Anhörung der Kinder
 
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Anhörung der Kinder

 
(@wotan)
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Hallo Alle zusammen.

Ich brauche mal einen Rat bzw. wie sollte ich mich am Besten verhalten.

Der Anwalt meiner Exfrau hat das FG bemüht mit folgenden Hinweis: In der Vergangenheit ist es mehrfach dazu gekommen, dass der Antragsgegner ohne Angaben von besonderen Gründen ein zuvor geplantes Umgangsrecht der Antragstellerin mit den Kindern abgesagt hat.

Meine Gegendarstellung lautet: Außerdem möchte ich mich entschieden gegen die Behauptung verwahren, das ich ohne Angaben von Gründen ein geplantes Umgangsrecht der Antragstellerin verhindern würde bzw. absage. Diese Behauptung ist schlicht weg falsch und an den Haaren herbei gezogen. Es ist richtig, das die Kinder gelegentlich nicht bei der Mutter am Besuchswochenende waren. Mit dem Hintergrund, das die Kinder entweder krank waren, die Mutter andere Aufgaben am Wochenende wahr nahm (Besuche bei Freunden oder Ähnliches) oder aber selbst krank war und mich vorher informierte. Zuvor wurde es aber jedes Mal telefonisch besprochen und von der Mutter selber abgesegnet bzw. war sie damit einverstanden.

Es kostet mich teilweise Überredungskunst, und über das Wochenende zu ihrer Mutter zu schicken, da sich nach ihren persönlichen Angaben in der häuslicher Umgebung der Mutter nicht wohl fühlen. Der Grund liegt wohl in den häufigen Konflikten zwischen meiner Exfrau und ihrem jetzigen Lebenspartner.

Außerdem stellt der Anwalt noch folgende Forderungen: A.) Jedes zweite Wochenende von Freitag 17 Uhr bis Sonntag 19 Uhr.
B.) Die Hälfte der jeweiligen Schulferien. C.) Jeweils einen der hohen Feiertage mit einem davor- oder danach liegenden schulfreien Nachmittag.

Mein Hinweis an das Gericht: Zu den einzelnen Punkten die Herr Rechtsanwalt A zu der Umgangsregelung anführt, möchte ich folgendes sagen. Zu Punkt 2.1 und 2.2 gilt zu sagen, das diese Regelung mit dem Jugendamt (zwei Mitarbeiterinnen), meiner Exfrau und mir ausgearbeitet worden ist (als Anlage beigefügt). Lediglich Absatz „c“ in beiden Punkten, wurden von Herrn Rechtsanwalt A hinzugefügt. Diesen genannten Punkten möchte ich widersprechen, da es den Kindern nach meiner Auffassung nicht gut tun wird, wenn sie nicht unmittelbar vor Schulbeginn in ihre gewohnte Umgebung zurückkehren. Jeder Mensch und auch insbesondere Kinder müssen sich erst einmal Akklimatisieren, zumal schulische Vorbereitungen zu treffen sind.

Nun zu meiner Frage. Ich bekam heute Post vom FG und darin waren drei Schreiben. Das erste Schreiben bezieht sich auf die Kinder (Neun und Elf Jahre alt) zwecks Anhörung der selben, das zweite Schreiben auf Anhörung der Eltern (31. März die Kinder und 9. Juni die Eltern). Das dritte Schreiben besagt, das den Kindern ein Verfahrensbeistand gestellt wird auf Grund ihres Alters.

Wo führt nach Eurer Meinung die ganze Geschichte hin und wie soll ich mich verhalten. Vielen Dank im Voraus für Eure Meinungen und Hinweise.

Gruß Wotan


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Dem, dem Du Deine Liebe und Dein Herz schenkst, dem gibst Du die Macht Dich zu verletzen !

