Hallo,
in einem anderen Beitrag habe ich ja schon berichtet, dass ich einen Antrag auf Regelung des Umgangs gestellt habe - wegen Umgangsboykott.
17.08 - stellte ich den Antrag (Richter fordert Stellungnahme vom JA und setzt Frist für KM)
29.08 - JA besucht KM und teilt mir mündl. mit, dass der Konflikt rein auf Elternebene ist. Sie schlägt mir einen gemeinsames Treffen mit KM/mir/JA/Erziehungsberatung vor, obwohl sie keine Bedenken hat, dass ich meine Kinder sehe kann !!!!!
30.08 - Fristsetzung der schriftlichen Stellungnahme der KM (Weder KM noch JA haben Stellung bezogen)
31.08 - Richter teilt mir mit, dass RA der KM telefonisch sich gemeldet hat und kurzfristig Stellung nimmt. Er wird eine Anhörung veranlassen. Ich werde Montag Info vom Gericht über den Verhandlungstermin bekommen.
Mein Anwalt sagte mir, es sei ihm in den letzten 20 Jahren nicht vorgekommen, dass ein Vater ohne Anwalt den Antrag auf Umgang gestellt hat. Aber ich solle jetzt mal machen. Jetzt bin ich verunsichert, weil ich nicht weiss, was in der Anhörung auf mich zukommt. Bekomme ich eigentlich auch im vorhinein die Stellungnahme der RA der KM über das Gericht? Ich muss doch wissen, was mir vorgeworfen wird! Oder werde ich bei der Verhandlung ins kalte Wasser geworfen? Ich kann mir definitiv nix vorwerfen - im Gegenteil. Ich weiss das ich um jeden Preis ruhig bleiben muss und das Kindeswohl im Vordergrund ansprechen muss - auch wenn die KM wahnwitzige Stories auftischen wird! Wie läuft denn so eine Anhörung ab? Anhörung - Diskussion - Zusammenfassung??? Oder wie....
Bitte hier dringend um eure Hilfestellung !
Gruß
Sash
Hallo Sash,
Junge die sind aber schnell bei euch am Gericht! Wir haben fast ein halbes Jahr gewartet. Also eigentlich bekommst du vom Gericht jedes Schreiben der Gegenseite, auch vom JA zugeschickt und kannst dann dazu Stellung nehmen.
Bei meinem Schatz war es bei der Verhandlung so: Seine RAin las noch mal den Antrag vor, RA der Gegenseite beantragte zurück zu weisen, angeblich bestand kein Bedarf und es wäre alles schick und in Ordnung. Die Ausflüchte der KM wurden ziemlich barsch von der Richterin abgekanzelt. Die Kinder wurden im Nebenraum alleine angehört ( J 14, M 7) und dann wurde Umgang festgelegt.
Dauerte knapp 20 min und dann hatten wir ne gerichtliche Regelung.
Also nicht verrückt machen, nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.
liebe Grüße
Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
das hört sich ja "eigentlich" ganz gut an. Bin allerdings trotzdem auf alles gefasst...
Bezüglich der "Schnelligkeit" glaube ich konnte ich durch telefonischen Kontakt mit den Richter bewirken, dass hier möglichst wenig Zeit ins Lnad streicht. Er hat mich sogar gefragt wann ich denn könnte und er schaut mal, dass er seine normaler Weise Dienstags stattfinden Verhandlungen auf Do legen kann. Dann könne er die Fristen einhalten und je nach Ausgang der Anhörung schon fürs Wochenende eine Entscheidung treffen.
Ich bin ja mal gespannt.... rechne auf jedem Fall mit schwerem Geschütz der KM !
Hallo Sash,
Ich bin ja mal gespannt.... rechne auf jedem Fall mit schwerem Geschütz der KM !
Was hat sie denn zum "Auffahren?" Wenn es irgendwas gibt, was mit dem Umgang nichts zu tun hat, dann ist es irrelevant.
