Hallo
Nach 13 Jahren habe ich endlich wieder Kontakt zu meiner ältesten Stieftochter (nicht adoptiert).
Eigentlich ein Grund zur Freude, und ich freu mich wirklich wie bolle, aber wie heißt es so schön? Kleine Kinder, kleine Sorgen, große Kinder, große Sorgen.
Vor ein paar Monaten wurde M. von meiner Ex-Frau vor die Tür gesetzt und sie ist zu ihrem Freund und seiner Familie gezogen.
Leider war ihr Freund wohl damit überfordert und so kam es zur Trennung. Da sie nicht wusste wohin, war es für uns selbstverständlich, das sie erst mal zu uns kommt.
Jetzt müssen wir uns aber auch um den ganzen Papierkram kümmern, den vorher die Eltern des Freundes angeleiert hatten.
Es wurde z.B. ein Abzweigungsantrag des Kindergeldes gestellt, welches vorher die Mutter von M. erhalten hat.
Dieser Antrag wurde abgelehnt und es wurde Widerspruch eingelegt.
Dieser Widerspruch wurde jetzt auch abgelehnt.
Was kann ich tun, damit M. ihr Kindergeld erhält und meine Ex das Geld nicht selbst auf den Kopf haut?
Vielen Dank im Voraus
Martin
Hallo,
wenn ich es richtig verstanden habe, dann zahlt der Vater an die KM 250 Euro Unterhalt für die Tochter.
Deshalb kann keine Abzweigung an die Tochter erfolgen.
Dagegen kommt ihr nicht an.
Falls das Kind minderjährig ist:
Es wäre als erstes festzustellen, dass das Kind bei Dir lebt und Du deshalb den Unterhalt zu bekommen hast, wobei die KM ebenfalls barunterhaltspflichtig wird. Beide Eltern müssten den Unterhalt an Dich zahlen.
Falls das Kind volljährig ist:
Dann erhält das Kind direkt den Unterhalt. Wenn die KM das Kindergeld nicht weiterleitet, dann sollte der KV das KG beantragen und an das Kind weiterleiten.
VG Susi