Hallo zusammen,
ich habe ein etwas ungewöhliches Anliegen. Die Sozialarbeiterin meiner Nochehefrau belästigt unsere Kinder.
Zunächst die Vorgeschichte. Ich und meine Frau haben zwei gemeinsame Kinder, 15 und 9 Jahre alt. Meine Frau ist nach wiederholtem Verkehrsunfall unter Alkohleinfluss vor 1,5 Jahren zum Aufenthalt in der Forensischen Psychiatrie verurteilt worden. Einhergehend mit dem ganzen Verfahren beseht seit nunmehr zwei Jahren ein Kontaktverbot der Mutter zu den Kindern. Sie darf nicht anrufen, keine Briefe schreiben....
Mir wurde auch das alleinige Sorgerecht zurgesprochen.
Es gab in der Klinik mit Psychologen arrangierte und auch mit dem Psychologen den die Kinder zeitweise hatten betreute Besuchstermine. Drei Stück in einem Jahr.
Seit Juni lebt meine Frau nun in einer Wohngruppe für Suchtkranke Frauen und seit dem gibt es massiv Ärger was das Kontaktverbot angeht.
Meine Frau hält sich daran. Sie nimmt direkt keinen Kontakt zu den Kindern auf, dafür aber ihre Sozialarbeiterin. Hier nur die Höhepunkte des Stalkings.
- Anruf am Nachmittag. Sohn (9) geht ans Telefon. Sozialarbeiterin erklärt dem Jungen, dass er sich freuen könne denn Mama käme bald wieder nach Hause.
Der Junge war nicht mehr zu beruhigen und hat in der Nacht sogar ins Bett gemacht.
- Beim Turnfest der Tochter vor zwei Wochen war die Sozialarbeiterin da und hat ein Video meiner Tochter gedreht und sie angesprochen.
- Die Sozialarbeiterin ruft bei den Schulen der Kinder an und bittet um einen Bericht über die Entwicklung der Kinder.
Meine Frau akzeptiert nicht, dass sie nach Abschluss ihrer Therapie nicht wieder nach Hause zurück kommen wird. Sie ist der Meinung, dass wir bald wieder eine glückliche Familie sein werden. Ich habe in der Zeit in der sie in der Klinik war erkannt, dass es uns ohne sie besser geht. Die letzten Jahren mit einer Alkoholikerin war für alle in der Familie hart und ein Kampf. Meine Kinder und auch ich sind nach diesem Kampf wie befreit.
Auch das Jugendamt sieht eine Rückkehr der Mutter in die Familie zumindest in naher Zukunft als Kindeswohlgefährdend an. Die Mutter ist zu labil.
Auch das Familiengericht das die Kontaktsperre erlassen hat sieht zumindest den Kontakt zwischen Mutter und dem neunjährigen Sohn als kritisch an. Den Kontakt zur 15 jährigen Tochter so Gericht und Jugendamt kann nicht verboten werden wenn die Tochter den Kontakt wünscht. Derzeit wünscht die Tochter aber keinen Kontakt. Ein begleiteter Umgangstermin in der Wohngruppe ist gescheitert.
Die Sozialarbeiterin und auch die Leiterin der Wohngruppe sind nicht einsichtig. Sie verstehen sich als "Anwälte der Frauen". Der Wunsch der Mutter zur Familie zurück zu kehren ist ihrer Meinung nach zu respektieren. Ziel der Therapie in der Wohngruppe sei es die Mutter so zu stabilisieren, dass sie wieder für die Familie sorgen könne. Sollte mir das nicht passen stünde es mir frei, die Familie nach Rückkehr der Mutter in die Familie diese zu verlassen und der Mutter Kinder und Haus zu überlassen.
Die Einrichtung ist eine private Einrichtung die aber von der Stadt mitfinanziert wird. Dort bei der Stadt habe ich mich bereits beschwert, man sieht sich aber nicht zuständig. Auch das Jugendamt hat die Einrichtung schon aufgefordert die Kontaktaufnahme einzustellen aber auch ohne Erfolg. Ich habe mein Problem sogar meinem Bundestagsabgeordneten vorgetragen. Der war zwar wie alle denen ich die Geschichte erzähle fassungslos aber auch machtlos.
Habt ihr noch eine Ahnung an wen ich mich wenden kann ansonsten muss ich zivilgerichtlich gegen die Einrichtung vorgehen.
Die gehört wohl selbst in die Psychiatrie. Wie stellen die sich das vor? Wollen sie dich zwingen, mit dieser Frau zusammen zu laben?
Anzeigen. Das ist glasklar Stalking.
Hallo,
ich würde die Einrichtung schriftlich - Einschreiben Rückschein - über das Kontaktverbot für die KM informieren und mitteilen, dass sollte die Einrichtung nicht die Kontaktversuche sofort einstellen auch für die Einrichtung und die Sozialarbeiter ein Kontaktverbot erwirkt wird.
Sophie