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Akteneinsicht Jugendamt, Ergänzungspflegschaft, Strafverfahren gegen KM

 
(@maltew)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich möchte Euch um Unterstützung bitten bei einer recht komplexen Frage, die ich irgendwie nicht zu lösen vermag. Es geht mir darum, Einsicht in eine Stellungnahme der Polizei zu erhalten, die an das Jugendamt versandt wurde. Zunächst kurz etwas zu den Rahmenbedingungen:

- ich bin Vater eines vierjährigen Sohnes
- mein Sohn hat noch einen Halbbruder (gleiche Mutter, anderer Vater), der zwei Jahre älter ist
- der Mutter wurde im vergangenen Jahr das Sorgerecht in einem Verfahren nach § 1666 BGB entzogen
- das ABR, die Gesundheitssorge und das Recht auf Beantragung von Jugendhilfemaßnahmen liegen beim Ergänzungspfleger (Jugendamt)
- die restliche elterliche Sorge wurde im Rahmen des § 1666 BGB Verfahrens als gemeinsames Sorgerecht für die entsprechenden Elternteile begründet (vorher hatte die Mutter für meinen Sohn das ASR)
- beide Kinder leben seit einem halben Jahr in einem Heim
- ich habe einmal im Monat ein Wochenende Umgang mit meinem Sohn und wöchentliche Telefonkontakte.

Vor 1 1/4 Jahr war die Mutter mit beiden Kindern im Krankenhaus. Während dieser Zeit wurde dem Älteren, der eine Schmerztherapie u. a. mit Morphin hatte, vermeintlich zu viel Morphin über einen Infusionmaten verabreicht. Die Polizei und Staatsanwaltschaft gehen (wohl) davon aus, dass die Überdosierung durch die KM (Manipulation des Gerätes) erfolgte; die Mutter stand zu diesem Zeitpunkt im Verdacht, am Münchhausen-by-Proxy Syndrom zu leiden.

Nun gab es im Dezember letzten Jahres einen gerichtlichen Vermittlungstermin. In diesem Termin wurde zunächst der Umgang der Väter mit beiden Kindern erörtert. Beide Väter wollten Übernachtungen der Kinder zu Besuchswochenenden (1x/Monat) und haben diese auch bekommen. Auch die Mutter nahm an dem Termin teil und wollte wissen, ob der derzeit nur begleitete Umgang ggf. gelockert werden könnte.

In diesem Rahmen hat das Jugendamt darauf hingewiesen, dass die Mutter nicht nur im Verdacht stünde, den Gesundheitszustand des älteren Sohnes zu beeinflussen, sondern auch den des jüngeren, also meines Sohnes. Das Jugendamt hat hier Bezug genommen auf ein Schreiben der Polizei an den Ergänzungspfleger (Jugendamt) und daraus sinngemäß vorgetragen. Es scheinen dort wohl auch Wahrnehmungen der Pflegekräfte im Krankenhaus enthalten zu sein. Darüber hinaus wurden beide Väter in diesem Erörterungstermin vom Jugendamt aufgefordert, sich dieses Schreiben durchzulesen, um sich besser von der Mutter abzugrenzen. Die Väter können sich das Schreiben gerne durchlesen, so die Mitarbeiterin. Ich hatte darum gebeten, das Schreiben doch dem Richter zu geben und an das Protokoll zur Verhandlung zu hängen. Dem ist der Richter leider nicht gefolgt.

Nun habe ich beim Jugendamt Akteneinsicht beantragt und erhalte diese in sehr wenigen Teilbereichen auch. Dieses Schreiben soll ich nun nach heutiger Rücksprache mit der entsprechenden Mitarbeiterin nicht mehr erhalten dürfen, weil hier die schutzwürdigen Interessen der Mutter verletzt würden. Die Mitarbeiterin hat hier sicherheitshalber noch mal mit dem Abteilungsleiter im Landratsamt (der ist Jurist) gesprochen und kommt daher zu dieser Haltung.  Ich dürfe das Schreiben auch nicht in Teilen bekommen, wenn halt alles bis auf den Satz, der meinen Sohn betrifft geschwärzt würde.

Für mich ist das Schreiben wichtig, weil ich sowohl die Formulierungen als auch die zeitlichen Abläufe für meine Bewertung des vorgefallenen gerne genau wissen möchte.

Und es ist für mich obskur, dass im Erörterungstermit mit dem Schreiben rumgewedelt wird und dass die Väter das lesen sollen und das Jugendamt dann kuscht, wenn es konkret wird.

Ich bin momentan ziemlich ratlos und habe mehrere Szenarien durchgespielt, die aber alle nicht sicher dazu führen, dass ich dieses Schreiben bekomme.

Erstmal kann ich gar nicht so richtig einordnen, wie die Polizei jetzt dazu kommt, dem Ergänzungspfleger (wohl namentlicher Adressat in dem Schreiben) etwas zu schicken. Dürfen die das einfach? Soll das dann eine Gefährdungsmeldung sein, bei der die Schweigepflichten aufgehoben sind? Oder darf der Ergänzungspfleger hier meinen Sohn gegenüber der Polizei vertreten und Auskünfte einholen im Rahmen der Gesundheitssorge?

a) Klage beim Verwaltungsgericht auf Akteneinsicht der betroffenen Stellen?

So richtig möchte ich da jetzt auch nicht ein Kostenrisiko eingehen. Habe ein paar Verwaltungsgerichtsurteile gelesen und es scheint ja so zu sein, dass das Verfahren nicht kostenfrei ist, wenn es um die gerichtliche Beteiligung des Jugenamts an einem Familiengerichtsverfahren geht. Mir ist aber nicht so richtig klar, wie man das Schreiben der Polizei an den Ergänzungspfleger dann einordnen sollte.

b) Nebenklage im Strafverfahren

Hier wäre überhaupt mal die Frage, ob ich mit meinem Restsorgerecht überhaupt meinen Sohn als Nebenkläger im Strafverfahren vertreten darf. Ein beizuordnender Anwalt würde dann immerhin Akteneinsicht in die Akte bei der Staatsanwaltschaft bekommen, oder? Das wären aber auch ein hoher finanzieller Aufwand mit Anwalt etc. nur für einen Absatz aus dem Schreiben. Und das Strafverfahren scheint sich ja auch nicht direkt um einen Sohn zu drehen, sondern seinen älteren Halbbruder.

c) Eigener Antrag auf Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft?

Habe keine Ahnung, ob ich mit dem Restsorgerecht in Vertretung meines Sohnes Akteneinsicht bekommen kann.

d) Anfrage an das Krankenhaus

Das wäre noch eine Idee. Ob vielleicht das Krankenhaus mir einen entsprechenden Bericht zukommen lassen kann. Hier ist auch die Frage, wie das mit der Gesundheitssorge läuft, die beim Ergänzungspfleger liegt. Zählt hierzu das Recht auf Entscheidung in Fragen der Gesundheit, oder liegt da auch das Recht auf Information über den gesundheitlichen Zustand mit dabei. Diese Abgrenzung erschließt sich mir nicht so wirklich.

Ich danke Euch vorab für Eure Unterstützung,

viele Grüße

MalteW

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2014 18:08