Hallo!
Für meine 3 Kinder aus erster Ehe habe ich GSR. Die Kids sind mit Hauptwohsitz bei meiner Exfrau gemeldet (geblieben).
U.a. jedes 2. WE sind die Kids bei mir und diese haben hier sogar eigene Zimmer. Mit den Kids versteh ich mich prima, mit der Ex nicht so.
Um den Kindern ein Zeichen zu setzen, dass hier auch ein Zuhause von Ihnen ist und auch, um der Möglichkeit einer Übertragung des Betreuungsfreibetrages zu entgehen, wollte ich gestern meine Kinder mit Nebenwohnsitz bei mir anmelden.
Die SB wollte aber auch eine Unterschrift der KM, nebst Kopie Ihres Personalausweises. Hab ich nicht und werd ich sicher auch nicht bekommen. Mittelmäßige Hartnäckigkeit hat auch nicht geholfen ... Sie meint: Damit wollten Sie verhindern, dass der Nebenwohnsitz angemeldet und vom anderen Elternteil wieder abgemeldet wird und es ein ständiges hin und her gibt.
Nun will ich mich schlau machen, auf welchen Grundlagen das Bürgeramt arbeitet. Kann mir da jemand Quellen fürs Meldegesetz, Durchführungsverordnungen oder sowas nennen (Bonn - NRW)? Wenn ich etwas mehr Hintergrundwissen habe, möchte ich nochmal zum Bürgeramt gehen und extrem hartnäckig sein.
Sonstige Tipps und Erfahrungsberichte würden mir natürlich auch sehr helfen.
Schöne Grüße, Giga.
Moin,
guckst du >hier<. Bzgl. des Meldegesetzes einfach mal google bemühen.
...um der Möglichkeit einer Übertragung des Betreuungsfreibetrages zu entgehen,
Was ist damit gemeint?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin!
Nun will ich mich schlau machen, auf welchen Grundlagen das Bürgeramt arbeitet
Auf der Grundlage der KM-Bevorzugung??
Milan
Ein Nebenwohnsitz bringt gleich NULL. Manche (gute) SB in manchen Ämtern wissen das teilweise. Was willst DU denn damit wirklich das ein Nebenwohnsitz besteht? Sinnlos, Zwecklos! GSR bedeutet sich zu einigen in solchen Sachen. Den Kindern allerdings setzt DU kein Zeichen mit Deinem Ansinnen, eher beschwörst Du das Gegenteil hinauf, aber wenn es Dir Wert ist wegen solch einem Nichtiglein einen Krieg anzuzetteln - wohl auf - im Namen der Kinder? Oder in Namen Deinerselbst?
Übrigens zu einem anderen Beitrag, das wohl Mütter einen Vorteil haben, mag richtig sein, aber wenn kein Kläger, da kein Richter, viele lassen sich in Ummeldeangelegenheiten zu einfach einschüchtern und abwimmeln. Man sollte nicht vergessen, da sitzt eventuell die Hausfrau aus der Nachbarschaft, oder der ein, oder andere EinEuroJobber einem gegenüber.
Wer ist man, wo sind Gesetze! Wer sind die? Wo sind deren Vorgesetzte und widerum deren Vorgesetzte, - es gibt da ganze Hiearachien die zu zerbrechen sind, sollte Unrechtmässigkeit einem ereilen.
Damals hatte ich ohne Probleme als Vater "unsere" Kinder mitsamt ( manchmal auch bewusst im Vornherrein ohne Mutter - wollte mal sehen was die sagen - nach Abschluss des Ummeldevorgangs noch angemerkt die Ehefrau vergessen zu haben, lol ) umgemeldet. Die sehen das teils wirklich nicht so eng 🙂 Obs da nun Mann, oder Frau bist.
Zum Thema, sei für eure Kinder da und setz Dir ein Zeichen, das nämlich nicht der Wohnort bestimmend ist, sondern das Glücklich sein der Kinder.
Gruss
Was ist damit gemeint?
Der Betreuungsfreibetrag für meine Einkommensteuer lässt sich mittels einfachem Kreuzchen in der Steuererklärung von der KM auf diese übertragen.
Sie würde dadurch steuerlich entlastet und ich belastet. Voraussetzung ist, dass die Kinder nicht bei mir mit Nebenwohnsitz gemeldet sind. Oder lieg ich da falsch?
Meiner Ex (KM) trau ich solch eine unüberlegte Handlungsweise zu. Daher wäre ich beruhigter, wenn ich diese Möglichkeit von vornherein ausschließen kann.
Und wie ich meine Exfrau bislang erlebt habe, wird Sie mir die Unterschrift verweigern, wenn ich Sie darum bitte ... egal aus welchem Grund.
