Anspruch auf Auskun...
 
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Anspruch auf Auskunft?

 
(@donaldtrumpf)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

hat man Anspruch auf Auskunft gegenüber z. B. Schulbehörden, Gemeinden, AWOs, Kirchen ..., um von denen zu erfahren, in welche Kindergärten, Schulen, sonstigen Tages-/Pflegeeinrichtungen ... sich die Kinder gehen?

Danke Euch.

Beste Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2019 09:38
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich kenne zwar keine Rechtsgrundlage, nehme aber mal an, dass alle genannten Dir keine Auskunft darüber erteilen müssen ob sie mit Deinen Kindern zu tun haben.

Du kannst diese Auskünfte über den Umgang erhalten oder sie dies nicht möglich ist über die KM gemäß § 1686  erhalten.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2019 09:59
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn der Vater kein Sorgerecht hat, nicht.

Mit Sorgerecht in der Theorie ja. Allerdings wird man nicht pauschal alle Kinderärzte, Einrichtungen etc. in derUmgebung anschreiben können und fragen, ob Kind xy zufällig dort bekannt ist.

Man kann nur konkret um Auskünfte bitten ,wenn man dann etwas wissen möchte

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2019 10:08
(@distance)
Rege dabei Registriert

Ich wußte bis vor kurzem gar nicht, wo sich meine Kinder aufgehalten haben, weil ich kein Sorgerecht habe. Da blocken die Ämter ab!

Die neue Bankverbindung der KM, wurde mir aber pünktlich bekannt gegeben.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2019 15:25
(@maria22)
Zeigt sich öfters Registriert

Ohne Sorgerecht kannst du dich an diese Stellen nicht direkt wenden. 

Was das Auskunfsrecht nach 1686 ausgeht - in der Praxis ist es eher unwahrscheinlich, dass dir die genauen Kindergärten, Betreuungszeiten etc genannt werden. Die Auskunft, die du einklagen kannst, wird sich wahrscheinlich darauf beschränken, ob das Kind noch im Kindergarten oder Schule ist; ob es einen Walldorf - oder Montessori-Kindergarten geht; ob Gymnasium oder Miittelschule.

In Fällen, in denen ein Recht auf 1686 Auskunft besteht, ist der Umgang nicht möglich, fast immer von seiten der Mutter/Kinder. Genau diese Gründe verhindern dann auch genaue Angaben zu den besuchten Stätten, z.B. wird im Zeugnis die Schule geschwärzt. Das alles zum vermeintlichen Schutz der Kinder.  Wenn du Umgang hast, ist 1686 nur in Ausnahmefällen möglich, man wird dich dann zur Informationsbeschaffung an die Mutter oder Kinder verweisen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2019 18:57