Hallo Leute,
Ich möchte einen Antrag zur Regelung des Umgangs beim Jugendamt vorbereiten, weil davon auszugehen ist, das ich mit meiner Noch-Frau keine einvernehmliche Lösung erzielen kann.
Ich möchte das ganze vorbereiten und bräuchte Eure Hilfe zur Formulierung eines solchen Antrages, wie würdet ihr sowas schreiben?
Vielen Dank
LG,
Papalein
Schreib keinen Antrag.
Bitte um einen Termin, in dem sie dich wegen des Umgangs beraten sollen.
Also nicht gleich Vermittlung (zu zweit) sondern zunächst Beratung (alleine).
In diesem Gespräch schilderst du dein Problem, möglichst freundlich und Kindeswohl orientiert ohne über die Mutter herzuziehen.
Versuche nicht, deine Ziele gegenüber der JA durchzusetzen sondern präsentiere dich als aufrichtigen, Rat suchenden Vater.
Lasse sie selbst auf die Idee kommen, die Mutter zu einem Gespräch einzuladen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich hatte im März schon mal eine telefonische Beratung, Sie auch. Gebracht hat es nichts.
Natürlich ist es besser vor Ort das Gespräch zu führen!
Einen Beratungstermin sollte ich auch schriftlich dem JA zusenden?
In diesem Gespräch schilderst du dein Problem, möglichst freundlich und Kindeswohl orientiert ohne über die Mutter herzuziehen.
Versuche nicht, deine Ziele gegenüber der JA durchzusetzen sondern präsentiere dich als aufrichtigen, Rat suchenden Vater.
Lasse sie selbst auf die Idee kommen, die Mutter zu einem Gespräch einzuladen.
Ja das verstehe ich. Ich möchte verhindern überhaupt von der Mutter zu sprechen. Nur aus der Sicht des Kindes, natürlich auch aus meiner was die Planungssicherheit betrifft wenn es z.b. um Urlaube geht.
Wenn das JA die Mutter selber einlädt, werden die sich Ihren Eindruck selber machen.
Moin!
Bitte um einen Termin, in dem sie dich wegen des Umgangs beraten sollen.
Das ist in meinen Augen pure Zeitverschwendung.
Bitte das JA die Mutter zu einem gemeinsamen Gespräch einzuladen.
Dann schilderst Du Deine Vorstellungen..
Gibts einen Konsens, lässt Du Dir ein Protokoll erstellen. Das dient dann als Elternvereinbarung.
Kommt ihr nicht zusamnen dann ab zum Gericht.
Da das Gericht das JA dann sowieso um eine Stellungnahme bittet, ist es gut dort gleich aufzuschlagen. Erhöht Deine Chancen dass sie später auf Deiner Seite sind.
Gruss
BP
Beim Ja selber möchte ich mich so korrekt wie möglich verhalten. Wenn man den aktuellen Anlass sieht, kann ich sagen, das ich mir vor allem Sorgen mache, dass meine EX alles über das Kind vermittelt, was sie an aktuellen Vorstellungen und Änderungswünschen hat, und ICH ja schlecht das Kind als Sprachrohr missbrauchen kann, wenn mir ihre spontanen Einfälle nicht gefallen, sie aber nicht mit mir reden will und jeglichen Kontakt verweigert.
So spreche ich aus meiner Sicht und aus der des Kindes, nicht aus der Sicht der Mutter, diese können die MA des JA selber hören.
Moin!Das ist in meinen Augen pure Zeitverschwendung.
Der Sinn ist, erstmal alleine mit der Tante zu sprechen um zum Einen auszuloten, wie sie tickt und zum anderen einen guten Eindruck in einer nicht provokativen Umgebung zu machen.
Eine Erfolgsgarantie gibt es natürlich nicht aber zumindest übt das den Auftritt vor den Instanzen und das kann der TO auch gut gebrauchen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin papalein,
mir wird hier zuviel geredet. Dein anderer Faden umfasst 100 Postings und stammt vom März. Dein aktuelles Anliegen verstehe ich im Ansatz schon nicht. Eine "Regelung des Umgangs beim JA vorbereiten"??
