.) am AG Lindau. Dort wird der interessierten Öffentlichkeit das Anfertigen von Notizen untersagt, anderenfalls mit einer Räumung des Saals gedroht. Auf die Nachfrage, wie so ein rechtsstaatlichen Prinzipien beruhendes Verfahren ablaufen kann, die lapidare Antwort des Richters "ICH bin der Rechtsstaat."
Noch Fragen?
LG
lotz
Der Vater Klaus R. macht sich nach wie vor große Sorgen um seine 4 Söhne aufgrund der Verhältnisse, unter denen sie bei ihrer Mutter in Augsburg leben müssen.
Oh je, Augsburg... Schlimmer gehts wohl nimmer. Es ist nzunehmen, dass der Mann und seine Kinder von der Augsburger Familiengerichtsbarkeit und der Industrie drumherum wenig Hilfe oder auch nur Neutralität erwarten dürfen. Ich weiß das (ebenso wie meine Tochter) aus bitterer und jahrelanger persönlicher Erfahrung mit einigen geradezu grotesk einseitig an Mütterinteressen orientierten Richtern und ASD-Mitarbeitern in Augsburg, von einem gewissen Augsburger Rechtsanwalt, 'Regionalleiter des Vereins für humane Trennung und Scheidung e.V.' ganz abgesehen.
... die lapidare Antwort des Richters "ICH bin der Rechtsstaat."
Oh je, geahnt hatte ich das zwar schon lange, aber dass das jetzt sogar offen eingeräumt wird. :knockout:
Hallo zusammen,
die lapidare Antwort des Richters "ICH bin der Rechtsstaat."
Aha. Und wenn ich im Geschichtsunterricht richtig aufgepasst habe, dann war es doch so: Ludwig XIV ist 1715 gestorben, und von da an dauerte es ein Dreivierteljahrhundert, bis man Leuten mit dieser Staatsauffassung die einzig angemessene Behandlung zuteil werden ließ.
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
den Bericht und ein paar Bilder vom Verhandlungstag findet ihr auch bei uns auf der aktuellen Website.
Bericht:<a href="" http://www.vafk-karlsruhe.de/content/fallbsp/fall_familie-schulze.php#AG_Ettlingen_290910#new" ;" target="_blank">>>hier<<</a> und Bilder:<a href="" http://www.vafk-karlsruhe.de/content/fallbsp/schulze/ag-ettlingen_290910/schulze_100929_ag-ettlingen.html#new" ;" target="_blank">>>hier<<</a>
Am 29.09.2010 um 13:57 schrieb Franzjörg Krieg:
Erneute Blamage für die Karlsruher Staatsanwaltschaft
Täterinnenschutz und Väterfeindlichkeit als strukturelle Gewalt?
Dem Vater „Horst Schulze“ (<a href="" http://www.vafk-karlsruhe.de/content/fallbsp/fall_familie-schulze.php#new" ;" target="_blank">>>hier<<</a>) wurde von der Karlsruher Staatsanwaltschaft mit Schreiben vom 05.02.2010 über das AG Ettlingen ein Strafbefehl zugestellt, der nach einem Textblock mit Behauptungen Folgendes zusammen fasst:
ZITAT aus dem Strafbefehl (siehe Anhang)
Faktisch ging es um die Einstellung seines Falles in anonymer Form auf unserer HP.
Der Vater legte Widerspruch ein, was in der Folge automatisch zu einem Verfahren führte.
Dieses Strafverfahren fand am 01.04.2010 vor dem AG Ettlingen statt.
Da wir wussten, dass die Anklage in einer langen Tradition von pauschalen Vorwürfen gegen Väter steht und nicht haltbar ist, füllten wir den Raum mit interessierter Öffentlichkeit und konnten auch den SWR für das Verfahren interessieren.
Der Richter war sichtlich überrascht über den ungewöhnlichen Zuspruch zu einem seiner Verfahren und reagierte gereizt. Er schüchterte mit disziplinierenden Bemerkungen ein und sprach die versammelte Zuhörerschaft in einem Ton an, der jede Höflichkeit, jede Achtung und jeden guten Ton vermissen ließ. Offensichtlich hatte er mit interessierter Öffentlichkeit nicht gerechnet und überspielte mit demonstrativem und überzogenem Machtgehabe.