:puzz:
Giga, setz mal Betreuungsfreibetrag für Kinderfreibetrag ein und lass Dir Dein Netto ( über google nettolohn suchen und die Seite mit dem "de" am Ende einsetzen bzw. wieder rausnehmen.
Im Namen und um ein Zeichen im Sinn Deiner Kinder zu setzen:
Um den Kindern ein Zeichen zu setzen, dass hier auch ein Zuhause von Ihnen ist und auch, um der Möglichkeit einer Übertragung des Betreuungsfreibetrages zu entgehen, wollte ich gestern meine Kinder mit Nebenwohnsitz bei mir anmelden.
Ein Zuhause ist dort, wo ein Herz wohnt, oder mehrere, dazu braucht es nicht immer Bestimmungen und Regeln von anders denkenden, wie wir Erwachsene manchmal meinen sooo gescheit zu sein. Neinnein.
Yours
Muh
Nene, Giga, du meinst den Kinderfreibetrag. Den Freibetrag für Alleinerziehende bekommt sie als echte Alleinerziehende auch so. Den KFB kann sie nur auf sich übertragen lassen, wenn du deiner Unterhaltspflicht zu weniger als 75 % nachkommst.
Der Nebenwohnsitz könnte hilfreich sein, wenn staatliche Leistungen (Wohngeld, Angemessenheit der Wohnung bei ALG-II) in Anspruch genommen werden sollen. Ist nicht zwingend notwendig, macht die Argumentation jedoch leichter.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Giga, setz mal Betreuungsfreibetrag für Kinderfreibetrag ein und lass Dir Dein Netto ( über google nettolohn suchen und die Seite mit dem "de" am Ende einsetzen bzw. wieder rausnehmen.
Mit WISO Sparbuch hatte ich schon eine Vergleichsberechnung anhand der EkSt für 2005 angestellt. Bei übertragenem Betreuungsfreibetrag müsste ich 2005 ca. 500 Euro mehr Steuern bezahlen ... bei einer Übertragung des Kinderfreibetrages (immer incl. Betreuungsfreibetrag) wären es ca. 700 Euro (dafür sehe ich die Voraussetzung als nicht gegeben: Unterhaltszahlung über 75%).
Da mein KU aber über Mangelfall berechnet wird, erniedrigt mein um 500 Euro niedrigerer Unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen bei der nächsten Berechnung nur den Kindesunterhalt um 500 Euro pro Jahr (~42 Euro/Monat) ... mir bleiben eh nur 890,- Euro.
Erstens haben dadurch meine Kinder dadurch also im Monat etwa 42 Euro weniger Unterhalt zur Verfügung, zweitens wird die Steuerersparnis auf Seiten meiner Ex sicherlich nicht 500 Euro betragen so dass wir insgesamt Geld verschenken und drittens wandert die Steuererstattung in die Tasche meiner Ex und steht rechtlich zumindest nicht mehr den Kindern zu.
Vielleicht kannst du meine Rechnung ja nachvollziehen ... meine Exfrau wird das nicht verstehen oder mir nicht glauben wollen sondern ihrem Steuerberater, der darauf hinweist, dass Sie 300(?) Euro Steuern durch die Übertragung sparen kann und die Auswirkungen nicht überblickt.
Diesem Heckmeck wollte ich durch den Nebenwohnsitz u.a. aus dem Weg gehen.
Im Namen und um ein Zeichen im Sinn Deiner Kinder zu setzen:
Ein Zuhause ist dort, wo ein Herz wohnt, oder mehrere, dazu braucht es nicht immer Bestimmungen und Regeln von anders denkenden, wie wir Erwachsene manchmal meinen sooo gescheit zu sein. Neinnein.
Das ist mir alles völlig klar ... und ich denke auch, dass den Kindern zunächst mal der Wohnsitz Bürokratie und völlig schnuppe ist. Vielleicht wissen Sie es aber doch einmal zu schätzen und als Signal zu werten, dass Sie jederzeit zu mir kommen können. Wer weiss? Und schaden tut es nicht.
Zum Beispiel dürfte der Postbote eigentlich keinen Brief, Karte oder Paket den Kindern bei mir hinterlassen, wenn diese nicht dort auch gemeldet sind.
Es geht mir ja auch nur um einen Nebenwohnsitz und nicht um einen Doppel(Haupt-)wohnsitz, wie ihn viele andere auch fordern.
Grüße, Giga.
Nene, Giga, du meinst den Kinderfreibetrag. Den Freibetrag für Alleinerziehende bekommt sie als echte Alleinerziehende auch so. Den KFB kann sie nur auf sich übertragen lassen, wenn du deiner Unterhaltspflicht zu weniger als 75 % nachkommst.