Reduziert aufs Wesentliche gibt es genau zwei Wege, wie Du zu Umgang kommst:
1. Indem die Mutter ihn Dir gewährt.
2. Indem Du einen Umgangsbeschluss bei GERICHT erwirkst.
Wenn Weg 1 nicht funktioniert, und Du glaubst, mit Hilfe des JA funktioniert er doch, bist Du auf dem Holzweg. Wenn Du glaubst, Du brauchst nur beim JA anzurufen, und Du triffst auf einen engagierten MA, der Dir hilft, bist Du auf dem Holzweg. Wenn Du glaubst, das JA ist die geeignete Stelle, um Euch beiden zu helfen, eine funktionierende Umgangsregelung auszuarbeiten, bist Du auf dem Holzweg. Und wenn Du glaubst, Deine Ex lässt sich durch das JA beeindrucken, bist Du auf dem Holzweg.
Mir ist nicht klar, was alle immer mit dem JA haben! Es die ungeeigneste Behörde, etwas für Väter zu erreichen. Die machen professionell nur Beistandschaften. Wenn Deine Ex gesprächsbereit ist, such Dir eine gute Familienberatung oder einen Mediator und versuche auf diesem Weg was zu erreichen. Wenn nicht, bleibt nur Weg 2 (s. o.).
Und nochmal zum JA aus meiner aktuellen persönlichen Erfahrung: Ich habe Ende Februar einen gerichtl. Antrag auf Umgang gestellt. Anfang März! hat das Gericht dem JA aufgetragen, mit mir und meiner Ex Kontakt aufzunehmen zwecks Stellungnahme. Wochenlang ist nichts passiert.
Ich habe dann selbst angerufen (nachdem ich etwa eine Woche gebraucht habe, um die Tel. und den zuständigen Mitarbeiter herauszukriegen!). Vorher wurde ich von einer Dame zur anderen wie eine heiße Kartoffel weitergereicht. Das war so Mitte April, als die Hoffnung gestorben ist, dass sich die bei mir von sich aus melden, und meine Wut von Tag zu Tag stieg (in der Zwischenzeit war die Beistandsschaft des gleichen JAs aber fähig, mir eine Frist von einer Woche! zu setzen, um den KU zu titulieren!).
Hier also mein Anruf beim zuständigen Mitarbeiter Herrn Machnix:
Orginalgespräch:
Machnix: "Machnix"
Ich: "Guten Tag. Mein Name ist...! Ich rufe an, um mit Ihnen einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Ich habe einen Antrag um Umgang gestellt, die Mutter meines Sohnes ist Frau....Sie wurden mir als der zuständige Mitarbeiter genannt, ist das richtig?"
Machnix: "Moment" (raschel), dann: "xx.04.2013, 11:00 Uhr"
Ich: "Das geht leider nicht, ich bin berufstätig."
Machnix:stöhnt, dann: "xy.04., 16:00 Uhr"
Ich: "o.k., das passt besser"
Machnix:"also der xy.04.". Legt auf.
Einen Tag vor dem Termin ruft eine Kollegin an, die den Termin absagt, da Herr Machnix krank sei. Als ich nach der Email von Herrn Machnix fragte (auch Tante google half hier nicht), wies sie mich kurzangebunden darauf hin, dass sich Herr Machnix bei mir melden würde.
Er hat sich bis heute bei mir nicht gemeldet. Inzwischen hat das Gericht eine Verfahrensbeiständin beauftragt.
Nur mein ganz persönlicher kleiner Eindruck vom JA.
LG,
Mux
Moin Papalein.
Es gibt hier unterschiedliche Auffassungen zum weiteren Vorgehen.
Meine ist:
Gut beraten wirst und bist Du in Foren.
Jetzt geht es mE darum, rasch eine zuverlässige und konfliktarme Umgangsregelung zu fixieren, umzusetzen und zu festigen.
Der Schritt, der zweite Sprung ins JAmt ist mE nur proforma, um im nächsten Sprung nachweisen zu können, daß man alles versuchte, um eine gütliche Einigung zu erreichen.