Mir wurde im Scheidungsverfahren vorgeworfen, ich sei Alkoholiker und gewalttätig, ich hätte "Ex" geschlagen. Antwort meines Anwaltes:
Ich sei gerne bereit, mich ärztlich untersuchen zu lassen auf Kosten der Gegenseite. Was die "Gewalttätigkeiten" betriftt, wurde geschrieben, "Ex" hätte sich ja bei der Schwere der Vorwürfe (so diese denn zutreffend wären) ja in ärztliche Behandlung begeben müssen. Die behandelnden Arzte sollten doch ein Attest ausstellen.
Es kam diesbezüglich nie wieder etwas. Es ging dabei aber um unsere Scheidung, nicht um den Umgang.
Bei einem Umgangsverfahren ist auch unheimlich viel Psychologie im Spiel. Es kommt darauf an wie glaubhaft du wirkst und "rüberkommst".
So du dir denn nichts vorzuwerfen hast, lasse die KM mal ihre Kanonen abfeuern. Und dann antwortest du auf ihre Vorwürfe ruhig und sachlich. Bei Unterstellungen, die weder beweisbar noch widerlegbar sind, sagst du einfach und ruhig dass es nicht stimmt.
Gruß
Martin
Sie wird anbringen das ich gewaltätig bin.
Ostern hat sie mir den Umgang schon einmal boykottiert. Im beisein des JA hat sie gesagt, ich müsse erst einmal mit meiner neuen zusammen bleiben.
Ich brachte die Kinder zurück..(unter Androhung der Polizei und auf Empfehlung des JA). Bei der Übergabe gabs ein kleines Drama... die KM + Freundin standen in der Tür und schimpften wie die Rohrspatzen...die Kleine bei mir auf dem Arm am weinen und wollte mit mir mit... ich auf sie eingeredet... komm... wir sehen uns ja bald ..und so...
Dann kam die Freundin aus der Tür geschossen und sagt "jetzt reichts" und wollte mir die Kleine vom Arm reißen. Ich nurdiese von mir weg geschubst: Komm Kleine..wir gehen...
Dann sind die beiden voll auf mich los...wärend ich die Kleine auf dem Arm hatte. ich mich gewährt und die zwei weggeschubst... dabei hat die KM sich den Finger verstaucht..angeblich langzeitschaden inklusive Attest. Das einzige was ich dagegen vorbringen kann ist...das die Kinder sicherlich Aussagen können, das die zwei auf mich los sind und nicht umgekehrt. Und ich habe eine SMS aufgehoben, in der sich die Freundin bei mir entschuldigt hat.
Sonst gibt es wirklich nur pillepalle...die sie vorbringen könnte.
Hallo Sash,
Vorfall schildern so wie er war. SMS mitbringen zur Verhandlung.
Was soll das Gericht jetzt machen, wenn es zu diesem Vorfall zwei sich widersprechende Aussagen gibt? Aufzulösen ist das Ganze IMHO nicht.
Denke nicht dass dieser Vorfall eine Rolle spielen wird. Nun mach dir mal nicht ins Hemd...
Hilfreich wäre vielleicht noch die Einschätzung deines Anwaltes. Den würde ich auf jeden Fall noch anrufen. Kennt er den Richter, kann er vielleicht einschätzen, wie dieser reagiert. Zudem hatte er vielleicht schon vergleichbare Fälle.
Und dass der verstauchte Finger vom "Wegschubsen" kam, muss auch erst mal bewiesen werden. Bin zwar medizinischer Laie, aber Verstauchung und Langzeitschaden widerspricht sich doch irgendwie. Ich dachte immer Verstauchungen gehen irgendwann wieder weg.
Gruß
Martin
Hi,
die Gerichtsverhandlung findet am 19.09.06 statt. Inzwischen habe ich auch den Bericht vom Jugendamt bekommen. Der ist eigentlich ganz positiv für mich formuliert, auch wenn die gute Dame ein paar entscheidende Infos einfach aussläßt.
