Antrag wegen Befang...
 
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Antrag wegen Befangenheit?

 
(@babbelschnut)
Schon was gesagt Registriert

Halloooo,

es wird vermutet, dass die Richterin die neue Freundin vom KV kennt. Seit der KV die neue Freundin hat, ist die Richterin irgendwie "umgekippt".

Jetzt denkt die KM daran, einen Antrag wegen Befangenheit gegen die Richterin zu stellen.

Ist das so ohne Weiteres möglich?

Gibt es einen solchen Antrag überhaupt?

Was sollte die KM dem Antrag "beifügen", damit der Antrag möglichst positiv bearbeitet wird? Reichen da einzig die Bedenken der KM?

Wie lange dauert die Bearbeitungszeit eines solchen Antrags?

Was kostet ein solcher Antrag? Werden diese Kosten auch davon abgedeckt, wenn man PKH bekommt?

Gibt es überhaupt eine Chance, dass ein solcher Antrag positiv bearbeitet wird?

LG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2013 14:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin babbelschnut,

ganz ehrlich: In einem Land, in dem bereits "Befürchtungen" einer Prozesspartei ausreichen, um einen Richter auszuwechseln, würdest Du nicht leben wollen. Du müsstest also schon handfeste und belastbare Beweise für Rechtsbeugung vorlegen können. Dass die Richterin die Freundin des KV kennt, ist weder verboten noch beweist es irgendwas. Ihr Dienstherr wird - zu Recht - davon ausgehen, dass seine Mitarbeiter Berufliches und Privates trennen können.

Hinzu kommt: Über einen solchen Antrag entscheiden die Kollegen des jeweiligen Richters. Man handelt sich also vor allem das Etikett ein "aha, das ist der, der unserem Kollegen einen reinwürgen wollte?" Das wird den Ermessensspielraum des Richters sicher nicht im Sinne des Antragstellers beeinflussen.

Unabhängig davon würde die Möglichkeit, allein wegen "Befürchtungen" oder "Vermutungen" mit Aussicht auf Erfolg einen Befangenheitsantrag stellen zu können, nur zu einer Lotterie führen, bei der mit solchen Anträgen so lange Richter (oder Finanzbeamte oder Polizisten oder sonstwer) abgelehnt werden, bis mal ein genehmer dabei ist. Eine komplette Lähmung des Behördenapparats wäre die Folge.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2013 19:30
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ihr Dienstherr wird - zu Recht - davon ausgehen, dass seine Mitarbeiter Berufliches und Privates trennen können.

Nein, die Besorgnis der Befangenheit reicht aus:>>Da<<

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2013 19:45
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Nein, die Besorgnis der Befangenheit reicht aus:>>Da<<

Ja, aber nur, wenn sie begründet ist (siehe auch Da). Die alleinige Vermutung, die Richterin könnte die Freundin des KV kennen, reicht dafür mit Sicherheit nicht aus.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2013 20:29
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

mmmhhh,... steht doch Da. 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2013 20:39
(@babbelschnut)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

und was ist mit Dauer und Kosten?

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2013 00:11
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo babbelschnut,

und was ist mit Dauer und Kosten?

??? 

Welche Dauer, welche Kosten? Was hat das mit einem möglichem Befangenheitsantrag zu tun?

Grüße
Tom

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2013 00:24
(@babbelschnut)
Schon was gesagt Registriert

Hallo babbelschnut,

???   

Welche Dauer, welche Kosten? Was hat das mit einem möglichem Befangenheitsantrag zu tun?

Grüße
Tom

Hallo,

sorry, was kostet ein solcher Antrag? Oder kostet es nichts, wenn man einen Antrag wegen Befangenheit stellt?

Wie lange dauert es i. d. R., bis dieser Antrag bearbeitet wurde?

Wo reicht man diesen Antrag ein? Beim zuständigen Familiengericht? Oder gibt es dafür eine Art Richterkammer?