Es gibt - ohne Frage - gut arbeitende Ämter und Sachbearbeiter. Erfahrungsgemäß arbeiten diese Ämter eher verzögert und dann auch noch schlecht.
Von daher würde ich einen klaren Antrag auf Hilfen stellen, gedanklich irgendetwas aus den §§ 16,17,18 SGB VIII. Im Antrag selbst würde ich nur die Gründe für die beantragten Hilfen nennen, keine Paragraphen, das Amt kennt die Gesetze bzw. sollte sie kennen.
JÄmter neigen zu Verzögerungen, die bei Umgangsstörungen Gift für das Kind sind. Von daher würde ich dem Amt in der Bearbeitung des Antrages klare Grenzen mit enger Frist setzen.
Wenn es schon eine unfruchtbare Beratung gegeben hat, dann könnte man auch direkt zum dritten Sprung ansetzen und gleich bei Gericht einen Antrag auf Regelung des Umgangs stellen.
Dieser Antrag bei Gericht sollte NICHT kontradiktorisch gestellt werden, also die Mutter nicht als Gegnerin sonden als Verfahrensbeteiligte benennen, sie ansonsten gar nicht weiter erwähnen.
Es geht um Umgang des Vaters mit dem Kind, um Ansprüche und Pflichten dieser beiden. Die Mutter hat Förderung und Wohlverhalten beizutragen.
W.
Naja, dann ruf Da und lass Dir einen Termin geben. Einen Brief brauchst Du da nicht schreiben.
Du solltest aber schon mit gewissen Vorstellungen ins Gespräch gehen, wie der Umgang aussehen soll.
Standard ist (auch abhängig vom Alter des Kindes): jedes 2. Wochenende von Fr- Mo, halbe Schulferien, 1 Feiertag zu Weihnachten und einer zu Ostern, ggf. 1 Tag zusätzlich in der Woche, in der kein Wochenendumgang.
Davon würde ich mich auch nicht abbringen lassen, egal wie die Dame beim JA tickt.
Extras: 1 Tag zusätzlich in JEDER Woche.
Wichtig ist auch, eine Regelung zu treffen, wenn das Kind krank ist oder Umgang ausfällt. Wann soll der nachgeholt werden?
Aber fordere ruhig etwas mehr, dann hast Du noch Verhandlungsspielraum.
Hängt aber auch immer davon, wie Deine Exe tickt. Vielleicht stimmt sie ja sogar dem Wechselmodell zu.
Argumentiere immer aus Sicht des Kindes: Also nicht was DU möchtest, sondern was das Beste fürs Kind ist.
Ich halte es aber für schwierig, eine einvernehmliche Lösung zu finden, wenn beide Eltern getrennt zum JA rennen. Das JA kann auch nur vermitteln. Vielleicht schicken die euch auch in eine Erziehungsberatung.
Jedenfalls will das Gericht vorher sehen, dass ihr einen Einigungsversuch unternommen habt und der gescheitert ist. Vorher würde ich keinen Antrag bei Gericht stellen.
Wie habt ihr die Betreuung bisher geregelt?
Gruss
BP
Bitte das JA die Mutter zu einem gemeinsamen Gespräch einzuladen.
Kleine Anmerkung dazu: Ne Pflichtveranstaltung ist das nicht...darüber sollte man sich im Klaren sein.
Vielen Dank für die ganzen Antworten.
Natürlich schreibt hier jeder aus seiner Erfahrung und ich weiß das in den meisten Jugendämtern schlecht ausgebildete oder gar gestresste MA sitzen die dann auch noch sehr Mütterorientiert sind. Es ist mir wichtig alles getan zu haben um eine vernünftige einigung zu erzielen.
Ich habe heute mal versucht dort anzurufen, aber aufgrund des Brückentages scheint dort keiner da zu sein. Da ich schonmal mit einer übrigens netten Dame Kontakt hatte die für den Bereich meines Sohnes zuständig ist, weiß ich (übrigens auch nach mehreren Telefonaten), die richtige Person.