Die Justiz-Sekretärin sagte mir, dass die RA der KM einen Antrag auf Abweisung der einstweiligen Anordnung und der Umgangsregelung gestellt hat. Sie sagte, das wäre der übliche Weg der Gegenpartei - man würde sich jetzt komplett in Konfrontation begeben. Was soll ich jetzt davon halten?
Diese Stellungnahme wurde mir nicht zugestellt... !!! Ich habe freundlich darum gebeten mir bitte den Gegenantrag ebenfalls zukommen zu lassen. Da wird jawohl eine Begründung drinn stehen.
Hi Sash!
...auch wenn die gute Dame ein paar entscheidende Infos einfach aussläßt.
Wie üblich.Nicht persönlich nehmen.
Was soll ich jetzt davon halten?
Daß bei Dir nun das ganz normale und gängige Prozedere beginnt. Dreckschlacht der KM gegen den KV. Dazu wirst Du hier massenhaft den Rat bekommen: Bleib ruhig, gehe wenig bis gar nicht drauf ein und argumentiere ausschließlich im Sinne des Kindeswohls.
Grüße,
Milan
Hallo Sash,
Inzwischen habe ich auch den Bericht vom Jugendamt bekommen. Der ist eigentlich ganz positiv für mich formuliert, auch wenn die gute Dame ein paar entscheidende Infos einfach aussläßt.
Wäre hilfreich, den gesamten Text zu kennen. Welche Infos fehlen denn? Diese kannst du auch direkt im Termin anbringen.
Die Justiz-Sekretärin sagte mir, dass die RA der KM einen Antrag auf Abweisung der einstweiligen Anordnung und der Umgangsregelung gestellt hat. Sie sagte, das wäre der übliche Weg der Gegenpartei - man würde sich jetzt komplett in Konfrontation begeben. Was soll ich jetzt davon halten?
Die Komplett-Ablehnung des Antrages ist übliches Anwalts-Vorgehen. Im Termin wird vermutlich versucht, eine Einigung zu erzielen. Da du eine positive Jugendamtsbeurteilung hast, wäre z.B. die Frage zu stellen, ob denn die Mutter nicht vielleicht etwas uneinsichtig ist.
Sollten Argumente kommen, warum der Umgang nicht stattfinden soll, diese alle versuchen zu "zerlegen" bzw. darauf hinweisen, was das denn mit dem Umgang zu tun hat.
Kopf hoch & viel Glück
Martin
Hallo,
inzwischen liegt mir auch die Begründung der KM vor, meinen Antrag auf Umgangsregelung zurück zuweisen!
Nach kurzem Durchatmen habe ich angefangen zu analysieren. Aus 10 Gründen habe ich inzwischen nur noch 5, zu den ich Stellung beziehen möchte. Den Rest werde ich folgendermassen Kommentieren:
Den übrigen Vorträgen der gegnerischen Seite kann ich keinen sachlichen Inhalt entnehmen und verzichte daher auf eine Erwiderung.
Ich habe hier jetzt mal folgende Stellungnahme gepostet. Ist es sinnvoll den Richter auf die Kostenregelung hinzuweisen?
Meine Stellungnahme werde ich in tabellarischer Form darstellen, mit 1-5 Punkte. Hier mal Pkt.1, 2 und Pkt. 5
Stellungnahme zur Begründung der Antragsgegnerin vom xx.xx.2006.
