Hallo Zusammen,
nach 15+ Klagen lerne ich immer etwas Neues.
Nach einem kurzen Telefongespräch über eine Klage schlug jemand (mit viel Erfolg vor BVerfG) mir vor, dass ich eine Anhörungsrüge an das OLG schicken sollen, bevor ich eine Verfassungsbeschwerde einlege.
Bevor heute hatte ich noch nie von einer Anhörungsrüge gehört. Aber es kann sein, dass ich nicht genüg Zeit hatte, um meine Klage zu erklären und daher eine Anhörungsrüge nicht wirklich brauchen. Leider sind aller Anwälten, die ich kenne, jetzt zu beschäftigt. Aber der Frist einer Anhörungsrüge wäre am Montag.
Könne euch mir sagen, ob ich brauche eine? (Wenn nein, muss ich nicht lernen, eine zu machen.)
Was ich getan habe:
1) Ich brachte eine Klage als Eilantrag beim AG ein. Im Beschluss wurde ihn zurückgewiesen.
2) Ich brachte eine Klage als Hauptverfahren beim AG ein und bekam einen Beschluss. (Die Hauptverfahrensakte ist sehr groß einschließlich eines Gutachtens)
3) Ein Anwalt legte eine einstweiligen Anordnung als Eilantrag beim OLG ein. (Die Begründung dafür ist 3 Seiten lang und darin steht, dass mehr nach diesem Antrag kommt.)
4) Das OLG antwortete mit einem Brief (NICHT ein normaler Beschluss). Dieser Brief ist am 4.7.2011 eingegangen:
Sehr geehrte Herr Rechtsanwalt,
in der Familiensache betreffend den Umgang mit X wird mitgeteilt, dass ihre Beschwerde am 23.6.2011 eingegangen ist und das Aktenzeichen XXX trägt.
Eine besondere Eilbedürftigkeit für eine einstweilige Anordnung wird hier nicht gesehen. Soll hier ein zusätzliches kostenträchtiges einstweiliges Anordnungsverfahren neben dem Beschwerdeverfahren in der Hauptsache geführt werden?
MFG
Vorsitzende Richterin am OLG
Zu klar sein, gibt es keinen Satz über Rechtsmittel oder anderer Rechtsbehelf in dieser sehr kurz Antwort vom OLG.
Muss ich eine Anhörungsrüge als Voraussetzung machen bevor ich eine Verfassungsbeschwerde einlege?
Wenn ja, konnte ich fast die selbe Begründung schicken als mit meiner originalen Beschwerde zum OLG?
Wenn nein, hat jemandem ein Muster (für Umgangsrechtsklagen) hier stellen?
Danke im Voraus.
Jeff
Moin,
die Anhörungsrüge greift, wenn das OLG ohne Anhörung der Parteien entschieden hätte. Dies ist in deinem Fall nicht gegeben, weswegen die das Rechtsmittel der Anhörungsrüge nicht zur Verfügung steht.
Die Mitteilung des OLG entfaltet keine Rechtswirkung. Vielmehr wird der Eingang deiner Beschwerde mitgeteilt, dein Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung als nicht veranlasst eingestuft und die Richterin möchte nun wissen, ob über die EA trotz dessen entschieden werden soll. Weswegen das OLG keine Eilbedürftigkeit sieht und ob dies gerechtfertigt ist, muss dein RA bewerten.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Erst, danke für Ihr Antwort.
Leider fühle ich mich wie ich in ein weiteres Durcheinander über den Prozeß bin, wie Klagen geführt werden sollten.
Der Beschluss zum Punkte 2 ist am 1.6.2011 SEHR spät eingegangen und der Ergebnis war voraussehbar. Eine Beschwerde soll am nächsten Tag eingelegt. Nach drei Wochen von Wartung und verwirrenden Gespräche über "sofort Beschwerde" oder gleichzeitig Eilantrag mit Hauptantrag ist ein einstweiligen Anordnung als "psuedo" Eilantrag eingelegt. Dann kommt der erscheinend nicht rechtswirkend Mitteilung des OLG, dass mein RA sagt ich muss antworten. Mittlerweile hat der RA nach 40 Tage den Hauptverfahren noch nicht eingelegt. Als OLG Sache darf ich gar nichts tun weil alles verwirrt mich und ich kann kaum meinen RA erreichen.
Es erscheint dass ich tun muss wie letztes Mal: Einfach gehe zu meinem RA ohne Termin um 8 Uhr und warte bis er mit mir spricht. Und dieses Mal muss ich nicht einfach akzeptiere was immer er sagt und daher gehe zu Hause nach 3 Minuten von quatsch.