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2013 18:32
(@papa2011)
Rege dabei Registriert

Aus deiner Frage schließe ich, dass du anwaltlich vertreten bist. Von daher würde es sich doch anbieten diese Fragen an deinen Anwalt zu richten oder haben dir seine Antworten nicht gefallen?

Die Frage ist, was dein Ziel ist. Deine Sichtweise zur Besorgnis der Befangenheit muss nicht zwingend mit der Sichtweise übereinstimmen, die der darüber entscheidende Richter hat. Ich habe einen durchaus berechtigten Befangenheitsantrag gestellt und diesen durch 2 Instanzen verfolgt. Das einzige Resultat des Befangenheitsantrage in einem meiner Verfahren ist, dass dieses Verfahren seit nunmehr über 10 Monaten brach liegt und ich keinen einzigen Schritt nach vorn gekommen bin. Wenn du also in deinen Verfahren einen zügigen Abschluss wünschst, ist ein Befangenheitsantrag eher kontraproduktiv.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2013 19:25
(@babbelschnut)
Schon was gesagt Registriert

Aus deiner Frage schließe ich, dass du anwaltlich vertreten bist. Von daher würde es sich doch anbieten diese Fragen an deinen Anwalt zu richten oder haben dir seine Antworten nicht gefallen?

Die Frage ist, was dein Ziel ist. Deine Sichtweise zur Besorgnis der Befangenheit muss nicht zwingend mit der Sichtweise übereinstimmen, die der darüber entscheidende Richter hat. Ich habe einen durchaus berechtigten Befangenheitsantrag gestellt und diesen durch 2 Instanzen verfolgt. Das einzige Resultat des Befangenheitsantrage in einem meiner Verfahren ist, dass dieses Verfahren seit nunmehr über 10 Monaten brach liegt und ich keinen einzigen Schritt nach vorn gekommen bin. Wenn du also in deinen Verfahren einen zügigen Abschluss wünschst, ist ein Befangenheitsantrag eher kontraproduktiv.

Ein Anwalt ist nicht vorhanden.

Daher meine Fragen nach Kosten, Dauer, Antragsstelle ... 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2013 20:38




(@papa2011)
Rege dabei Registriert

Du hattest weiter oben gefragt ob dies bei VKH bzw. PKH übernommen wird. Vielleicht schilderst du den Sachverhalt um den es überhaupt bei Gericht geht, dann lässt sich hierzu auch eher etwas sagen. Dies kann dann auch gern in einem der entsprechenden Unterforen (Umgang/Sorge/Unterhalt etc.) erfolgen, verlinken darauf bitte nicht vergessen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2013 22:20
(@babbelschnut)
Schon was gesagt Registriert

Du hattest weiter oben gefragt ob dies bei VKH bzw. PKH übernommen wird. Vielleicht schilderst du den Sachverhalt um den es überhaupt bei Gericht geht, dann lässt sich hierzu auch eher etwas sagen. Dies kann dann auch gern in einem der entsprechenden Unterforen (Umgang/Sorge/Unterhalt etc.) erfolgen, verlinken darauf bitte nicht vergessen.

Ach, das waren ja alles allgemeine Fragen.

Aber der Antrag auf Befangenheit soll und will gestellt werden.

Es geht um alles - Umgang, Sorgerecht und Unterhalt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2013 22:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin babbelschnut,

ich kann nur nochmal eindringlich davor warnen, unter den gegebenen Umständen einen Richter mit einem "Befangenheitsantrag" ärgern zu wollen:

- Du selbst hast mit dem Fall nichts zu tun, bist nur Zuschauer.
- Du bist 22 Jahre alt und juristischer Laie; das ist ziemlich genau das Gegenteil dessen, wovor ein Richter Angst hat.
- für die "Besorgnis der Befangenheit" reichen irgendwelche "Befürchtungen (z. B., Richter A könnte Frau B auch schon mal privat getroffen haben) nicht aus; zumindest nicht mit der Erwartung, man bekäme dann einen anderen Richter.
- Befangenheitsanträge gehen in der Regel nicht einmal dann durch, wenn es juristisch schwerwiegende Gründe gibt, sich ernsthaft mit ihnen zu befassen; siehe beispielsweise HIER
- nach einem in die Hose gegangenen Befangenheitsantrag bearbeitet genau der Richter den Fall weiter, dem mit dem Antrag ans Bein gepinkelt werden sollte. Das wird seinen Ermessensspielraum sicher nicht zugunsten des "Beinpinklers" ausschlagen lassen.
- selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass man den Richter auf diese Weise tatsächlich loswürde, bekommt man einen seiner Kollegen. Und das Sprichwort, dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, gilt nicht nur unter Ärzten.

Zusammenfassend: Ein solcher Antrag beschädigt mit grosser Sicherheit ungleich mehr als er verbessern kann. Wollt Ihr das wirklich riskieren? Und ertragt Ihr auch die Konsequenzen - inklusive des breiten Grinsens der Gegenseite?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2013 02:44
(@papa2011)
Rege dabei Registriert

ich kann nur nochmal eindringlich davor warnen, unter den gegebenen Umständen einen Richter mit einem "Befangenheitsantrag" ärgern zu wollen:
Grüssles
Martin

Da kann ich Martin nur beipflichten!

- Du selbst hast mit dem Fall nichts zu tun, bist nur Zuschauer.
- Du bist 22 Jahre alt und juristischer Laie; das ist ziemlich genau das Gegenteil dessen, wovor ein Richter Angst hat.
Grüssles
Martin

Warum "hängst du dich dann rein, wenn es nicht dich persönlich betrifft? Helfen wollen ist gut und schön, aber im Endeffekt ist es dann wie bei stiller Post. Um je mehr Ecken die Informationen fließen, desto weniger wird die Endinformation passen.

- für die "Besorgnis der Befangenheit" reichen irgendwelche "Befürchtungen (z. B., Richter A könnte Frau B auch schon mal privat getroffen haben) nicht aus; zumindest nicht mit der Erwartung, man bekäme dann einen anderen Richter.
- Befangenheitsanträge gehen in der Regel nicht einmal dann durch, wenn es juristisch schwerwiegende Gründe gibt, sich ernsthaft mit ihnen zu befassen; siehe beispielsweise HIER
Martin

Das was du als TO vorbringst ist einfach viel zu "dünn" um auch nur annähernd von einer Besorgnis der Befangenheit ausgehen zu können, entsprechend kann ich Martin nur beipflichten!.

Aber der Antrag auf Befangenheit soll und will gestellt werden.

Warum? ...wenn dir erfahrene User sagen, welche Konsequenzen ein solcher Befangenheitsantrag haben "KANN".

Vielleicht hat der Richter nach Einblick in die kompletten Unterlagen und Stellungnahmen aller Beteiligten des Verfahrens und auch erfolgter persönlichen Anhörung lediglich eine der Gesamtsituation angemessene Sichtweise dargestellt, die nur nicht dem Wunschdenken deiner "Bekannten" entspricht.

Deshalb meine Empfehlung, dass sich die betroffene Person selbst im Forum anmelden sollte, wenn Sie nicht von dir vorgefilterte Antworten erhalten möchte.

Es geht um alles - Umgang, Sorgerecht und Unterhalt.

Wenn das alles bei Gericht liegt, dann sind dies auch 3 Verfahren, die auch unter separaten Aktenzeichen geführt werden, aber dem gleichen Richter vorliegen.

Mein Tip ist, dass du zu jedem der einzelnen Verfahren in den entsprechenden Unterforen den Sachverhalt darstellst und dann können dir auch erfahrene User sagen, was aus deren (persönlicher) Erfahrung in Erwartung stehen kann. Da Verfahren vor dem Familiengericht jedoch Individualverfahren sind, kann man nicht davon ausgehen, dass nur weil jemand in ähnlicher Konstellation dieses oder jenes Resultat erreicht hat, dass dies in den von dir beobachteten Fällen genauso entschieden werden muss.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2013 15:02