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Anmeldung des Wohnsitzes der Kinder Haupt- Nebenwohnsitz

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(@onkeltom)
Schon was gesagt Registriert

Hallo allerseits,

ich habe morgen einen Termin beim Bürgeramt um meine Kinder wieder bei mir anzumelden.
Die Kindesmutter hatte diese ohne meine Kenntnis und damit natürlich auch ohne meine Zustimmung bei mir abgemeldet und bei sich angemeldet.
Ja sowas geht eigentlich nicht weil... erhebt aber bei den meisten hier nicht mal mehr eine Augenbraue - bei mir auch nicht mehr. Man bedenke die Kinder tragen sogar meinen Familiennamen und nicht den der Mutter! Hat beim Amt wohl niemanden gekümmert.
Kenntnis davon erhielt ich erst als ich für eine Reise Kinderausweise beantragte und dort weder mein Sorgerecht noch mein Wohnsitz für die Kinder eingtragen war. Das Sorgerecht konnt ich dann gleich ergänzen und um die (Wieder)Anmeldung geht es im nächsten Schritt.

Nun hatte ich das Formular gesehen und mich gewundert was ich da nun eintrage. Mit einem RA gesprochen - unklare Aussage....
Mit meiner Betreuerin beim JA telefoniert und die empfahl mir die salomonische Variante jeweils ein Kind mit Hauptwohnsitz bei einem Elterteil anzumelden, dies ist wohl häufige Praxis beim Wechselmodell mit 2 Kindern. Damit sind damit evtl. Vor- wie Nachteile ausgeglichen.
Diesen Vorschlag habe ich der Mutter gemacht. Diese lehnt dies jedoch ohne sachliche Argumente ab.
Ich darf sie mit Nebenwohnsitz bei mir eintragen jedoch keinen Hauptwohnsitz für ein Kind wie vorgeschlagen. Irrwitzigerweise wären für sie 2 Hauptwohnsitze, wie lt. BGB §11 eigentlich notwendig, akzeptabel aber das läuft nach dem Meldegesetz hier nicht.
Als Argumentation kommt dann sowas wie '... meine Kollegin macht das auch so...' oder '... mir ist kein steuerlicher Nachteil bekannt...'

Die Kinder sind nie aus unserer gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Die Mutter ging nach der Trennung zu ihrer Mutter und später zum neuen Partner. Die Kinder waren von Beginn an jeweils im wöchentlichen Wechsel. Diese 50:50 Teilung wurde auch in einer Vereinbarung kurz darauf festgehalten und auch bei JA hat die Mutter sich mehrfach zum Wechselmodell bekannt.

Nun habe ich keine Zustimmung von ihr nach der ich, Vater wie ich bin, natürlich frage denn beim Amt wird natürlich darum gebeten wenn man als aben dieser auftaucht. Sie wird sich informieren und mir bis Ende diesen Monats Auskunft erteilen, wie gnädig...

Was mache ich da also morgen? Ich brauche die Eintragung des Wohnsitzes wegen meine Steuererklärung.
Sicher 'reicht' da auch erstmal der Nebenwohnsitz. Aber ein reicht ist mir nachdem was ich erlebt habe einfach nicht mehr recht. Ich habe die Fresse dick immer und überall nachrangig behandelt zu werden, dazu schreibe ich aber noch etwas ins passendere Unterforum.
Mein aktueller Plan ist: Erstmal als Nebenwohnsitz anmelden. Wenn Bearbeiter der Antrag mangels Zustimmung der Mutter ableht soll die Mutter diese per Fax nachreichen, das ging auch beim Kinderausweis so. Zu dem Nebenwohnsitz hat sie ja erstmal ein OK gegeben und somit sollte das durchgehen.
Das Thema Hauptwohnsitz können wir dann bei der nächsten JA Sitzung klären.
Oder gehe gleich aufs Ganze und stelle den Antrag so wie ich ihn gerne möchte also ein Kind bei mir mit Hauptwohnsitz und ein Kind bei ihr mit Hauptwohnsitz und die Nebenwohnsitze vice versa.
Als Beweis meiner rechtmässigen Berechtigung kann ich die Kinderausweise, Geburtsurkunden sowie meine Vaterschafts-Sorgerechtsanerkennung und die Vereinbarung vorlegen. Sollte ich damit meinen Antrag auch ohne explizite Zustimmung durchsetzen können?