Nach einer Stunde erfolgte der „Freispruch erster Klasse“, den sogar die Staatsanwaltschaft fordern musste. Es wurde deutlich, dass eben diese Staatsanwaltschaft zumindest schlampig gehandelt hatte. Es wurde fahrlässig ein Verfahren eröffnet, das gar nicht hätte eröffnet werden dürfen. Es gab trotz Ermittlungspflicht keine Ermittlung. Es gab nur den Vorwurf einer Frau gegen einen Mann. Das genügte zur Eröffnung des Verfahrens. Dass das Verfahren durch einen einzigen Anruf einer ermittelnden Staatsanwaltschaft hätte vermieden werden können, ergab das Verfahren schon während der Verhörung eines einzelnen Zeugen.
Am selben Nachmittag brachte SWR4 eine schon am Morgen angekündigte Sendung zu dieser Posse, die nur der Uneingeweihte als kuriose Posse und als Blamage sehen kann. Diejenigen, die einen größeren Überblick haben und bei denen viele Geschichten um Trennung und Scheidung zusammen finden, müssen erkennen, dass hinter diesen einzelnen Aberwitzigkeiten ein System steckt:
Es werden pauschal im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung Strafbefehle gegen Männer erteilt und Verfahren gegen Männer eröffnet, die nichts weiter dokumentieren, als ein System von Väterfeindlichkeit und Väterdiskriminierung in der Bundesrepublik.
In Ergänzung dazu werden auch klare strafwürdige Verfehlungen von Müttern notorisch von der Staatsanwaltschaft (meist von Staatsanwältinnen) als strafunwürdig erklärt.
In einem Fall von Kindesentziehung nach § 235 Stgb textete ein Staatsanwalt, dass die Mutter vom Vorwurf frei zu sprechen sei, weil das zu einer Bestrafung nötige Merkmal der Anwendung von List nicht zutreffen würde. Er meinte, dass dazu ein bestimmtes Mindesmaß an Intelligenz gehöre, was er dieser Frau nicht zutraue.
Im Klartext: Ein Staatsanwalt darf von einer Frau sagen, dass sie zu blöde ist, um strafmündig zu sein. Das ist im Rahmen des Täterinnenschutzes durchaus politisch korrekt.
Zurück zum Verfahren gegen Herrn „Schulze“:
Nachdem dieser erste Versuch, einen Trennungsvater zu kriminalisieren, in die Hose ging, startete die Kindesmutter den nächsten.
Mit Schreiben vom 11.06.2010 erging an Herrn Schulze der nächste Strafbefehl über 800 Euro.
Auszug:
Sie werden daher beschuldigt, ZITAT aus dem Strafbefehl (siehe Anhang)
Hintergrund:
Der Vater hatte bei einem NDR-Film mitgewirkt, der am 13.09.2009 gesendet wurde: „Das Leben! – Meine Frau schlägt mich“
Auch gegen diesen Strafbefehl legte der Vater Widerspruch ein.
Die Strafsache wurde am 29.09.2010, 9 Uhr, am AG Ettlingen vor dem selben Richter verhandelt.
Dieser erlebte ein Dejavu, als er kurz vor 9 Uhr miterlebte, wie sich innerhalb kurzer Zeit der Raum wieder füllte. Er reagierte gekünstelt erheitert, scherzte mit Staatsanwältin und Protokollantin über das Interesse an seinem Verfahren und disziplinierte wiederum ohne jede Höflichkeit oder auch nur normale Achtung unter zivilisierten Menschen das Publikum.
Danach legte er sich mit gekreuzten Beinen in seinen Stuhl oder begann mit einem ihm bekannten Teilnehmer im Publikum ein privates Gespräch. Es wurde deutlich, dass er sich einerseits betont lässig zeigte und dies völlig zusammenhanglos mit einem absolut undiskutablen Ton gegen das Publikum konfrontierte. Allein eine völlige Verunsicherung kann zu solch absurdem Verhalten führen.