Bezug/Zitat | Stellungnahme |
1) Es war von Frau P. vom Jugendamt vorgeschlagen worden, das versucht wird, eine außergerichtliche Regelung mit dem Ehemann herbeizuführen und ein Gespräch anzubieten.... | Der Versuch von Frau P. (Jugendamt) aufgrund meiner Bemühungen eine außergerichtliche Regelung über ein erneutes Vermittlungs-Gespräch herbeizuführen, scheiterte am fehlenden Einverständnis meiner getrennt lebenden Frau. Dies teilte mir Frau P am 17.08.06 um ca. 9:00 Uhr telefonisch mit. Nachweislich habe ich mich um eine außergerichtliche Konfliktlösung bemüht. In meinem Schreiben an das Jugendamt vom 16.8.06 ist folgende Bitte zu entnehmen: "..., wenn sie als „neutrale Instanz“ dahingehend vermitteln können, das meine Kinder ihr Recht in Anspruch nehmen können, ihren geliebten Papa zu sehen, ohne das sie in die Mangel familienrechtlicher Konfrontation geraten!"(das Schreiben an das Jugendamt kann auf Wunsch des Gerichts vorgelegt werden). Frau P. teilte mir weiterhin mit, dass sie meiner getrennt lebenden Frau deutlich gemacht hat, dass ich einen Antrag auf Umgangsregelung stellen werde, sollte sie weiterhin keine Einsicht zeigen und den Vaterentzug ihren Kindern gegenüber fortsetzten. Vielleicht ist meine Frau etwas uneinsichtig. Zum Wohl von L. und P., und auf Empfehlung von Frau P. vom Jugendamt, habe ich eine gerichtliche Regelung beantragt. |
2)…Frau P teilte am 31.8.06 mit, das der Antragssteller ein solches Gespräch nicht wollte. | Am 31.8.06 schlug mir Frau P. telefonisch die Möglichkeit vor, zusammen mit der Erziehungsberatungsstelle eine Konfliktlösung zu finden. Ich äußerte meine Bereitschaft meinen Teil als Vater dazu beizutragen, um vorhandene Schädigungen meiner Tochter aufzuarbeiten. Schließlich müsse man die Situation ja auch ganzheitlich betrachten. Eine solche Maßnahme kann jedoch nicht erfolgen, solange unseren Kindern weiterhin seelische Schädigung seitens meiner Frau zugeführt wird. Nur wenn beide Eltern ihr Umgangsrecht wahrnehmen können, ist eine elterliche und damit gleichberechtigte Konfliktlösung über eine Beratungsstelle möglich. |
5.) Antrag auf Prozesskostenhilfe der Antragsgegnerin | Meine getrennt lebende Frau muss lernen, dass Konfliktlösungen weder auf Kosten der Kinder, noch auf Kosten des Staates durchsetzbar sind! Aus diesem Grund, und unter Bezugnahme des nachfolgend aufgeführten Urteils, hinsichtlich des hier aufgeführten Pkt.1, ist der Antrag auf Prozesskostenhilfe der Antragsgegnerin zurückzuweisen.
"Hat ein Elternteil nicht an vom Jugendamt angebotenen Gesprächen teilgenommen, so ist ihm Prozesskostenhilfe zu versagen (OLG Brandenburg vom 22.3.05 - 9 WF 67/05, veröffentlicht in Das Jugendamt, 5/2005, 261-262)". Weiterhin § 83 Grundsatz der Kostenpflicht, Satz 2 Abs.2 |
Was meint ihr dazu..ist die Stellungnahme O.K.?
Hallo Sash,
das mit der Prozesskostenhilfe würde ich weglassen. Es kann dir doch eigentlich egal sein, ob sie PKH bekommt oder nicht. Es könnte dir (schlimmstenfalls) so ausgelegt werden, dass du "auf Krawall gebürstet" bist und du sie mit der Klage nur schädigen willst. Entweder kommt das Gericht von selbst darauf oder auch nicht - für den Umgang spielt das keine Rolle. Und um den Umgang geht es hier.
Das Schreiben an das Jugendamtes würde ich einfach beilegen. Gerichte (zumindest Amtsgerichte) sind stark be- oder auch überlastet, das Anfordern des Schreibens bedeutet für den Richter einen weiteren (wenn auch kurzen) Schriftsatz zu verfassen - aus seiner Sicht zusätzliche und unnötige Arbeit.
