Anwalt reagiert nic...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Anwalt reagiert nicht. Welche Rechte habe ich ?

 
(@Flieder)

Hallo,

ich versuche mich kurz zu fassen, da die ganze Geschickte zu schreiben zu lange dauern würde.

Fakt ist: Ich bin von der Ex meines Mannes angezeigt worden wegen Urkundenfälschung. Ich bin dann direkt zur Anwältin gegangen um Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft zu bekommen. Es ist die gleiche Anwältin die meinen Mann in Scheidungs- und Unterhaltsangelegenheiten vertritt.

Nach einem Telefongespräch mit ihr hat sie die Akten bei der Staatsanwaltschaft angefordert. Als diese dort waren, habe ich einen Gesprächstermin mit ihr vereinbart. Das war letztes Jahr am 22. Dezember. Das weitere Vorgehen wurde besprochen und sie wollte ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft schicken um zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, die im ürbrigen unwahr sind und jeglicher Grundlage entbehren. Ebenso sollte bei meiner Rechtschutzversicherung angefragt werden, ob die Kosten übernommen werden.

Ich habe im Januar zwei mal und anfang Februar noch zwei mal in der Kanzlei angerufen um den Stand der Dinge zu erfahren. Jedoch wurde die Anwältin bisher nicht tätig. Da man mich erneut auf einen Telefontermin vertrösten wollte, ich diesen aber ablehnte, da alles in dem Gespräch im Dezember geklärt war, habe ich ein Schreiben mitte Februar aufgesetzt in dem ich der Anwältin noch bis zum 29. Februar Zeit gegeben habe sich der Sache anzunehmen und das vereinbarte Schreiben an die Staatsanwaltschaft zu schicken.

Sollte ich bis Ende Februar nichts von ihr höhren, würde ich davon ausgehen, dass sie an einer Mandantenbetreuung nicht interessiert sei und sie mir die von mir eingereichten Unterhalten zum Sachverhalt zuschicken solle, da ich dann einen anderen Rechtsbeistand beauftragen würde.

Nun meine Frage:
Kann die Anwältin für die bisherige Tätigkeit, die ja keine war Gebühren geltend machen ?
Ist es richtig hier fristen zu setzten, oder was soll ich tun, damit ich nicht mit kosten konfrontiert werde, die angefallen sind aufgrund von UNTÄTIGKEIT?

Für Tips wäre ich Euch sehr dankbar,
da ich mich in den kommenden Tagen entscheiden muss, was weiter tun soll.

Lg flieder

Zitat
Geschrieben : 28.02.2012 20:35
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi flieder

ich würde wohl erstmal mit der Rechtschutzversicherung reden und alles schildern. Da die ja die Kosten übernehmen soll, ist die auch erstmal der Ansprechpartner. Es ist ja auch unklar ob dort von der Anwältin schon etwas eingereicht wurde, das sollte abgeklärt werden.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2012 20:54
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

ich würde wohl erstmal mit der Rechtschutzversicherung reden und alles schildern. Da die ja die Kosten übernehmen soll, ist die auch erstmal der Ansprechpartner.

M.E. übernimmt keine Rechtschutzversicherung strafrechtliche Angelegenheiten.

Ist die Vollmacht beim Anwalt/in unterschrieben, hat er/sie ''Handlungsfreiheit''.
Die Fristsetzung war gut und nötig, aber die Mandatsentziehung kostet Geld.
Die Anwältin war nicht untätig, sie hat Akteneinsicht beantragt und eventuell sieht sie i.M. keinen Handlungsbedarf, weil die Akten nicht da sind, oder konkrete Sachverhalte nicht vorliegen.
Die Staatsanwaltschaft hat mit der unterschriebenen Vollmacht den Anwalt als Ansprechspartner, nicht mehr dich.Alle nötigen Gespräche und Ermittlungen laufen über deinen Anwalt.

Ich würde nochmals versuchen die Anwältin zu erreichen, ggf persönlichen Termin vereinbaren und dann alles weitere besprechen.
Erst wenn das nicht möglich ist und absolut nötig ist, würde ich einen anderen Anwalt beauftragen, der dann auch mit der Erstbeauftragten einen Abschluss des Mandates finden wird.
Insgesamt schwierig, denn bei Strafsachen herscht allgemein Anwaltspflicht(je nach Strafmaß).

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2012 21:30
(@Inselreif)

Hi,

übernimmt keine Rechtschutzversicherung strafrechtliche Angelegenheiten.

Es gibt auch Strafrechtsschutz. Allerdings ist Urkundenfälschung ein Vorsatzdelikt (kann nicht fahrlässig begangen werden) und damit nach ARB nicht versichert.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2012 22:16