In kurzer Zeit wurde klar:
Außer dem pauschalen Vorwurf der Kindesmutter gegen den Vater liegt NICHTS vor. Die Staatsanwaltschaft konnte noch nicht einmal den Film vorlegen. Der als Zeuge geladene Polizeibeamte konnte ebenfalls nichts in der Sache beisteuern. Die junge und ziemlich unerfahren als Statistin vorgeschickte Staatsanwältin hatte ebenfalls nichts in der Hand. Sie musste schließlich wiederum selbst den Freispruch fordern.
Der Richter verzichtete auf die Einvernehmung der Mutter und zwar, weil er eine „Fürsorgepflicht“ gegenüber der Mutter besitzt und sie nicht leichtfertig dazu verleiten darf, eine Falschaussage zu machen!
Verdammt!
Wo ist die Fürsorgepflicht der Staatsanwaltschaft auch für einen Vater?
Wo ist die Ermittlungspflicht der Staatsanwaltschaft, auch für einen Vater?
Wenn es darum geht, Mütter von einer Verantwortungsübernahme nach einer auch kriminellen Fehlleistung zu schützen, sind Staatsanwaltschaften sehr kreativ im Texten von Abweisungsbegründungen, wenn es um einen Vater geht, werden alle Möglichkeiten, das Verfahren als überzogen zu erkennen, auch im Vorfeld fahrlässig missachtet.
DAS ist der Skandal, um den es hier geht.
Dass die beiden Verfahren überhaupt geführt wurden, beweist die Diskriminierungsmechanismen gegen Väter und dass die den Strafantrag stellende Mutter in allen ihren Verhaltensweisen notorisch nie als Täterin erkannt werden wollte, DARIN liegt das Versagen aller Systeme, vom Jugendamt über die Beratungsstellen, das Frauenhaus, die Staatsanwaltschaften bis zu den Gerichten.
29.09.2010
Franzjörg Krieg
--
Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe e.V.
Homepage: http://www.vafk-karlsruhe.de
Siehe auch
http://www.vaeterliche-weihnachtsgruesse.de
http://baden-wuerttemberg.vafk-sbh.de/
Franzjörg Krieg
Handy: 01578 - 1900 339
krieg@vafk-karlsruhe.de
http://franzjoerg-kids.2see.de
AKTUELL:
4. VÄTERKONGRESS des VAfK am 7. Mai 2011 in Karlsruhe <a href="" http://www.vaeterkongress.vaeteraufbruch.de#new" ;" target="_blank">>>hier<<</a>
Gruppentreffen JEDEN DONNERSTAG 20 UHR in Karlsruhe
Strafverfahren gegen Klaus R. am 29.09.2010 am AG Ettlingen
Herzlichen DANK
an die über 30 Papas, Mamas, Omas und Opas, die teilweise von weit her angefahren kamen (Esslingen bis Freiburg!) und die die Reihen im Gerichtssaal ausfüllten.
Für morgens 9 Uhr an einem normalen Arbeitstag war das KLASSE!
Die Solidarität war deutlich zu spüren und hat ihre Wirkung nicht verfehlt.
Die Gruppe funktioniert!
Dieses Verfahren steht ja nicht isoliert. Es hat seinen Patz in einer Kontinuität von inzwischen 9 Jahren konsequenter Arbeit.
Und die Auswirkungen sind inzwischen auf vielen Ebenen zu spüren.
Herzlichen Gruß,
Franzjörg
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Am 29.09.2010, 23:13 Uhr, schrieb Claus
Lieber Franzjörg, lieber Klaus + deinen Verteidiger+,
danke und es war mir eine grosse Ehre, solch eine Vorführung heute
erfahren zu haben.
ich hatte den Glauben an die Gerechtigkeit schon fast aufgegeben.
Wo war heute eigentlich die Anwältin der Klägerin?
-oder war dies etwa diese "Rothaarige", die ebenfalls zur Türe
hinausgeschickt wurde?