Danke für Eure Zeit und Anteilnahme, vllt hat ja jemand Erfahrungen damit sammeln können und einen guten Tipp.

Ciao
Onkel Tom

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2015 22:57
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Tom,

für die Steuererklärung ist es völlig wurscht wo dein Kind gemeldet ist. Ihr bekommt jeder einen Kinderfreibetrag bzw. die Anrechnung des hälftigen Kindergeldes. Mit welcher Intention meinst du, dass das wichtig sei?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2015 23:16
(@onkeltom)
Schon was gesagt Registriert

Hallo LBM,

danke für die Auskunft!

Also meine konkrete Frage hier - ob überhaupt eine rechtlicher Unterschied in welchen Belangen auch immer daraus entsteht.

Für mich persönlich ist es zum Teil eine prinzipielle Sache. Haupt ist eben Haupt und Neben ist Neben. Ich habe schon zu viel neben zu erleben...

Darüber hinaus ist ein Gedankenspiel im Hinblick auf die Rechtslage interessant. Demzufolge hat nämlich das Kind dort den Hauptwohnsitz wo sich der Lebenmittelpunkt befindet. Dieser ist nun beim Wechselmodell schwer festzulegen und dadurch ergibt sich eigentlich auch die Notwendigkeit eines möglichen zweiten Hauptwohnsitzes. Dies ist aber in den meisten Ländern lt. Meldegesetz ausgeschlossen.
Worauf ich aber eigentlich hinaus möchte. Wenn der Lebensmittelpunkt nicht ohne weiteres festgelegt werden kann, so macht es der Hauptwohnsitz dies im Zweifelfalle leichter. Die Kinder also bei einem Partner ausschlieslich mit Hauptwohnsitz zu melden kann u.U. den Anschein erwecken man hätte diesen Ort als Lebensmittelpunkt bestimmt.

Die Kinder sind nie aus der früheren gemeinsamen Wohnung, die ich nun alleine bewohne, ausgezogen. Die Kinder sind auch nicht mit der Mutter weggezogen. Sie waren vom ersten Tag der Trennung im Wechselmodell und dies wurde auch schrift. fixiert. Sie hatten also ihren ursprünglichen Lebensmittelpunkt und damit ihren Hauptwohnsitz niemals verlassen.
Sollte also einmal die nicht ganz unerhebliche Frage nach dem Lebensmittelpunkt gestellt werden ist der Hauptwohnsitz unter Umständen das Zünglein an der Waage.

Vllt kann das jemand nachvollziehen?

LG,
Tom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2015 23:59
(@Inselreif)

Hi OnkelTom,

wir haben kein Rechtssystem aus einem Guss. Mederechtlich festgestellte Tatsachen können familienrechtlich nur widerlegbare Indizwirkung entfalten (genauso wie zB das Unterhaltsrecht nicht hundertprozent starr der steuerrechtlichen Bewertung folgt). Die Vereinbarung und Deine hoffentlich vorhandene Dokumentation der tatsächlichen Umsetzung wiegt im Zweifelsfall mehr.

Irgendwo müssen die Kinder nun mal ihren Hauptwohnsitz haben. Der ist jetzt bei der Mutter und ihn dort wegzulegen wäre ihr gegenüber genauso unfair wie es Dir gegenüber ist, ihn dort zu belassen.
Das mag emotional blöde sein, ist aber ein Luxusproblem.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2015 01:18
(@onkeltom)
Schon was gesagt Registriert

Moinmoin,

nee das ist vllt nicht ganz klar rüber gekommen...
Vorschlag war jeweils eins der zwei Kinder bei einem Elternteil mit Hauptwohnsitz zu melden und somit einen Ausgleich zu schaffen.

