Hallo liebe Foris,
ich bin neu, meine Geschichte werde ich demnächst noch einstellen, bisher habe ich noch nichts Vergleichbares gefunden. Hoffe, ihr könnt mir trotzdem bei meinen Fragen helfen. Hier ist die erste von wahrscheinlich vielen....
Bzlg. PKH/VKH habe ich folgendes gefunden:
Kontrollieren wird zunächst niemand (es sei denn, sie stossen beim Antrag schon auf Ungereimtheiten), nur ist es so, dass die Gegenseite über Deinen Antrag informiert und um Stellungnahme gebeten wird. Solltest Du irgendwelche finanziellen Leichen inm Keller haben, könnte es sein, dass dann diese gefunden werden.
Bei mir ist es so, dass Ex (jawohl ER) PKH beantragt und auch bewilligt bekommen hat, schön und gut, leider habe ich den Antrag nie gesehen. Auf welche gesetzliche Grundlage kann ich mich berufen, damit ich den Antrag zur Ansicht erhalten kann/könnte?
Danke für eure Hilfe
LG
Sanni
LG
Sanni
Hi Sanni2010
Herzlich Willkommen
Nun ja, auch hier regiert die richterliche Willkür. Dein Zitat stellt die übliche Vorgehensweise dar, aber das Bewilligungsverfahren nach §118 Abs.1 ZPO lässt natürlich Schlupflöcher.
(1) Vor der Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist dem Gegner Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, wenn dies nicht aus besonderen Gründen unzweckmäßig erscheint. ...
Und damit gleich Klarheit herrscht, wer hier entscheidet was "besondere Gründe" sind der Abs.3 dazu
(3) Die in Absatz 1, 2 bezeichneten Maßnahmen werden von dem Vorsitzenden oder einem von ihm beauftragten Mitglied des Gerichts durchgeführt.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hey Oldie,
danke für deine rasche Antwort.
Wenn ich aber belegen kann, dass die PKH durch absichtlich falsch gemachte Angaben bzw. Nichoffenlegung aller Belege genehmigt wurde. Wobei ich ja nicht die Genehmigung an sich anzweifel, sondern die vom Antragsteller gemachten Angaben eindeutig widerlegen kann. Aber diese kann ich erst widerlegen, wenn ich ein Kopie erhalten habe oder habe ich die Möglichkeit, die Richtigkeit anzuzweifeln und die Belege über meinen RA ans Gericht senden zu lassen?
Möglichkeiten habe ich immer, aber bringt es auch etwas. Wenn vorsätzlicher Betrug nachgewiesen werden kann, wird die PKH/VKH dann gestrichen? Komplett?
LG
Sanni
LG
Sanni
Gegen die Bewilligung der PKH/VKH kannst Du m.W.n. nicht direkt vorgehen. Vor Gericht, wenn es dann um die konkreten UH-Ansprüche geht, steht es Dir frei, Fakten zur objektiven Einschätzung oder auch zur Widerlegung der (nur) in diesem Prozess dargestellten Angaben zu machen. Der Richter sollte sich dann ein eigenes Bild bzgl. PKH/VKH machen können. Wenn Du nicht zur Stellungnahme des PKH/VKH-Antages aufgefordert wurdest, bist Du diesbezüglich eine unbeteiligte Person ohne Rechte oder Pflichten. Anders gesagt, es geht Dich nichts an (siehe §127 Abs.2 u.3 ZPO).
Die Aufhebung einer Bewilligung ist auch später noch möglich (§124 ZPO).
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Anders gesagt, es geht Dich nichts an (siehe §127 Abs.2 u.3 ZPO).
Willkommen auf dem Boden der Tatsachen 😡
Logischerweise sehe ich das anders, denn die Bewilligung war nur durch vorsätzlichen Betrug möglich, wäre PKH nicht bewilligt worden, wäre der Rechtsstreit weniger umfangreich ausgefallen und die angedrohte 2. Instanz würde sicherlich auch nicht stattfinden werden....
Danke Oldie!
LG
Sanni
LG
Sanni
Logischerweise sehe ich das anders, ...
Ich auch. Ist schliesslich auch mein Geld als Steuerzahler, welches missbraucht wird.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.