Jeder der Dein Lachen nicht sieht, jeder der Dich nicht versteht, jeder der nicht sehen kann wie es Dir geht, jeder der nicht weiß wer Du bist....., ist es nicht Wert, ein Platz in Deinem Herzen einzunehmen !

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2010 16:40
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus wotan,

zunächst mal die Frage, ob Du die Gegendarstellung schon weggeschickt hast. Wenn nicht, dann würde ich ein paar Dinge weglassen.
z.B. solche Formulierungen wie "an den Haaren herbeigezogen" oder "Überredungskunst".
Schreib wertfrei und neutral und verwende einfache Bezeichnungen. Ich würde mich auch nicht über mögliche Konflikte bei der Ex äußern.

Wo das ganze hinführt?
Das Gericht möchte sich IMO ein bild davon machen, wie die Sache funktioniert. Ggf. wird es korrigierend eingreifen.

Du solltest klarmachen, dass es in Deinem Interesse liegt, die bisherige Regelung beizubehalten. Tue dies aber, ohne der KM dabei Vorwürfe an den Kopf zu werfen. Gerichte haben das in der Regel nicht so gerne.
Verkneif Dir deshalb auch Anmerkungen wie

die Mutter andere Aufgaben am Wochenende wahr nahm (Besuche bei Freunden oder Ähnliches)

Zeig einfach, dass Du aktiv daran mitwirkst, die Umgänge jeweils zu ermöglichen. Und zeige auch, das Du zukünftig an nichts Anderem interessiert bist.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2010 17:43
(@wotan)
Zeigt sich öfters Registriert

RE: Meinungen bitte zum Thema

Hallo.

Es ist vollbracht. Der Gerichtstermin liegt hinter mir und die Anschuldigungen meiner Exfrau zwecks Umgangsvereitelung wurden verworfen. Das Schwert des Rechts hat sich gegen ihren Anwalt und meiner Exfrau gerichtet. Lediglich die ausgearbeitete Umgangsregelung vom Jugendamt wird nun gerichtlich festgelegt. Dagegen habe ich keine Einwände erhoben, sondern die Sache noch befürwortet.

Der Anwalt hat einen Verweis erhalten und meine Exfrau das "Wort zum Sonntag". Die Richterin hat nur mit dem Kopf geschüttelt und zum Schluß gesagt: " Hoffentlich sehen wir uns so schnell nicht wieder. Herr K**** nehem sie ihre Kinder mit ich wünsche ihnen alles Gute.

Die Kinder brauchten nicht angehört werden, da nach der Befragung der Eltern es offentsichtlich war, das Schindluder von Seiten meiner Exfrau getrieben worden ist. Ich konnte alle Punkte entkräften, da ich Tagebuch geführt habe und dieses der Richterin übergeben habe.

Nun wird die Umgangsregelung in den kommenden Sommerferien greifen. Die ersten drei Wochen hat sie dann die Kinder. Kennt sich jemand damit aus, wie es mit Geld und Kleidung sich verhält. Hat meine Exfrau Anspruch auf ein Teil des UVG oder wie ist die Sachlage? Hat jemand Erfahrung damit? Da ich Privatinsolvent und außerdem gesundheitlich angeschlagen (zwei Herzinfarkte) bin, könnte ich jeden guten Hinweis gebrauchen.

lg Wotan

Dem, dem Du Deine Liebe und Dein Herz schenkst, dem gibst Du die Macht Dich zu verletzen !

Jeder der Dein Lachen nicht sieht, jeder der Dich nicht versteht, jeder der nicht sehen kann wie es Dir geht, jeder der nicht weiß wer Du bist....., ist es nicht Wert, ein Platz in Deinem Herzen einzunehmen !

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.06.2010 20:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo wotan,

für den Umgang mußt du den Kindern Kleidng mitgeben.

Geld nicht. Sollte sie Hartz IV bekommen, kann sie beantragen, das sie einen Zuschuß zu den Umgangskosten erhält. Aber das muß sie tun, nicht du.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2010 20:17