Alleinerziehend ist Sie nicht, weil wieder verheiratet.
Mit KFB hast du Recht, damit wird dann gleichzeitig auch der von mir gemeinte genau lautende "Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung" übertragen. Unterhaltspflicht wird von mir aber zu mehr als 75% erfüllt.
Dieser Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung kann aber auch ohne KFB übertragen werden. Dabei ist die Unterhaltszahlung nicht relevant. Voraussetzung dafür mir den Freibetrag zu entziehen ist aber, dass das Kind nicht bei mir gemeldet ist.
Quellen mit Details z.B. Jurathek - Kindbedingte Freibeträge: http://www.jurathek.de/showdocument.php?ID=4899
http://www.steuerlex.de/buerkle/lexika.html?lexikon=S&i=&no_body=&id=210
http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=571
Außerdem EkStG §32 (6)
Der Nebenwohnsitz könnte hilfreich sein, wenn staatliche Leistungen (Wohngeld, Angemessenheit der Wohnung bei ALG-II) in Anspruch genommen werden sollen. Ist nicht zwingend notwendig, macht die Argumentation jedoch leichter.
Derlei Leistungen muss ich zum Glück nicht beanspruchen .... allerdings könnte ich mir auch vorstellen, dass es bzgl. Angemessenheit der Wohnung auch bei einer Wohnwertberechnung hilfreich sein könnte.
Meldegesetz habe ich jetzt auch gefunden .. war aber nicht einfach zu finden und ih habe es mir auch noch nicht näher angeschaut.:
http://www.lexsoft.de
Grüße, Giga.
p.s. OT: Kann es sein, dass bei der Software was mit den Links noch nicht richtig läuft?
(Fügt immer "vatersein.de/" vor dem richtigen Domainnamen ein)
Hallo nochmal,
will nur noch schnell den Sachstand vervollständigen.
Heute war ich nach Internet-Voranmeldung in einer anderen Stelle des Bürgeramtes und da wurde der Nebenwohnsitz für die Kinder ohne Frage nach Einverständnis der Mutter ohne Probleme eingetragen. Hängt also immer vom Sachbearbeiter bzw. in diesem Fall von der Sachbearbeiterin ab, an die man gerät.
Mehrfaches Probieren zahlt sich also aus 😉
*grummel* nunja, aber trotzdem ärgerlich.
Bis zum nächsten Brassel ....
Ciao, Giga.
Nene, Giga, du meinst den Kinderfreibetrag. Den Freibetrag für Alleinerziehende bekommt sie als echte Alleinerziehende auch so. Den KFB kann sie nur auf sich übertragen lassen, wenn du deiner Unterhaltspflicht zu weniger als 75 % nachkommst.
Der Nebenwohnsitz könnte hilfreich sein, wenn staatliche Leistungen (Wohngeld, Angemessenheit der Wohnung bei ALG-II) in Anspruch genommen werden sollen. Ist nicht zwingend notwendig, macht die Argumentation jedoch leichter.
DeepThought
die mutter konnte, mit der anlage K, den hier sog. freibetrag für alleinerziehende auf den vater umschreiben lassen. wir nehmen einfach mal an das sie nicht arbeitet, und der vater schon.
ob das heute noch geht weis ich net, bei mir gings damals noch.
allerdings verlor ich die steuerklasse 2 mit dem einzug meiner freundin.
vorraussetzung für den übertrag war damals, das die kinder bei mir gemeldet sind.
war auch kein thema, ich brauchte auch keinerlei unterschriften um einen 2t wohnsitz anzumelden.
vom zeitpunkt des übertrags an hatte ich lohnsteuerklasse 2.
nachdem das ganze einschneidend geändert wurde, musste mir die kollegin wieder klasse 1 aufs auge drücken...auauauaua....
ich vermute jetzt einfach mal rotzfrech das er die lohnsteuerklasse 2 meint.
im falle das er allein lebt, kann das vielleicht noch gehn (hab mich seit damals damit nichtmehr beschäftigt), muss aber nicht.
cu
lordi
@Xe
Der obige Beitrag enthält 0% Fett und 0% Aussage.
Ich hab das selbe Spiel durch. Es ist festgelegt, daß der Anspruch auf einen 2ten Wohnsitz bei GSR dem KV zusteht. Aus genau den Gründen, die Lordi zu Beginn beschrieb. Ich hab einige Urteile diesbezüglich gelesen und auch meinen RA gefragt.
Allerdings habe ich selbst erleben müssen, daß das den SBs beim Meldeamt völlig egal ist. Die Unterschrift der KM entscheidet über Pro und Contra. Lordi hätte die Möglichkeit es bei Gericht einzuklagen.
Ich werd nochmal diese Urteile suchen.
Milan