Mir scheint, die Augsburger Anwältin wusste bereits im Voraus was da
heraus kommen möge und insoweit entpuppte sie sich ebenfalls lediglich
als Erfüllungsgehilfin Ihrer streitsüchtigen Auftraggeberin und durchaus
im Sinne der Advokatenindustrie.
Ich hoffe, dass deren Rechnung an die AG(in) saftig wird. Nur so wird
dieser Sumpf trockengelegt.
Mit freundlichem Gruss, Claus
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hallo zusammen,
ja diese richterliche allürenwelt:
als mein beistand die jugendamtsmitarbeiterin als fachmännin bezeichnet hat,
tickte die männin ( 😉 ) gegenanwalt total aus, schrie rum und liess ihn nicht ausreden.
er habe die jugendamtsmitarbeiterin gefälligst als "fachfrau" zu bezeichnen.
auch die richterin fühlte sich wohl in ihrer frauenwürde verletzt und blökte herum.
als mein beistand diese dann fragte, wieso sie das verhalten der gegenanwältin dulde und diese,
wie auch sie ihn nicht ausreden liessen, antwortete sie:
"ich kann tuen was ich will - ich bin herr des verfahrens"
geschehen in der westpfälzischen rechtsprechung, wo juristen noch nie etwas von menschenwürde gehört haben ...
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Im Anhang der Zeitungsartikel aus den BNN vom 30.09.2010 zum Prozess.
Leserbrief zum Artikel in den BNN vom 30.09.2010
Strafbefehl: Schoss Staatsanwalt aus der Hüfte?
Was man aus dem Artikel nicht erfährt:
Dieselbe Kindesmutter hat gegen denselben Vater vor 6 Monaten schon einmal ein Verfahren wegen desselben Vergehens veranlasst. Die Staatsanwaltschaft hat dieses erste Verfahren ebenso leichtfertig abgenickt wie das zweite – allerdings war es mit 900 Euro Strafe etwas teuerer angelegt. Der Widerspruch des Vaters führte im selben Gerichtssaal vor dem selben Richter zur gleichen Blamage für die Staatsanwaltschaft wie die neuerliche Peinlichkeit.
Es wird berichtet, dass der Vater während der Ausstrahlung des Filmes auf der Autobahn war. Interessant dabei ist aber auch, dass er bei dieser Fahrt die Kinder wieder von Ettlingen nach Augsburg zur Mutter brachte, wohin diese die Kinder vor etwa 2 Jahren entzogen hatte.
Was hinter dem reinen Faktum des Verfahrensausganges abläuft, hat aber eine weit größere Dimension als die Diagnose einer Peinlichkeit für die Staatsanwaltschaft. Es wäre undenkbar, dass zwei solche Verfahren im Rahmen einer familiengerichtlichen Auseinandersetzung gegen eine Mutter abgezogen würden. Dabei kämpfen Mütter nicht weniger verbissen und nicht weniger kriminell, wenn es darum geht, nach einer Trennung mit Kindern einen Rosenkrieg zu inszenieren.
Staatsanwaltschaften – und ganz besonders Staatsanwältinnen – fühlen sich aber dazu berufen, Mütter im Rahmen von Trennungsauseinandersetzungen notorisch für strafunmündig zu erklären, während sie Väter auch leichtfertig mit Strafprozessen überziehen. Wir haben beim Väteraufbruch massenhaft abgelehnte Strafanzeigen gegen eindeutig gesetzwidrig vorgehende Mütter. Die Staatsanwaltschaft textet in einem solchen Zusammenhang abenteuerliche Begründungen, warum in diesem Fall das Vergehen kein solches darstellt, zu gering ist, keiner Verurteilung würdig ist, nicht im öffentlichen Interesse liegt, etc.
Beim Übergang vom Familienrecht zum Strafrecht sind die Staatsanwaltschaften die Institution, die Frauenförderung im Übereifer zur Väterdiskriminierung und zum Täterinnenschutz verkommen lassen.
Der Richter verzichtete auf die Einvernehmung der Mutter und zwar, weil er eine „Fürsorgepflicht“ gegenüber der Mutter besitzt und sie nicht leichtfertig dazu verleiten darf, eine Falschaussage zu machen!