Es gab wie in einem anderen Thread schon mal zu lesen eine telefonische Beratung meinerseits und auch mit meine exe.
Meine Vorstellungen für so ein gespräch sind klarund entspricht dem Standard und ist keinesfalls überzogen.
Sohnemann ist 6 Jhare und ich denke ein wechselmodell ist fraglich. Er kommt mit der jetzigen Situation von FR-SO und Mittwoch Abend gut zurecht.
Das funktioniert auch und kann man positiv erwähnen bei einem JA, was immer wieder unklar ist, sind die Ferienzeiten da sich meine exe das ganze offen hält. Zuerst ist Sie meistens einverstanden und dann kommen vage Ansprachen wie vor kurzem ich fahre weg oder kann sein das sich beruflich was ändert, aber das hatten wir hier schon mal.
Es geht also mehr um die spontanen Veränderungen die meine exe gerne hätte, bisher habe ich das ganze einfach abgelehnt und bis auf einmal gab es keinen Verstoß Ihrerseits, allerdings fehlt mir die Planungssicherheit.
Im März musste ich wegen der Osterwoche reagieren, das Sie aus Sicht des Kindes ihm seine Papawoche teilweise streitig machen wollte, was die JA-MA(rin) auch nicht toll fand und meinte das geht so nicht.
Wenn z.b. KM sagt ich möchte aber diesen oder jenen Tag haben weil der sooo wichtig ist, z.b. jedes Jahr Heligabend, dann kann ich auch etwas nachgeben und sagen, naja ich habe es mir zwar anders gewünscht, aber dann machen wir es so. So sieht man auch das ich bereit bin zu verzichten und die Mutter sollte das an anderer Stelle ebenfalls tun.
Das Thema Sonderregelungen ist ganz groß geschrieben bei meiner EXE, wilde Tauscherei nach Lust und Laune und genau das geht nicht und gibt keinem Kind Stabilität, genau wie die Abholung an einem Ort. Mene EXe kommt wie zuletzt gerne mal auf die Idee einfach kurz vor Abfahrt meinerseits den kleinen vorbeizubringen um Zugriff auf meine Räumlichkeiten zu bekommen( Das ist aber wieder ein anderer Punkt)
Derzeit kommt eben noch hinzu das unser Kind von Ihr als Sprachrohr benutzt wird was den Umgang betrifft.
Sie ruft an, will ihn sprechen udn den Umgang mit ihr besprechen und da könnte ich dem JA sagen das ich mir vor allem Sorgen mache, dass meine exe alles über das Kind laufen lässt, was sie an aktuellen Vorstellungen und Änderungswünschen hat wird übers Kind kommuniziert, und wenn ICH damit nicht einverstanden bin möchte ich nicht über das Kind kommunizieren, das ist viel zu hoch für ihn.
Ich kann mir nicht vorstellen das ein JA sowas toll findet. Immer wenn Sie sich kindisch verhält und beleidigt ist, wird das Kind als Sprachrohr benutzt, das geht nicht.
Wichtig ist auch, eine Regelung zu treffen, wenn das Kind krank ist oder Umgang ausfällt. Wann soll der nachgeholt werden?
Genau, ud da finde ich kann man einfach sagen, wird in der Folgewoche nachgeholt, aber so das der Rythmus des Umganges nicht verändert wird.
Hängt aber auch immer davon, wie Deine Exe tickt. Vielleicht stimmt sie ja sogar dem Wechselmodell zu.
Das würde Sie nie tun, in einem Ihrer Briefe steht sogar drin das Sie noch viel mehr Zeit mit ihm verbringen möchte (man muss bedenken Sie geht keiner Arbeit nach, hat innerhalb von zwei Wochen wenn man davon mal ausgehen darf, 11.75 Tage mit ihm), das sollte reichen an Freizeit mit ihm!
Argumentiere immer aus Sicht des Kindes: Also nicht was DU möchtest, sondern was das Beste fürs Kind ist.
Ja das werde ich.
Ich halte es aber für schwierig, eine einvernehmliche Lösung zu finden, wenn beide Eltern getrennt zum JA rennen. Das JA kann auch nur vermitteln. Vielleicht schicken die euch auch in eine Erziehungsberatung.
