Antrag auf Gewährun...
 
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Antrag auf Gewährung von Hlfe zur Erziehung §§ 27 ff SGB VII

 
(@shakes)
Schon was gesagt Registriert

Moin !!

Ich habe folgende Frage: Meine Ex Partnerin (wir waren nicht verheiratet, Kindsmutter ist alleine sorgeberechtigt) hat unsere unsere Tochter (10j) übergangsweise in einer Kurzzeitpflegefamilie gegeben (anschließend kommt sie in eine Kinderpsychiatrie). Mir hat sie den Antrag auf Gewährung von Hife zur Erziehung §§ 27 ff SGB VII geben mit der Bemerkung das ich unterschreiben sollte (so sagte es das Jugendamt zu ihr). Ich bin aber garnicht sorgeberechtigt und zahle jeden Monat ganz normalen Unterhalt an das Jugendamt (ich zahle für dieses Kind 272,- + für ein weiteres Kind 133,- Unterhalt).

Hier will man wohl das ich an den Kosten für die Pflegeunterbringung mit beteiligt werden sollte. Ein Bekannter von mir hat mir gesagt solange ich nicht schritlich vom Jugendamt oder vom Familiengericht aufgefordert bin mich an Kosten zu beteiligen, sollte ich das nicht unterschreiben. Bin ich verpflichtet das zu unterschreiben..?? Sollte ich Rat beim einem Rechtsanwalt suchen..?? Wer kann mir hier Rat geben..??

Vielen Dank !!

Gruß
Shakes

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2014 11:45
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

da Du nicht SR-Berechtig bist (warum eigentlich nicht?), würde ich auch nicht so einen Schrieb vom JA unterzeichnen. In der Tat machst Du es dem JA damit wesentlich leichter, irgendwelche Extragelder einfordern zu können.

Also, mein Rat: nicht unterschreiben!

Weiterhin, sind Dir die Hintergründe bekannt? Warum und weshalb die Kurzzeitpflege und anschließende therapeutische Unterbringung? Dies sind ja schon recht heftige Maßnahmen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2014 12:45
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich würde der KM schriftlich geben, dass Deine Zustimmung nicht erforderlich, da Du nicht sorgeberechtigt bist, und außerdem dem Antrag ansonsten insgesamt nicht zustimmst. Das kann die KM dann zum JA tragen.

Ansonsten solltest Du Dich schnellstens darum kümmern, was eigentlich los ist! Kannst Du in irgendeiner Weise die Betreuung des Kindes (teil-)weise übernehmen? Wenn Du dazu überhaupt keine Möglichkeit hast wird die Sache trotzdem darauf hinauslaufen, dass Du Dich an den Kosten beteiligen musst. Dazu bedarf es aber einer Rechnung seitens des JA und ggf. eines Gerichtsbeschluss. Im Moment solltest auf Informationen bestehen und erst einmal nichts unterschreiben.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2014 13:10
(@shakes)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die Antworten.

Ich zahle 274,- Unterhalt für dieses Kind und für ein weiteres 133,- bei einem monatlichenn Einkommen von ca. 1300,- netto. Weitere Zusatzkosten kann ich nicht tragen. Ich bin über die Sachlage informiert - die Kindsmutter trifft aber die Entscheidungen. Mich interessiert ob ich rechtlich dazu verpflichtet bin diesen Antrag zu unterschreiben.

Wenn Du dazu überhaupt keine Möglichkeit hast wird die Sache trotzdem darauf hinauslaufen, dass Du Dich an den Kosten beteiligen musst.

@Susi Wie kommst Du zu dieser Annahme..?? Das Kind war schoneinmal in einer Einrichtung (2 Jahre her) und das hat ca. 5500,- monatlich gekostet. Welche rechtliche Grundlage stützt die Annahme das ich dazu verplichtet bin Kosten für diese Unterbringung zu übernehmen..??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2014 13:28
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Shakes,

die vollen Kosten wirst Du nocht übernehmen müssen, aber wie bei allen (kostenintensiven) Maßnahmen werden die Eltern an den Kosten beteiligt. Dabei wird Dein Einkommen berücksichtigt und wenn Du nicht leistungsfähig bist, dann wirst Du nichts bezahlen müssen, deshalb habe ich auch geschrieben, dass Du auf die Rechnung vom JA warten sollst.

Die KM wird sich auch an den Kosten beteiligen müssen, gemäß ihrem Einkommen, da sie das Kind ja nun nicht betreut.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2014 13:36
(@shakes)
Schon was gesagt Registriert

@Susi

Ahh ok, vielen Dank  😉

Ich werde also erstmal nicht unterschreiben und verweise auf das Jugendamt. Mal schauen wie es weitergeht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2014 13:41
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Am besten rufst du selbst mal  beim ja an. Wenn das Kind dauerhaft außerhalb des Haushalts der km betreut wird, dann steht ihr der ku nicht zu und und wird dann vom ja für die Maßnahme beansprucht. Hier solltest du dich absichern. Nicht das du dann doppelt zahlen musst, weil die km den KZ nicht weiterleitet.
Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2014 14:53