Wo ist die Fürsorgepflicht der Staatsanwaltschaft auch für einen Vater?
Wo ist die Ermittlungspflicht der Staatsanwaltschaft, auch für einen Vater?
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Ein Vater schreibt mir zum Fall Klaus R.:
Ergänzend zu Deinen Bewertungen des Verfahrens in Ettlingen Eckdaten zu meinem Fall:
1. Trennung in 1997, nachdem heraus kommt, dass die Mutter zum Zeitpunkt der Eheschließung vorbestraft war plus ca. 300 Straftaten im Eigentums-/Betrugsbereich während der Ehe.
2. Alle Strafverfahren gegen die Mutter wurden eingestellt. Begründung zum Beispiel: Man konnte bei dem gefundenen und beim ehemaligen Arbeitgeber unterschlagenen Goldschmuck (Wert ca. DM 70.000) nicht klären, ob 14 oder 18 ct. Deshalb konnte man das Verfahren nicht weiter verfolgen. Man hat dann den bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmten Schmuck der Mutter zurückgegeben - und ihn sogar in den 300 km entfernten neuen Wohnort der Mutter hinterhergeliefert. Porzellanservice - man konnte nicht nachweisen, dass es sich bei der beschlagnahmten Ware um das Service handelt, das auf einem Videofilm des Haushaltswarengeschäftes zu sehen ist – „fine bone china“ und eben nur rein zufällig in der Stückelung, wie es dem Unternehmen fehlt. Hintergrund: Der Aufkleber des Geschäftes war entfernt worden.
3. Dem Vater wurde daraufhin das SR entzogen, obwohl gegen ihn nichts anderes vorlag, als dass er der Ansicht war, dass eine Kriminelle keine Kinder erziehen kann. Begründung: Die Straftaten der Mutter waren ja nicht gegen die Kinder gerichtet. Also: Entsorgung des Vaters.
4. Jahre später hat man dann gegen den Vater eine Anzeige wegen eines Insolvenztatbestandes gemacht. Hausdurchsuchung von mehreren bewaffneten Beamten - überfallartig über das Kellerfenster. Verfahren wurde dann wegen offensichtlicher Unbegründetheit eingestellt. Ziel war es, den Vater zu kriminalisieren, um Gleichstand herzustellen. Man hat weiter versucht, das Beratungsunternehmen des Vaters zu kippen und dem Vater damit die Einkommensgrundlage zu entziehen. Dummerweise ist auch das fehl geschlagen. Das Verfahren musste man nach 6 Monaten ergebnislos einstellen. Dafür konnte man die Bankverbindungen der Firma und die gesamte Buchhaltung durchforsten. Vater ist und war noch nie Gesellschafter des insolventen Unternehmens.
5. In diesem Zusammenhang wurde auch bei der Wohngemeinde des Vaters ganz offiziell - und unter Nennung des Sachverhalts wegen Unterhaltsvergehens nachgefragt. Das Verfahren fand aber gegen den Arbeitgeber des Vaters statt - nicht gegen den Vater. Kollateralschäden gegen Väter in Rundumschlag-Mentalität zum egoistischen Vorteil einer Mutter gehört zum üblichen Repertoire der Frauenförderung. Sechs Monate später suchte man dann den Vater - wandte sich an meine Frau und fragte nach ihrem Ex-Mann – die Adresse nannte sie. Dann schlug man bei Ihrem Ex-Mann auf! Der sagte aber wahrheitsgemäß, dass er gar keine gemeinsamen Kinder mit seiner Ex-Frau hatte. Und so zieht man größtmögliche Kreise - unter Schädigung des Vaters, ohne dass der je irgendwie schuldhaft gehandelt hätte.
6. Die täterinnenschützende Staatsanwaltschaft ist in diesem Fall ebenfalls Karlsruhe.
WER HAT WEITERE BELEGE FÜR DIE VORGEHENSWEISE DER STAATSANWALTSCHAFTEN IN RICHTUNG TÄTERINNENSCHUTZ UND VÄTERFEINDLICHKEIT?
Dann bitte an mich senden.
Herzlichen Gruß
Franzjörg
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