Wenn ich eine erste Beratung in deren Räume in Anspruch nehme, kann das JA dann zu einem Vermittlungsgespräch über gehen.
Wie habt ihr die Betreuung bisher geregelt?
Habe ich in dieser Mail kurz beschrieben!
Kleine Anmerkung dazu: Ne Pflichtveranstaltung ist das nicht...darüber sollte man sich im Klaren sein.
Ja das weiß ich und KM auch, dennoch falls es vor Gericht gehen sollte, sieht dies sicherlich auch besser aus was man unternommen hat um eine einvernehmliche regelung zu treffen!
LG
Papalein
Servus Papalein,
wie in Deinem anderen Faden bereits angemerkt, solltest Du mit Kontaktaufnahme mit dem JA abwarten, bis die von Dir gewährte Frist zur Beantwortung seitens KM abgelaufen ist.
Grüssung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
@ Mux:
Moin! Ja das kann passieren, dass das JA einen warten lässt und von einem MA zum anderen schickt. Muss aber nicht. Ich habe in meinen GSR-Verfahren schnell dort nen Termin bekommen. Die waren auch nicht mütterlastig. Vielleicht ist das in kleineren Städten anders als in Großstädten. Ich weiss es nicht.
Es geht halt nur darum nachzuweisen, dass eine einvernehmliche Regelung gescheitert ist, bevor man zum Gericht geht. Das kann man natürlich auch dadurch nachweisen, indem man einen Brief an die KM schickt, die Vorstellungen vom Umgang beschreibt und dann eine 2-Wochenfrist für die Antwort setzt. Kommt nix oder liegen die Vorstellungen weit auseinander, dann ab zum Gericht.
Und da das Gericht das JA sowieso um eine Stellungnahme bittet, finde ich es nicht verkehrt, proaktiv auf das JA zuzugehen.
Gruss
BP
Ja das weiß ich und KM auch, dennoch falls es vor Gericht gehen sollte, sieht dies sicherlich auch besser aus was man unternommen hat um eine einvernehmliche regelung zu treffen!
Das denke ich auch...schaden kann es auf keinen Fall.
Das Thema Sonderregelungen ist ganz groß geschrieben bei meiner EXE, wilde Tauscherei nach Lust und Laune und genau das geht nicht und gibt keinem Kind Stabilität,
Ja das kenne ich! Deshalb gibts für Deine Exe ab jetzt nen Jahresplan, ob sie will oder nicht! Und will sie tauschen, muss sie das mit Dir rechtzeitig absprechen. Je früher sie das lernt, desto besser.
Ich bin sicher kein Fan des JA und natürlich soll der TO auch nicht darauf hoffen, dort einen brauchbaren Rat zu bekommen, sondern das Einzelgespräch dient der Vorbereitung des gemeinsamen Gesprächs.
Ich habe nicht das Gefühl, dass Exe ihm den Umgang grundsätzlich verwehren will, sondern ihm diesen eben nur nach Gutsfrauen einräumen.
Und genau das traue ich dem JA zu, der Mutter das auszureden.
Immer vorausgesetzt, die SB ist gehört nicht zu den ideologischen Vollmeisen.
Aber auch wenn der Anteil der Vollmeisen dort hoch ist, sehe ich die Chance dort größer als 0 an.
Ich habe beim JA schon Gespräche die deutlich besser und zielführender waren als vor Gericht.
Und dabei war meine Umgangsrichterin sogar auch eine von den Guten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also das stimmt natürlich, Frist verstreichen lassen und dann anrufen und um Beratung bitten!
Ich habe nicht das Gefühl, dass Exe ihm den Umgang grundsätzlich verwehren will, sondern ihm diesen eben nur nach Gutsfrauen einräumen.
Genau so sieht es aus. Sie sieht immer noch sich in einer sehr hohen Machtposition was Sie irgendwo auch ist aber alleine der Satz"KANNST ihn haben" hört sich mehr nach Besucher oder Fremder an als wenn man über ein Umgangsrecht spricht, aerd aran hänge ich mich gar nicht auf. generell bin ich zufrieden das der Umgang läuft auch wenn immer wieder Km das ganze stört und wie gesagt gerne nach Lust und Laune tauschen will!