Jute Nacht,
Tom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2015 01:56
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

In diesem Thread dann gerne die Frage:

somit einen Ausgleich zu schaffen.

Ausgleich wofür?

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2015 02:03
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Genau, @TotoHH. Das ist auch meine Frage.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2015 02:06
(@psoidonuem)
Registriert

Die Anmeldung von Kindern ist Sache des Wohnungsgebers und hat mit Elternschaft, Sorgerecht, Steuer, Kindergeld oder sonstigem Pipapo nichts zu tun.
Der Wohnungsgeber tut das für sich selbst (!) und es ist insofern keine Zustimmung des anderen Elternteils notwendig.
Soweit die Rechtslage.

Wie Du das der Bürgeramtstussi verklickerst ist leider ein anderes Problem.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2015 11:04
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

[...] es ist insofern keine Zustimmung des anderen Elternteils notwendig [...]

Das ist komplett richtig, gilt aber für weitere Nebenwohnsitze.
Mir hatte man damals erklärt, das für den Wechsel des Hauptwohnsitzes bei Minderjährigen sehr wohl die Zustimmung beider Sorgeberechtigten von Nöten ist.

Grüsse!
JB

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Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2015 11:20
(@onkeltom)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Antworten! Hat mir sehr geholfen und ich werde vorerst Nebenwohnsitze eintragen lassen.
Da sich für die KM dadurch nichts ändert und ich mehr als genug Papier habe um meinen Rechtsanspruch nachzuweisen sollte sich die Bearbeiterin auch ohne explizite Zustimmung dazu bewegen lassen. Ich melde sie ja weder um noch ab und ich verändere ihren Stand auch nicht. Wenn nicht dann werde ich auf das ausführliche Verfahren mit schriflicher Ablehnung bestehen um daraufhin Einspruch einzulegen oder die KM wird die Bestätigung per Fax nachschieben da sich die Eintragung mit ihrer letzten Einwilligung deckt.
Im Grunde geht es hier nur im die Richtigstellung des Melderegisters. Die steuerlichen Konsequenzen müsste ich bei Nachfrage des FA eh anderweitig nachweisen.
Alles andere kommt dann später beim JuA und ihre Unwilligkeit Gleichberechtigung herzustellen wird ihr wieder nicht gut zu Gesicht stehen, von daher ist es mir fast recht das sie dauernd in so sinnlose Scharmützel hinein läuft.

Also dann ich werde mal sehen was sich machen lässt und berichte heute Abend.

Tschausen,
Tom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2015 11:51




(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn Deine Ex aber den HWS des Kindes ohne Deine Zustimmung geändert hat, würde ich zumindest mal fragen, wie das sein kann.
Evtl. kannst das ja mit etwas Gezeter rückgängig machen.

Zumindest würde ich darum bitten, einen Aktenvermerk aufzunehmen, das GSR besteht, ob das dann bei künftigen Alleingängen der KM hilft sein dahin gestellt.

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AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2015 11:55
(@psoidonuem)
Registriert

Moin,

Das ist komplett richtig, gilt aber für weitere Nebenwohnsitze.
Mir hatte man damals erklärt, das für den Wechsel des Hauptwohnsitzes bei Minderjährigen sehr wohl die Zustimmung beider Sorgeberechtigten von Nöten ist.

Grüsse!
JB

Das ist definitiv falsch.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2015 12:36
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Naja, eine wie auch immer geartete Regelung wirds schon geben, ansonsten spielen wir alle demnächst Wohnsitz-Ping-Pong.
Obwohl, Krankenkassen-Ping-Pong kann man ja auch spielen.

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AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2015 12:38
(@psoidonuem)
Registriert

Mir sagte die personifizierte Inkompetenz seinerzeit: "Da Frauen nach der Trennung immer (!) das Sorgerecht (!) haben, wird das nicht überprüft (!)"

