ALG1 über 50
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

ALG1 über 50

 
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tach!

ALG 1 gibt es ja für 50 Jährige 3 Monate länger. 15 Monate afaik.

Muss man dafür eigentlich schon zu Beginn der Arbeitslosigkeit 50 sein, oder reicht es am Ende?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2009 23:24
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi beppo,
die Antwort müsste sein -

§ 127 SGB III
Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich
1.nach der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der um drei Jahre erweiterten Rahmenfrist und
2.dem Lebensalter, das der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs vollendet hat

1.) bedeutet eine Art Anwartschaftszeit in der du pflichtversichert beim Amt fArbeit  gewesen sein musst.
2.) beantwortet deine Frage

Und dann kommt da noch die Tabelle mit nach unterschiedlichen Alter gestaffelten Anspruchszeiten...

ligr am Tag der Arbeit von ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2009 10:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin ginnie,

ich danke dir!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.05.2009 11:25