Gruß
Martin
Hi Martin,
ich glaube du hast recht... lass den Pkt. 5 weg. Immer schön den "Schmusepapa" abgeben 🙂
Wie sieht es denn mit Zeugenaussagen aus? Sollte ich die vorab (eidenstattlicht beglaubigt) an den Richter schicken, oder reicht es aus, eine solche Aussage für wärend der Verhandlung aus der Tasche zu ziehen?
Ich möchte nur vermeiden, dass die Antragsgegnerin sich darauf vorbereiten kann, schließlich bekommt sie ja immer eine Kopie vorab.
Weiterhin hat die KM an der Schule verbreitet, ich sei nicht Erziehungsberechtigt !! Die Schule sagte mir, sie sei angewiesen mir keinerlei Infos zukommen zu lassen. Inzwischen habe ich eine schriftliche Entschuldigung der Schule.
Auch hier überlege ich, im Vorfeld den Richter davon in Kenntnis zu setzen, oder eben erst in der Verhandlung.
....???
Hi Sash!
Wie sieht es denn mit Zeugenaussagen aus? Sollte ich die vorab (eidenstattlicht beglaubigt) an den Richter schicken, oder reicht es aus, eine solche Aussage für wärend der Verhandlung aus der Tasche zu ziehen?
In aller Regel der Fälle interessiert das Gericht keine Zeugen. In der Verhandlung werden sie nicht geladen. Eidesstattliche Versicherungen erhöhen die Papiermasse und damit die Gefahr, daß der Richter alles nur quer liest und das Wesentliche ÜBERliest. Zudem würde es mich wundern, wenn der Richter ein Schriftstück, welches Du in der Verhandlung "zückst" tatsächlich liest.
Grüße,
Milan
Hallo Sash,
ich glaube du hast recht... lass den Pkt. 5 weg. Immer schön den "Schmusepapa" abgeben 🙂
Das hat eher was mit Strategie zu tun bzw. heißt auch "Konzentration aufs Wesentliche"
Wie sieht es denn mit Zeugenaussagen aus? Sollte ich die vorab (eidenstattlicht beglaubigt) an den Richter schicken, oder reicht es aus, eine solche Aussage für wärend der Verhandlung aus der Tasche zu ziehen?
Wieviele hast du denn? Wenn es mind. 1 Kilo Papier ist, würde ich es machen. Das beeindruckt sicher ungemein... :ironie:
Im Ernst, bringen dich die Zeugenaussagen weiter oder was willst du damit beweisen? Ich würde (falls benötigt) auf Tatsachen hinweisen, die dir helfen. Sollte das von der Gegenseite bestritten werden, kannst du ja mal darauf hinweisen, dass es Zeugen gibt, die bereit sind, dies zu bestätigen, auch mit einer eidesstattlichen Versicherung. Dass das Gericht darauf aber eingehen wird, glaube ich eher nicht (s. Milans Post).
Weiterhin hat die KM an der Schule verbreitet, ich sei nicht Erziehungsberechtigt !! Die Schule sagte mir, sie sei angewiesen mir keinerlei Infos zukommen zu lassen. Inzwischen habe ich eine schriftliche Entschuldigung der Schule.
Auch hier überlege ich, im Vorfeld den Richter davon in Kenntnis zu setzen, oder eben erst in der Verhandlung.
Blöde Frage: Was hat das mit dem Umgang zu tun? Einfache Antwort: Nichts! Es hat was mit dem "gelebten gemeinsamen Sorgerecht" zu tun, was bei euch nicht funktioniert.
Bei Gelegenheit kannst du das anbringen in der Verhandlung. Kannst ja sagen, das hättest du noch ans Gericht schicken wollen, hattest es aber zu dem Zeitpunkt gerade nicht "kopierbereit" :wink:.
Das Schreiben kann dir helfen - gerade bei der Argumentation, warum eine gerichtliche Regelung notwendig ist. Als Beispiel kannst du anführen, dass sie alles boykottiert, so auch die Schulauskunft. Und das hast du schriftlich, ist damit nicht widerlegbar.