Der habe ich was anderes erzählt, glaub mir.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2015 12:38
(@psoidonuem)
Registriert

Naja, eine wie auch immer geartete Regelung wirds schon geben, ansonsten spielen wir alle demnächst Wohnsitz-Ping-Pong.
Obwohl, Krankenkassen-Ping-Pong kann man ja auch spielen.

Ja, es gibt eine Regelung, nämlich die gelebte und oben beschriebene Verwaltungspraxis "Mütter dürfen immer, Väter anlügen".

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2015 12:40
(@st0rm)
Rege dabei Registriert

Ja, es gibt eine Regelung, nämlich die gelebte und oben beschriebene Verwaltungspraxis "Mütter dürfen immer, Väter anlügen".

Darf ich mal anmerken, dass meine Ex unseren Sohn nicht ohne meine Zustimmung ummelden konnte.
Und das, obwohl es nur um einen Umzug innerhalb der selben Stadt ging.  🙂

--
Storm

When nothing goes right - go left!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2015 13:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bei mir hat die Meldetante direkt nach der Zustimmung gefragt und gleich angemerkt, dass mir ansonsten das Sorgerecht entzogen werden könne.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2015 13:15
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Same here!

Darf ich mal anmerken, dass meine Ex unseren Sohn nicht ohne meine Zustimmung ummelden konnte.
Und das, obwohl es nur um einen Umzug innerhalb der selben Stadt ging.  🙂

Nebenwohnsitz ging ohne Zustimmung, Hauptwohnsitz ging nicht.

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AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2015 13:18
(@Jarod48)

Hallo OnkelTom,

es ist schon irgendwo merkwürdig/ungerecht, aber wenn eine Mutter das gemeinsame Kind ummeldet, kräht kein Hahn nach der Zustimmung des Vaters. Anders herum schon. Momentan ist mein Sohn bei mir mit NWS gemeldet, ohne Zustimmung der KM. Dafür brauchte ich aber den gerichtlichen Beschluss wegen Umgang.

Da bei euch das WM praktiziert wird, ist das mit dem Ummelden so eine Sache. Normal braucht sie deine Zustimmung. Wenn sie die Kids ummeldet ohne das Du davon weißt, könntest Du zum Meldeamt hingehen und verlangen das dies rückgänging gemacht wird, da Du je deine Zustimmung nicht erteilt hast, ja nicht einmal davon wusstest. Theoretisch zumindest. Das bei euch das Jugendamt diesen "Ausgleich" vorgeschlagen hat, ist meines Erachtens nach Augenwischerei, um es nicht Hinhaltetaktik zu nennen, oder gar "Wir sagen dem Vater jetzt erst mal was zur Beruhigung und haben unsere Ruhe". Dem Jugendamt will ich jetzt nix unterstellen, aber oft ist es so, dass man die Schritte von KM toleriert und den KV auf "und hierfür gibts eigentlich keinen passenden Ausdruck" versucht mit Worten oder auch Nichtstun so weit zu bekommen, dass er irgendwann schnallt, dass er eigentlich nichts zu sagen hat.

Zu deiner Anmerkung:
"Alles andere kommt dann später beim JuA und ihre Unwilligkeit Gleichberechtigung herzustellen wird ihr wieder nicht gut zu Gesicht stehen, von daher ist es mir fast recht das sie dauernd in so sinnlose Scharmützel hinein läuft." Leider ist es oft so, dass es eigentlich wurscht ist was eine Mutter anstellt und wie unwillig sie ist. Es wird zumeist eine Begründung gefunden, mit der ihre Unwilligkeit gerechtfertigt wird. Also mach dir bitte was das betrifft keine so großen Hoffnungen. Da werden manchmal die schlimmsten Alpträume und Sachen die eigentlich nur in schlechten Filmen vorkommen wahr.

LG

Jarod

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2015 13:35
(@psoidonuem)
Registriert

Bei mir hat die Meldetante direkt nach der Zustimmung gefragt und gleich angemerkt, dass mir ansonsten das Sorgerecht entzogen werden könne.

Das toppt ja wohl alles. Was hast Du mir der gemacht?

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2015 13:53




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