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ABlehnung PKH: Lebensversicherungen einsetzen?

 
(@ingrid)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,

wieder mal ein unerfreulicher Brief meiner Anwältin: Die PKH wurde aufgrund meiner unglaublichen Vermögenswerte abgelehnt (vom Einkommen her hätte es geklappt.)

Ich habe eine Riesterrente, deren Rückkaufswert 700,- € betragen würde (alle staatlichen Zulagen würden ja wieder zurück überwiesen werden)

und eine kombinierte BU mit Altersvorsorge, wobei dort der Hauptteil in der BU liegt. Mit einem derzeitigen Vermögenstand von ca. 1600,- €. Die taste ich natürlich im Leben nicht an, weil ich inzwischen nie wieder eine BU-Versicherung ohne Gesundheitsprüfung kriegen würde und dann im Zweifelsfall weder überleben noch Unterhalt zahlen könnte für meine Kinder.

Meine Anwältin wird wohl Widerspruch einlegen. Was meint Ihr: Wird das Erfolg haben?

Ich habe wirklich gar kein Geld irgendwo und müsste einen Kredit aufnehmen - zusätzlich zu meinem Bafög-Kredit. FAst denke mich, ich sollte unter diesen Umständen der Scheidung widersprechen - weil ich die Kosten nicht tragen kann.....(nee, nicht im Ernst :wink:)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.03.2010 12:50
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Ingrid,

Du hast bei PKH sog. Schonvermögen, dass mit dem eines ALG II Empfängers gleichzusetzen ist. Wenn ich das richtig auf dem Schirm habe müssten das 2.300,00 €  oder 2.600,00 € sein (das steht aber auch in der Anlage zum PKH-Vordruck). Sollte Dein "Vermögen" unter diesem Freibetrag sein hast Du wohl gute Chancen.

lg
sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2010 13:13
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Ingrid!
Ich war damals ähnlich versichert wie Du, ein erläuterndes Schreiben ans Gericht, dass die Versicherungen zur Absicherung der Berufsunfähigkeit und der Rente sind, hat bei mir genügt.
Meines Wissens sind Kapitalversicherungen zur Vorsorge untouchable.
Ist die BU denn an eine LV gekoppelt (ich frage wegen dem Titel Deines Fadens)?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2010 14:10
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

ich denke da ähnlich wie 82Marco. Wenn du dem Gericht glaubhaft machen kannst, dass es sich
nicht um einen Fonds oder so handelt, wo du ständig Kapital entnehmen kannst, sondern um die
Absicherung der Rente, kann dies sich unter Umständen doch noch positiv für dich auswirken.

Meines Wissens sind Kapitalversicherungen zur Vorsorge untouchable.

Das denke ich auch.

Ist die BU denn an eine LV gekoppelt (ich frage wegen dem Titel Deines Fadens)?

Das wäre denke ich gut, da dann ersichtlich ist, dass die Absicherung der Erwerbslosigkeit, bzw.
Berufsunfähigkeit dient - und nicht der Führung eines aufwendigen Lebensstils.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2010 14:18
(@ingrid)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,

vielen Dank für die schnellen Antworten.

Das Schonvermögen ist 2600,-. aber ich habe vorhin die Berechnungen für den Rückkauf erbeten von der Allianz und da errechnen sich 450 für die Riesterrente und 3011,- für die kombinierte BU-Altersrente.

Nein, Lebensversicherungen sind das beides nicht, sondern reine Altersversicherungen. Nichts Kapitalentnahme und aufwendiger Lebensstil.

Wenn das allerdings an den 2600 festgemacht wird - dann gute Nacht und keen Bette.....

Ich dachte eigentlich auch, dass eine Altersvorsorge doch irgendwie unantastbar ist - und eine BU erst recht - zumal ich ja gigantische Unterhaltsverpflichtungen habe...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.03.2010 20:11
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ingrid,

ich bin da kein ausgewiesener Experte, aber anders als bei einem Auto oder Sparbuch geht es in Deinem Fall nicht um nach Belieben verflüssigbares "Vermögen", sondern konkret um den Schutz vor Berufsunfähigkeit. Möglicherweise hat der zuständige Richter (noch) nicht begriffen, dass solche Versicherungen meist auf Lebensversicherungsbasis abgewickelt werden (wie beispielsweise auch Ausbildungsversicherungen für Kinder) und die LV einfach mit einer Art Sparstrumpf gleichgesetzt.

Google in diesem Zusammenhang mal nach dem Begriff der "Billigkeit"; ich bin relativ sicher, dass nicht von Dir verlangt werden kann, diese Versicherung (noch dazu mit grossem Verlust) aufzulösen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2010 20:20
(@ingrid)
Schon was gesagt Registriert

nee, unter "Billigkeit" habe ich nichts Genaues gefunden - außer unseren Faden hier  :rofl2:

Aber ich hoffe sehr, dass Du recht hast  - da kam ja vorhin auch schon eine sehr ermutigende Antwort.

Nur machen Gerichte ja nciht unbedingt, was gerecht ist . auf solche Dinge zähle ich - nahcdem ich die vielen Geschichten hier gelesen habe, eigentlich nicht mehr.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.03.2010 20:48
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

private Altersvorsorge mit Sperrfrist ist bei der Ermittlung des Vermögens unbeachtet zu lassen. Also mal den BU-Vertrag hierauf prüfen. Die Riesterrente bleibt zumindest außen vor.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2010 20:52
(@ingrid)
Schon was gesagt Registriert

Wird gemacht, chef!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.03.2010 21:04