Versuche dich auf die Argumente und "Attacken" der Mutter vorzubereiten. So alle meine "Trümpfe" würde ich im "Vorfeld" aber nicht aufdecken - hat was mit "Strategie" zu tun. Wie viele hier meinst du du müsstest deine gesamte "Munition" vor dem Termin abfeuern. Wichtiger ist aber eine klar durchdachte (Argumentations-)Strategie. Da sieht es doch gar nicht so schlecht aus bei dir, oder?
Gruß
Martin
Moin Sash!
Wenn Du auf alles, was die KM so treibt, blindlings eingehst, dann bekommt der Richter diesen Eindruck:
Zwei Elternteile zerfleischen sich gegenseitig.
Wenn Du alles, was die KM so treibt, erträgst und (offiziell) ausblendest, nur für das Wohl des Kindes argumentierst, dann bekommt der Richter diesen Eindruck:
Die Mutter zerfleischt den Vater.
Mit welchem Eindruck glaubst Du wirst Du dem Richter symphatischer und erziehungsgeeigneter? 😉
Grüße,
Milan
Hi sash,
Was meint ihr dazu..ist die Stellungnahme O.K.?
Ist das noch aktuell? Dann hätte ich noch einige Anmerkungen.
Warum machst Du das ohne Anwalt? Du hast doch einen, oder?
Liebe Grüße,
Mux
Wichtiger ist aber eine klar durchdachte (Argumentations-)Strategie
ja... die habe ich wohl... inzwischen zeigt sich auch, das durch intensives Auseinandersetzen mit der Sache ich inzwischen ein Projekt daraus gemacht habe. Tabellarisch alle Vorwürfe und auch möglichen Vorwürfe aufgeführt und mir ein Argumentationskonzept aufgebaut - sofern der Richter überhaupt auf den "Killefit" eingeht.
Wenn Du alles, was die KM so treibt, erträgst und (offiziell) ausblendest, nur für das Wohl des Kindes argumentierst, dann bekommt der Richter diesen Eindruck:
Die Mutter zerfleischt den Vater.
Jap - ich fühle mich recht komfortabel - inzwischen.
Warum machst Du das ohne Anwalt?
Weil ich mir nix vorzuwerfen habe. Mein Ziel ist - meine Kinder wieder zu sehen, und nicht gegen die KM zu schießen. Sie tut mir eher Leid das sie mit knapp 40 Jahren nicht begreift, was sie da eigentlich tut. Das läßt mich ruhig bleiben.
Hi Sash,
Du brauchst mit dem Anwalt nicht auf die Mutter zu schießen. Er soll Dich beraten und Hilfestellung geben, z. B. Deine Stellungnahme durchsehen. Dass Du Dir nichts vorzuwerfen hast, ist ein seltsames Argument. Also sollten alle unschuldig Angeklagten auf einen Anwalt verzichten? Deine Ex zieht doch mit Anwalt in den Kampf, oder? Und um was geht es? Du willst Umgang für Dein Kind. Dafür brauchst Du bestmögliche anwaltliche Beratung (nochmal: er muss ja nicht in Erscheinung treten). Ich ersehe nur aus Deinen Postings Deine emotionale Anspannung (die ich sehr genau verstehe, weil ich auch bald in Deiner Sitaution sein werde), die Dir aber bei gerichtlichen Auseinandersetzungen sehr im Wege stehen kann.
Gut, Du musst es wissen.
Ich würde, falls es noch möglich ist, Deine Stellungnahme versachlichen und auf beweisbare Tatsachen begrenzen. Emotionale Anwürfe und Unterstellungen gegen die Mutter haben da nichts zu suchen, allgemeine Statements ebenfalls nicht.
1) Es war von Frau P. vom Jugendamt vorgeschlagen worden, das versucht wird, eine außergerichtliche Regelung mit dem Ehemann herbeizuführen und ein Gespräch anzubieten....