Und genau das traue ich dem JA zu, der Mutter das auszureden.
Immer vorausgesetzt, die SB ist gehört nicht zu den ideologischen Vollmeisen.
Und genau das wird sehr sehr schwer, der Therapeut hat es nicht geschafft, aber vielleicht das JA. Ich denke aber das meine EXE da stur bleibt und erst eine Sanktion verhängt werden müsste, das Sie da ich sage mal nachgibt, denn die Einsicht ist wieder was anderes.
Ja das kenne ich! Deshalb gibts für Deine Exe ab jetzt nen Jahresplan, ob sie will oder nicht! Und will sie tauschen, muss sie das mit Dir rechtzeitig absprechen. Je früher sie das lernt, desto besser.
Sonderregelungen müssen definiert werden, das habe ich getan , also als Info an Sie, das wird auch jeder verstehen. Tauschen kann man auch nur bei wichtigen Dingen, nicht wie beim Grillfest oder so und wenn dann auch nur wenn man sich einigermaßen wohlgesonnen ist.
LG,
Papa
Ok. Du hast also Umgang von Fr-So und Mittwoch Abend.
Ferien bisher halbe halbe?
Stellt sich die Frage: Welsches Risiko besteht, wenn Du den Umgang incl. Ferien per Gericht festzurren lässt?
Umgang von Fr-So wird Dir das Gericht vermutlich nicht nehmen. Über dem Mittwoch Abend steht ein Fragezeichen. Den muss Dir das Gericht nicht zusprechen. Wenn das aber schon lange so praktiziert wird, müsste KM bzw. das Gericht begründen, warum das jetzt auf einmal nicht mehr dem Kindeswohl dienen sollte. Da wird Exe sicher in Erklärungsnot kommen.
Auf der anderen Seite besteht bei einem Gerichtsbeschluss dann Planungssicherheit bei Ferien.
Das Risiko würde ich also eingehen.
Nur wenn Du bisher deutlich mehr Umgang als den Standardumgang hast, würde ich auf eine Umgangsklage verzichten. Denn dann besteht das Risiko, dass Du am Ende mit weniger Umgang da stehst. Und dann würde ich lieber eine chaotische KM in Kauf nehmen.
Tja, und Heiligabend sowie Geburtstag eures Kindes wird wohl immer ein Konflikt bleiben. Aber auch dafür sollte es klare Regeln geben.
Nur, wenn Du die Umgangsregelung Fr-So plus Mittwoch Abend (incl. Uhrzeit) per Gericht erhältst, dann dürfte wohl auch klar sein, dass Du keine Diskussion mehr über einem Brückentag anfangen brauchst. Denn dann dürfte die Antwort von Exe ziemlich klar sein.
Moin PL,
das ist mittlerweile Dein dritter Thread zum Thema - und Du bist auch nach Wochen noch immer nicht wirklich weiter. Grund genug, die Sichtweise und Methode zu wechseln; es sei denn, Du empfindest Vergnügen dabei, das Umgangsthema bei jedem Termin neu mit Deiner Ex zu "diskutieren" und Dich dabei ihren jeweiligen Launen zu unterwerfen.
Mach Dir doch bitte einfach ein paar Dinge klar:
- Dinge werden nicht umso besser, je länger man sie "diskutiert".
- Frauen haben keinen Respekt vor Männern, mit denen sie machen können, was sie wollen.
- niemand wird Dir eine Umgangsregelung mit Goldrand und Schleifchen überreichen, die alle denkbaren Eventualitäten der nächsten 15 Jahre berücksichtigt.
Mit diesem Wissen machst Du zeitnah einen JA-Termin, zu dem Deine Ex auch eingeladen wird. Möglicherweise könnt Ihr dort so etwas wie eine Elternvereinbarung festklopfen; ansonsten war das eben der sowieso unumgängliche Schritt vor einer gerichtlichen Umgangsregelung, die Du dann bitte OHNE diese ganzen "huch-was-wäre-aber-wenn's" auf den Weg bringst.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ok. Du hast also Umgang von Fr-So und Mittwoch Abend.
