Anspruch auf Beratu...
 
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Anspruch auf Beratungshilfe?

 
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Kann mir jemand sagen, ob meine Frau Anspruch auf einen sogenannten Beratungshilfeschein hat?

Unsere Finanziellen Rahmenbedingungen:
Wir leben bald im Trennungsjahr. und haben einen 4 jährigen Sohn.
Sie hat ein Einkommen in Höhe von rund 800€ netto plus Kindergeld.
Ich habe ein Einkommen in Höhe von 2800€ Netto.

Sie bekommt bald 700€ Trenungsunterhalt von mir pls ggf. noch Kindsunterhalt (280€)
Wir leben im selben Haushalt.

Vielen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.12.2013 13:16
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Funsurfer,

das ist so schwer zu sagen.
Falls deine Frau noch Ersparnisse hat, falls der Trennungsunterhalt unstreitig ist, falls eure Miete gering ist ... kann die Entscheidung des Rechtspflegers über einen Beratungshilfeschein so oder so ausfallen.
Ein Beratungshilfeschein ist noch nicht Verfahrenskostenhilfe (VKH).
Über VKH entscheidet ein Richter am Amtsgericht und diesen Antrag deiner Frau bekommst du als Ehemann vom Gericht zur Stellungnahme vorgelegt. Spätestens für dei Stellungnahme dazu solltest du selbst einen fähigen Anwalt haben.

Falls deine DEF weder einen Beratungshilfeschein noch VKH bekommt, kann es ungünstigstenfalls sogar so ausgehen, dass du die Anwaltskosten deiner Frau übernehmen musst.

Eine seriöse Vorhersage ist hier aus meiner Sicht kaum möglich.

Alles Gute  🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2013 19:20