Der Versuch von Frau P. (Jugendamt) aufgrund meiner Bemühungen eine außergerichtliche Regelung über ein erneutes Vermittlungs-Gespräch herbeizuführen, scheiterte am fehlenden Einverständnis meiner getrennt lebenden Frau. Dies teilte mir Frau P am 17.08.06 um ca. 9:00 Uhr telefonisch mit. Nachweislich habe ich mich um eine außergerichtliche Konfliktlösung bemüht. In meinem Schreiben an das Jugendamt vom 16.8.06 ist folgende Bitte zu entnehmen: "..., wenn sie als „neutrale Instanz“ dahingehend vermitteln können, das meine Kinder ihr Recht in Anspruch nehmen können, ihren geliebten Papa zu sehen, (das Schreiben an das Jugendamt kann auf Wunsch des Gerichts vorgelegt werden).
Frau P. teilte mir weiterhin mit, dass sie meiner getrennt lebenden Frau deutlich gemacht hat, dass ich einen Antrag auf Umgangsregelung stellen werde, sollte sie weiterhin keine Einsicht zeigen und den Vaterentzug ihren Kindern gegenüber fortsetzten.Vielleicht ist meine Frau etwas uneinsichtig.
Zum Wohl von L. und P., und auf Empfehlung von Frau P. vom Jugendamt, habe ich eine gerichtliche Regelung beantragt.2)…Frau P teilte am 31.8.06 mit, das der Antragssteller ein solches Gespräch nicht wollte.
Am 31.8.06 schlug mir Frau P. telefonisch die Möglichkeit vor, zusammen mit der Erziehungsberatungsstelle eine Konfliktlösung zu finden. Ich äußerte meine Bereitschaft meinen Teil als Vater dazu beizutragen,
um vorhandene Schädigungen meiner Tochter aufzuarbeiten. Schließlich müsse man die Situation ja auch ganzheitlich betrachten. Eine solche Maßnahme kann jedoch nicht erfolgen, solange unseren Kindern weiterhin seelische Schädigung seitens meiner Frau zugeführt wird. Nur wenn beide Eltern ihr Umgangsrecht wahrnehmen können, ist eine elterliche und damit gleichberechtigte Konfliktlösung über eine Beratungsstelle möglich.5.) Antrag auf Prozesskostenhilfe der Antragsgegnerin
Meine getrennt lebende Frau muss lernen, dass Konfliktlösungen weder auf Kosten der Kinder, noch auf Kosten des Staates durchsetzbar sind! Aus diesem Grund, und unter Bezugnahme des nachfolgend aufgeführten Urteils, hinsichtlich des hier aufgeführten Pkt.1, ist der Antrag auf Prozesskostenhilfe der Antragsgegnerin zurückzuweisen."Hat ein Elternteil nicht an vom Jugendamt angebotenen Gesprächen teilgenommen, so ist ihm Prozesskostenhilfe zu versagen (OLG Brandenburg vom 22.3.05 - 9 WF 67/05, veröffentlicht in Das Jugendamt, 5/2005, 261-262)".
Weiterhin § 83 Grundsatz der Kostenpflicht, Satz 2 Abs.2
Du siehst, dass bei einigen Punkten nicht mehr viel übrig bleibt, wenn Du Dich auf die Tastsachen beschränkst. Punkt 2 würde ich noch ausführen: Was wurde vereinbart, wie hat Frau P. auf Deine Bereitschaft reagiert?
Wie erklärst Du Dir die Behauptung der Gegenseite?