Ferien bisher halbe halbe?
Ferien halbe halbe, in meiner jetzigen Regelung festgelegt und auch schon vorher mündlich.
Stellt sich die Frage: Welsches Risiko besteht, wenn Du den Umgang incl. Ferien per Gericht festzurren lässt?
Umgang von Fr-So wird Dir das Gericht vermutlich nicht nehmen. Über dem Mittwoch Abend steht ein Fragezeichen. Den muss Dir das Gericht nicht zusprechen. Wenn das aber schon lange so praktiziert wird, müsste KM bzw. das Gericht begründen, warum das jetzt auf einmal nicht mehr dem Kindeswohl dienen sollte. Da wird Exe sicher in Erklärungsnot kommen.
FR-So sollte wohl auch per Gericht weiterhin drinne sein, es wird so auch schon seit einem halben Jahr praktiziert, der Mittwoch ebenfalls, wobei Madame diesen Mittwoch schon vor Monaten übrigens über unser Kind gecancelt hat, mit der Begründung so kommt er nicht aus dem Rythmus, letztendlich habe ich den Mittwoch wieder zurückgekämpft und das war auch gut so. Da also auch der Mittwoch immer so gehandhabt wurde, warum sollte man den streichen? Mit welcher Begründung?
Auf der anderen Seite besteht bei einem Gerichtsbeschluss dann Planungssicherheit bei Ferien.
Das Risiko würde ich also eingehen.
Und daran muss sich dann jeder halten!
Nur wenn Du bisher deutlich mehr Umgang als den Standardumgang hast, würde ich auf eine Umgangsklage verzichten. Denn dann besteht das Risiko, dass Du am Ende mit weniger Umgang da stehst. Und dann würde ich lieber eine chaotische KM in Kauf nehmen.
Nein, den Umgang kennt ihr, mehr gab es nicht.
Tja, und Heiligabend sowie Geburtstag eures Kindes wird wohl immer ein Konflikt bleiben. Aber auch dafür sollte es klare Regeln geben.
habe ich in der Regelung vorgeschlagen, ein widerspruch kam bisher nicht.
Nur, wenn Du die Umgangsregelung Fr-So plus Mittwoch Abend (incl. Uhrzeit) per Gericht erhältst, dann dürfte wohl auch klar sein, dass Du keine Diskussion mehr über einem Brückentag anfangen brauchst. Denn dann dürfte die Antwort von Exe ziemlich klar sein.
Wenn dann Ruhe ist bei allem anderen, nehme ich das gerne in Kauf.
Ich verstehe deinen Unmut, aber weiter gekommen bin ich schon, vielleicht nicht so schnell wie der eine oder andere es sich denkt.
- Dinge werden nicht umso besser, je länger man sie "diskutiert".
- Frauen haben keinen Respekt vor Männern, mit denen sie machen können, was sie wollen.
- niemand wird Dir eine Umgangsregelung mit Goldrand und Schleifchen überreichen, die alle denkbaren Eventualitäten der nächsten 15 Jahre berücksichtigt.
stimmt, stimmt, stimmt ja auch
Mit diesem Wissen machst Du zeitnah einen JA-Termin, zu dem Deine Ex auch eingeladen wird. Möglicherweise könnt Ihr dort so etwas wie eine Elternvereinbarung festklopfen
Die frist läuft bald ab und dann melde ich mich beim JA. Egal ob Madame was gegen den Entwurf hat oder sich gar nicht meldet. Nur wenn Sie jetzt zustimmt ist alles gut, daher kann ich mich schonmal vorbereiten.
Nun nochmal die Frage: Lieber einen Beratungstermin erst mal alleine oder lieber direkt einen Brief am besten per Fax an das JA schicken und um Vermittlungstermin bitten? Ich frage weil die Meinungen hier relative verschieden waren und wenn was schriftliches aufsetzen, wie würdet ihr sowas schreiben?
Vielen Dank
Papa