Viel Glück,
Mux
Hi,
Wie erklärst Du Dir die Behauptung der Gegenseite?
grundsätzlich glaube ich, dass die KM lediglich bestimmte Verhaltensregeln meinerseits erzwingen will. Sie selber hat meiner Schwägerin und auch meiner Freundin gegenüber geäußert, das ich mich öffentlich für den Satz, "Erschieß doch lieber die S. als die Mama" entschuldigen soll. Ich müsse lernen, wie ich mich den Kindern gegenüber zu verhalten habe (Formulierung der Gegenseite in der Begründung). Sie könne nicht dulden, dass unsere Kinder ihre Freundin nicht mögen (Das sie sie nicht mögen, liegt natürlich an mir. Eigenes Fehverhalten wird nicht gesehen).
Das habe ich aber nicht in meine Stellungnahme geschrieben... sondern nur wie oben empfholen, die Fakten.( Nur noch Pkt. 1 und 2)
In wie weit kann und sollte ich in der Verhandlung auf Leitsätze aus Gerichtsurteilen verweisen? Spiele ich mich dann als Richter auf? Oder soll ich lediglich mit der Argumentation des Kindeswohls die haltlosen Vorwürfe "zerpflücken"?
OLG Frankfurt vom 14.04.2003 - 4 UF 102/02 (Normenkette: BGB 1684 Abs. 1)
Orientierungssatz: Der sorgeberechtigte Elternteil darf eigene Wünsche und Forderungen an den anderen Elternteil nicht durch Verknüpfung mit der Gewährung des Umgangsrechts mit den Kindern durchzusetzen versuchen. Inakzeptabel ist hierbei zugleich, daß der sorgeberechtigte Elternteil die Kinder derart in den Konflikt mit dem anderen Elternteil einbezieht, daß diese infolge des für sie entstehenden Loyalitätskonflikts scheinbar selbst den Kontaktabbruch wünschen. Selbst wenn das Verhalten des umgangsberechtigten Elternteils aus pädagogischerr Sicht erheblich zu beanstanden sein sollte, so wäre dies doch - in den Grenzen einer Gefährdung des Kindeswohls- als eigenverantwortliches Verhalten hinzunehmen.
Saaaaaaaaaash - mach die Augen auf!!!!!!!
Deine Exe ist nicht mehr auf dieser Welt!! Alles was sie sagt, egal zu wem, hat keinerlei Wert mehr. Das sind Ausreden, Beschwichtigungen, Versuche der Erklärungen, Rechtfertigungen. Du sollst "entvatert" werden. Und natürlich kann sie DAS nirgends klar sagen.
Die Frau hat mächtig einen an der Klatsche. Das einzige, was Du ihrer Meinung nach zu lernen hast ist, daß die Kinder ihr Besitz sind und Du keine Ansprüche zu stellen hast an ihnen. Aber egal. Vergiss das. Dreh es rum und denk nur noch an die Kids:
Deinen Kids soll der Vater genommen werden. Wie sie das macht, kann Dir egal sein. Denn das ist dem Richter und allen beteiligten Stellen auch völlig egal. Egal sind denen nur die Kids nicht. Und genau DORT mußt Du ansetzen.
Ich weiß ja wie schwer das ist und in meinen ersten Monaten habe ich selbst auch versucht alles und jeden in Grund und Boden zu argumentieren. Und es hat nichts gebracht. Absolut gar nichts. Zwar habe ich mehr als 15 Vorwürfe gegen mich detailliert widerlegt mit Belegen und allem Drum und dran. Aber weder die Vorwürfe gegen mich noch meine Gegenbelege haben irgendwen interessiert. So ist das eben in BRD.
Die Kids brauchen Kontakt zum Vater. Den wieder her zu stellen sollte Deine einzige Strategie sein!
Und: nimm Dir um Himmels Willen einen Anwalt. Du bist nicht im Strafrecht, wo Du als Unschuldiger blos Deine Unschuld belegen mußt und dann aus der Nummer raus bist. Du bist im Familienrecht, Zivilrecht. Da ticken die Uhren ganz anders. Dort bist Du Elternteil zweiter Klasse und Vernunft wirst Du dort nicht finden.
Versuch Dir nen schönen Tag in der Sonne zu machen und gib die Sache nem Anwalt.
Grüße,
Milan